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Ottendorfer Zeitung LokalanZeiger und Anzeigeblatt für Ottendorf-Okrilla u. Umg. Erscheinungstage: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. B«p»gspr«i» monattich 1.10 »ZNÄ» Anzeigenpreis: Die 6 gespaltene mm-Zeile oder deren Raum v AS« »«W» M« Einschließlich Triigerlohn. Im Fall« höherer Gewalt (Störungen des Betriebe« der Nachlaß usw. laut aufliegender Anzeigenpreisliste. Anzeigen-Annahme bl» 1ü Ahr »am Teilung, der Lieferanten oder der Beförderungseinrtchtungen) hat d« Bezieher keinen mittags des Erscheinungstages. Bei semmündltcher Auzeigenannghm«»lrd tt» G«Ml Anspruch auf Lies««, ad« Nachüefenm, der AM»«, oder Rti^ahtnu, de» Bezug»- für Rtchtigkett übernommen. Bei Konkurs und Lwar»s»v«gi«tth MM M« R»WO» Mß«. ansprmtz. »HM Aiüt»», »a»GW«r«cht M «mMcha» Va»*»«t««ch«»,«« »« »««rind«-Behörde ,» Ottendorf.Okrilla und de« M»ut«v»»t« M AWchmG» Ddslfchechbouz»» DasiüM vruch «d Beria,: Buchdrucheret Hermann Rühl«, Inh. Georg Rühle, Ottendorf-Okrilla. Girokonto: 381. — Fernruf: DL. Sonnabend, den 31. August 1940 Nummer 103 39. Jahrgang SS britische fiugreuge sdgeschossen LederraWesder Borstotz «ch 8»skmd DNB. Berkin, SV. August 1940. Unsere Kamps- und Jagdflieger unternahmen aM meitaq mehrere überraschende Vorstöße nach der britt- >chen Insel. Eine Anzahl von Flugplätzen und Anlagen der RAF wurden durch Bomben erheblich beschädigt. Bei diesen Angriffen sowie bei dem Ueberfliege« der engli. m»en Lüdküfte entwickelten sich zahlreiche Lustkämpfe übe« südlichen Grafschaften und dem Kanal. Rach den bisher vorliegenden Meldungen sind hierbei achtzig feindliche Flugzeuge durch unsere Jäger abgeschos- kn worden. Die eigenen Verluste hatten sich in mäßigen Grenze« und betragen m»r ri Flugzeug«. bn MbtmMt>tti»t vsm freilag Berlin, 30. August. Das Oberkommando der Wehr macht gibt bekannt: . Gestern beschränkte sich die Tätigkeit der Luftwaffe aus Haffner« Aufklärung, in deren Verlauf es zu mehreren Luft- "iNPsen über Südostengland kam. In der Nacht zum 30. August griffen Kampsfliegerver. bände mehrere Flugplätze in der Grafschaft Lincoln und Suffolk, Industrieanlagen in Felixstowe, Flugzeugwerke in Weybridge und Landley-Sloth sowie die Hafenanlagen von Dundee, Leith, Hartlepool und Liverpool an. Ausgedehnte Brände in den Zielen, besonders im Hafen von Liverpool zeigten den Erfolg der Angriffs. Britische Häfen wurden weiter vermint. Auch in der letzten Nacht warfen britische Flugzeuge in Westdeutschland Bomben auf nichtmilitärische Ziele. Im Ruhrgebiet wurden an mehreren Orten Wohnviertel getroffen. ES gelang jedoch die entstandenen Brände durch den Sicher« Heils- und Hilfsdienst rasch zu löschen. Der angerichtete Sachschaden ist geringfügig. Bei ihren nächtlichen Einflügen in das Ruhrgebiet wurden zwei feindliche Flugzeuge durch Flak, in den Luft- kämpfen des Tages 19 feindliche Flugzeuge abgeschoffen und Sperrballone zerstört. Sieben eigene Flugzeuge kehrten nicht zurück. Ein Unterseeboot hat aus einem stark gesicherten Geleit« zug heraus bei Nacht drei feindliche Handelsschiffe von ins. gesamt 21000 ART versenkt. Der Schiedsspruch non Wien Keseiimg der vrenuiehpng zwischen Rumänien «nd Ungarn . Die ungarisch« und die rumänisch« Regierung haben an .">« Reichsregierung und die italienisch« Regierung da« Er ichen gerichtet, die zwischen Ungarn und Rumänien beste- Aven strittigen Fragen hinsichtlich der von Rumänien vor- iunthmenven Gebietsabtretungen an Ungarn durch einen Schiedsspruch zu regeln. Die Reichsregierung und die tta» «Mischt Regierung haben diesem Wunsch entsprochen, und der Uichsminlsier des Auswärtigen, von Ribbentrop, und der «Sniglich-Imlienische Minister des Aeußeren, Graf Ciano, Men am Freitag im Namen der deutschen und der italieni- Mn Regierung folgenden Schiedsspruch gefällt: , Die königlich-rumänische und die königlich-ungarische Re- f/Etung haben sich an die Reichsregierung und an die könig- sA'taliensche Regierung gewandt mit dem Ersuchen, die zwi- A» Rumänien und Ungarn schwebend« Frage des an Un- An abzutrerenden Gebietes durch einen Schiedsspruch zu re- kEkn Ans Grund dieses Ersuchens und aus Grund der von Königlich-Rumänischen und der Königlich-Ungarischen Rc- k'eung mit diesem Ersuchen verbundenen Erklärung, einen Elchen Schiedsspruch ohnes weiteres als für sie verbindlich Anerkennen, haben der deutsche Reichsminister des Auswär- An, Joachim v. Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen Seiner Majestät des Königs von Italien uns «wanien, Kals«rs von Aethiopien, Gras Galeazzo Ciano, M nochmaliger Aussprache mit dem Königlich-Rumänischen Antfter der auswärtigen Angelegenheiten, Michael Mano > - ^icu: und dem Königlich-Ungarischen Minister der aus- Artigen Angelegenheiten. Gras Stefan Csaky, heute in ^>«n solg«nden Schiedsspruch gefällt: l. Alö endgültige Grenze zwischen Rumänien unv Uu- Un wird die in dir anliegende Karte ringezeichnetc Grenze "»gelegt. Die genauere Grenzziehung an Ort und Stelle bleibt rumänisch-ungarischen Kommission überlassen. 2. Das hiernach an Ungarn fallende, bisher rumänische KEbi« wird von den rumänischen Truppen innerhalb einer Aa von 14 Tagen geräumt und in ordnungsmäßigem Zn- Ad an Ungarn übergeben. Die einzelnen Etappen der Räu mung und Besetzung sowie deren sonstige Modalitäten sind U»t durch eine rumänisch-ungarische Kommission sestzuicucn. A Kvniglich-Rnmänische und die Königlich Ungarische Regle- Aq haben dafür Sorge zu tragen, daß sich die Räumung Besetzung in voller Ruhe und Ordnung vollzieht > 3. Alle rumänischen Staatsangehörigen, die am heutigen A in dem von Rumänien abzutretenden Gebiet ansässig sind, Aerben ohne weiteres die ungarische Staatsangehörigkeit. sind berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Monaten die rumänische Staatsangehörigkeit zu optieren. Die Pcr- »An-. dir von diesem Optionsrecht Gebrauch machen, haben A ungarische Staatsgebiet innerhalb einer weiteren Frist A einem Jahr zu verlassen und werden von Rumänien über- Mninsn. Sie können ihr bewegliches Vermögen srci mu sich !A«n, sie können ferner ihr unbewegliches Vermögen bis f* ihrer Abwanderung liquidieren nud den Erlös gleichfalls ^i mit sich nehmen: falls die Liquidierung nicht gelingt, sind k von Ungarn zu entschädigen. Ungarn wird alle mit der Anedlung der Optanten zusammenhängenden Fragen in "»hzügiger und entgegenkommender Weise behandeln. >. 1. Die dem ungarischen Volkstum «»gehörenden rumäni- L"» Staatsangehörigen, die in dem 1919 von Ungarn an abgetretenen, jetzt bei Rumänien verbleibende» Ge tz,' ansässig find, erhalten das Recht, Innerhalb einer Frist A sechs Monaten süt die ungarische Staalsangchörigkeit N.Mieren. Für die Personen, die von diesem OptionStecht ^Ebrauih machen. y .'!ie,t die vor stehend«» unter 3 »irderge- Grunditt."- s. Dl« Königlich-Ungarische Regierung übernimmt die fei- ! erliche Verpflichtung, die Personen, die auf Grund dieses Schiedsspruches die ungarische Staatsangehörigkeit erwerben» aber dem rumänischen Volkstum angehören, den übrigen un garischen Staatsangehörigen in jeder Weise gleichzustellcn. Die Königlich-Ungarische Regierung übernimmt feierlich die entsprechende Verpflichtung für die in ihrem Staatsgebiet ver bleibenden rumänische« Staatsangehörigen ungarischen Volks- tums. j 6. Die Regelung sonstiger sich aus dem Souveränitäts- Wechsel ergebender Einzelfragen bleibt unmittelbaren Ver handlungen zwischen der Königlich Rumänischen und der Kö- i niglich Ungarischen Regierung überlassen. Falls sich bei der Durchführung dieses Schiedsspruches ! Schwierigkeiten oder Zweisel ergeben, werde» die Königlich- Ungarische und die Königlich Rumänische Regierung sich hier über unmittelbar verständigen. Sollten sie sich dabei über eine Frage nicht einigen können, so werden sie diese Frage der Reichsregierung und der Königlich-Italienischen Regierung zur endgültigen Entscheidung unterbreiten. Wien, 3V. August 1940. Das Protokoll der Schlusssitzung hat folgenden Wortlaut: Protokoll ! Bei den Besprechungen, die in Wien am 29. und 30. August 1940 zwischen den Vertretern Deutschlands, Italiens, Rumä niens und Ungarns über die zwischen Rumänien und Ungarn schwebende Frage des an Ungarn abzutretenden Gebietes statt gefunden haben, ist von den Vertretern Rumäniens und Un garns auf Grund ihrer Vollmachten an die Reichsregierung und die italienische Regierung das Ersuchen gestellt worden, diese Frage durch einen Schiedsspruch zu regeln* Die Vertre ter Rumäniens und Ungarns haben dabei erklär,t dass ihre Regierungen einen solchen Schiedsspruch ohne weiteres als für sie verbindlich anerkennen würden. ! Der veutfche Reichsmmifteer des Auswärtigen, Joachim von Ribbentrop, und der Minister des Auswärtigen Seiner Majestät d«S Königs von Italien und Albanien und Kaisers von Aethiopien, Graf Galeazzo Ciano, haben sich daraufhin namenS und im,Auftrag ihrer Regierungen bereiterklärt, dem Ersuchen der, Königlich Rumänischen unv ver Könialich- llngarischen Regierung zu entsprechen und haben nach noch maliger Aussprache mtt dem Königlich Rumänischen Minister der Auswärtigen Angelegenheiten. Michael Manoilescu und dem Könialich-Ungarischen Minister ver Auswärtigen Angele genheiten. Graf Stephan Tsakq. heute in Wien im Schloss Belvedere den erbetenen, nebst Anlage in Abschrift viesem > Protokoll beigefügten Schievsspruch gefällt und den Vertretern Rumäniens und Ungarns in doppelter Ausfertigung in deut scher und italienischer Sprache ausgehändigt Der Königlich-Rumänische Minister ver Auswärtigen An- gelegenheiten und der Königlich-Ungarische Minister der Aus wärtigen Angelegenheiten haben von dem Schiedsspruch und seiner Anlage Kenntnis genommen unv namens ihrer Reale- rung nochmals die Erklärung bestätigt, dass sie den Schievs spruch als endgültige Regelung annehmen und dass sie sich ver pflichten. ihn vorbehaltlos durchzusühren Ausgefertigt in deutscher und italienischer Sprache in je Viersacher Unterschrift. Men, 30. August 1940. Im Anschluss an den Schiedsspruch hat zwischen den Aussenministern der Achsenmächte und dem rumänischen Aussen minister andererseits ein Notenaustausch stattgesunden, in vem Deutschland und Italien die Integrität und Unver letzlichkeit veS rumänischen Staatsgebie tes garantieren und bi« rumänische Regierung diese Daran- t»e an«t««it. M krttörnny Ribbentrops „Durch den soeben erfolgten Schiedsspruch hat eine wkch- tige und schwierige Frage der europäischen Politik ihre end gültige Regelung gefunden. Ich möchte im Ramen der RcichS- regierung meine besondere Freude und Genugtuung hierüber zum Ausdruck bringen Die rumänische und die ungarische Regierung haben einen Appell an dir Regierungen der beiden Achsenmächte gerichtet. Sic haben hiermit ihren Willen bekundet, das zwischen ihnen seit langem strittige Problem ans friedlichem Wege zu lösen und haben damit ihrer Verantwortung sowohl für die Wah rung ihrer eigenen Interessen als auch für die Erhaltung des Friedens in Südosteuropa Rechnung getragen. Der Führer und der Duce haben sich diesem Ruf nicht entzogen. Deutschland und Italien, die mit Rumänien und Un garn in gleicher Weise dnrch freundschasttiche Beziehungen verbunden sind, find an der zwischen den beiden Ländern bis her strittig gewesenen Frage als solcher »ich« unmittelbar in» teressiert. Sie konnten deshalb in voller Unparteilichkeit an die ihnen angetragene Aufgabe hcrantreten und aus den große« Schwierigkeiten, die die komplizierten geographischen und di« ethnogruphischen Verhältnisse des strittigen Gebietes in sich schliessen, einen gerechten and die Interesse« beider Teile wah renden Ausweg finden Die beiden Achsenmächte haben damit aufs neue den Be weis erbracht daß sie entgegen der englischen Politik, die seit Beginn der Auseinandersetzung der Achsenmächte mit England verbucht hat dir Brandfackel des Krieges auch in den Donau- raum zu werten, entschlossen und in ver Lage sind, in Zu- sammenarbett mit de» Mächten in diesem Raum eine Ans- Vehnnng veS Krieges auf dieses Gebiet zu ^rhl»der». Nach der sowjetrufsisch rumänitLrn Einig»»« Uber di« bessarabischeck Frage und nach der bereits erzielten Einigung zwischen Rumänien imd Bulgarien in der Frage ver Süd- öobrudlcha ist »nnmehr mit dem heute von den Achsenmächten gefällten und von den beiden Parteien angenommenen Schieds- ' spruch das letzte im Donauraum noch schwebende territorial« Problem seiner Lösung zugeführt. Ein endgültiger Zustand der Befriedigung wird nunmehr zum Nutzen aller auch in die len« Teil Europas eintreten. Ich bin der Ueberzeugung, daß hiermit eine feste Grund lage für die Herstellung dauerhafter und freundschaftlicher Be ziehungen zwischen Rumänien und Ungarn geschossen wurde.- Schutz der deutschen Lollrgrnppe« in Ungarn md Rumänien Abmachungen mit der ungarischen und rumänischen Regierung Anläßlich der Besprechungen in Wien über die ungarisch rumänischen Streitfragen hat die Reichsregierung mit der un- norischcn und rumänischen Regierung Abmachungen getrof fen zm» Schutze der deutschen Volksgruppen in den genannten Ländern Der Wiener Schiedsspruch mterzeichnet Die feierliche Unterzeichnung des deutsch Italienischen Schiedsspruches in der rumänisch ungarischen Streitfrage fand am Freitag um 15 Uhr im Schloß Belvedere in Wien statt. Dir «eue ungurisch-rnmänilche Grenze Das Deutsche Nachrichtenbüro erfährt über die neue Grenz ziehung: Die neue Grenze beginnt südwestlich Ragysclonta <Sa lontal an der bisherigen ungarisch-rumänische« Grenze, führt in nordöstlicher Richtung etwa zehn Kilometer südöstlich non Großwardein vorbei und verläuft dann in östlicher Richtung dicht südlich der Eisenbahn von Großwardein nach Klausen burg und südlich an Klausenburg vorbei bis zu einem Puntt etwa dreißig Kilometer nordnordwestlich Neumarlt. Von dort führt sie südwestlich von Neumarkt vorbei nach Südosten, wo- bei die Bahnlinie von Schaeßburg nach Kronstadt bei Ru mänien verbleibt. Etwa 22 Kilometer nordöstlich von Kron stadt wend«! sie sich in einem nach Süden ausgebuchteten Bogen ostwärts zum Hauptkamm der Karpathen, dem fie van» über einstimmend mit der alten ungarisch rumänischen Grenze a«S der Zeit vor dem Weltkrieg nach Norden bis zu dein Puntt folgt, wo fie die neue Grenze zwischen Rumänien und Sowjet- rutzland erreicht. Re«er kritilter Milerrechtrhruch Die Reichsregierung batte vor einiger Zeit durch Vermitt lung der schweizerischen Regierung eine Reihe von kleineren Damps- und Motorschiffen bei der britischen Regierung als Rote-Kreuz-Fahrzeuge zur Bergung von Verwundeten und Schiffbrüchigen anmelden lassen. Diese Rettungsboote, die der Kriegsmarine zum grössten Teil von anerkannten privaten Rettungsgesellschaften zur Ver- fügung gestellt worden sind, entsprechen in bezug aus Kenn zeichnung und Verwendung in jeder Weise den Vorschriften das Haager Lazarettschiffsabkommens. Trotzdem hat die britische Regierung der deutschen Regie rung Mitteilen lassen, daß fie diese« Schiffen nicht den Schutz des Roten Kreuzes gewahren wolle, und daß die britische« See- ltnd Lnftstreitkräfte ab 30. August mit militärischen Mit teln gegen diese Rettungsboote Vorgehen würden. Die Versagung des Rot-Kreuze-Schutzes für die deutschen Rettungsboote stellt einen neuen schweren Bruch des Völker rechtes dar. Ueber diese Tatsache vermögen auch die von der britischen Regierung zur Bemäntelung ihres Vorgehens ange führten fadenscheinigen Vorwände nicht hinwegzuhelfen. ES steht sonach fest, daß die Briten, ebenso wie im Falle der deut sche» Seenotflugzeuge, de» unter dem Schutz des Völkerrechts stehenden deutschen Rettungsbooten die Rettung von Mensch«»»« Msn mi, Vorbedacht »mmS«NK machen wslM „