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Bekanntmachung. Die nachstehende Bekanntmachung über die Einziehung des StaatspapiergeldeS des GrotzherzogthumS Sachsen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 25. November 1876. Finanz-Ministerium. —— von Könneritz. v. Brück. Bekanntmachung. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs ist beschlossen worden, die nach der Ministerialbekanntmachung vom 1. Juni 1875 mit dem 30. dieses Monats ablaufende Einlösungsfrist für die Großherzoglich sächsischen Cassen-Anweisungen vom Jahre 1859 und vom Jahre 1870 bis'zum 30. December 1876, diesen Tag mit eingeschlossen, dergestalt zu erstrecken, daß dieselben noch bis dahin bei der Großherzoglichen Hauptstaatscassc und bei den Großherzoglichen Rechnungsämtern, bei letzteren jedoch nur insoweit deren jeweilige Cassenbestände ausrcichen, in den bestehenden Cassenstunden gegen baare Zahlung bezüglich Reichscassenscheine umgetauscht werden können, mit Ablauf dieser letzte» Frist aber gänzlich werthloS werden. Die Inhaber solcher Großherzoglich sächsische» Cassenanweisungen werden andurch hiervon in Kenntniß gesetzt und zugleich aufgefordert, dieselben spätestens bis zum 30. Decbr. 1876 bei den genannten Cassenstellen umzutauschen. Weimar, den 17. Juni 1876. Großherzoglich sächsisches Staatsministerium, lgez.) Thon. Bekanntmachung. Am 26. d. Mts. gegen Abend ist in Preuschwitz ein herrenloser Hund getödtet worden, welcher nach thierärztlichem Ausspruche alssäollwuthkranl dringend verdächtig bezeichnet worden ist. In Folge dieses Vorfalls hat sich die unterzeichnete Behörde genöthigt gesehen, dahin Anordnung zu ertheilen, daß alle Hunde in den zum Stadtweich bilde gehörigen Vorwerken zu Preuschwitz unv Oberkaina, in der sogenannten weiten Bleiche und der daneben liegenden Spinnerei der Herren Gebrüder Fabian wie auch in der Lausitzer Maschinenfabrik, in der Restauration an der Wilthener Straße und der mechanischen Weberei der Herren Michel und Müller sofort auf die Dauer von 12 Wochen, von heute an gerechnet, an güte Ketten gelegt werden und ist zugleich das freie Umherlaufen der Hunde den betreffenden Besitzern unter Strafandrohung untersagt worden. ? Da es indessen, um weitere Sicherheitsmaßregeln treffen zu können, höchst wünschenswerth ist, den Eigenthümcr des tollwuthkranken Hundesusowie die Orte zu ermitteln, wo der letztere gesehen worden ist, so werden alle Diejenigen, welche hierüber Auskunft zu geben vermögen, hiermit aufgefordert, darauf-bezügliche Mlt- theilungeN unverweilt anher gelangen zu lassen- Der fragliche Hund, Pinscherrace, ist mittelgroß, männlich, dunkelgrau, an den Füßen gelbgrau und hat auf der Brust einen weißen Fleck. Der Stadtrath zu Bautzen, am 29. November 1876. Heerklotz, Stadtrath. Ff. Stadtverordneten wähl. Die zu der bevorstehenden Ergänzungswahl der Stadtverordneten aufgestellte Liste der Stimmberechtigten und Wählbaren wird vom 1. December d. I. bis mit dem 15. December d. I. in der Rathscanzlei zur Einsicht öffentlich ausliegen. Bis zum 8. December d. I. Nachmittags 5 Uhr steht jedem Betheiligten frei, gegen die gedachte Wahlliste bei dem unterzeichneten Stadtrathe Einspruch zu erheben. Bautzen, den 30. November 1876. - Der Stadtrath. Löhr, Bürgermeister. Löbau, den 27. November 1876. der 11. December 1876 Telegraphische Csrrespondem- Der Königliche Bezirksschulinspector. Scbnlrath Grülltch. Mehrgebotstermin. Für das Andreas Vurk'sche Bauergut No. 22 des Brand-Cat. und Fol. 19 des Grundbuchs für Salzenforst, welches 29 Hectar 83,? Ar s---- 53 Acker 274 IM.) Fläche vertritt und mit 815,.« Steuereinheiten belegt ist, ist in dem am 16. November laufenden Jahres abgehaltenen freiwilligen Subhastationstermine als Höchstgebot die Summe von 39,900 Mark — - erlangt worden, womit indeß die Erben nicht zufrieden gewesen sind, vielmehr die Abhaltung eines Mehrgebots termins beantragt haben. Amtswegen ist daher Bekanntmachung. In Ergänzung der am 11. November o. erlassenen Bekanntmachung, die Anzeige der im Laufe des Jahres augeschaffte» Lehrmittel betreffend, werden die Herren Lehrer hiesigen Bezirkes hierdurch aufgefordert, falls eine Anschaffung von Lehrmitteln nicht erfolgt sein sollte, einen Vacatschet» einzureichen. als Mehrgebotstermin hiermit anberaumt worden und werden alle Diejenigen, welche obiges Höchstgebot zu übersetzen gesonnen sind, hiermit geladen, im anberaumten Termine Vormittags 11 Uhr an Amtsstelle hierselbst zu erscheinen, ihre Mehrgebote zu eröffnen und sich Weiterem zu gewärtigen. Bekannt gemacht wird hierbei noch, daß an obgedachtem Tage zugleich die zu des verstorbenen Burk Nachlasse gehörenden walzenden Grundstücke, die Wiese No. 63b des Flurbuchs für Loga, das Feld No. 711 und . die Wiesen- und Feldgrundstücke No. 92, 454 und 649 des Flurbuchs für Salzenforst, welche ortsgerichtlich auf 1950 Mark, 2040 Mark und beziehentlich 1875 Mark geschätzt, und im Subhastationstermine nicht mit zum Ausgebot gekommen waren, im Mehrgebotstermine öffentlich und freiwilliger Weise nachträglich versteigert werden sollen. Königliches Gerichtsamt Bautzen, am 25. November 1876. Michler. Dr . , ung einzunehmen, welche dasselbe nvthigen würde, schon jetzt die Ca- 61 Wien, 29. November. (Von einem Specialcorrespondenten binetsfrage zu stellen. Die Majorität neigt sich dem Gedanken zu, des WolssscheU Telegr. Bureaus.) In parlamentarischen Kreisen den weiteren Verlaus der Verhandlungen zwischen der Negierung und ist man nicht gewillt, dem Ministerium gegenüber eine solche Halt- der Nationalbank abzuwarten. — AuS Bukarest wird gemeldet, dass Freitag, den 1. December »87« sr». 280 Aachener der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, SchirgiSwaldä und Weißenberg. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bautzen zugleich als ConflstorialbehSrde der Oberlausttz MachMeu