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Dresdner W Journal. Sächstsehe* Sinatsanzelger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Zeitweise Nebenblätter: LaudtagSbeilage, Synodalbeilage, Ziehungslisten der Verwaltung der S. S. Staatsschulden und der S. S. Land- und LandeSkulturrentenbanl-Verwaltung, Übersicht bse Einnahmen und Ausgaben der Landes-Brandversichcrungsanstalt, Übersichten deS K. S. Statistischen LandeSamtS über Sin- und Rückzahlungen bei den Sparkassen, Grundsätzlich« Entscheidungen de» K. S. Landesversicherungsamts, Berkaufsliste von Holzpflanzen auf den K. S. Staatsforstrevtere«. > Nr. 182. -k» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. < Freitag, 8. August 1S13. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 16, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 1295, Redaktion Nr. 1574. Ankündigungen: Die I spaltige Grundzeile oder deren Raum im Ankündigungsteile 30 Pf., die 2spaltige Grundzeit« oder deren Raum im amtlichen Teile 7b Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 1ü0 Pf. Preisermiißigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Da» Dreijabreigesetz wurde vom französifchen Senat iu der Sesamtadstiwmung mit 244 gegen 26 Stimmen angenommen. Die englische ReLieruug gab der Firma Bickers, Maxim L Son» den Auftrag zum Bau von Luftschiffen dk» „Parseval"rTyp§. Zu einer Rote au die Rächte erklärt die bulgarische Negierung, daß fie beschloßen habe, die Friedenspräli, minarien zu unterzeichnen und altbald »bjurüsteu in der Überzeugung, daß die Mächte die Respektierung de» Lon doner Vertrage» durch die Türkei durchzusetzeu wüßte». * Die Botschafter der Mächte haben gestern der Pforte die angekündiate gleichlautende Rote über die Räumung Mianopel» überreicht. Zn Teheran kam es zu einem blutigen Stroßen- ktmps zwischen Gendarmen und vachtiaren. * Zufolge einer Sturmbie kenterte da» Motorsegelboot „Friedrich Karl" vor Swinemünde. von den 22 Insassen ertranken 17 einschließlich de» voot»führer». * Der englische Militärflieger Oberst CodH stürzte in folge Explofio» seine» Flugzug» au» 266 m Höhe ab. Er und sein Begleiter waren sofort tot. AmMcher Teil. Zaslijministerinur. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, für die Zeit vom 1. Oktober 1913 an den Oberlandes gerichtsrat Geh. Justizrat Georg Karl Theodor Marezoll zum Staatspräsidenten bei dem Oberlandesgerichte und den Landgerichtsdirektor vr. Ernst Heinrich Anger in Leipzig zum Rate bei dem Oberlandesgerichte zu ernennen. Ministerium de» Innern. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dein Färbereibesitzer Max Otto Jahn in Olsnitz i.V. für die von ihm am 24. März mit Mut und Entschlossenheii und unter eigener Lebensgefahr bewirkte Errettung eines ManneS aus der Gefahr, im Mühlgraben der Färberei zu ertrinken, die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. Krieg»mmistrrium. Se. Majestät der König haben folgende Personal- Veränderungen in der Armee zu verfügen geruht: Offi ziere, Fähnriche usw. 8. August. Prinz Friedrich Christian, Herzog zu Sachsen, Königl. Hoheit, Ltnt. im 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 100, unter Belassung in dieser Stellung k I» suite des 7. Jnf.-Regts. „König Georg" Nr. 106 gestellt..— 24. Juli. Wolf, Fähnr. im 2. Hus.- Regt. Nr. 19, mit einem Patente vom 24. Juni 1911 zum Ltnt.. befördert. — 29. Juli. Hampe, Ltnt. im 12. Jns.-Regt. Nr. 177, scheidet behufs Übertritts zur Marine-Infanterie mit dem 31. August aus dem Heere aus. — 2. August. Lößnitzer, Ltnt. im Schützen- (Füs.-) Regt. „Prinz Georg" Rr. 108, scheidet mit dem 22. August aus dem Heere auS behufs Übertritts zur Kaiser!. Schutz truppe für Südwestafrika mit dem 23. August. — 4. August. Wachter, Feuerwerks-Oberltnt. beim Artilleriedepot Dres den, kommandiert als Militärlehrer zur Oberfeuerwerker schule in Berlin, zur Pulverfabrik Gnaschwitz versetzt, Helbig, Feuerwerks-Ltnt. beim Artilleriedepot Riesa, als Militärlehrer zur Oberfeuerwerkerschule in Berlin kom mandiert, — beide mit Wirkung vom 1. September. Im BeterinärkorpS. 29.Juli. Pöntzsch, Fischer, Unterveterinäre der Milit.-Abt. bei der Tierärztlichen Hochschule und der Lehrschmiede zu Dresden, ersteren unter Versetzung zum 4. Feldart.-Regt. Nr. 48, letzteren unter Versetzung zum 5. Feldart.-Regt. Rr. 64, zu Veteri nären befördert. Mit Allerhöchster Genehmigung verleiht da» Ministe rium des Innern auf Grund de» Gesetzes, die Expro priation von Grundeigentum für Erweiterung bestehender Eisenbahnen betreffend, vom 21. Juli 1855 (G.- u. V.-Bl. S. 120) und g 94 de- Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 (G - u. V.-Bl. S. 153) dem Staatsfiskus im König reiche Sachsen das «ntetgnnngörecht zu dem im Interesse der Sicherheit und Ordnung deS Eisenbahnbetriebes er forderlichen Umbau des Haltepunktes Cunnersdorf an der Linie Lübbenau — Kamenz (Teilstrecke Landcsgrenze— Kamenz) zu einem Bahnhofe und Herstellung eines Zu- fahrtSweges nach dem Bahnhofe Cunnersdorf für die Ge meinde Biehla nach dem unterm 18. und 29. Juli 1913 genehmigten Plane. 6301V Dresden, am 29. Juli 1913. 5497 Ministerium deS Innern. Das stenographische Landesamt wird demnächst eine Zählung der fienogruphieknndige» Beamten und Lehrer veranlassen und zu diesem Zwecke entsprechende Fragebogen versenden. Die den unterzeichneten Ministerien unterstellten Behörden und Anstalten werden angewiesen, die ihnen zugehenden Fragebogen sorgfältig zu beantworten. Dresden, den 7. August 1913. 209a 10 Die Ministerien de- Innern sowie des Kultu- nnd öffentlichen Unterrichts. 5498 Bezirksarzt vr. v. Schroeter in Rochlitz ist vom 25. August bis mit 21. September 1913 beurlaubt. Die Vertretung erfolgt durch Bezirksarzt vr. Neumeister in Borna, rr - . ... . ' HL790 Lei-zig, den 1. Ang»ch 1613. 5496 Königliche Kreishnuptmannschaft. Ertteuttuugen, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Krieg». Be- amte der Militärverwaltung. Durch Bersügung des Kriegs- ministeriumS. 4. August. Noack, Unterapotheker der Res. im Landw.-Bez. II Dresden, zum Oberapotheker der Res. befördert. — 5. August. Niedner, Hilfsgeistlicher in Großzschocher bei Leipzig, vom 1. September ab, Rausch. Predigtamtskandidat in Leipzig, vom 1. Oktober ab, als Militär-HilfSgeistliche angestellt. Niedner wird der 1. Div. Nr. 23, Standort Dresden, Rausch der 2. Div. Nr. 24, Standort Leipzig, zugeteilt. — 6. August. Hett, Ober-Jntendantursekretär bei der Intendantur XII. (OK S. Armeekorps, Morgenstern, Jntendantursekretür bei der Inten- dantur XIX. (2. K. S.) Armeekorps, — unterm 1. Oktober al» Hilfsarbeiter in da» KriegSministerium befehligt. (BehördlicheBekanntmachung«nerscheiu«nauchimAnkündigungst«ile. Nichtamtlicher Teil. «om Königlichen Hof«. Dresden, 8. August. Zur heutigen Königlichen Mittagstafel im Schlosse Moritzburg waren Ein ladungen ergangen an den Landstallmeister Grafen zu Münster sowie die Forstmeister Schmidt und Leuthold. Vom diplomatischen Korps. Dresden, 7. August. Der Königs. Niederländische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Baron GeverS hat Berlin mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legation-- sekretär Jonkheer Cliffort Kocq van Brengel als Geschäfts träger. Mitteilungen ans der öffentliche« Verwaltung. * Vom 1. September dieses Jahres au ist au Stelle des verstorbenen AmtShauptmannS v. KoppenfelS der Vorstand der amtshauptmannschaftlichen Delegation Sayda RegierungSrat Graf v. Loitzendorf zum Amt-Haupt mann uno Vorstand der Amtshauptmannfchaft Glauchau ernannt worden. * Im Jahre 1915 von Anfa«^ Mai bi- Ende Ok tober findet in Dr«-d«n die Au-stellung „Da- deutsche Handwerk Dre-den 1915" statt. Sie verfolgt den Zweck, ein anschauliche- und vollständige» Bild von dem gegenwärtigen Stand« de- deutschen Handwerk- und von seinem Strebe» nach Vervollkommnung seiner Arbeits weise zu geben sowie in Verbindung damit zu zeigen, wie die Maschine für das Handwerk nutzbar gemacht werden kann. — Die Geschäftsstelle der Ausstellung be- findet sich zurzeit in Dresden An der Kreuzkirche 18, III, Fernruf 19637, woselbst nähere Auskunft erteilt wird. Das Ministerium des Innern richtet an die ihm unterstellten Behörden und Verwaltungsstellen (Museen, Schulen rc.) das Ersuchen, die Ausstellung nach Kräfte» zu förder». Deutsches Reich. Bom Kaiserlichen Hofe. Swincmünde, 7. August. Se. Majestät der Kaiser ist um 7 Uhr vo» Ahlbeck hierher zurückgekehrt. Krankentaffen und Ärzte. Eine Auslassung des Reichskanzlers. Berlin, 7. August. Die „Nordd. Allg. Zeitg." schreibt: Wegen der ärztlichen Versorgung bei Krankenkassen ist vom Reichskanzler (Reichsamt de- Jnnern) ein Schreiben an den Haudelsminister er gangen, das dieser nunmehr den OberversichernngSämtern mitteilt. Es lautet: In KranlenkaffeNkreisen will man beobachtet haben, daß di« großen ärztlichen Organisationen, insbesondere der sogenannte Leipziger Verband, seit geranmer Zeit nachdrücklich daraus biu- wirken, daß bestehend« Verträge zwischen Ärzten und Klaukeu- kaffen nach Möglichkeit mit dem 31. Dezember d. I. zum Ablauf gebracht werde», n«d daß die Arzte in neue BertragSverhand- lungen mit d«u Kaffen -für di« Z«it nach dem genannten Tage so spät alS möglich, jedenfalls nicht vor dem Spätherbst« dieses Jahres und dann nur auf Grund der von der Krankenkassen- kommjssion deS Deutschni ÄrzleverrinSbundes aufgestellten „Musterverträge" eintreten. Diese Beobachtung erfüllt die Krankenkassen, die großenteils die ihnen in diesen „Muster verträgen" auferlegten Bedingungen für unangemessen und deshalb unannehmbar erachten, mit großer Besorgnis. Sie fürchten, daß in weitestem Umfange beim Inkrafttreten des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung eine Einigung zwischen Ärzten und Krankenkaffen nicht z» erzielen, anderweiter Ersatz nicht zu beschaffen und ihnen deshalb die ärztliche Bersorgnng ihrer Mitglieder unmöglich gemacht sein wird. Tas einzige Mittel, einen derartigen Mißstand wenn nicht zu verhindern, so doch erträglich zu machen, bietet der 8 370 der Reichsversicherungsordnung. Man ist deshalb an mich mit der Bitte herangetreten, mit Zustimmung de» BunveSrats gemäß Artikel 4 des EinführungsgesetzeS zur RtichSvcrficherungsordnung auf den alsbaldigen Erlaß einer Kaiserlichen Verordnung hinzu wirken, durch die der gedachte 8 370 schon jetzt in Kraft gesetzt werde. — Soweit die Krankenkassen in der Tat ohne eigenes Ver schulden außerstand« sein sollten, ihren Mitgliedern am 1. Januar 1914 die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung mit ärztlicher Hilfe zu gewähren, müssen sie allerdings in der Lag« sein, sofort das für diesen bedauerlichen Fall notgedrungen vorgesehene Aushilfs mittel der Zubilligung eines erhöhten Krankengeldes anzuwend«»: «ine zeitliche Lücke, in der die Versicherten weder die ordnungs mäßige noch die außerordentliche Leistung ihrer Kaffe zu erbaiteu vermögen, darf keinesfalls entstehen. ES ist daher geboten, daß alle Maßnahmen des 8 370 a. a. O. schon rechtzeitig vor dem 1. Januar 1914 getroffen sein müsse», welch« die unmittelbare Anwendbarkeit seine» materiellen Inhalt» schon mit Beginn de» 1. Januar 1914 sichersten««. Hierzu bedarf eS indessen nach meiner Auffassung nicht de» Erlasse» «in«r Kaiserlichen Verordnung der gedachte» Art, vielmehr reiche» dafür die bestehenden Vorschriften, insbesondere der Artikel 1 des EinführungSgesetzeS zur ReichSverficherungSordnung voll kommen auS. — Die Vorschriften diese» EinführungsgesetzeS haben das Ziel im Auge, daß in dem Augenblick, mit dem die Reichs- verficherungSordnung voll in Kraft tritt, bereit- ausnahmslos alle diejenigen Einrichtungen geschaffen und diejenigen Maß nahmen getroffen worden find, ohne welch« da» Ges«tz nicht funktionier«« kann. Hi«rhi« g«HSrt e», daß schon vor dem 1. Januar 1914 Organe vorhanden sei« müssen, die für die Kasse die nötigen Verträge mit den Ärzten abschließen können und, so weit möglich, auch abschließen. Hierhin gehört «» aber in gleicher Weis« auch, daß i«n« Organe da, wo sie Verträge mit Arzte« z« angemessene» Bediuguageu nicht rechtzeitig abschließen könne», und wo infolgedessen die ärztliche Versorgung der Kaffenmitglieder für de» 1. Januar 1914 gefLhrdet ist, rechtzeitig vor dem be- zeichnete» Tag» di« erford«rlich«» Schritte tun, um weniaften» di« im 8 370 d«r Reichsoecsich«ruug»ordnung zugtlaflen« Erfatz- leistuug gewähren zu könne«, und daß die dabei beteiligte« Be hörden ebenfalls rechtzeitig ihr« erforderlich«« Entfch«idungea treff««. Sowohl di« Prinzipale BertragSschlietzung mit de« Arzte« al« auch die subsidiär« Erwirkung d«r Genehmigung des vber- v«rficheru»gSamt» gemäß 8 370 a. a. O. sind Maßnahme« zur Durchführung von Vorschrift«« d«r Reichs verficheruiig-orduung im Sin«« deS Artikel 1 ihre« Einführungsgesetzes. — Es erscheint mir wichtig, daß über diese« P«nkt i« de« beteiligten »reise» keine Unklarheit befiehl. Deshalb beehr« ich mich, indem Ich wohl das Einverständnis mit der hier dargelegt«« Auffassung vor- au»s«tze« darf, «in« baldig« Verständigung der Oderverficherung». Lmter, Versicherungsämter und, soweit dies erforderlich erscheint, auch der Krankenkaffe« i» diesem Sin«« anzurege«.