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Verordnungsblatt der Areishauptmannschast Bantzcu jugleich als KoufistorialbthSrde der Oberlausttz. Amtsblatt der Amtshauvtmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts.Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz, des Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der StadtrLthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Organ der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau. Die Bautzener Rachr. erscheinen, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, täglich abends. Preis des Vierteljahr!. Abonnements 3.« JalertionSgebühr für den Raum einer Petlt-Tpaltjeile gewöhnlichen Tatze» 12», in geeigneten Fällen unter'Bewährung von Rabatt: Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsvrechend teurer. Rachweisgebühr sür jede Anzeige und Insertion S0 Pf«., für briefl. «uSkanftSerteilung 10 Pfg. (und Porto). Bis früh 9 Uhr eingehende Inserate finden in dem abends erscheinenden Blatte Ausnahme. Inserate nehmen dir Exvedttion und die Aunoncenbureau« an, desgl. die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lipvitsch in Schirgiswalde, Buhr in Königshain b. Ostritz, Reußner in Ober-Cunnersdorf und v. Lindenau in PulSnttz. (Kervsprech-Anschlvtz Nr. 51.) Nr. 17. Freitag, den 22. Januar, abends. 1892. Bekanntmachung. Nach einer Mittheilung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden vom 14. dieses Monats ist dem Gemeindcvorstand Legler in Copitz die Vollstrcckungsbefugniß in den zu seinem Geschäftsbereiche gehörigen Verwaltungssachen, soweit es sich dabei um Zwangsvollstreckungen in bewegliche körperliche Sachen handelt, gemäß 8 11 des Gesetzes, die Zwangsvollstreckung wegen Geldleistungen in Verwaltungssachen betreffend, vom 7 März 1879 übertragen worden. Die Verwaltungsbehörden des hiesigen Regierungsbezirks werden hiervon anord nungsgemäß in Kenntmß gesetzt- Bautzen, am 20. Januar 1892. Königliche Kreishauptmannschaft. von Salza und Lichten««. Bekanntmachung. Der Schornsteinstg-rmeisier Richard Bartsch in Weißenberg ist am 16. dieses Monats als Schornsteinfeger für den Oit Dahlowiy in Pflicht genommen worden. / Bautzen, am 20. Januar 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. von Ze,schwitz. Hirsch. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen de« Schntttwaarenhändler« Karl August Reumann in Bautzen wird heute, am 2l. Januar 1892, Nachmittags 5 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Clemens Riecksch in Bautzen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. Februar 1892 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Be stellung eine« Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf de« 16. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf de« 5. MSrz 1892, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursver walter bis zum 25. Februar 1892 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Bautzen. Arnold. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben des Privatier August Wilhelm Mitzscherling hierselbst soll das zu dessen Nachlaß gehörige Hausgrundstück No. 7691,1,1, des Brandcatasters und Fol. 599 des Grund und Hypothekenbuchs für die Fluren der Stadt Bautzen, Parzelle No. 378 p des Flurbuchs sub 8 für die Stadt Bautzen, l.l,2 Ar — 61 ORuthen groß, mit 153,15 Steuereinheiten belegt, bet der König!. Sächs. Landes-BrandversicherungSanstalt mit 9130 versichert und vom Erblasser im Jahre 1890 um den Preis von 15500 erkaust, erbthetlungshalber Donnerstag, de« 28. Jannar 1892, -es Vormittagen Uhr, an hiesiger Gertchtsstellc freiwilliger Weise versteigert werden. Unter Hinweis auf den an hiesiger Aertchtstafel aushängenden, die VersteigerungSbedtnqungen, den Grundbuchsauszuq, eine Abschrift des Besttzstandsverzeichnisses und des Brandverstcherungs- scheines enthaltenden Anschlag werden Erstehunqstusttge geladen, gedachten TageS zur angebenen Stunde an hiesiger Gertchtsstelle zu erscheinen, sich zum Bieten anzugeben, nach Ausweis über ihre Zahlungsfähigkeit ihre Gebote zu eröffnen und sich des Wetteren zu gewärtigen. Bautzen, am 4. Januar 1892. Das Königliche Amtsgericht. Philippi. Zbl. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Theodor Bruno Wolf eingetragenen Grundftstücke, alS a) HauSgrundstück, Bcandverficherungs Cataster-No. 12, No. 318 und 85 des Flur- und Foltum No. 65 des Grundbuchs für Diebmen, b) Feld, No. 184ä des Flur- und Foltum No. 67 des Grundbuchs für Dretscheu, zu sammen nach dem Flurbuch? 33,8 Ar groß und mit 12,45 Steuereinheiten belegt, sollm^an hiesiger Gertchtsstelle zwangsweise versteigert?werdcn und ist der 25. Februar 1892, Vormittags 11 Uhr, als Aumeldetermin, ferner der 11. Miirz 1892, Vormittags 11 Uhr, als Versteigerungstermin, sowie der 19. MSrz 1892, Vormittags 11 Uhr, als Termm zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände au wiederkebrenden Leistungen, sowie Kvstenforderungen, spätestens im Änmeldetermine anzumelden. Eine Uebecsicht der aus den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihre» Rangverhältmsfe» kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein gesehen werden. Bautzen, am 11. Januar 1892. Königliches Amtsgericht. Arnold Höfer. Bekanutmachrrug. Nach erfolgter Ausstelluna des Katasters über die zurDeckung der Bedürfnisse der Gemeinde Stldair für das Jahr 1892 auszuschretoenden Anlagen wird in Gemäßheit des tz 11 des Regulativs vom lO. Januar und vom 9. Februar 1872 hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß dieses Kataster zur Einsicht der Bethetltgten in der Wohnung des Gemeinde-Aeltesten Karl Rüde ausltegt und daß etwaige Einwendungen und Reklamationen gegen die Abschätzung binnen 14 Tagen bei demselben und spätestens bis zum 5. Februar dieses Jahres anzubrtngen sind, später eingehende Reklamationen finden für das laufende Jahr keine Berücksichtigung. Setdau, am 22. Januar 1892. August Jursch, Gemeinde-Borstand. Die socialdemokratische Frauenbewegung nimmt trotz aller Bemühungen nicht den für die „Genossen* erwünschten Fortgang. Es ist sehr begreiflich, daß die ver nünftigen Arbeiterfrauen sich nicht für die von der Soctal- demokratte „geforderte" Gleichberechtigung zu begeistern ver mögen und daß sie eS für eine völlig ausreichende Konzession an daS „zielbewußte" SolidarstStSgefühl halten, wenn der Mann den größten Teil seiner freien Zeit im Gasthause bei Versammlungen zubringt und dort ein schönes Sümmchen von Arbeiterpfennigrn sitzen läßt. Noch geringer als die Beteiligung der verheirateten Frauen ist neuerdings die der unverheirateten Arbeiterinnen. Leider wird man auS dieser Thatsache nicht darauf schließen können, daß auch unter den letzterwähnte« der häusliche Sinn derart vorherrsche, daß sie dadurch von dem Gasthausbesuch abgehalten würden. Es mag wohl Vorkommen, daß klarblickende „Genossen" ihre erwachsenen Töchter von den „aufklärenden" Versammlungen absichtlich fernhalten; ist doch selbst in diesen Kreisen die „landläufige" Moralität und der „finstere" GotteSglaube noch nicht ganz erloschen; aber im allgemeinen ist es die Ver gnügungssucht, die die „Genossinnen" vom Besuch der Ihrer- und Wabnitz-Versammlungen abhält. Die zielbewußten Damen können nicht mehr viel Neues sagen und daS immer wiederholte Alte erscheint den Arbeiterinnen, denen die neue socialdemokratische Lehre beigebracht hat, daß Sparen ein Laster und Genußsucht eine Tugend sei, nicht mehr amüsant genug; sie suchen daher lieber Tanzlokale auf und sind die größten Anhängerinnen des von der Socialdemokratie so arg verpönten „Militarismus". Die Frauenversammlungrn, die neuerdings von den Socialdemokcaten veranstaltet werden, sind darum meist nur von . . . Männern besucht und diese vetrübenor Erscheinung veranlaßt das Centralorgan „Vor wärts" zu folgendem Notschrei: „Vorigen Sonntag fand" — so heißt es In Nr. 14 des ge nannten Blattes — in AdlerShof bet Wiedemann und ManofSky -Ine Frauenversammlung statt, zu welcher auch Männern der Zu tritt gestattet war- Die Versammlung war zwar gut besucht, leider aber dem Zwecke nicht ganz entsprechend, insofern alS nur wenige Genossinnen anwesend waren und unverheiratete fast gänzlich fehlten. Wenn auch am Sonntag der Tanz seine Berechtig ung fordert, so können wir doch nicht umhin, unsere Genossinnen allen Ernste» zu bitten, sich dem Werte solcher Versammlungen resp. Ker in denselben gebotenen Vorträge nicht zu verschließen; umsoweniger, al» solche Gelegenheiten sich über unsere erhabene (I) Sache zu unterrichten, den Genossinnen immerhin nur selten geboten find. ES giebt der Sonntage genug tm Jahre, wo der Tanzboden zur Verfügung steht. Die Bildung (I) soll dem Ver- gnügen vorangehm! Auch mögen die Genossinnen beachten, daß ein zielbewutzter Genosse immerhin (!) mit einer gebildeten und aufgeklärten Genossin lieber verkehrt, als mit einer unwissenden; allerdings auch umgekehrt wird daS der Fall sein. Andererseits aber will es der Berichterstatter an dieser Stelle nicht unterlassen, den verehrten Genossinnen, die wir fast immer auf den öffent lichen Versammlungen erblicken, hiermit ein öffentliches Lob zu spenden. Genossinnen! Kämpfen Sie tapfer weiter Hand in Hand mit den Genossen für unsere gerechte Sache! Ermuntern Sic die Nachlässigen und Trägen und veranlassen Sie dieselben zum regelmäßigen Besuche der Versammlungen! Der Sieg wird unS dann nicht fehlen!" Wir glauben nicht, daß dieser bewegliche Appell an das schöne Geschlecht irgend einen Erfolg haben werde. Vielleicht wird sich noch die Socialdemokratie, um endlich zu besuchten Frauenversammlungen zu gelangen, veranlaßt sehen, für die Einschränkung der Tanzvergnügungen, obwohl diese „auch" ihre Berechtigung haben, einzutreten. Skeuest« Telegraphische Korrespondenz Zürich, 21 Januar. Die „kaufmännische Gesellschaft" in Zünch hat dem Bundesrat empfohlen, Frankreich während der vertragslosen Zeit die Meistbegünstigung zu zugestehen, falls die französische Regierung ihren Mintmal- Larif ermäßige, anderenfalls aber unbedingt den Generaltarif Frankreich gegenüber anzuwenden. Rom, 21. Januar, abends. Im Senate legte der Ministerpräsident di Rudini die Handelsverträge mit Oester- reich Ungarn und Deutschland vor und verlangte dke Dring lichkeit der Beratung, welche beschlossen wurde. — Der Papst empfing heute den Staatssekretär Kardinal Ram- polla, den UnterstaatSsekcetär Msgr. Mocennt »nd den Sekretär der Propaganda, Msgr. Persico, und erledigte mit denselben die laufenden Geschäfte. Der Papst hütet wegen der ungünstigen Witterung aus Vorsicht da« Zimmer, verbrachte jedoch heute mehrere Stunden außer Bett. Brüssel, 21. Januar, abds. Die Centralsektton der Repräsentantenkammer genehmigte einstimmig den Ge setzentwurf, durch welchen die Regierung ermächtigt wird, die Handelsbeziehungen Belgien» mit denjenigen Staaten, deren Handelsverträge mit Belgien ablaufen, provisorisch zu regeln. Der Bericht der Sektion konstatiert, daß für die nach Spanien exportierten belgischen Produkte der bisherige Tarif noch bis zum 30 Juli in Kraft bleiben soll, ebenso wie für die englischen Produkte. Ferner soll auf Grund des Artikels 2 der Vorlage die belgische Regierung ermächtigt sein, den verschleierten Exportprämien, welche au» den Artikeln 10 und 13 de» französischen Zolltarif» herzuleite» wären, einen Riegel vorzuschteben. — In der Kammer beantragte der Abgeordnete Den eher die Vorlegung eines Gesetzentwürfe», betreffend die Ersetzung der specifischrn Zölle durch Wert zölle für die Artikel der Textil- und BckleioungSindustrie und begehrte, diesen Antrag begründen zu dürfen Der Finanzminister Beernaert erhob hiergegen Widerspruch. Gleichwohl beschloß die Kammer, daß Deneyer morgen seine» Antrag begründen dürfe. Parts, 21. Januar. Gleichzeitig mit der Entsendung seiner Zeugen zu Constans (stehe unter „Frankreich") hat Laur die Staatsanwaltschaft benachrichtigt, daß er gegen Constans eine Anklage wegen eines Verbrechens rinrrichen werde, welches dieser während der Ausübung seines Amtes begangen habe. In Abzeordnetenkretsen fragt man sich, ob Laur hierbet dte ihm zugefügten Thätlichketten als ein Ver brechen bezeichne, oder ob er auf dte Anschuldigungen des „Jntranstgeant" gegen ConstanS anspiele. Im ersteren Falle würde eS sich nur um rin einfaches Vergehen, nicht um ein Verbrechen handeln; im letzteren Falle stände nach Meinung der Deputiertenkreise das Recht der Einleitung eines Verfahrens nur dem Gerichte zu. Paris, 21. Januar, abds. Die Deputiertenkammer beriet das vom Senat zurückgelangte Budget, nahm indessen nicht alle vom Senate beschlossenen Abänderungen an. DaS Budget muß demgemäß noch einmal an den Senat zurück gehen. — Die Erklärung der Kardinäle (s unter „Frank reich") wird in republikanischen Kreisen ungünstig aus genommen. Dte gemäßigten republikanischen Blätter halte» diese Kundgebung für inopportun. Die „Libertö" äußert dte Besorgnis, dieselbe werde, anstatt zur Beruhigung beizu- tragen, nur den Zorn der Radikalen erregen. Der „Temps" sagt, gegenüber der Behauptung, daß die Erklärung dte Tendenz des Schreibens wiedergebe, in welchem der Papst dem Erzbischöfe von Part« entschieden eine Politik deS Aus gleiches zwischen Klerus und Republik empfohlen hätte, halte er dte« tn Anbetracht der bisherigen Haltung deS Papste» für unwahrschrlnltch. ES scheine fast, als hätten die Kar dinäle den Instruktionen des Papstes zuwider gehandelt. Von radikaler Seite wird die Kundgebung geradezu eine Kriegserklärung an die Republik genannt. Dem „TempS" wird aus Rom gemeldet, daß die De mission deS italienilchrn Botschafters Menabrea al» vollendete Thatfache gelte. Menabrea werde nach Pari» nur zurückkehren, um da» Eintreffen seine» Nachfolger» zv er-