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ilsdruffer Tageblatt Ratlonase Tageszeitung für die Landwirtschaft, Bei Abholung in Boten 2,30 RM., bei PoftdesteUung B« ,Wtl,»ruff« Ln^dliM* «rschedet an «Le» Wrehlngen nachmittn,» 5 Uh». B«,»,»pr»i»: b« «üchlft»sikllk und de» «u,,a»eft»llen r AM. im Mouat, dei Zustellung durch di« Buten r,Zo AM., . r AM. ,u,»glich Abtra,- ,, -. . gebühr. Lin,eln»mniern ls«,f,.«ll-P°s.anft-lten Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend P°stb°--nuud«>,-r-«us. trsgerund DeschLftestellrn nehmen M jeder Zeit Be ¬ stellungen entgegen. Am Falle höherer Bemalt, Krieg oder sonstiger BetriedoftSrungen besteht dein Anspruch »ns Lieserung d« Zeitung oder Kürzung de, Bezngupreise,. — ALcksrndung eingesandter Schriftstücke «rsolgt nur, toenn Porto deiliegt. für Äürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. Anzeigender!»: die »gespalten« Raumgeile A Apsg., die 4gespalten« Z«il« d«r amtlichen Bekanntmachungen 40 Reicha« psrunig, di« Sgespall«»« Rcklam«zeil« im textlichen Trile 1 Aeichomark. Nachweisungegebühr rv Reichops«nnig«. Bae» geschriedt»eLrsch«iuung». — , tage und Platzoorschrift« werden nach Mö,l>chk«tt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. An,«!,«». a.»nahmebisvorm.10Uhr. — - — Für die Nichtigkeit der durch FernrufübermitteltenAnzeigen übernehmen wir keine Garantie. JederRabattanspruch erlischt, wenn derBetrag durch Klage einge-ogeu werden muß oderderAuftraggederin Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt. Nr, 246. — 86. Jahrgang Telegr -Adr .Amtsblatt« Wilsdruff-Dresden Postscheck Dresden 2646 Donnerstag, den 2V Oktober 1927 Wahlrechtsreform? Von einen: Parlamentarier. Solange irgendein Wahlrecht zu einer parlamen tarischen Körperschaft besteht, mag es sein wie es will — es wird immer zahllose Wähler oder Mandatskandidaten geben, die über dieses Wahlrecht ausgiebigst ihre Unzu friedenheit ausdrücken. Die Vorwürfe sind so mannig faltig wie die verschiedenen Wahlsysteme, die es überhaupt gibt oder die denkbar sind. Und deren Zahl geht in die Dutzende. Ist es doch auch wirklich ein über aus schwieriges Problem, namentlich in einer Demokratie, mit Hilfe irgendeines Wahlrechts der ,,Volksstimmung" Ausdruck zu verleihen, wobei noch — um nur eins zu berühren — z. B. bei unserem in Deutschland geltenden Reichstagswahlsystem sich diese „Volksstimmung" ganz gewaltig ändern kann, ohne daß sich dies etwa bei Nach wahlen irgendwie äußert. Nun ist soeben vom Zentrum eine Interpellation an ^ie Reichsregierung gerichtet und darin gefragt worden, ob sie bereit sei, noch in diesem Reichstage eine Ände rung des Wahlrechts durchzuführen. Zweier lei wird gegen das jetzt geltende Wahlrecht eingewendet: Re Listenwahl verhindert eine wirkliche Mitwirkung der Wähler bei der Aufstellung der Kandidatenlisten, anderer seits sind die jetzigen Wahlkreise viel zu groß, als daß die wünschenswerte enge Fühlungnahme zwischen Wähler und Abgeordneten besteht. Abgesehen davon, daß die Regierung bis aus lange Zeit hinaus mit allerdringlichsten Aufgaben belastet ist, die ja zum großen Teil dann auch parlamentarische Aufgaben werden, der Reichstag außerdem noch eine gewaltige Etatsberatung vor sich hat, ist gerade die Wahlreform eine der kitzligsten Dinge, die vor das Forum eines Parlaments kommen können. Persönliches, allzu Persönliches spielt dabei in weitestem Maß mit; dann kommen parteipolitische Er wägungen hinzu freilich auch objektiv-nüchterne, die nicht so leicht beiseitezuschieben sind. Die Größe der Wahlkreise z. B. — die ließe sich ja leicht beseitigen; aber andererseits hemmte erfahrungsgemäß der große Wahl kreis die allzu weitgehende Stimmenzersplitterung. Und ebenso werden sich gegen eine stärkere Einflußnahme der Wählerschaft auf die Aufstellung der Kandidatenlisten ge wichtige Stimmen geltend machen können, die darauf Hin weisen, daß das übel der Stimmen- und Par teienzersplitterung dadurch eine ganz ungeahnte Ausdehnung erfahren würde. Fallen doch schon heute bei jeder Wahl etwa 800 000 bis 900 000 Stimmen unter den Tisch, weil sie abgegeben wurden für Kandidaten, die hinter sich nicht die festgeschlossene Organisation einer Partei oder sonst einer Gruppe zur Stütze haben. Im übrigen macht sich ja der Einfluß der wirtschaftlich fest organisierten Teile des deutschen Volkes bedeutsam genug geltend bei der Aufstellung der Kandidatenlisten; davon wissen alle Parteien von rechts bis links manch' Liedlein zu singen. So ganz und gar ausgeschaltet, wie das viel fach behauptet wird, ist ja der Wähler bei der Listenauf- stellung durchaus nicht, wenn er nämlich organisierter Wähler ist. Dann aber macht er seinen Einfluß eben in der und durch die Organisation gellend. Man mag das über wuchern des organisatorischen Gedankens auch im poli tischen Leben beklagen, besonders in Deutschland, aber man kann sich nicht mehr dagegen stemmen, weil gerade in einer Demokratie, wo die Stimmenmehrheit, also die Masse entscheidet, stärkste Wirkungen auch nur von zu sammengeballten, durch einheitliches Wollen zusammen geführten Massen ausgeübt werden können. So ist eine Wahlrechtsreform nicht bloß eine kitzlige Sache für jedes Parlament, sondern es ist ein Problem, angefüllt mit zahllosen Streitfragen und Meinungsver schiedenheiten. Oer Abbau -er Rhemlandbesatzung. Es bleiben noch 60 000 Mann. Im Reichstagsansschuß für die besetzten Gebiete stellten die Abgeordneten Hofmann-Ludwigshafen (Ztr.) und von Dryander (Dtn.) Anfragen nach der angekün digten Verminderung der Stärke der Besatzungstruppen zahl, besonders auch nach der Stärke der Truppen in der Pfalz. Dazu erklärte Staatssekretär Schmid folgendes: Im Auftrage des Reichsministers für die besetzten Gebiete hat sich der Reichskommissar zu General Guil- laumat nach Mainz begeben, um dort in eingehenden Ausführungen die deutschen Wünsche vorzutragen. Be stimmte Erklärungen sind hieraus nicht gegeben worden. Es ist zugesagt worden, die deutschen Wünsche dem fran zösischen Kriegsministerium weiterzugeben. Inzwischen ist dem Generaldelegierten der Neichsvermögensverwal- ümg eine detaillierte Mitteilung über die Truppenver- Ichiebung der Besatzungsarmeen am 25. Oktober zu gegangen. Es werden die Truppenkontingente vermindert: der Belgier nm etwa 800, der Engländer um etwa 1050 und der Franzosen um etwa 6500 Köpfe. Die weitere Ver- Rlnderung des französischen Kontingents, also neben der >i«rücknahme der Stäbe «nd geschlossenen Truppenkörpcr, wll dadurch erreicht werden, das; einmal die Mann- 'Anften, djx seit hx, letzten Einstellung in Abgang ge- ^vimen sind, nicht wieder ersetzt werden, daß ferner im Der Kampf um die Schule. ReichsiagsdebaiieMrdasSchulgeseß Wichtige volksparteiliche Erklärung. Der zweite Tag der Auseinandersetzungen über die Schul- gesetzvorlage der Reichsregierung brachte eine Erklärung des volksparteilichen Abgeordneten Runkel, die bestätigte, daß im Reichskabinett tatsächlich die beiden volksparteilichen Mi nister Dr. Stresemann und Dr. Curtius sich ihre Stellung zu einzelnen Punkten der Vorlage Vorbehalten hätten, ebenso ihre endgültige Stellungnahme bei der Verab schiedung des Gesetzes. Die Deutsche Volkspariei erkennt den Entwurf als brauchbare Grundlage zu Verhandlungen an, bleibt aber frei in ihren Entschlüssen zu etwaigen Abände rungen. Am Dienstag hatte schon ein demokratischer Redner diese nun offiziell bekräftigte Sachlage angedcutet. * Sitzungsbericht. (340. Sitzung.) 68. Berlin, 1V. Oktober Rach Abbruch der Schuldebatte nahm der Reichstag Diens tag noch in allen drei Lesungen den Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich über Grenzregulierungen, das Luftverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche and dem Köngreich Italien, das Übereinkommen und das Statut über die internationale Rechtsordnung der Eisenbahnen und das Luftverkehrsabkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien an. Ferner wurde die erste Lesung des Abkommens zwischen Deutschland und Polen über die Ver waltung der die Grenze bildenden Strecke der Warthe und den Verkehr auf dieser Strecke erledigt. Der Reichstag setzte heute die erste Lesung des Reichsschul gesetzes fort. Abg. Nunkel (D. Bp.) betonte zunächst, ehe er auf den Gesetzentwurf selbst eingche, müsse er im Anschluß au die gestrigen Ausführungen des Reichsinnenministers v. Ken del! im Namen seiner politischen Freunde eine Erklärung abgeben. Oie Stellung der Volkspartei. Abg. Rnnlel stellte fest, daß die volksparteilichen Minister Im Reichskabinett ausdrücklich bezüglich einiger Punkte ihre Stellung sich Vorbehalten und diesen Vorbehalt mit Einverständ nis der übrigen Minister in der Öffentlichkeit bekanntgemacht hätten. Darüber hinaus hätten die beiden volksparteilichen Minister die Stellung ihrer Fraktion bezüglich des ganzen Gesetzentwurfes ausdrücklich Vorbehalten. Die Fraktion er kenne den Gesetzentwurf als brauchbare Grundlage für Ver handlungen an, sei aber in der Stellung von Abänderungs anträgen und somit in ihrer Stellungnahme zur endgültigen Verabschiedung des Entwurfes völlig frei. Die Fraktion der Volkspartei sei grundsätzlich damit ein verstanden, daß der Bekenntnisschule die verfassungsmäßige Stellung gegeben werde. Es dürfte kaum einem Widerspruch begegnen, so erklärte der Redner weiter, daß die für alle ge meinsame Grundschule nach der Verfassung die Volks schule ist und daß diese Volksschule der alten Simultan schule gleich sei und eine Vorzugsstellung haben solle. Sic soll also die Regelschule sein. Theoretisch wird in dem Ent wurf diese Vorzugsstellung anerkannt, die praktische Ausfüh rung macht diese Anerkennung jedoch wieder zunichte. In diesem Falle würde der Vorwurf der Verfassungswidrigleit eine nicht zu verkennende Berechtigung haben. Die Deutsche Volkspartei fordere daher, daß alle Schulen, die jetzt Ge meinschaftsschulen seien, auch solche bleiben, und daß alle neu errichteten Schulen, wenn kein rechtsgültiges Antragsverfahren auf Einrichtung einer Bekenntnisschule vorliegl, ohne weiteres ebenfalls Gemeinschaftsschulen sind. Der Zeitpunkt, eine deutsche nationale Einheitsschule auf christlich-religiöser Grundlage zu schaffen, sei zweifellos verpaßt. Das Schulkom promiß der Koalitionsparteien habe dies endgültig verbaut. Der Redner fordert weiter den christlichen Charakter der Ge meinschaftsschule, so wie er in der alten Simultanschule fest gelegt sei. Die Deutsche Volkspartei beantragt die Beibehal tung des bisherigen Rechtszustandes in den Ländern, in denen die Simultanschule allgemein anerkannt besteht. Das gelte auch für einzelne Gebiete der Länder, in denen die Simultanschule geschichtlich sei. Der Redner lehnte weiter eine Auslegung ab, wonach jede Schulform ein geordneter Schulbetrieb fei. ««SM« Willi III November weniger Rekruten eingestellt werben uns oap die Verwaltungsdienststcllen entsprechend der Verminde rung der Truppenstärke verkleinert werden. Insgesamt soll die Besatzungsstärke sich künftig für das französische, englische und belgische Kontingent auf 60 000 Mann stellen. Ob die zugesagten vollen 10 000 Mann erreicht werden, kann heute noch nicht abschließend gesagt werden. Es liegt indes bisher kein Grund vor, an der loyalen Durchführung der gegebenen Zusagen zu zweifeln. Die Note der Botschafterkonferenz bildet die Grundlage der Zusagen. Neuer Klaggenersaß Preußens. Teilnahme von Behördenvertretern an Veranstaltungen. Der Amtliche Preußische Pressedienst gibt folgenden Beschluß des preußischen Staatsmtnisieriums bekannt: Die Schaffung von Zwergschulen würde die Zertrümmerung der Schule und einen dauernden Schulkampf auch in den kleinsten Orten zur Folge haben. Zum Schluffe betonte der Redner, daß für seine Partei auch der Weg des Entwurfes in der Frage der Einsichtnahme in den Religionsunterricht nicht gangbar sei. Eine Wiederkehr der geistlichen Schulaufsicht müsse vermieden werden, nicht aus Ab neigung gegen die Kirche, sondern um der Kirche willen. Abg. Frau Bäumer (Dem.) meint, cs bestünde gar kein Zweifel darüber, daß der vorliegende Entwurf verfassungs widrig sei. Auch das Reichsgericht hätte in zwei Entscheidun gen ganz unzweideutig ausgesprochen, daß die Gemein schaftsschule als Regel zu betrachten sei. Wenn die demo kratische Fraktion der Ausschußüberweisung zustimme, dann tue sie das nur aus Rücksicht auf die Gepflogenheiten des Hauses. Sie halte den Entwurf für denkbar ungeeignet, um daraus ein Gesetz zur Ausführung der Versaffungsbestimmun- gen zu schaffen. Die Demokratische Partei werde sich nach drücklich dafür einsetzen, daß in allen Ländern, in denen die Schulentwicklung die Simultanschule in irgendeiner Form ver wirklicht habe, diese Simultanschule vor der Zerstörung durch das Gesetz geschützt werde. Auch die Demokratische Partei respektiere elterliche Verantwortung für die weltanschauliche Erziehung des eigenen Kindes. Das Gesetz gebe aber der Elternschaft das Recht, durch Mehrheitsabstimmnng auch über die Kinder anderer zu entscheiden. Die Rednerin behandelte weiter die Wirkung des Gesetzes auf die Stellung des Lehrers. Wenn die Schule Kampfobjekt der Parteien werde, so werde es praktisch auch der Lehrer, der unter die unerträgliche Ge sinnungskontrolle einer kulturpolitisch fanatisierten Elternschaft komme. Der Entwurf, erklärte die Rednerin zum Schluß, greife gegenüber dem deutschen Volke, wie es heute ist, zurück auf Form und Ordnung der Vergangenheit. Abg. Frau Zetkin (Komm.) erklärte, die Tendenz des vor liegenden Gesetzentwurfes ziele auf die Forderung des neu- veutschen kapitalistischen Imperialismus ab. Verlangt werden müsse eine Jugenderzicbung zur revolutionären internationalen Solidarität der Proletarier aller Länder. Von den Kommu nisten Werde die Streichung der Bestimmungen über den Re ligionsunterricht in der Verfassung beantragt werden, so daß in dieser nur die Einheitlichkeit und Weltlichkeit der Schule festgelegt ist. Gisttung der Wirtschaftlichen Vereinigung. Abg. Dr. Bredt (Wirtsch. Vgg.) ging aus die Entstehungs geschichte der Vorlage ein und zog aus den bisher gehaltenen Reden den Schluß, daß in der Schulfrage allgemeine Ver wirrung unter den Parteien herrsche und eine klare Linie nicht zu erkennen sei Das Kompromiß der Schulbestimmungen in der Weimarer Verfassung sei deshalb eine so glückliche Fassung, weil sie jeden staatlichen Zwang in kulturellen Fragen ausscklösse. Die christliche Erziehung werde sich schon selbst durchsetzen, auch ohne staatlichen Zwang, nur sei unbedingt er forderlich, daß durch ein Schulgesetz allen Staatsbürgern die Möglichkeit einer christlichen Erziehung ihrer Kinder gewähr leistet werde. Ein Abbau der Simultanschulen würde vom Übel sein, denn hier handle es sich um christliche Schulen. Der Redner erklärte zum Schluß, daß seine Fraktion mit der Tendenz des Entwurfes einverstanden sei. Abg. Frau Lang-Brumann (Bayer. Vp.) bezeichnete den Entwurf als eine geeignete Grundlage für weitere Verhand lungen. Er hätte freilich einfacher gestaltet und auf fünf Para graphen beschränkt werden können, in denen gesagt wird, daß die bestehenden Schulformen rechtlich gesichert werden, daß durch Bestimmungen der Erziehungsberechtigten die Schulform geändert werden kann und daß alle näheren Bestimmungen der Landesgesetzgebung überlassen bleiben. Wer gegen den vor liegenden Entwurf, so meinte die Rednerin schließlich, an führe, daß er das Schulrecht des Staates an die Eltern abtritt, der vergißt, daß das Recht dcr Eltern auf Erziehung der Kinder dem Rechte des Staates und dcr Gemeinden voran gehen muffe. Abg. Scholem (linker Komm.) erklärte, es seien lediglich Eiertanzreden zum Schulgesetz gehalten worden; bei einigen Reden habe man den Eindruck gewinnen müssen, als ob cs sich um einen Zeitvertreib handle. Abg. Dietrich-Franken (Nat.-Soz.) hielt den Entwurf für geeignet, die gesunde Entwicklung der deutschen Gemeinschafts schule zu hemmcu. Er bringe in verkleinerter Form eine Wiedereinführung der geistlichen Schulaufsicht. Ohne wesent liche Änderung sei die Vorlage -für die Nationalsozialisten un annehmbar. Abg. v. Graefe (Völk.) erklärte, seine Freunde würden ihre Entscheidung davon abhängig machen, wieweit durch das Gesetz dcr Einfluß der christlichen Elternschaft gestärkt wird. Das Staaisministerium erachtet es als eine nationale Pflicht und staatspolitische Notwendigkeit, daß bei Ver anstaltungen, an denen Vertreter der Staatsregierung oder der ihr Nachgeordneten Behörden teilnehmen, dem Gedanken der Reichseinheit und Reichstreue durch eine würdige Hervorhebung der verfassungsmäßigen Reichs farben Schwarz-Rot-Gold deutlich Ausdruck verliehen wird. Es ordnet daher an, das? Vertreter preußischer Staatsbehörden an Veranstaltungen, bei denen Flaggcn- schmuck verwendet wird, nur dann tcilnehmen dürfen, wenn die Neichsfarüen an hervorragender Stelle gezeigt werden und ihnen überhaupt ein angemessener und wür diger Anteil an dein Flaggenschmuck eingeräumt wird. Vor der Entscheidung über die Teilnahme der Behörden- oertretcr ist, soweit nicht die Veranstaltung von einer Reichs-, Staats- oder Kommunalbehärde selbst vorbereitet wird, sestzustcllen, ob und inwieweit den Anforderungen dieses Erlasses genügt ist, und nötigenfalls auf eine, ent-