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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Di.'ses Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratcnannahme bis Montag rcsp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 82. Freitag, den 20. October 1876. Bekanntmachung. Dem Vernehmen nach sind die Gemeinden vielfach der Meinung, daß die den Standesbeamten zu gewährenden Entschädigungen innerhalb einer jeden einzelnen Gemeinde nach der Kopfzahl aufzubringen sei. Diese Ansicht ist aber nicht richtig und oft würde ein solcher Aufbringungsmodus zu großen Härten führen. Zwar kann die Feststellung der Entschädigung der Standesbeamten und des Beitrags der einzelnen Gemeinden zu den Persön lichen und sächlichen Kosten des Standesamtes nach der Seelenzahl erfolgen; dagegen ist dieser Beitrag innerhalb jeder Gemeinde nach dem selben Modus, wie solcher bezüglich der übrigen Gemeindeabgaben festgesetzt oder üblich ist, aufzubringen oder rücksichtlich dieses Aufwandes unter Berücksichtigung der Vorschrift in Z 22 der Rev. Landgemeinde - Ordnung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde besondere Festsetzung zu treffen. Meißen, am 10. October 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schmiedel. Anher erstatteter Anzeige zufolge sind außer verschiedenen Lebensmitteln in der Nacht zum 4. dieses Monats in hiesiger Stadt eine ungezeichnete Pferdedecke von roth und grauer Farbe, ein schwarz- und weißgestreiftes wollenes Frauenkopftuch, eine ungezeichnete Mannsschürze mit Latz von blauer Leinwand, sowie zwei kleine Schlüssel entwendet worden. Behufs Erlangung des Thaters und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände wird Solches hiermit veröffentlicht. König!. Gerichts-Amt Wilsdruff, am 17. October 1876. vr Gangloff. Die Stücke 14 und 15 des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1876 enthalten: No. 85. Gesetz, die Landes-Jmmobiliar-Brandversicherungsanstalt betreffend; vom 25. August 1876. No. 86. Gesetz, das Mobiliar- und Privat-Feucrversicherungswesen betreffend; vom 28. August 1876. No. 87. Decret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für den Weiße-Elster-Verband zn Wahren bei Leipzig; vom 22. Augnst 1876. No. 88. Decret wegen Bestätigung der Genossenschaftsordnung der Genossenschaft für den Flößregelungsverband in Gohlis bei Leipzig; vom 22. Äugust 1876. No. 89. Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der St. Egidien-Oelsnitz-Stollberger Eisenbahn betreffend; vom 1. September 1876. No. 90. Bekanntmachung, die Errichtung einer Hilfsanstalt für die Strafanstalt zu Voigtsberg betreffend; vom 1. September 1876. No. 91. Verordnung, die Bezeichnung der Fuhrwerke betreffend; vom 7. September 1876. No. 92. Bekanntmachung, die Eröffnung des Betriebs auf Staatseisenbahnstrecke Seifhennersdorf-Warnsdorf betreffend; vom 12. Sep tember 1876. No. 93. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Hainichen betreffend; vom 22. September 1876. No. 94. Verordnung, die Einführung einer neuen Gebührentaxe für die Kostenberechnungen der Verwaltungsbehörden erster Instanz betreffend; vom 24. September 1876. No. 95. Bekanntmachung, die Concessionirung der Lübecker Feuerversicherungsanstalt betreffend; vom 30. September 1876. Gedachte, Stücke des^Gesetz- und und Verordnungsblattes liegen in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Der Stadtqe mein berat h. Ficker. , — - Offene Stadt md Sparkassen casfirerstelle. Die in hiesiger Stadt durch Ableben des zeitherigcn Inhabers zur Erledigung gekommene Stadt- und Sparcaffencafffrer ffelle ist baldmöglichst neu zu besetzen. Mit dieser Stelle ist einschließlich der Entschädigung für den Expeditionsaufwand ein fester Gehalt von 5100 Mark verbunden. An Caution sind 13900 Mark zu bestellen. Qualificirte Bewerber, welche die vorgedachte Caution zu stellen vermögen, wollen ihre Gesuche nebst Zeugnissen bis zum L November -s. Ks. bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe einreichen. Wilsdruff, am 19. October 1876. Der Stadtgemcinderath. —— Ficker, Brgmstr. Die Kriellsausiichten. ! Es scheint uns auch der Krieg von Seiten Rußlands beschlossene Sache zu sein, die durch keine diplomatische Vermittelung und durch Es geht jetzt endlich auch all Denen, die durch Lobpreis der keine Nachgiebigkeit der Türkei abzuwcnden ist. Wo Rußland selber Friedensliebe Rußlands tapfer mitgewirkt haben, die Krisis zu ver- Anstands halber sich noch scheut, die Maske fallen zu lassen, wird wickeln, ein klares Licht auf. Es zweifelt jetzt kein Mensch mehr Serbien für dasselbe Ziel cintreten, und wo der Fürst von Serbien daran, daß Rußland jede Wendung der Diplomatie, die auf Frieden i noch gern die Friedensliebe leuchten läßt, wird der russische General ausgeht, durchkreuzt, um seine Sucht nach Krieg zu fröhncn. > und die russische Armee in Serbien den Liebesdienst des „Ungchor-