Volltext Seite (XML)
Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Abonnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Großenhainer UMH Mnzs- und AnzeiMatl. Mmtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh 9 Uhr. Insertion8Üelräge von auswärts sind in Post marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben- Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M II Donnerstag, den L. Februar L8S4 Concurseröffnung. Zu dem überschuldeten Vermögen des Kaufmanns Gustav Adolph Siering hier ist am 10. dieses Monats auf geschehene Jnsolvenzanzeige vom unterzeichneten Gerichtsamte der Concursproceß eröffnet worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schuldenwesen als Concursgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bis zum 17. Februar 1874 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Gerichtsamte anzumelden und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu verfahren, hiernächst aber am 8. Aprit 1874 Vormittags 10 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse i und die Gebahrung mit derselben, ^ur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung, sowie zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine ausbleiben oder eine von Seiten des Gerichts von ihnen verlangte Erklärung nicht abgeben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über an dere den Concurs betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 30. Mai 1874 Vormittags 12 Uhr als Termin für Eröffnung eines Ordnungserkenntmsses anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. —- —- Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Großenhain, am 27. December 1873. Das Königliche Gerichtsamt. i. v. Ass, v. Loeben. Braune. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen den 10. Februar 1874 die zum Nachlasse des Fleischermeisters Johann Gottlieb Georgi hier gehörigen Feld grundstücke Fol. 847, 852 und 880 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großenhain, welche Grundstücke am 11. November 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 2140 Thlr. 25 Ngr. -- gewürdert worden sind, einer ausgeklagten Schuld eines der Miterben gedachten Georgi's halber, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 1. December 1873. Königliches Gerichtsamt. i. v. Ass, v. Löben. Braune. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen den 2. März 1874 das Johann Ferdinand Lau zugehörige Viertelhufengut Nr. 7 des Katasters für Hohndorf mit Kleingeißlitz, Fol. 1 des Grund - und Hypothekenbuchs für Kleingeißlitz, sowie das Feldgrundstück Fol. 16 des Altleiser Grund- und Hypothekenbuchs, welche Grundstücke am 18. dieses Monats ohne Berücksichtigung der Oblasten zusammen auf 2679 Thlr. —-—- von den Höhndorfer, bez. Altleiser Ortsgerichten gewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle, sowie im Gasthof zu Altleis und beim Ortsrichter Jedermann in Hohndorf aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 20. December 1873. Das Königliche GerichtsamL. Pechmann.Heinichen, Ass. Der Tagearbeiter Gustav Rumpelt aus Altoschatz hat sich auf eine bei dem unter zeichneten Königlichen Gerichtsamte gegen ihn vorliegende Anzeige zu verantworten und wird, da sein dermaliger Aufenthalt unbekannt ist, hiermit geladen, sich bis zum 20. Februar d. I. allhier zu stellen; alle Behörden aber werden ersucht, ihn im Betretungsfalle anher zu weisen. Großenhain, den 30. Januar 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. v. Loeben. Bekanntmachung. Die den 1. Februar 1874 fällig werdenden Grundsteuern auf den ersten Termin 1874 sind nach 3 Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 10. Februar 1874 an die Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, am 29. Januar 1874. Der StadLrath. Ludwig - Wolf, Brgrmstr. Bekanntmachung. Im Gasthofe znm Auer sollen den 12. und 13. Februar 1874, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Kreier Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 12. Februar v. 35 1 und 4,« Meter 2t9 und 3,4 Meter 103 und 2,3 Meter 79 unterer 3 Raumkubikmeter birkene Scheite, in 13. Februar v. 9 12 15 2 2 684 2 289 in Ab- theilung 28, theilung 23, Stück kieferne Klötzer, von 13 bis 43 Centimeter oberer Stärke Länge, in den Abtheilungen 23, 27, 46, 47, 57, 59 und 60, Stück kieferne Klötzer, von 14 bis 31 Centimeter oberer Stärke Länge, in Abtheilung 23, Stück kieferne Klötzer, von 18 bis 40 Centimeter oberer Stärke Länge, Eisenbahnschwellenklötzer, in Abtheilung 23, Hundert kieferne Stangen, von 4 bis 6 Centimeter kieferne den Stück kieferne Stämme, von 16 bis 26 Centimeter Mittenstärke, in den Abthei lungen 27, 34, 46, 47, 48, 59 und 60, erlener Klotz, von 18 Centimeter oberer Stärke und 4,6 Meter Länge, in Ab- Stärke, 2 3,30 3,55 2,55 erlene „ fichtene „ kieferne „ erlene Rollen^ „ 7 „ 10 „ 13 den Abtheilungen 25, 27 und 36, Abtheilung 38, den Abtheilungen 34 und 36, „ „ 9 bis 60, „ „ 23 und 41, „ „ 18 bis 59, 4 Naumkubikmeter buchene Stöcke in Abtheilung 15, 15 „ erlene „ „ den Abtheilungen 23 und 38, 335 „ kieferne „ „ „ „ 15, 23, 38 und 55, 1,8 Wellenhuudert birkenes Reißig in den Abtheilungen 23, 25 und 27, 8 „ erlenes „ „ Abtheilung 23, 150,7 „ kiefernes „ „ den Abtheilungen 19,23,27, 28,36,38 u. 48, 31 kieferne Langhaufen, in Abtheilung 23, 154 Raumkubikmeter Abraumreißig, in Abtheilung 28 und 14 „ Aeste und schwaches Gestänge in Abtheilung 41, einzeln und partienweise gegen sofort nach dem jedesmaligen Zuschläge zu leistende Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunter zeichneten Revierverwalter zu Kreiern zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königs. Forstrentamt Moritzburg und Königs. Revierverwaltung Kreiern, am 22. Januar 1874. Gras. Schulze. Bekanntmachung. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen Leu 10. und 17. Februar 1874, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: den 10. Februar s. e. 379 Stück weiche Stämme, von 12 bis 24 Centim. Mittenstärke, 27 - - Klötzer, von 14 bis 23 Centim. oberer Stärke, 208 - - Stangen, von 10 bis 15 Centim. unterer Stärke, 40 Raumkubikmeter weiche Scheite, 45 - - Rollen, 20 - - Stöcke, 44,3 Wellenhundert weiches Abraumreißig, 397 starke kieferne Langhaufen, den 17. Februar a. e. 379 Stück weiche Stämme, von 12 bis 24 Centim. Mittenstärke, 28 - - Klötzer, von 14 bis 23 Centim. oberer Stärke, 207 - - Stangen, von 10 bis 15 Centim. unterer Stärke, 40 Raumkubikmeter weiche Scheite, 44 - - Rollen, 19 - - Stöcke, 44,3 Wellenhundert weiches Abraumreißig, 397 starke kieferne Langhaufen, im Schraden wald und Herrenhaide, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Königs. Forstrentamt Moritzburg und Königs. Revierverwaltung Gohrisch, am am 29. Januar 1874. Eras. Roch. Tagesnachrichten. Dresden, 1. Februar. Die letzte Januar-Woche war fast täglich mit Sitzungen unserer Ständeversammlung aus- gefüllt. Ein hervorragendes-Interesse bot die Verhandlung der ersten Kammer über die Forderung von 843,864 Thlr. zur Errichtung von fünf Landgerichten. Die Finanz ¬ deputation sagt in dem vom Ref. Pfotenhauer erstatteten Bericht, daß sie den Zeitpunkt noch nicht für gekommen erachte, um endgültig über die Errichtung von Landgerichten zu beschließen. Sodann wirft sie ein ernsthaftes Auge auf die Höhe des außerordentlichen Budgets (23 Mill. Thlr.) und sagt: Die Deputation theilt zwar die vom Finanz minister bei der mit demselben hierunter gepflogenen Ver ¬ handlung ausgesprochene Ansicht, daß bei dem Staatshaushalte solche Ausgaben, welche für die laufende Verwaltung sich nothwendig machen und zu Bestreitung des gewöhnlichen Bedarfes des Staats erforderlich sind, dem ordentlichen Staatsbudget, solche Ausgaben aber, welche im Allgemeinen mit dem Namen „Bermögensausgaben" zu bezeichnen sind, dem außerordentlichen Staatsbudget zu überweisen seien, sie