Volltext Seite (XML)
MMMibMTmU Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich GMts-AWM fiir tzstgidorf, Behlitz, Bernsdorf, Büsdorf, St. Whien, Heinrichsort, Mumm nnd Mülsen. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. 3S. Jahrgang. — — Nr. 300. Mittwoch, den 25. Dezember 1889. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pf. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiserl. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene Korpuszeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. E. W. Und wer im Kindcrglauben Sich ihm hat dargebracht, Dem kann wohl Niemand rauben Die schönste Weihenacht! Die Wcihnachtsglvcken erklingen Hell durch die Stille der Nacht, Und gläubige Christen sie singen Vom „Frieden", der Erde gebracht. lind andachtsvolles Schweigen Nutzt rings auf Wald uud Feld, Aus frommen Herzen steigen Gebete zum Sternenzelt. ^-^4—--H Denn wieder ist gekommen Der liebe, heil'ge Christ, Der ja für alle Frommen Der beste Tröster ist. Er machet uns're Herzen So glücklich, sroh und leicht, Er bannet Sorg' und Schmerzen, Daß jeder Kummer weicht. Die Weihunchtsglocken klingen So feierlich, so rein, Ach, möchten sie doch dringen In jedes Herz hinein. Ein jedes Herz sei offen Dcni ernsten, schönen Klang, Mit Lieben, Glauben, Hoffen, Bring' es Gott seinen Dank. BsliMMMKchrmg. Da die hiesige Dienstboten-Krankenkasse mit Schluß dieses Jahres aufgelöst wird und die sämllichen hiesigen Dienstboten von Neujahr ab bei der hiesigen Orts-Krankenkasse versicherungspflichtig sind, so werden die hiesigen Dienstherr schaften dringend veranlaßt, ihre Dienstboten sofort und spätestens bis zum 30. dieses Mts. mit der Krankensteuer anher zu senden, damit die Kasse zum 31. djs. Mts. ab geschlossen werden kann. Lichtenstein, den 20. Dezember 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. BekKMttlMchAW. Die nachstehende, das Schlachten und Verpfunden von Mehstücken betreffende Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums des Innern wird auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau andnrch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Lichtenstein, den 23. Dezember 1889. Der Nut zu Lichtenstein. Fröhlich. Bekmmtmachrmg» das Schluchten und Verpfunden von Viehstücken betreffend. Wie das Ministerium des Innern wiederholt ausgesprochen hat, liegt die im Gesetz- und Verordnungsblatte Seite 265 abgedruckte Verordnung des Finanzministeriums vom 26. Juli 1864 lediglich auf dem Gebiete derS teuer gesetzgeb ung, insofern sie zur Lösung eines hierunter entstandenen Zweifels darüber Bestimmung trifft, wer der Steuerbehörde gegenüber als ein solcher anzusehen ist, welcher „das Viehschlachten gewerbmäßig" betreiben will, mithin die Voraussetzung festsetzt, unter welcher die Verpflichtung zur Anmeldung der zum Schlachten und zur Aufbewahrung des Fleischwerks dienenden Räume bei dem Haupt-Zoll- oder Haupt-Steueramt des Bezirks einzutreten hat. Die angezogene Verordnung hat daher weder das damals geltende Königlich Sächsische Gewerbegesetz abgeändert und abändern können, noch steht sie mit der gegenwärtig geltenden Deutschen Gewerbeordnung in Widerspruch. Da durch sie den gewerbepolizeilichen Vorschriften über die Anmeldung des Gewerbebetriebs bei den Gewerbspolizeibehörden nicht präjudiziert wird, so ist in jedem einzelnen Falle zu prüfen, ob das Schlachten und Verpfunden von Viehstücken die Kennzeichen der Gewerbsmäßigkeit an sich tragen und eventuell ob eine Verletzung der gewerbspolizeilichen Bestimmungen vorliegt oder nicht. Irrig ist daher die vielfach ausgesprochene Ansicht, daß Jeder innerhalb eines Kalenderjahres nach der Verordnung vom 26. Juli 1864 bis zu drei steuerpflichtigen Viehstücken zu schlachten und verpfunden berechtigt sei und wegen unbefugten gewerbmäßigen Ausschlachtens nicht bestraft werden könne. Es wird vielmehr unter Umständen auch schon wegen eines ein- oder zweimaligen Schlachtens und Verpfundens eine Bestrasung eintreten können und hinwiederum von einer strafrechtlichen Verfolgung eines öfteren als dreimaligen Schlachtens und Verpfundens innerhalb eines und desselben Jahres abzusehen sein. In jedem Falle aber ist davon auszugehen, daß das etwaige Verlangen, daß Jeder, der auch nur ein Viehstück ausschlachte und verpfände, eine mit gewerbspolizeilicher Genehmigung versehene Schlachtereianlage besitzen müsse, ein zuweitgehendes und demnach zurückzuweisen ist. Dresden, am 18. November 1889. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Gersdorf. Wegen Vornahme der Zinsenberechnung bleibt die hiesige Sparkasse Vom S. bis 13. Januar 18SO für Ein- und Rückzahlungen geschlossen. Dagegen ist dieselbe mit Rücksicht auf den am Jahresschlüsse bemerkbaren starkei^Andrang des Publikums vom 27. bis mit 31. Dezember d. I. an allen Wochentagen während der gewöhnlichen Expeditionsstunden geöffnet. Lichtenstein, den 23. Dezember 1889. Der Rat zu Lichtenstein. Fröhlich. —— BetKMttWüchrmg. Heber alle etwaigen Forderungen an die Seminarkassenverwaltung, sowie die Verwaltung der Bezirksanstalt sind bis spätestens den 30. dss. Mon. Rech nungen einzureichen beim Stadtrichter Werner in Callnberg. Zum Weihuachtsfest! Wieder grüßt uns das Weihnachtsfest, nach manchen bewegten Tagen und Wochen, nnd freudig versammelt sich die deutsche Familie zur weihevollen Feier des schönsten Festes im ganzen Jahre. Hellen Jubel entlockt es der frohen Kinderbrust; als lieblich Verklärte Feier erscheint sie auch dem gereiften Manne. Das ganze tiefe deutsche Fühlen, unser eigenstes Wesen wird durch die Weihnachtsfeier in Anspruch genommen, es ist ein deutsches Familienfest, und darum begeht auch keine andere Nation der Erde das Weihuachtsfest mit solcher Innigkeit wie wir. Darum halten wir aber auch unverbrüchlich fest an der poesievollen, er hebenden und beglückenden Feier, die den Lichtpunkt bildet in der langen Winterszeit. Weihnachten ist gekommen! das ist der Freudenruf, der von den Lippen unserer Kinderwelt schallt, und Weihnachten ist ge kommen, so sprechen die Großen nach. Friede und Ruhe beglückt die Millionen, Freude und Friede er füllen das deutsche Haus. Verklärend tritt das hohe Fest auch an Die heran, deren Mut durch Krankheit, Not und Sorge gesunken, Keiner bleibt ganz un gerührt, wenn die Weihnachtslieder erklingen, und unter ihrem Klange sprießen frische Kraft und frische Hoffnung auf. In bewegter Stimmung können wir in diesem Jahre das Christfest begehen. Seit langer Zeit schweigt