Volltext Seite (XML)
um Bt6 I drei Pen ver. den- ab- unb, Vcr- cm- ahme sagen m. » Iah« I Letlcr k >lach,- W 'ßcicn k Noch- I sob«, I »facklr I ßiüiü. I !». ruhig I r dies I uerken I äuheri I tU. tzigcr I .FrI.H. I hcnberg I in. in Knell in Rn fcn aus . Emmn üüichan Grübln LillhöD städteln; dc. imbiegei . Sicgä Leisnig, Nenstag, -eü"82. Februar 1870. Aauhener E Aachrichten. LreiMatt fiir den Lrüs-^irecttons-GeM ÄantM. Lmlsktatt für die Gerichts- uild Verwattungshezirke ZZautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut m- Lstritz. Redacteur und Verleger: E. M. Moust in Sautzen. Die „Bautzeaer Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeden. — Vierteljährliches Abonnement 20 Ngr. Insertion»- betrag L Spaltzeile 7 Ngr. -- Nach 0 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen «erden. Aufforderung an die Versender, von der nndeclarirten Verpackung von Geld in Briefe re. Abstand zu nehmen. Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Bersendung des declarirte» Werthbetrages in Briefen und Pasteten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post-Anweisung dar. Bei der Versendung von Geld in Briesen oder Pasteten, nnter Angabe deS Werthbetrages, wird, außer dem tarifmäßigen, nach Entfernungsststfen und cenp. nach dem Gewichte zu berechnenden Fahrpost-Porto, eine Asfemranz-Gebühr für den declarirten Worth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirks, sowie nach Süddeutschland oder Oesterreich gerichtet sind, unter und bis 50 Thlr. — über 50 bis 100 Thlr. für Entfernungen bis 15 Meilen .... 4 Sgr. 1 Sgr. kür Entfernungen über 15 bis 50 Meilen . 1 „ 2 „ für größere Entfernungen ....... 2 „ 3 „ Zum Zwcste der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post-Anweisung wegen der größeren Einfachheit vor zugsweise zu empfehlen. Dasselbe ist gegenwärtig innerhalb des Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirks, im Verkehre mit Bayern, Württemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika zulässig. Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Post-Anweifung nach Orten, welche im Norddeutschen Postbezirke, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind, beträgt! bis 25 Thlr. überhaupt ....... 2 Sgr. über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt . . 4 „ Beim Gebrauche einer Post-Anweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung eines Couverts und die fünf malige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Post-Anweifung den Portheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Differenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können. Nm so mehr darf die Postbehörde an die Versender die erneuete Aufforderung richten, sich einer undeclarirten Ver packung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalte», vielmehr von der Versendung unter Werthsangabe oder von dem Verfahren der Post-Anweifung Gebrauch zu machen. Der Ober-Post-Director Letz. Jahrmärkte. Die vom Jahre 1870 an in Neustudt bei Stolpen veränderten Jahrmärkte werden abgchaltcn: Per 1. Mittwoch nach Cautate, daher d. I. nicht den 23. März, sondern den 18. Mai, — und der 2. Mittwoch mit oder nach Simon und Jndas, mithin d. I. nicht den 9., sondern den 2. November, und solches hiermit bekannt gemacht. Neustadt bei Stolpen, Februar 1870. Der Stadtrath. Telegraphische Nachrichten. Sternberg, 19. Februar, Morgens. (W. T. B.) In der gestrigen Sitzung des Landtages theilte das Direktorium mit, daß es den Antrag Manecke-Duggenkoppel betreffend die Wieder einführung der Verfassung vom Jahre 1849 als ungeeignet zurück- gewiesen habe. Anläßlich des Rescripts über den Chausseegeldtarif verhieß die Regierung, dem Landtage womöglich noch in gegenwärtiger Session eine Vorlage Betreffs Aenderung des Münzsystems zu machen. (Eintheilung in Thaler, Silbergroschen, Pfennige.) Darmstadt, 20. Febr. (W. T. B.) Der Director des Kriegs- Ministeriums, Oberst Dornseiff, hat um einen dreimonatlichen Urlaub angetragen. Der Major v. Herget ist interimistisch mit der Leitung des Kriegsministeriums beauftragt. August Voogt, Bürgermeister. Karlsruhe, 19. Febr., Nachmittags. (W. T. B.) Die Erste Kammer hat einstimmig das Bankgesetz angenommen. Wien, 19. Februar. (W.T.B.) Abgeordnetenhaus. Der Finanzminister vertheidigt in einer längeren Rede das Gesetz über die Erwerbsteuer und empfiehlt die Ablehnung des Ver tagungsantrages. Die Vertagung wird darauf bei Namensaufruf mit 84 gegen 47 Stimmen abgelehnt. Es folgt die Specialdebatte. Sämmtliche Setzer in den hiesigen Druckereien haben heute Mittags die Arbeit eingestellt. In Anerkennung der Fürsorge des Malteserordens für die Pflege der Verwundeten in Dalmatien wurde dem Großprior des Ordens Grasen Kolowrat daS Großkreuz deSOrdens der eisernen Krone verliehen.