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MivelM-Änzei^ «nd TagMatt Amtsblatt für dir kSmglichc« Md städtischm Behürdm zu Freiberg mb Braud. 255. Erscheint jeden Wochentag Nachmittags 6 Uhr für den andern Tag. Preis vierteljährlich 2 Mark 25 Pf., zweimonatlich 1M. 50 Pfg. u. einmonatlich 75 Pfg. 44. Jahrgang. Dienstag, den 3. November. Inserate werden bis Bormittag» 11 Uhr angenommen. Preis für die Spaltzeile 13 Pfg. Außerhalb des LandgerichtSbezirk» 15 Pfg. 1891. Bekanntmachung. Unter dem Rindviehbestande des Wirthschaslsbesitzers und Viehhändlers Herrn Karl Ernst Kröner in Grotzhartma««svorf ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen. Freiberg, am 2. November 1891. Königliche Amtshauptmannschaft. Vir. Uskerkorr». Bekanntmachung, Das Auftreten forstschädlicher Insekten betreffend. In einzelnen Theilen ver Sächsischen Staatswaldungen haben sich neuerdings der Harz- und Tannenrüsselkäfer sowie der Nonnenfalter gezeigt. Die Königliche Amtshauplmonnschast nimmt hieraus Veranlassung, die Waldeigenthümer und Inhaber von Holzlagerplätzen an die Bestimmungen des den Schutz der Waldungen gegen schädliche Insekten betreffenden Gesetzes vom 17. Juli 1876 aufmerksam zu machen und besonders dazu anzuhalten, daß sie, sobald sie in ihren Holzbeständen forstschädliche Insekten wahrnehmen, unverweilt und zwar bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mark Anzeige anher erstatten. Freiberg, am 30. Oktober 1891. Königliche Amtshnuptmauufchaft. Lbr Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 -- Reichsgesetzblatt Seite 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktorles Dresden im Monate September dieses Jahres festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden bez. Ouartierwinhen im Monate Oktober dieses Jahres an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschsourage betrügt im Lieserungsverbande der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft 8 M. 95„ Pfg. für 50 Kilo Hafer, 3 M. 63„ Pfg. für 50 Kilo He«, 2 M. 61„ Pfg. für 50 Kilo Stroh, was zur Nachachtung andurch bekannt gemacht wird. Freiberg, den 2. November 1891. Königliche Umtsha«ptman«fchaft. Id« UmdsmL»«» Eiolommensteuerpflichtigen Personen, denen eine Aufforderung zur Deklaration ihres Einkommens für das Steuerjahr 1892 unsererseits nicht zugesendet worden ist, steht eS frei, eine Deklaration übe« ihr Einkommen bkO 14. November Dieses Jahres bet nns einzureiche«. Zu diesem Zwecke werden Della- rationssormulare in der Stadtsteuereinnahme hier unentgeltlich auf Verlangen ausgegeben. Gleichzeitig fordern wir alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftung«», Anstalten, Perfonenvereine«, liegeuven Erbschaften und anderen mit Dem «echte Des BermögenserwerbS auSgestattete« Bermög-nsmaste« hiermit auf, für die von ihnen bevormundeten Personen, beziehentlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, An stalten u. s. w, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Deklarationen bei unS auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugegangen sein sollten. Freiberg, am 29. Oktober 1891. Der Stavtrath. V«. Hülm»«, Bürgermeister. Bgm. Oeffentliche Zustellung. Der Stadtrath zu Freiberg als Vertreter der städtischen Sparkasse daselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Täschner ebenda, klagt gegen den Bäckermeister Robert Paul Klotzsche, früher in Freiberg, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen einer Hypothekenforderung von 6000 M. s. A. unter Bezugnahme auf vereinbarte kassatorische Clausel mit dem Anträge, den Beklagten unter' Kostenauferlegung zu verurtheilen, der Klägerin 6000 M. sammt Zinsen zu 5"/, vom 1. Oktober 1890 ab zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Pfandgrundstück Folium 721 deS Grund- und Hypothekenbuchs für Freiberg durch Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung desselben zu zahlen und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Freiberg aus den 5. Dezember 1891, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiberg, den 5. September 1891. De« «ertchtSschreiber DeS Königliche« Landgericht». G >S. Cg. N. 240/91. Nr.3. Lsssiimi««, Aktuar. Nachbestellungen ««f Vie Monate November und Dezember we«ve« zum Preise von 1 Mark 50 Pfg. von alle» kaiserl. Postanstalten, sowie von Den bekannte« Ausgabestelle« «uv ver unterzeichneten Expedition angenommen. Die Expedition des „Freiberger Anzeiger". Politische Umschau. Freiberg, den 2. November. Ein „freventlichesAttentat" auf die Immuniät(Nicht verfolgbarkeit) der veutfchen Reichstagsabgeordneten nennt der „Vorwärts" die gewaltsame Vorführung des sozialdemokratischen Ab geordneten Schmidt vor das Landgericht Chemnitz. Es herrsckt in Bezug auf die Immunität der Abgeordneten während der Ver tagung des Reichstages allerdings eine bedauerliche Verschieden heit in der Auffassung des betreffend en Verfasfungsparagraphen. Wie indessen bereits während der letzten Tagung des Reichstags seilens des Stoalsministers von Bötticher hervorgehoben wurde, ist eine endgiltige Entscheidung über diesen Punkt noch nicht er folgt und man kann beide Auffassungen, die des Reichstags, daß die Immunität der Abgeordneten auch während längerer Vertagungen aufrecht zu erhalten sei, und die einiger Behörden, daß längere Vertagungen die Immunität ausschlöffen, als zu Recht bestehend ansehen. Der Reichstag hat allerdings verschiedene Male seine Meinung dahin abgegeben, daß die Immunität durch eine längere Vertagung nicht unterbrochen werden könne, aber der Bundesrath hat sich diese Anschauung nicht zu eigen gemacht, und erst bei Uebereinstimmung der Ansichten des Bundesrathes und des Reichs tages kann ein maßgebender und verfassungsrechtlicher Beschluß gefaßt werden. So lange diese Uebereinstimmung nicht erfolgt, muß die betreffende Frage als eine offene angesehen werden, und wenn die sächsische Regierung die Anschauung als Recht betrachtet, daß längere Vertagungen die Immunität unterbrechen, so kann man ihr, wie die Sachen verfassungsrechtlich nun einmal liegen, ebensowenig einen Vorwurf machen, als der preußischen Regierung, welche die Immunität als nicht aufgehoben betrachtet, seitens des Bundesrathes ein Vorwurf gemacht werden kann. Jedenfalls er heischt aber diese Angelegenheit eine rasche und einheitliche Regelung. Die.Hamburger Nachrichten" lasten die Ansichten, welche Fürst Bismarck sich von dem Handelsvertrag mit Oesterreich ge bildet hat, in folgendem Artikel erkennen: Die „Neue Freie Presse" befolgt in ihrer Nummer vom 22. ds. die gewöhnliche Taktik der Gegner des Fürsten Bismarck, ihm irgendeine Veröffentlichung aus den Leib zu schieben und dann dieselbe zu benutzen, um den Fürsten anzugreifcn. In ihrer oben bezeichneten Nummer be ginnt sie damit, die Broschüre „Ablchncn oder Annehmen" zuerst Herrn Lothar Bucher zuzuswreiben, dann dem Jdeenkreise des Fürsten Bismarck und schließlich diesem allein, genau so, als ob er die Publikation aus dem Titelblatt? mit seinem Namen ge zeichnet hätte. Es ist dies eine der wahrheilswidrigen Unwürdig- ckeiten, in denen die demokratische Presse seit Jahren aegen den früheren Reickskanzler arbeitet, und die Neue Freie Puffe wende- das System dieses Mal im Dienste der österreichischen «vrnhandler an. Fürst Bismarck kennt den Inhalt der fraglichen Broschüre noch heute nur aus referirenden Zeitungsartikeln und steht ihrem Ur sprung gänzlich fern. Soviel wir von den Ansichten des Fürsten wissen, ist er noch niemals aus den Gedanken gekommen, die bis herigen Getreidezölle zu erhöhen. Bezeugen können wir nur, daß er ein Gegner des Handelsvertrages ist. Wir halten den letztern für einen geschickten Versuch, die deutsche Schutzzollvartei überhaupt zu sprengen und Unfrieden zwischen den landwirthschastlichen und den industriellen, zunächst den Bergwerksinteresten Hervorzurusen, die Eisenwerke zu ködern, daß sie für Verminderung der land- wirthschaftlichen Zölle eintrcten und dadurch die Empfindlichkeit ihrer bisherigen ländlichen Bundesgenossen erwecken. Wir kennen den genauen Inhalt des Vertrages nicht, der allen Interessenten sorgfältig geheim gehalten wird. Wir ersehen erst durch die Ver mittlung des Artikels der „N. Fr. Pr.", daß die Zustimmung der Roheisenproduzenten mit einer Herabsetzung von 20 Kreuzern erlauft werden soll. Wenn wir generell dem Handelsverträge mit Besorgniß entgegensetzen, so geschah dies in erster Linie, weil wir die österreichischen Unterhändler für geschickter halten als die unsrigen. Ob diese unsere Befürchtung begründet ist, wird sich bei der Verlautbarung des Vertrages zeigen. Demnächst sind wir, wie schon früher wiederholt von uns ausgesührt wurde, gegen den Handelsvertrag, weil wirüberzeugte Freunde des politisch-militärischen Bundes mit Oesterreich sind und dessen Schädigung durch den Handelsvertrag befürchten. Unser politisch-militärisches Bündniß ist bisher populär in Deutschland. Wenn man diese Popularität gefährden will, so ist der richtige Weg dazu seine Verquickung mit materiellen und wirthschasilichen Fragen. Die Begünstigung der Landwirthschaft in Oesterreich-Ungarn und der Industrie in Deutschland wird sich nicht ohne Verstimmung der Landwirthschaft in Deutschland und der Industrie in Oesterreich vornehmen lassen. Die begünstigten wirthschasilichen Zweige werden nach kauf männischer Art, darüber, daß ihre Verhältnisse gebessert sind, keinen Lärm machen, sondern die Verbesserung stillschweigend acceptiren. Die Geschädigten aber werden ihrer Verstimmung lauten Ausdruck geben und bei ihnen dürste es mit der Popularität des Bündnisses vorbei sein. Sie werden glauben, daß die Ehrlichkeit ihrer poli tischen Sympathie finanziell ausgebeutet worden sei. Wir wollen für diese Verstimmung nicht mit verantwortlich sein. Wir wünschen auch zu wissen, durch welche neuen Einnahmen unsere Ausfälle in den Kornzöllen gedeckt werden sollen, und sind aus diesen und andern Gründen gegen den Handelsvertrag, soweit er bekannt ist. Das ist aber auch die einzige Wahrheit, welche der bezeichnete Artikel der N. Fr. Pr. enthält. Auch wir glauben, daß Fürst Bismarck den Abschluß eines Zollvertraaes, wie er geplant ist, mit Oesterreich-Ungarn überhaupt nicht für gerathen hält, weil er von demselben eine schädliche Rückwirkung auf die gegenseitige Sympathie beider Bevölkerungen und eine Schädigung des Bundes zwischen Deutschland und Oesterreich erblickt, auf letzteren aber den höchsten Werth legt. Wir glauben mit ihm, daß die deutsche Regierung nicht nur einen wirthschasilichen, sondern auch einen politischen Fehler mit dem Abschlusse des Handelsvertrages be gehen würde, und die Oestereicher mindestens einen politischen, indem sie durch die finanzielle Ausbeutung die Zukunft vergegen wärtigen politischen Beziehungen schädigen. Wir halten die letztern für gesicherter, wenn jede von beiden Negierungen die bisherige Freiheit ihrer Tarifpolitik sich wahrt. Zwölf Jahre sind ein langer Zeitraum und wenn unbequeme Verhältnisse auf zwölf Jahre vertragsmäßig scstgelegt werden, so ist es sehr leicht mög lich, daß schon nach Ablauf der ersten drei Jahre das gegenseitige politische Wohlwollen darunter gelitten haben wird. Die gouvernemental-konservativen Blätter winden und drehen sich, um ihre Leser zu überzeugen, daß d-r jüngste kaiserliche Erlaß ri^bauDt kein Rcgierungsrkt sei und deshalb auch keiner Gegen zeot nung bcdurst kabe. Dabei überseben diese Blätter, daß die W-rkuna dieser kaiserlichen Maßnahme sie selbst widerlegt. In diesem Sinne schreibt die .Nal.-Ztg ": Die Veröffentlichung des jüngsten, von keinem Minister gegsngezeichneten Erlasses deS Kaisers an das preußische Staatsministerium hat die Wirkung gehabt, welche wir voraussahen: in der gejammten Presse wird, wie es schon wiederholt bei ähnlichen Gelegenheiten geschehen, d« persönliche Auffassung de» Herrschers ungefähr so diskutirt, al» ob es sich um einen Aussehen erregenden Zeitungs-Artikel oder um eine PorlamentS-Rede handelte. Der Eine nimmt Anstoß an dem Satze von der Nothwendigkeit strenger Handhabung der Straf gesetze durch die Gerichte, da diese keiner anderen Autorität als der des Gesetzes unterworfen seien; der Andere kritisirt die auf das Verhalten der Vertheidiger im Prozeß Heinze angewandten Ausdrücke. Hier werden als Folge der kaiserlichen Mahnung an die Polizeibeamten zu rücksichtslosem Vorgehen Ausschreitungen derselben befürchtet; dort wird davor gewarnt, die Beurtheilung einzelner Vorkommnisse zu verallgemeinern. Dieses sich zur Regel ausbildende Diskutiren mit der Krone erscheint auch keines wegs da unbedenklich, wo in der Beurtheilung der Einzelheiten des Erlasses die Zustimmung vorwaltrt: wer das eine Mal lobt, behält sich das Recht vor, ein anderes Mal zu tadeln; nicht w i e mit der Krone diskutirt wird, ist die gefährliche Erscheinung, andern daß es geschieht, und zwar nachgerade als regelmäßiges Vorkommniß, gewohnheitsmäßig. Bereits fehlt es nicht an Organen, welche es als Sport betreiben, als willkommenen Anlaß, ein pikantes Aufsehen zu erregen. Nur beiläufig soll hier erwähnt werden, daß das sozialdemokratische Zentralorgan glaubt, „aus diesem Bedürsniß persönlichen Eingreifens, welches die Monarchen augenscheinlich empfinden, schließen zu dürsen, daß sie selber mehr und mehr zu der Ueberzeugung gelangen: die Zukunft gehört der Republik und der Sozialdemokratie." Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland verließen auf ihrer Rückreise aus Dänemark am Sonnahend in Danzig um 10 Uhr 45 Min. mit ihrer Begleitung die Nacht „Polarstern" und bestiegen den russischen Hofzug, der etwa 10 Minuten später die Fahrt nach Dirschau antrat. Auf dem Bahnhofe war eine Ehrenkompagnie mit Musik aufgestellt. Bei einem Diner, welches der amerikanische Gesandte in Berlin, Herr Phelps, am Sonnabend gegeben hat, und an dem die Mi nister v. Bötticher, Miquel und Frhr. v. Marschall mit ihren Damen theilnahmen, wies die Speisenfolge auch amerikanischen Speck von der ersten in Deutschland eingeführten Sendung und Maisbrot auf. Wenngleich es sich bei diesem Diner nur um eine Festlichkeit und natürlich nicht um geschäftliche Erörterungen handelte, so schwirren doch schon Gerüchte, daß dieses Diner inso fern von großer Bedeutung sei, als bei demselben die Probe auf die Schmackhaftigkeit und den Werth von Maisbrot gemacht werden sollte. Wahrscheinlich würde der Maiszoll ganz aufgehoben wer den, so daß ein billiges und schmackhaftes Brot namentlich für das Militär, dann aber auch für die übrige Bevölkerung beschafft, und Deutschland in Bezug auf Brotgetreide ganz unabhängig von Rußland gemacht werden könne. Ein militärischer Berichterstatter schreibt der „B B. Z": Dem Vernehmen nach liegt es im Plane, den Besuch der Artillerie» und Ingenieurschule für die jungen Offiziere der Feld-Artillerie vom nächsten Frü-yahr ab forisallen zu lassen und für sie statt dessen praktische Kurse bei der Feld-Artillerie Schießschule in Jüter bog einzurichten. Ueber die Bertheidigung im Prozeß Heinze schreibt die „Rat. Zeitung" : Wie berichtet worden, hat der Ehrenrach der Anwalts- kammer die beiden Vertheidiger im Prozeß Heinze wegen ihres Verhaltens in diesem zu empfindlichen Strafen verurtheilt. Die nach dem Gesetze zulässigen Strafen sind — in folgender Steige rung — 1) Warnung, 2) Verweis, 3) Geldstrafe, 4) Entlassung aus dem Amte als Anwalt. Der minder belastete der beiden Vertheidiger ist zu der zweiten, der stärker belastete zu einer Kom bination der zweiten und dritten Strafe verurtheilt worden. Der Ehrenrath besteht aus älteren, angesehenen Rechtsanwälten; r» unterliegt keinem Zweifel, daß sie fo erkannt haben, wie nachdem Ergebniß der nur in ihren hauptsächlichen Zügen bekannt ge wordenen Verhandlung das Gesetz und das Ansehen deS Anwalt- standcs es erforderten. Den Verurtheilten und ebenso der Staats-