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WEUMmff ThmM. Uch«, Mtnleha M die UmgeMe». ImtsblM No. 71 Dienstag, den 18. Juni 18SS Schreib«. innerer Un- 5. Stück. S. 64.— S. 232. 2229) Nr. 14., Nr. 15., Nr. 16., Nr. 17., Erscheint ) wöchentlich dreimal u. zwar DienS-' tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertel), s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern s O Pf. !. Inserate werden Montags, Mittwochs Mik Freitags bis spätestens Mittags s2 Uhr angenommen. Insertionspreis sOpf. pro dreige- fpaltene Lorpuszeile. Bekanntmachung, die Volksbibliotheken betreffend. Gesuche um Unterstützungen zur Gründung, Unterhaltung und Erweiterung von Volksbibliotheken sind 3 bis zum 31. Juli dieses Jahres anher einzureichen. Die Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter T an die Hand giebt. Meißen, am 13. Juni 1895. Königliche Amtshauptmannschast. I. A. Meusel. „ „, Bekanntmachung. Bis spätestens den 5. nächsten Monats ist der 11. Termin Laudrente und Landerkulturrente, sowie das II. Vierteljahr Schulgeld an die Etadtkämmerei zu entrichten. Gleichzeitig wird hierdurch aufgefordert, die Schneeauswerselöhne, soweit dies noch nicht geschehen, nunmehr spätestens bis zum 21. dieses Monats abzuheben. Wilsdruff, am 17. Juni 1895. " Der Stadtrat h. — _ Acker, Brgmstr. — Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Stadtkammerei- und Sparkassen-Erpedition bleibt dieselbe Mittwoch, den 1Y. dieser Monat», geschlossen. Wilsdruff, am 17. Juni 1895. D e r AS t a d t r a t h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, das Baden in der Elbe beir. Die Königliche Amtsbauptmannschaft als Elbstromamt findet sich veranlaßt, wiederholt in Erinnerung zu bringen, daß durch Bekanntmachung vom 15. Mai 1880 bei Geldstrafe bis zu 60 Mark — Pfg. oder entsprechender Haftstrafe verboten worden ist, in der freien Elbe an nicht besonders abgesteckten Badeplätzen, sowie ohne Badehosen zu baden. , k Die Ortspolizeibehörden der an der Elbe gelegenen Ortschaften haben nicht nur die Aufrechterbaltunq dieses Verbotes zu überwachen, sondern auch für Beschaffung geeigneter -oave- plätze zu sorgen und die Absteckung derselben durch schifffahrtskundige Personen bez. unter Mitwirkung der hierzu beauftragten Elbstrom- und bez. Wasserbaubeamten ausführen zu iapen. Meißen, am 13. Juni 1895. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. — Auf Folium 3 des hiesigen Genossenschaftsregisters, den landwirthschaftlichen Consumverein zu Grumbach bei Wilsdruff,emgetragene Genossenschaft betreffend, ist heute verlautbart worden, daß die Genossenschaft durch Beschluß der Generalversammlung aufgelöst ist und die Herren Linrl Lud g ch Max Auntze in Wilsdruff Liquidatoren sind. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 14. Juni 1895. vn. vsngI _ —— für die Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. Ä.' Borger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. Nr. 28. Verordnung, die Collequien der Superintendenten verr. <L>. a«. Nr. 29. Verordnung, Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Schweineseuche, der Schweinepest und des Rothlaufs der Schweine betr S 59 Nr. 30. Verordnung, die Gebühren für Erhebung etc. der Einkommensteuer betr. S. 63. * vc». . Nr. 31. Verordnung, di- Errichtung einer Handelskammer beim Landgerichte Zwickau und die Bezirksveränderung der Handelskammer in Glauchau betr. Berichtigung. S. 64. Reichsgefetzblatt. (2226) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rotblauf der Schweine S 227 (2227) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Reichshaushalt-Etat für das Etatsjahr 1895/96 S 229 (2228) Bekanntmachung betreffend, die Ausführung des Gesetzes üb« die Prüfung der Läufe und Verschlüsse der Handfeuerwaffen vom 19. Mai 1891. (2229) Gesetz, betreffend die Aenderung des Zvlltarifgesetzes und des Zolltarifs. S. 233. (2230) Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Anordnung und der AichgebührM sowie die Bekanntmachung, betreffend die Aichung des Getreideprobers. S. 235. (2231) Gesetz wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betreffend die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvalidenfonds. S. 237. (2232) Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schwemeseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. S. 240. Diese Eingänge liegen 14 Tage lang zu Jedermanns Einsicht hier aus. Wilsdruff, den 15. Juni 1895. Der Stadtrat h. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung eingegangener Gesetze im Monat Mai 1895. Gefeit- und Verordnungsblatt für das Königreich ^sachfen. 4. Stück. Nr. 23. Bekanntmachung, das zwischen Sachsen und Reuß ä. L. wegen ^sbulung der Uebereinkommen betr. S. 41. Nr. 24. Verordnung, die Behandlung der gewaltsam beschädigten aber v°llw'cht'g S°bl b-nen R-ichsmünzeu betr. S. 43. Nr. 25. Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Reichenbach-Mylauer ^ffenbahn betr. S. 43 Nr. 26. Verordnung, die Berufs- und Gewerbezählung nach dem Rcichsgesetz vom 8 April 1895 betr. S 44 Nr. 27. Bekanntmachung, die Abänderung der Instruktion über den Waffengebrauch des Militärs und über die Mitwirkung desselben zur Unterdrückung ruhen und Erläuterungen zu dem Gesetze über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 betr. S. 55. ° unieroruaung 28. V-rordnung, die Collequien der Superintendenten betr. S. 58. Bezeichnung der Nachsuchenden. Eigenthumr- Verhältnisse Verwaltung Die Bibliothek Mittel zur Unterhaltung der Bibliothek. der zu'iunterstützenden Bibliothek. umfaßt Bände. wurde gegründet. wurde benutzt. Bisheriger Beitrag der Gemeinde. Bisher bewilligte Staatsbeihilfe. Bemerkungen.