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«WM < nndAmgegefid. Mtt Kstäigl. Sach«. ASttgnAbigater Ehnttssiost; «ichnete König!. Justizamt bringt hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß fämmttiche Folien, aus denen das Grund- und Hypothekenbuch des Dorfes > i vorbereitet wordr» find, «Kd- der Erler.^, Königliches Justiz-Amt Frankenberg mit Sachfeabnrg. Für den beurlaubten Beamten: E«t1 Iuliu» SamftemM AMtSaetuar. L>r» Himmels, und das Chaos wird erhellt; M steigt^« Erdbäll auö dm dunklen Flüthm DaS Stemmheer, der 'Sonne Str-chlengluthen HÜxuchtm hell di« nm geschaßne: Welt,' / bestehrnsoll, in Gemäsheit deS Gesetzes vom 6. November I84L .. .. .. .. .... , EUtwEdiesrs Gmyd- und Hypothekenbuches für Ave- die daran ein Interesse haben, an AmtSßeAe M FraEnberg zur Gnficht bereit liegt. ' , Zugleich werden Alle, welche gegen den Inhalt des gedachten Grund- und HypothekenbucheS wegen Wien an Grundstücke« des Dorfes Hausdorf zustehender dinglicher Necht« etwas einzuwenden haben möchten, aufgefordert, diese Einwendungen binnen einer Fslß von sechs Monaten, längstens ab« ES werde Licht! — sprach Gott mit Donner-^ v^rtm: DaS All erbebt, eS öffnenfich Lie Pforten , S«. April I8SE - bei dem hiesigen Justiz -Amte anzuzeigen, unter der Verwarnung, daß sie außerdem solch« Einwen- duttzen dergestalt verlustig gehen werden, daß denselben gegen dritte Besitzer und ander« Realbrrrch. ügte, welche als solche in das Grund- und Hypothekenbuch w«de» eingetragen werden, kmerkiWir- . Hinauf zum Licht! — sprach Christus un ser Meister: Hinauf nach Oben, zu dm» Reich der Geister! ES werd» Menschertwahn und Trug zumRichtS. Wollt ihr den Nater schau'« in lichter Mmchett, Dann ehret ihn im Geist und in da Wahrheit! S0 sprach der große Spender alles LWS!7 E s w erde Licht! '7'^ ' ' ' ' ' > > ' -——- . Sonnabends, de« 20. Decbr. ' ^845» . — ^7— .. . > WKWMMMMMIMMWWWMMWR ^2»« S«Uw^»d eMheint m»r, 1,Bogen starke, Nummer diese« Blattwt. Prett- jährlich 1 Ltzlr.^ viertchichK- 7 Pf., Wochen ttlck 6 Pf., w,i«r e« auch durch sämmtliche Köniql. Sächs. Poft-Srpeditivnenzu tchattea ist. «Mgen all« Art werden in demselbeu gegen die Gebühr von 5 Pf. für die gespaltene Corpus»"!« oder deren Stau» «UsSMownun und Beilagen'möglichst billig berechnet.