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Hohtnsttiii-EriiWlilcr Anzeiger Tageblatt für L^eBem-GrnMal, Gverlungwih, H-r-d-rs, Kerm»»°ls, M-rn-d°rf, -M».., »«* M« »E. »M«. » W-IW-r»rei,-.-s M °»E- »»° Donnerstag, den 25. Mai 1905 Nr. 120 Fernsprecher Nr. 151. Fufertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis vsrm« 10 Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigeg-'s G-schäMkll-: Bahnstr. s. 32. Jahrgang Ubonttrment: """'""L M. ! M. MsnPw« Nummer s l -NEH-lich I. M. W Ug. Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Die diesjährige der Kinder findet im Waisenhaus, 2 Treppen, Zimmer Rr. 18 und IS an den nachverzeichncten Tagen in folgender Ordnung statt: Zur Impfung zu bringen sind die Erft-Impflinge a. aus dem Ortsteile Altstadt: Montag, den 22. Mai, von 4—5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit It, 0, U, k! und I? anfängt; Dienstag, den 23. Mai, von 4—5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit kl, U, 4, II und I, anfängt; Mittwoch, den 24. Mai, von 4—5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit SI, v, k, H und k anfängt; Donnerstag, den 25. Mai, von 4-5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit 8, D, V, V, IV, X, V und 2 anfängt; b. aus dem Ortsteile Neustadt: Freitag, den 2«. Mai, von V.4—'/,5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit U, 6, II, k, 1', <1 und H ansängt; Sonnabend, den 27. Mai, von / 4—^5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit .1, X, I,, R, 0, k und anfängt; Dienstag, den 30. Mai, von Vr4—^5 Uhr nachmittags, deren Familiennamen mit U, 8, D, II, V, >V, X, V und 2 anfängt. Die Termine für die Wiederimpflinge werden in den Schulen bekannt gegeben. Der Jmpspflicht unterliegen alle diejenigen Kinder, welche 1 .) im Jahre 1904 hierselbst geboren und noch am Leben sind; 2 .) im vergangenen Jahre ohne Erfolg geimpft, wegen Krankheit zurückgestellt worden sind oder deren Impfung von den Erziehungspflichtigen hinterzogen worden ist; 3 .) im vergangenen oder im laufenden Jahre in Hohenstein-Ernstthal zugezogen sind und der Jmpspflicht noch nicht Genüge geleistet haben; 4 .) im Jahre 1905 ihr 12. Lebensjahr zurücklegen und 5 .) bereits 12 Jahre alt gewesen, von der Impfung aber im Jahre 1904 zurückgestellt, bezw. ohne Erfolg geimpft worden sind, oder sich der Jmpspflicht entzogen haben. Diejenigen, welche die Zurückstellung ihrer Kinder wünschen, haben durch ärztliches Zeug nis den Grund der Zurückstellung bis spätestens I Oktober LUVS in de? Expedition für das Impfwesen, Rathaus, Zimmer Rr. 5, nachzuweisen Die geimpften Kinder sind am 8. Tage nach der Impfung dem Jmpfarzte zur Revision lRachschauung) im Jmpflokale wieder vorzustellen und zwar die Binder der Altstadt in der Zeit von ,5—5 Uhr, die Kinder der Nenstadt in der Zeit von V,4 -4 Uhr nachmittags. Wir fordern Eltern, Pflegeeltern, Vormünder und die Vorsteher der hiesigen Schulanstalten hierdurch aus, mit ihren Kindern, Pflegebefohlenen und Schulzöglingen pünktlich in den anberaumten Imps- und Nachschautermmen zu erscheinen. Im Uebrigen find nachstehende Anordnungen streng zu befolgen: 1. Aus einem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, Diphtherie, Croup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen die Impflinge zum allgemeinen Termine nicht gebracht werden. 2. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter haben dem Jmpfarzte vor der Aus führung der Impfung über frühere oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mit teilung zu machen. 3. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden. Hinterziehung der Impfung wird gemäß d- l4 Abs. 2 des Jmpfgesctzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 16. Mai 1905 Ol Polster, Bürgermeister. Gehler. Die Tagelohn-, Maurer- und Zimmerarbeiten ;ür den Rathausumbau sollen vergeben werden. Blanketts hierzu können in unserem Stadtbauamte erhoben werden und sind ausgesüllt bis zum 27. dieses Monats, mittags 12 Uhr wieder doctselbst einzureichen. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 24 Mai 1905. Ul'. Polster, Bürgermeister. 2. Bezirksschule. Am 25. Mai, dem Geburtstage Sr. Maj. unseres Königs, findet früh 8'^ Uhr ein ösfenllicker FestaktkW statt, wozu die geehrten Mitglieder der städtischen Behörden, sowie alle patriotisch gesinnten Einwohner unseres Schulbezirks freundlichst eingeladen werde». Hohenstein-Ernstthal, den 22. Mai 1905. Das Lehrerkollegium. . —Dir Patzig. Einladung. Zu Ehren des Herrn Pastor von Dosky findet am Sonntag, den 28. Mai, um 12 Uhr ein Aestmahl in der Postrestauration statt, zu dem hierdurch herzlich eingeladen wird. Teilnehmer müssen vorher beim Postwirt ibre Teil nahme anzeigen. Couvert 2 Mark. Der Kirchenvorstand von Oberlungwitz. Deutscher Reichstag. 190. Sitzung vom 23. Mai 1905. In fortgesetzter zweiter Lesung des Gesetzent wurfs betreffend Entlastung des Reichsgerichts durch Aenderungen der Zivilprozeßordnung wird die namentliche Abstimmung über die Erhöhung der Revisionssumme von 1500 auf 2500 Mark zum drittenmal versucht. Vorher bittet Abg. Dr. Paasche (nat.-lib.) um Verlesung der 'Namen der jenigen, die seinerzeit den Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt haben; es werde sich da er geben, daß von den 50 Antragstellern gestern 41 bei der namentlichen Abstimmung nicht anwesend waren. . , ,. . Abg. Bebel protestiert gegen eine solche Fest stellung. Schon gelegentlich der Zolldebatten sei entschieden worden, daß ein Antrag auf nament liche Abstimmung die Anwesenheit der Antrag steller nicht erfordere. Nach längerer Geschästsordnungsdebatte erklärt Präsident Graf Ballestrem, daß er nicht Anstand nehme, dem harmlosen Ersuchen (Heiterkeit) des Abg. Dr. Paasche stattzugeben, woraus die Ver lesung der Namen der 50 sozialdemokratischen Ab geordneten, die den Antrag auf namentliche Ab stimmung gestellt hatten, erfolgt. Bei der nun stattfindenden Abstimmung werden 119 Stimmen für, 74 Stimmen gegen die Erhöhung bei 10 Stimmenthaltungen abgegeben. Das Haus ist also beschlußfähig und die Erhöhung der Revisionssumms ist angenommen. Die Kommission hat die Bestimmung einge schaltet : „In Rechtsstreiligkeiten über vermögens- rechtliche Ansprüche kann die Revision nicht darauf gestützt werden, daß das Gericht seine örtliche Zu ständigkeit mit Unrecht angenommen hat." Abg. Stadthagen (Soz.) bekämpft diese Be stimmung, welche Schiebungen von einem Gericht zum anderen, ohne Rücksicht auf die örtliche Zu ständigkeit, zur Folge haben würde, bis ein Gericht gefunden sei, von dem man annehme, daß es in einem bestimmten Sinne entscheiden werde. Redner behauptet u. a., daß im Berliner Milchkrieg-Prozeß der Justizminister auf das Kammergericht einge wirkt habe. Staatssekretär Nieberding erwidert, ein so ein seitiger Angriff auf die preußische Justizpflege sei ihm doch noch nicht vorgekommen. Der Justiz minister und die preußischen Richter seien allerdings darüber erhaben. Tatsächlich müsse er aber sest- stellen, daß die Milchzentrale auch einen zweiten Prozeß, der nach dem angeblichen Eingreifen des Justizministers vom Kammergericht entschieden wor den sei, verloren habe. Zweitens sei Tatsache, daß dem betreffenden Senatspräsidenten in dieser Sache überhaupt nichts vom Justizminister oder in dessen Auftrage eröffnet worden sei, daß derselbe vielmehr schon vorher ganz ohne Zusammenhang mit dieser Sache seinen Abschied genommen habe. Abg. Stadthagen: Tatsache ist, und darüber hat der Staatssekretär geschwiegen, daß nach der Stellungnahme des Justizministers im preußischen Abgeordnetenhause am 18. März andere Kammer gerichts-Senate abweichend von den früheren Ent scheidungen des Kammergerichts für die Milchzcntrale entschieden haben. Und daß der Minister den be treffenden Senatspräsidevten nach einer bestimmten Richtung hin hat aufmerksam machen lassen, das hat der Jnstizministcr im Abgeordnctenhause selber erklärt! Abg. Lenzmann (sreis. Volksp.) stimmt dem Vorredner darin bei, daß der preußische Justiz minister ungesetzlich vorgegangen sei. Staatssekretär Nieberding stellt in Abrede, daß der Minister in seiner Mitteilung an den Kammer gerichtspräsidenten in eine materielle Prüfung des betreffenden Falles eingetreten sei. Der Minister habe den Präsidenten nur darauf aufmerksam ge macht, daß bei dem betreffenden Urteil ein Gesetz falsch angewandt sei. Das sei doch keine materielle Prüfung. Abg. Blumenthal (Els. Volksp.): Das sei ja eine ganz neue Auffassung des Aufsichtsrcchts des Justizministers! Wenn der Minister dem Richter in solcher Weise sage „Das Urteil ist falsch! Dem Urteil liegt eine falsche Auffassung der Gesetze zu Grunde!" so heißt das doch: Ein ander Mal ur teile anders ! Das sei in der Tat ein unzulässiges Eingreifen des Ministers in die Rechtspflege. (Beifall links.) Der von der Kommission vorgeschlagene Absatz 2 wird angenommen, rj 554 handelt von der Be gründung der Revision und führt den Begründungs zwang ein. Die Kommission hat u. a. beschlossen, daß nach Ablauf der einmonatlichen Frist für die Einreichung der Revisionsbegründung auch eine Erweiterung der auf die Revisionsgründe gestützten Anträge nicht mehr erfolgen darf. Auf Antrag des Abg. Burlage (Zentr.) wird diese Bestimmung gestrichen und ferner aus Antrag des Abg. Spahn beschlossen, daß die Frist für die Revisionsbegrün dung auch nicht durch eine Vereinbarung der Par- teieii erfolgen dürfe. Ohne bemerkenswerte Debatten werden im übrigen die Beschlüsse der Kommission unverändert angenommen. Es folgt die dritte Beratung des Hagemann- schen Gesetzentwurfs betreffend Äenderung des Ge richtsverfassungsgesetzes behufs Entlasten g des Reichsgerichts hauptsächlich auf dem Wege einer Erweiterung der Kompetenz der Schöffengerichte. Abg. Müller-Meiningen (freis. Volksp.) bittet die Regierung, die Wiedereinführung der Berufung in Strafsachen möglichst zu beschleunigen, und be- kämpft dann die Absicht einer Beseitigung der Schwurgerichte. Diese hätten sich außerordentlich bewährt. Statt mit dem Gedanken zu kokettieren, die Schwurgerichte zu beseitigen, solle man lieber dem Arbeiter die Zulassung zum Amte als Ge schworener erleichtern. Redner bittet schließlich, den heute vorliegenden Kompromißantrag der Rechten, des Zentrums und der Nationalliberalen auf Wiederaufhebung der Verweisung der Preß vergehen vor die Schwurgerichte abzulehnen. Abg. Herzfeld «Soz.) stimmt grundsätzlich der Erweiterung der Kompetenz der Schöffengerichte zu, erklärt aber namens seiner Partei noch eine Reihe von Abänderungen auch der Strafprozeß- ordnung für unerläßlich und macht von der An nahme der bezüglichen, von seiner Partei einge brachten Anträge die Zustimmung seiner Freunde zu dem Gesetze abhängig. Für seine Freunde sei die Aufrechterhaltung der Verweisung der Preß- vcrgehen vor die Schwurgerichte oonüilio 8inv gna non. Der betreffende Beschluß zweiter Lesung müsse aufrecht erhalten werden, schon als Vor beugungsmittel gegen die geplante künftige Ab schaffung der Schwurgerichte überhaupt. Staatssekretär 'Nieberding erklärt, falls die Verweisung der Preßvergehen vor die Schwur gerichte ausrecht erhalten werde, sei das ganze Gesetz für die verbündeten Regierungen unannehm bar. Was die Frage der Schwurgerichte anlange, sei es eine Täuschung des Volkes, es so darzustellen, als habe die Juristenkommission für die Reform der Strafprozeßordnung die Beseitigung der Schwur gerichte beschlossen. Die Kommission wolle die Schwurgerichte beibehalten, nur in anderer Form. Richter und Laien sollten zusammenwirken. Damil schließt die Generaldebatte. In der Einzelberatung werden zunächst verschiedene sozial demokratische Anträge abgelehnt. Abg. Himburg (kons.) befürwortet dann den Kompromiß-Antrag auf Wiederbeseitigung des Be schlusses zweiter Lesung wegen Verweisung der Preßvergehen vor die Schwurgerichte. Abg. Wolff (B. d. L.) widerspricht vom süd deutschen Standpunkte aus dem Kompromiß-An träge. Er wird ferner bekämpft von den Abgg. Stücklen «Soz), Müller-Meiningen (freis. Volksp.) und Lenzmann (freis. Volksp.), der die fachjuristische Kommission für die Strafprozeßreform gegen den Vorwurf in Schutz nimmt, durch ihre Beschlüsse das Laien-Element aus der Strafrechtspflege aus geschaltet zu haben. Das Laien-Element werde im Gegenteil durch diese Beschlüsse verstärkt. Für den Kompromißantrag sprechen noch Abg. Hagemann (nat.-lib.) und Abg. Marcour (Zentr.), worauf dieser mit 151 gegen 56 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen angenommen wird. Der Beschluß zweiter Lesung aus Neberweisung der Preßvergehen an die Schwurgerichte ist damit wieder beseitigt. Der sozialdemokratische Antrag, auch die Strafprozeßordnung in verschiedenen