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Blatt Amts und. des StadtraLhes des Königs. Amtsgerichts VMrundviMzigstM HahugÄNg L. Förster's Erben Drilck und Verlag von E. in Pulsnitz. 5 August 18S1 Mittwoch Versammlungsort am Brauhaus. sondern ein den anderen Von Thielau. Rüdiger. Montag, den 10. August d. Z.: Viehmarkt in Königsbrück. 7° ge- der Zinsfuß Diesen begeisterten Kundgebungen über die französisch russische Verbrüderung fehlt aber die Sanction des Czaren, welcher in Rußland der allein maßgebende Factor für alle politischen Entschließungen ist, denn wenn auch Czar Alexander die französischen Gäste mit Freundschaftsbeweisen überhäuft und Toaste auf den Präsidenten Carnot, die französische Flotte und auf Frankreich ansgebracht hat, als er die französischen Marineoffiziere zur Festtafel in Peterhof bei sich sah, so ist doch kein einziges Wort aus dem Munde des Czaren gehört worden, welches auf den Abschluß oder auch nur aus die Absicht eines Bündnisses Rußlands mit Frankreich hindeutele. Der Kaiser von Rußland ist offen bar ein viel zu kluger und vorsichtiger Herrscher, um die ebenso großen als mannigfaltigen politischen und wirth- schastlichen Aufgaben Rußlands an ein unter Umständen doch recht unberechenbares Bündniß mit Frankreich zu knüpfen. Will man offen und ehrlich sein, >o könnte doch die Grundlage eines französisch-russischen Bündnisses nur ein Krieg gegen Deutschland, Oesterreich und Italien und die Ausführung ehrgeiziger Eroberungen von Seiten Frank- reichs und Rußlands fein! Kann zu einem solchen schick salsschweren Beginnen ein weiser und wiederholt als fried lich gesinnter Herrscher seine Hand bieten? Könnte nicht der gewaltige Stein, den Frankreich und Rußland unter Umständen ins Rollen bringen würden, Rußland und Frankreich selbst verhängnißvoll werden! Wir wollen in dieser Hinsicht keine weiteren Vermuthungen aufstellen, sondern über die russische Politik und das Verhältnis Rußlands zu Frankreich nur noch die Kundgebung eines Blattes, welches notorische Beziehungen zur russischen Re- Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. an den Meistbietenden gegen sofortige Baarzahlung verpachtet werden. Auswahl unter den Bietern bleibt vorbehalten. Pulsnitz, am 29. Juli 1891. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr äufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HestHäftsstelken! bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasen» stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. giciung unterhält, citiren. Dieses Blatt ist der in Brüssel erscheinende „Nord", das anerkannte Organ der russischen Gesandtschaft in Brüssel. Dieses Blatt schreibt zu der von uns hervorgehobenen Tagesfrage: „Frankreich und Rußland sind beide stark und vom glühenden Patriotismus beseelt, aber beiden gilt der Friede als bestes und idealstes Mittel, um den Wohlstand der Völker zu sichern, und trotz dem hohen Bewußtsein ihrer Kraft opfern sie diesem Ideale ihre gerechten Beschwerden, welche zu bekannt sind, als daß dieselben nochmals aufgezählt werden müßten." Be treffs der von der Londoner, Wiener und Berliner Presse mehrfach erörterten Absichten Rußlands auf Konstantinopel erklärt der „Nord", daß Rußland durchaus nicht nach dem Besitze Konstantinopels trachte, sondern nur darauf bedacht sei, daß der Zugang zum Schwarzen Meere hinlänglich beschützt sei. Man könnte nun freilich annehmen, daß Rußland den Eingang zum Schwarzen Meere am sichersten selbst bewachen würde, indem es sich in den Besitz von Konstantinopel setzte. Abgesehen jedoch von den Schwierig keiten und Zufälligkeiten einer solchen Eroberung würde das moderne Byzanz ein solch' gewaltiges Gegengewicht zu dem am anderen Ende Rußlands gelegenen St. Peters burg abgeben, daß das Reich Gefahr' liefe, in zwei Theile zerbrochen zu werden, gleichwie ein Brett zerbricht, das an beiden Enden zu fchwer beladen ist. Uebrigens sei gerade jetzt, wo die transsibirische Eisenbahn Rußlands ganze Aufmerksamkeit auf die unermeßlichen Gebiete im Norden richte, für das Petersburger Kabinet der un günstigste Augenblick, seine Bucke in anderer Absicht nach Süden zu richten als in der, die Garantien der Sicherheit zu UuksniH Bekanntmachung. Das Königliche II. Grenadier - Regiment Nr. 101 wird ... vom 5, bis mit 11. August öieses Jahves ragltch von früh 7 bis Mittag 2 Uhr in dem Gelände nördlich von Arnsdorf — Schußrichtung gegen Tannenberg und Maffenei — gefechtsmäßige Schießübungen mu fcharser Munition abhalten. , _ Zur Verhütung von Gefährdungen wird für diese Tage und Stunden der von Arnsdorf nach Großröhrsdorf führende (sogenannte Gabelweg) und der von Arnsdorf nach Kltinröhrsdors führende Communicationsweg hiermit für allen und jeden Verkehr gesperrt und der Letztere aus den Communicationsweg über Wallrode-Kleinröhrsdorf erwiesen. Das Gefahrenbereich des Schießplatzes wird cn genannten Tagen und Stunden durch Militärposten abgesperrt werden und ist den Weisungen der Letzteren zur Ab wendung von Gefährdungen und bei Vermeidung der Bestrafung mit Geld bis zu 30 Mark event. entsprechender Haft unbedingt Folge zu leisten. Königliche Amtshauptmannschaft Dresden-Nenstadt, am 30. Juli 1891. Bekanntmachung. Das Landständische Direktorium macht hierdurch bekannt, daß die Landstäudifche Bank zu Bautzen bereit ist, die in der sächsischen Obcrlausitz gebildeten und ent stehenden landwirthschastttchen Genofsenschastrn und landwirthschastlichttt Darlehns» und Sparkasienverline nach jeder Richtung hin zu unterstützen. Es soU dies namenttich geschehen durch Gewährung von zunächst unverzinslichen Dartehnen im Betrag von 300 bis 500 Mark zur ersten Einrichtung, durch Eröffnung des Contocorrentverkehrs mit den Genossenschaften und Cassen, wobei der Zinsfuß für die Einlagen zunächst auf 31/2 o/o der Debetzinsfuß auf 4 0/0 normirt wird, ferner durch Uebernahme der vorgeschriebenen Revisionen der Cassen und durch Unterstützung nach jeder anderen erwünschten Richtung. Die landwrrths haftlichen Genossenschaften und Darlehnscassen der Provinz werden daher aufgefordert, Anschluß an die landständische Bank ZU suchen und sich mit dieser direct in Verbindung zu setzen. Es wird dabei darauf hmgewiesen, daß die Landständische Bank kein auf allgemeiner und solidarischer Haftverbindlichkeit der Mitglieder begründeter Berkin, den Ständen des Landkreises der sächsischen Obcrlausitz gehöriges, von diesen garantirtes Geldinstitut ist. Durch die Geschäftsverbindung mit dieser Bank übernehmen also die Genossenschaften, Cassen und Hypothekenschuldner gar keine Haftpflicht, während dies bei landwirthschaftlichen Creditinstituten in der Ziegel der Fall ist. Bei dieser Gelegenheit wird zugleich anderweit bekannt gegeben, daß die Landständische Bank Darlthne aus Hypothek in der Oberlausitz gegenwärtig zu währt. Da diese, auf Wunsch auch amortisirbaren, Darlehne ohne Provision und daar, ohne Rücksicht auf den Cours der Pfandbriefe, ausgereicht werden, so ist nicht höher als der von den anderen landwirthschaftlichen Creditinstituten jetzt bedungene. Denn bei dem gegenwärtigen Coursstand der Pfandbriefe der anderen inländischen landwirthschaftlichen Creditinstitute erleidet der Darlehnsnehmer dort bei der Ausreichung einen (Kapitalverlust, durch dessen Ausgleichung, unter Hinzurechnung des Verwaltungskostenbeitrags, sich der Zinsfuß von 31/2 «/g in Wirklichkeit wesentlich erhöht. Die von der Landständischeu Bauk gewährten hypothekarischen Darlehne werden bei pünktlicher Zinsenabführung nicht gekündigt und ebensowenig hat der Darlehns nehmer eine willkürliche Erhöhung des Zinsfußes zu befürchten. Bautzen, am 1. August 1891. Das Landständische Directorium. Th. Von Zezschwitz, Landesältester. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l. Mustr. Sorrntags- blatt (wöchentlich), 2. Eine rerndwirth- fcherstricHe Weirage (monatlich). Abonnements - PreiS: Vierteljährl. 1M.2S Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Bekanntmachung, Obstnutzungs-Verpachtung. Die diesjährige Obstnutzung an der alten Ohornerstraße und an dem nach Niederstem« führenden Communicationsweg soll unter den vorher bekannt zu machenden Beding ungen Sonnabend, den 8. August 189Z, Nachmittags 5 Uhr Der Czar und die französisch-russische Bündnißfrage. 0 Nach den ganz außerordentlichen Vorgängen in Kron- „ und Petersburg kann die große politische Tagesfrage gegenwärtig keine andere sein, als zu untersuchen, ob die I^Msch-russischen Bündnißdcstrebungen wirklich den Bci- fall des Alleinherrschers von Rußland gefunden haben oder nicht. Wollte man freilich den begeisterten spalten- sängen Berichten der französischen und russischen Zeitungen Glauben schenken, so könnte an dem französisch-russichen Bündniß nicht der geringste Zweifel sein, denn folgende Berichte über den Empfang der französischen Gäste findet wan in zehnfachen Variationen in fast allen russischen und französischen Zeitungen: „Zu Ehren der französischen Gäste spielte man die Marseillaise und die russische Volkshymne, immer die eine Melodie unmittelbar hinter der anderen und man hatte die Enden der russischen und französischen Festfahnen aneinander geknüpft, um die Intimität der beiderseitigen Beziehungen zu kennzeichnen", und: „Das vom Marineklub in Kronstadt den französischen Seeleuten gegebene Festmahl war glänzend, großartig und rührend zugleich: „Während einer vollen halben Stunde spielte die Musik unaufhörlich, stetig abwechselnd, die russische Hymne und die Marseillaise. Mehr als bOO Menschen sangen beide Hymnen mit unbeschreiblichen Enthusiasmus. Die Feierlichkeit war von elementarer Gewalt." Der Admiral Gervois schloß seinen Toast mit den Worten: „Auf die Verbrüderung Frankreichs rvit Rußland!" chcheM, -^fürPulsnitz, Königsbrück, Undeberg, Nadcbnrg, Moritzburg uud Umgegend