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s msemble M radKunA cert er Leitung rr gütig« cke- halber ftung von »schaftlichst nch zu oe« »rvi, nhofftraße, ch ',8^ it. rach kurzen Gatte svach. it»««!». 1898. vraun und umtwortltch karg Burk« »tung M-k Jnseratm- »iderg. — und Btt- Freiberg. Nr. 7. >: Aozetgtt t. «beul» lätestent 11 >«dit io» lang« erst ruck. Line »rrllnjiig« la»n nicht «nd Uülkklllatt und Tageblatt Amtsblatt für die vwiglichen und Wttschm Bchördw M Freitag und Brimd. W174. Ver«ttworUich< Lettmrgr »«»rg »««kharvt. Erscheint jeden «ochentag Abend» Uhr für den » 1 Inserat, werdeu di, Bormittaa U Uhr j anderen Tag. Preis vivcteljLhrlich 2Mk. 25 Psg. I ^11^1 angenommen. Preis kür die Spaltzeile IS Pfg. ! D XEWFH rwnmonatltch1Mk.bvPfg.«.«inmonMich7dPs^ ^VMMVkUV, vkN OV. xhUsl. Außerhalb des Landgericht,bezirk, 15 Psg st LEZVEI* Bekamtmachnng. ?bmemd« Halsbrücke Kat den grundHasten Ausbau deS Straßentheils vom Hüttett- Mulvenbrücke in Angriff genommen. m .9^ daselbst soll thunlichst aufrecht erhalten werden, kann jedoch der nothwendigen nur aus einer Seit- ver Strasse und deshalb nur in ve- schranktem «aatze ftattsinden. i "gliche Amtshauptmannschaft setzt hiervon die Führer der auf dem bezeichneten Straßentheile verkehrenden Fuhrwerke mit der Aufforderung inKenntniß, den bezüglichen Anord nungen de« Bauführer« allenthalben Folge zu leisten. Freiberg, am 29. Juli 1898. Königliche Amt-Hauptmannschaft. I. V.: 8»lü«vlr«i». Reg.-R«h. Bekanutmachuug. DaS 17.—27. Stück de- ReichSgesetzblatteS vom Jahre 1898, enthaltend: No. 2466. Allerhöchster Erlaß vom 27. April 1898, betreffend die Erklärung KiautschouS zum Schutzgebiete; No. 2467. Bekanntmachung vom 25. April 1898, betreffend die Festsetzung besonderer Rayon- für die Festung Königstein; No. 2468. Verordnung vom 27. April 1898, betreffend die Rechtsverhältnisse in Kiautschou; No. 2469. Gesetz vom 11. Mai 1898, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche: No. 2470. Bekanntmachung vom 11. Mai 1898, betreffend die Einrichtung und den Betrieo von Anlagen zur Herstellung elektrischer Akkumulatoren aus Blei oder Bleiver bindungen; - No. 2471. Gesetz vom 17. Mai 1898, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum ReichS- hauShaltsetat für das Rechnungsjahr 1898; No. 2472. Bekanntmachung vom 17. Mai 1898, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues; No. 2473. Gesetz vom 17. Mai 1898 über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit; No. 2474. Gesetz vom 17. Mai 1898, betreffend Aenderungen der Konkursordnung; No. 2475. EinsührungSgesetz vom 17. Mai 1898 zu dem Gesetze, betreffend Aenderung der Konkursordnung; No. 2476. Gesetz vom 17. Mai 1898, betreffend Aenderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeßordnung; No. 2477. Gesetz vom 17. Mai 1898, betreffend Aenderungen der Civilprozeßorduung; No. 2478. Einsuhrungsgesetz vom 17. Mai 1898 zu dem Gesetze, betreffens Aenderungen der Civilprozeßordnung; No. 2479. Gesetz vom 17. Mai 1898, betreffend die Ermächtigung des Reichskanzlers zur Bekanntmachung der Texte verschiedener Reichsgesetze; No. 2480. Gesetz vom 20. Mai 1898, betreffend die Entschädigung der im Wiederaufnahme verfahren freigesprochenen Personen; No. 2481. Bekanntmachung vom 25. Mai 1898, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweine seuche, die Schweinepest und den Rothlauf ver Schweine; No. 2482. Bekanntmachung vom 14. Mai 1898, betreffend die Aichung deS Getreideprobers; No. 2483. Bekanntmachung vom 5. Juli 1892, betreffend Aenderung der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; No. 2484. Bekanntmachung vom 23. Mai 1898, betreffend Aenderung der Bestimmungen über die Befähigung von Eisenbahnbetriebsbeamten vom 5. Juli 1892; No. 2485. Bekanntmachung vom 23. Mai 1898, betreffend Aenderung der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; No. 2486. Bekanntmachung vom 23. Mai 1898, betreffend Aenderung der Norme« für den Bau und die Ausrüstung der Haupteisenbahnen Deutschland- vom 5. Juli 1892; No. 2487. Bekanntmachung vom 23. Mai 1898, betreffend Aenderung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892; No. 2488. Gesetz vom 24. Mai 1898, enthaltend Abänderungen deS Gesetze- über die Natural leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 18. Februar 1875 (Reichs gesetzblatt S. 52) und deS Gesetzes vom 21. Juni 1887 (Reichsgesetzblatt S. 245); No. 2489. Bekanntmachung vom 24. Mai 1898, betreffend die Redaktion des Gesetze- über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden; No. 2490. Bekanntmachung der Texte verschiedener Reich-gesetze in der vom 1. Januar 1900 an geltenden Fassung, vom 20. Mai 1898; No. 2491. Gesetz vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maaßeinheiten: No. 2492. Bekanntmachung vom 11. Juni 1898, betreffend die Handelsbeziehungen zum Britischen Reiche; No. 2493. Bekanntmachung vom 15. Juni 1898, betreffend die dem internationalen Ueberein kommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste; No. 2494. Bekanntmachung vom 16. Juni 1898, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügel cholera; No. 2495. Bekanntmachung vom 16. Juni 1898, betreffend AuSführungSbestimmungeu zu den LZ 980, 981, 983 deS Bürgerlichen Gesetzbuch-; No. 2496. Bekanntmachung vom 19. Juni 1898, betreffend Aenderungen der Anlage L zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschland-; No. 2497. Bekanntmachung vom 28. Juni 1898, betreffend die Feststellung de- BörseapreiseS von Werthpapieren; No. 2498. Gesetz vom 6. Juli 1898, betreffend den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen, sind hier tingegangen und liegen in unserer Rathskanzlei zu Jedermann- Einsicht auS. Freiberg, den 25. Juli 1898. Der Stavtrath. Vr. SoburoeÄer. Wgr. Kontursverfahren. Ueber daS Vermögen des Sattlermeisters Robert Emil Röcke in Oberla«ge«au wird heute, am 2«. Juli 18S8, Vormittag ^12 Uhr daS Konkursverfahren eröffnet. Der Gutsbesitzer Richard Noack in Erbisdors wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum S1. August 1888 bei dem Gerichte anzumelden. ES wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung deS ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines GläubigerausschuffeS und eintreteuden Falle- über die in 8 420 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den S7. August 18S8, Bormittag 10 Uhr und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 14. September 18S8, Vormittag 1« Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eme zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz habe» oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forder ungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs" Verwalter bis zum LS. August 18V» Anzeige zu machen. Das Königliche Amtsgericht zu Brand. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Aktuar Aus dem Gemrbe-Ills-ektionsberirk Freiberg erhebliche Zw 6 9 18 8 44 14 3 2 3 2 1896 64 7 23 39 9 1897 64 7 19 48 18 4 2 29 9 58 11 Gelegentlich der regelmäßigen Fabrikrcvisionen, bei denen übrigens zu verschiedenen Male» Unfälle mit erörtert worden Unfälle. Die Zahl der von den Polizeibehörden gemeldeten Unfälle betrug 4l8; darunter befinden sich 144, die sich in Betrieben ereigneten, die der Aufsicht der Inspektion nicht unterstehen, so daß hier nur 274 Unfälle in Betracht kommen, gegen 246 im Vorjahre. Unter Berücksichtigung dieser Zahlen ergiebt sich, daß auf 1000 Arbeiter im Jahre 1897 26,„ im Jahre 1896 dagegen nur 25,i Unfälle kommen. Auf die einzelnen Jndustriegruppen vertheilt, erhält man folgende, die Zahl der Unfälle betreffende Uebersicht: Zahl der Fälle. Hütten- und Salinenwesen Industrie der Steine und Erden . . . . Metallverarbeitung Industrie der Maschinen, Werkzeuge rc.. . Chemische Industrie Industrie der forstwirthschaftlichen Neben ¬ produkte, Leuchtstoffe, Fette, Oele rc.. . Textil-Jndustrie Papier-Industrie Leder-Industrie Industrie der Holz- und Schnitzstoffe . . „ „ Nahrungs- und Genußmittel „ „ Bekleidung und Reinigung . Sonstige Industriezweige . . . t- - Lei der chemischen Industrie erklärt sich die , , , nähme der Unfälle dadurch, daß die zu ihr gehörige Dynamit- Fabrik deS Bezirkes im Berichtsjahre 14 Unfälle zu verzeichnen hatte, wovon allein 10 durch die daselbst am 15. März statt- gcfundene Explosion herbeigeführt worden sind. Unfälle mit tödtlichem Ausgange ereigneten sich 8, von denen 5 allein auf die Dynamit-Fabrik entfallen. In 108 Fällen haben die Polizeibehörden gemäß § 53 des UnsallversichernngsgcsetzeS vom 6. Juli 1884 Untersuchungen der Unfälle vorgenommen; an 9 derselben betheiligtcn sich Beamte der Inspektion. sind, haben die Beamten der Inspektion 524 Mängel vorge funden, auf deren Abstellung zur Verhütung von Unfällen hin gewirkt worden ist. Die in Folge dessen erforderlichen Anord nungen bezogen sich: in 5 Fällen auf Dampfkessel, Dampfleitungen undDampf- kocher, Ausströmung von Dampf, Ex plosion rc. „ 40 „ „ Motoren, Dampfmaschinen, Turbinen, Wasserräder rc. „ 122 , „ Transmissionen aller Art, Wellen, Zahn ¬ räder, Riemen rc., „ 48 „ „ Fahrstühle, Aufzüge, Krahne, Hebezeuge, Transportmaschmen, „ 9 „ „ Maschinen zurVerarbeitung von Metall, » 24 „ „ » » » » » 31 „ „ » » „ » sonstigen Stoffen, „ 1 Falle „ explosions- und feuergefährliche Stoffe, Pulver, Benzin, Leitungsdrähte, „ 2 Fällen „ Ausströmen giftiger Gase, heißer, ätzen ¬ der Flüssigkeiten rc., „ 3 „ „ Fahrzeuge, Transport von Lasten, Auf- und Abladen, „121 „ „ Treppen, Galerien, Vertiefungen, Bassins, Fußböden rc., „ 15 „ „ Herabfallen von Gegenständen, Bruch, Einsturz, „ 38 „ „ verschiedene Gegenstände und Vorgänge. Außerdem sind 74 zur Aufnahme gespannter Dämpfe dienende Gefäße (Winderwärmer, Trockencylinder, Henzeapparate, Montejus und Kochkessel) mit Wasserdruck auf ihre Festigkeit geprüft worden. An 66 dieser Gefäße wurde die Festigkeitsprüfung zum Nachweise für ihre Betriebssicherheit vor ihrem Versandt aus der Fabrik, in der sie hergestellt worden waren, ausgeführt; 2 neue Trockeucylinder unterlagen nach ihrer Aufstellung in einer Papier-Fabrik gleichzeitig mit 6 anderen, seit Jahren da- sebst im Gebrauch befindlichen Trockencylindern gleichfalls der Wasserdruckprobe. In Verbindung mit Fabrik-Revisionen wurden 17 Aufzüge und 83 Fahrstühle zur Beförderung von Gütern untersucht, wobei 45 der letzteren und von diesen 31 in Getreidemühlen sich nicht in vollkommen vorschriftsmäßigem Stande befanden. Die meisten Anordnungen betrafen die an den Thüren zu den Förderschächten erforderlichen Anschläge und die erfolgte Be seitigung oder das Offenlassen sowie Verbauen der Thüren mit Säcken u. s. w. Während in größeren Fabrikanlagen den Vor schriften über die Fahrstuhleinrichtungen und Waarenaufzüge im Allgemeinen entsprochen wird, vermögen sich die Besitzer kleinerer Mühlen nur sehr schwer an jene Vorschriften zu ge wöhnen. Sie berufen sich nicht selten darauf, daß vie Unfall verhütungsvorschriften der Müllerei-Berufsgenossenschast vom 6. Juni 1896 bezüglich der Fahrstühle nicht so weitgehende Vor schriften enthalten, wie die auf die Fahrstühle bezügliche Verord nung. So schreibt § 31 der Unfallverbütungsvorschriften vor: „Nur Personen, welche mit den Fahrstühlen genau vertraut find, darf die Erlaubniß zur Benutzung ertheilt werden." Demgemäß meinen viele Mühlenbesitzer, daß die Fahrstühle auch zur Personen beförderung benutzt werden dürfen, wenn nur die betreffenden Personen genau mit den Fahrstuhleinrichtungen bekannt sind. Die zur Verhütung von Unfällen bei Begutachtung neuer oder veränderter gewerblicher Anlagen vorgeschriebenen Schutzmaß nahmen sind im Allgemeinen die, welche im vorjährigen Bericht ausführlich erwähnt wurden; es mag indessen hier noch bemerkt werden, daß bei Begutachtung größerer Gas-, Benzin- und Petroleummotor-Anlagen die Anbringung einer Andrehvorrichtung verlangt worden ist. Von einer größeren, ohne Genehmigung errichteten Acetylen gasanstalt in einem Gasthof erhielt die Inspektion zufällig Kennt- niß. Hierüber wurde der zuständigen Polizeibehörde Mlttheilung gemacht, und es ist in Folge dessen rücksichtlich der Anlage daS nach Z 17 der Gewerbeordnung erforderliche Genehmigungs verfahren eingeleitet worden. Bei der nachträglichen Begutachtung dieser Anlage wurden alsdann die in der Verordnung des Kgl. sächsischen Ministeriums des Innern vom 20. Februar 1897 ent haltenen Vorschriften zur Bedingung gestellt. Die im März des Berichtsjahres in der Dynamit-Fabrik zu Hilbersdorf erfolgte Explosion, durch die ein großer Theil der Fabrik zerstört worden war, gab der Inspektion bei dem Wieder aufbau Veranlassung, eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu treffen uno, soweit dies bei der Herstellung des Dynamits überhaupt möglich ist, eine erhöhte Betriebssicherheit herbeizuführen. Die Aufstellung brauchbarer Schutzmaßregelu ist hier deshalb schwierig, weil sie leicht das Gegentheil von dem herbeiführe« können, was beabsichtigt wird. So kam unter Anderem eine , Verbindung der «inzeluen, durch haha mck batte EMM« kW«