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»oben nur del Aar» Nr. 8 Freitag den 9. Januar 1928 79. Jahrg. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 1841. 0«< »MUdruss« Tageblatt« erschein! «»glich, mii «»«nähme der «onn- und Z»1»a,e, abend« ü Uhr ftir den folgenden Tag. / L!^ug«pr-l« be. «-lbstabholun, »»» der vrua-rei wbchenNich Pf,., monattich Pf« - durch unsere «u««r»ger ,»getragen monatlich Pfg., ulertelidhrllch Ml.; »ei den deutschen postanstLen vi-rl-Ijährlich , MI. °»n« Zust-Nungög-bühr. «Ile Postanstalten, Postboten sowie unsere Auölrägrr und SeAästösteNr nehmen lederutt Sestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt - Krieg oder sonstiger Irgendwelcher Störungen der L-trieb- der Z-ttungen, der Lieferanten oder der »es»rderun,«einrichtung-n — hat der Lezieher leinen Anspruch auf Lieferung «der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, fast« die Zettun, »erspötei, In beschrönttem Umfange oder nichi erscheint. / Sinzei« »erlauftprel« der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu »dressteren, sondern an den Verlag, die Gchrtstleltung oder die SesiböstösteNe. , «uorihme Zuschriften bleiben unberückstchtiat., BerUner lvertretun,: Berlin SW.4». U W^U U U Wilsdruff verelnbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh.» Tagen, vom Rechnung«!»-» an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt, Posia«on o: L, p, g ou L«sl< fffr die Amtshauptmannschaft Meißen, für das F.rnlor.ch"! Ami WUVdruN Nr. » fpmie fnr das Fürs!* Inserlionopre!« pfg. für die ««gespalten» Korpuszell« oder d-r»n Raum, Lolalpreis pfg., Rellamen Pfg., astes mit Teuerungszuschlag. Z «raub und tabestarlscher Satz mit 50°/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Iahresun 'ßen «ntsprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil <nur von Bebör. R die Spaltzeile «0 Pfg. bez. Pfg. / Nachwrisungs- und Offertengebühr ro be». pfg. / Telephonische Inseraten-Aufgabe schließt sede« ReNamatlonsrecht au«. / Anzeigenannahme bi« 1s Uhr vormittags. / Beilagengebühr da« Tausend Ml., Ir die Postauslage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen wird leine Gewähr geleistet. / Stillte Piatzvorschrist Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabatffähe und Nettopreise h>' zahlung binnen zo Tagen Gültlglelt; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeften- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Amtlicher Teil. Handel mit Wild. Der Reichswirtschaftsminister hat mit den Verordnungen vom 20. Dezember 1919 (RGBl. S. 2130 und 21-i1) die Verordnung über den Verkehr mit Wild vom 12. Juli 1917, die Bekanntmachung über die Regelung der Wildpreise vom 24. August 1916 und die Bekanntmachung über die Festsetzung der Preise für Wild vom 17. September 1916 aufgehoben Die hierzu erlassenen, de« Verkehr mit Wild betreffende« Bekanntmachungen vom 9. September 1918 (Nr. 211 der SSchf. Staats- zeitnng) «nd vom 10. November 1919 (Nr. 259 der Sächs Staatszeitu«g) «erden daher antzer Kraft gesetzt. Für den Handel mit Wild wird nunmehr folgendes bestimmt: 8 1. Wer gewerbsmäßig Wild an- und verkaufen will, bedarf hierzu einer besonderen Erlaubnis. Der besonderen Erlaubnis bedürfen nicht die Sächsische Wild- und Ge- flügelhandelS-Gesellschaft m. b. H. in Dresden sowie die Ein- und Verkaufseinrichtungen der Kommunalverbände und die Haussrauenvereine. Die Erlaubnis wird auf Antrag durch Ausstellung einer Ausweiskarte erteilt; sie gilt für daS Land Sachsen. Zuständig zur Erlaubnisertrilung ist der Vorstand des KommunaloerbandeS, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt. Dem Anträge auf Erteilung der Erlaubnis ist ein Zeugnis der Ortsbehörde darüber beizufügen, daß der Antragsteller schon vor dem 1. August 1914 den Handel mit Wild selbständig betrieben hat und wegen Eigentumsvergehens oder Preiswuchers oder Ueberschreitung von Höchstpreisen nicht bestraft ist. Für Angestellte oder Beauf tragte können Nebenkarten beantragt und ausgestellt werden. Für jede Ausweiskarte ist eine Gebühr von 3 Mk., für jede Nebenkarte eine Gebühr von 0,50 Mk. zu entrichten. Die bisher bereits ausgestellten Ausweiskarten behalten auch weiter ihre Gültigkeit. Die Erlaubnis kann jederzeit, namentlich wegen Verstößen gegen die Preis- und UeberwachungSvorschriften, widerrufen werden. Die Ausweiskarte ist dann der aus stellenden Behörde zurückzugeben. Die Erteilung und der Widerruf der Erlaubnis sowie die Namen der im Absatz 1 erwähnten Einrichtungen, die einer besonderen Zulassung nicht bedürfen, sind im Amts blatt« des KommunaloerbandeS zu veröffentlichen. Die AuSweiSkarte ist bei der Ausübung deS Handels mitzuführen und den Personen, mit denen Geschäfte abgeschlossen werden, sowie auf Erfordern den UeberwachungS- und Polizeibeamten, vorzuweisen. H 2. Das gewerbsmäßige Aufkäufen von Wild aller Art ist nur den zugelassenen Händlern gestattet. 8 3. Jeder Wildhändler hat über seinen Geschäftsbetrieb ein Buch zu führen, auS dem Name und Wohnort' deS Lieferer-, Art, Menge und ErwerbSprriS d»S Wildes, sowie die an Wiederverkäufe! einschließlich der Gast- und Speisewirtschaften abgegebenen Mengen nebst Name und Wohnort des Wiederverkäufers ersichtlich sein müssen. Beim Verkauf an Wiedervrrkäufer einschließlich der Gast- und Speisewirtschaften ist »in Schlußschein in doppelter Ausfertigung auszustellen, in dem Art, Menge und Einzel- und Gesamtpreis des Wildes zu verzeichnen sind und der unter Angabe von Ort und Zeit vom Käufer und Verkäufer zu vollziehen ist. Die Geschäftsbücher und Schlußschrine sind auf Erfordern den UeberwachungS- und Polizeibeamten vorzulegen. 8 4. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. bestraft. Dresden, »« 3. Januar 1V2O. 24 VI.^111 Wirtschaftsministerin«, LandeSlebenSmittelamt. Bezirksausschuß. Die auf Montag den 12. Januar 1920 im Verhandlungssaale des amtshaupt mannschaftlichen Dienstgebäudes anberaumtr öffentliche Sitzung des Bezirksaus schusses wird auf -eil 19. ZWM1929 vormittags '>-11 Mr verlegt. * Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer vom 15. Januar 1920 ab auS. Meißen, am 7. Januar 1920. Nr. 7 1 INS Der Amtshauptmann. Lebensmittel-Verteilung im Kommunalverband Meißen-Land. In der Woche vom 4. bis 10. Januar 1920 werden im Kommunalverband Meißen-Land folgende Lebensmittel verteilt: aus Nährmittelkarteu Reihe il, Abschnitt 7 i/z Pfund MaiSgrieß, Pfundpreis 2.75 Mk. V4 Pfund Teigwaren, Pfundpreis 1.18 Mk. V« Pfund Weizengrieß, PfundpreiS 0.92 Mk. Die Händler haben sich wegen Bezuges der Waren mit ihren HandeSstellen un verzüglich in Verbindung zu setzen. Meißen, am 7. Januar 1920. R.ex. Ur. 45 n II k. US« Die Amtshauptmannschast. Erneute Streikgefahr. Kleine Zeitung für eilige Leser. * kk ist nicht ausgeschlossen, bad die endgültige Rati fikation nochmals und »war vom 10. «ui de» 12. Januar, »erichobeu wird. * Die Reichsregierung protestiert bet der Entente gegen di« mehrfachen Ausweitungen deutscher Beamter aus dem Saar gebiet, da Frankreich dazu kein Recht bade. * Da« ReichSwehrministerium bestreitet die Behauptung' de« Obersten Reinhard, daß dietem di« Beförderung »um General angeboten worven sei. - Der französisch« Ministerpräsident hat den Lag der Ein berufung de« Kongresse« »ur Wahl de« Präsidenten der Republik aus den 17. Januar festgesetzt. * Die Japaner werfen stark« Lruppenmenge« nach »rum «r Untersuchung Kokschat« gegen di« Bolschewisten. » Da« Gerücht von der Lrmortnrug Trotzki« wird von Moklau au« dementiert. * Amerikanisch« Sachverständig, schätzen di« Stärk« der russischen Bolschrwisten-Arm« aus Million« Mann. * In d« vereinigten Staaten wurden di«der 411« volsche- Mist« v er dastet und 2M davon bereits deportiert. Schönfärberei? Gs ist «i» «t-mtümkiche« verhänMti». daß die geOe» rvärtig« R»gienmg jetzt de» Vorwurf der Vertuschung«- »olitik und der Schönfärberei «»«gefetzt ist. der Weiche« Be richtigung. di« den AmtSvorgLnger« »om allen Regi»« so tirmlich ftir alle Gebiete unsere« öffentlichen Leben« gemacht Wurden. Richt in Sachen der auswärtige« Politik: da daben wir ja überhaupt kaum noch da« geringste M fagen. «lber wo« unsere innere Loge betrifft, so erzeugt st, unver kennbar in immer weiteren Kreisen wachsend« Unruhe. Auch namhafte Vertreter der Regierungsparteien können sich dem Eindruck nicht mehr entziehen, daß der Abstand zwischen Wollen und Können nachgerade ein gefährliche- Aussehen annimmt und daß wir. früher noch als selbst Pessimisten eS anzunehmen scheinen, einer Katastrophe gegenLberftehen kannten, bi. »il barieuis« der öst«r»ttchil»<, R-pubük eme verzweifelte Ähnlichkeit ausweisen würde. Wir »erde« belogen und betrogen, sagen die einen; di« verantwortliche« Stellen treiben unverantwortliche Schönfärberei, sag«« bi« anderen. Sollen wir i« diesem Zeichen M den Fried«»«- zustand eintreten? ES nützt nicht«, den Kopf i« den Sand zu stecke«. Dom nicht unmittelbar« Gefahr im Verzug« wäre, hätte» «tcht Oberbürgermeister Wermuth in Berlin und sein« Groß- berliner Kollegen sich Anfang dieser Woche auf den Weg ge macht, um bei den zuständige» Regierungsstelle« «xge» unserer LrnährungSlage vorstellig -0 werde«. Bi« Mitte Februar, wurde ihnen gesagt, ist di« ReichSgetreidestell« mit Vorräten versorgt, und dann wird der lieb« Gott — Nicht wörtlich, aber ungefähr so klang e« — schon weiter Helf«». Aber schon hier scheint etwa« nicht zu stimmen. Der Berliner Magistrat bleibt dabei, daß schon Anfang Februar kein G»- treib« mehr zur Stell« sein werde, und von den Abliefenmg«. Prämien, zu denen Regierung und Nationalversammlung sich kürzlich entschlossen habe«, verspricht er sich offenbar auch kein« durchgreifend« Wirkung, well e« «den bald au arbeitswillige» Landarbeiter«, bald an Betriebsmitteln aller Art, bald a» Loko motiven, bald an Güterwagen z« fehle« pflegt. Auf «in« Ver sorgung, deren Einzelglieder nicht exakt tnrinandergreife», ist aber kein verlaß, und wa« soll werde«, wenn selbst für di« gesteigerte« Preis« i» d«n Großstädte«, in de» Industrie gebirtrn di« notwendige» Lebensrnittel »tcht mehr M habe» find? Man braucht ja nur einen Blick auf bi« GLnen» t» den Reihen der Etsendahnerschaft zu werfen, um et»e Vor stellung davon zu bekommen, waS un» bevorsteht, wen» der Reichsgetreide- oder der Kartoffelstell« plötzlich di« Vorräte ausgehen. Aber selbst wenn wir gerade noch schlecht und recht durch den Winter kommen sollten, im April, aller spätestens im Mai ist unsere vorjährige Ernt« erschöpft — was dann? Im vorigen Jahre kam un« im letzten Augen blick Amerika, gegen teures Geld natürlich, zu Hilfe. Heute aber kostet die Tonne Mehl draußen auf dem Weltmarkt 7600 Mark, während sie bet unS im Inland mit noch «tcht 800 Mark bezahlt wird; wir würden also unsere« Bedarf für die letzten beiden Monat« — wenn nur dieser in Frage kÜIM — Wlkütch k»UM «ttchWÜUZM kÜIWW« üftzW tzgGW wir auch schon Vie Erhaltung unseres nackten seven» auf St» Gewährung von Auslandskrediten stellen, deren Möglich keiten immer mehr dahin schwinden, je länger wir in uns««» gegenwärtigen Papiergeldwirtschaft beharre«? Ist aber die Reichsregierung überhaupt «och imstande, etwa« wirklich Durchgreifendes zu tun? Wachsen ihr nicht vielmehr die Dinge immer mehr über den Kopf und verliert sie nicht um deswillen mehr und mehr den Mut, ihnen gerade« WegeS in« Gesicht zu sehen? von der ReichS- getreidestelle selber wird offen zugegeben, daß sie nur noch bis Anfang Februar versorgt ist und daß, wenn die Ab- lieferungSprämie nicht den gehofften Erfolg bringt, dan» ein« Katastrophe unabwendbar ist. Warum wird dies« Sachlage, so furchtbar sie ist, nicht ohne j«d« Schönfärberei festgestellt? Die Selbsthilfe der Erzeuger und Verbraucher, zu der der früher« Unt«rstaatSsekretär ». Braun aufrnft» kann allenfalls für da« nächst« Wirtschaftsjahr etwa« leiste». WaS aber soll werden, wenn der Hungertod vorher scho« bet un» seinen Einzug hält? W«S soll werden? Wir glaube» gern, daß «S, »ft» Reichsminister Koch kürzlich beteuerte, kri» Vergnügen ist, in der gegenwärtigen Regierung zu fitzen. Aber Ehrlichkeit ist doch da« mindeste, waS mau vo» «iner Regierung v«- langen kau», dir Bestand habe» soll. Qr. HI. R«ster»»sre»rrL»«»s zm» Srmätzimirg-kaKO. Entgegen de» alarmierenden Nachrichte» über die Te» fährdurrg der NahrungSmittelversorgung wird von zu ständiger Seite in Berlin gemeldet, daß lft« beunruhigende» Nachrichten über die Stockung der Brotgetretdeversorgung keineswegs zutreffend seien. Vor allen ist eS nicht richtig, daß die ReichSgetreidestell« die Brotversorgung nur noch 14 Tage aufrechterhalten kann. Die zur Verfügung stehenden Vorräte zuzüglich der zur Verladung angemeldeten Anlieferungen ermöglichen eine Verfolgung bis Mitte Februar. Die Stockungen in der Ablieferung in den letzten Wochen sind darauf zurückzuführen, daß der Landwirtschaft die bevor stehende Bewilligung von Lieferungsprämien bekannt war und d« idr, Ltefemsae» bt« »u Bewilligung der