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Voigtländl scher Anzeiger. Z 6. Stück. Plauen / Sonnabends den 5' Sept. 1812. Das Hauptsächlichste aus dein Königs Sachs. Mandate äs clato Dresden den 9 July 1812, die Einfüh rung eines neuen Abgabensysteme über haupt und einer neuen Grundabgabe ins besondere, zum Behuf der Aufbringung der erhöhetcn, neuen oder außerordent lichen Staatöbedürfnisse, betreffend. (Fortsetzung.) Bei den Schäfereien wirb die mit Eintritte des letzte» Winters vor der Abschätzung wirk lich cingewinterte Schaafzahl, nnd zu dem En de der am r. November i8n vorhanden gewe sene Bestand, als Normalzahl angenommen. Von dem vorgefundenen Viehe wird das zum Betriebe der Güthswirtschaft erforderliche Spannvieh a» Pferden und Ochsen zwar mit ausgezeichnet, aber, da es als Instrument der Wirchschaft anzuschen ist, nicht abgeschätzt. Dasjenige Vieh aller Arten, welches noch im Ersten Jahre des Alters steht, wird, als bloße Nachzucht, weder verzeichnet, noch ab- Sffchätzt. Das übrige sich vorfindende Vieh, an Pfer den, Rindern, Schaasen, Zuchtschweinen und Ziegen, ist Gegenstand der Aufzeichnung und Abschätzung. Die Normalsatze der Abschätzung sind: bei einem Pferde, welches noch nicht über vier Jahr alt ist, . . -chlr. >2gr.' bei einem Pferde, welches ' über vier Jahre alt ist, 5 bei einem Ochsen, welcher noch nicht über vier Jahre alt ist, . 2-12 — bei einem Ochsen, welcher über vier Jahre alt ist, ; insofern nehmiich Pser- de und Ochsen nicht bei der Abschätzung, vermö ge S z6., ganz zu über gehen sind, bei einer Kuh, ; 5 - — — bei einer Kalbe oder Ferse, 2 - 12 — bei einem Schaafe, Schaaf- bocke oder Hammel, — 12 — bei einem Zuchlschwcine bei ¬ derlei Geschlechts, 5 bei einer Ziege oder einem Bocke, . , i , Ment»