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füll l Riesa, Strehla und deren Umgegend. 47. Dienstag, de« LV. November ^1855. Bekanntmachung des Ministeriums des Inner n, datz sogenannte Bürean zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüneburg betreffend, vom 29. October 1855. Die Kreisdirection zu Zwickau hat sich veranlaßt gefunden, in Betreff deS sogenannten Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke in Lüneburg, eine Warnung für das Publicum zu veröffentlichen: und hat deshalb unterm 13. September dieses Jahres die nachstehende Bekanntmachung suk in Zwickauer Kreisblatte abdrucken lassen, mit der Verordnung, daß dieselbe auch in die übrigen Zeitschrif ten des dortigen Kreisdircctionsbezirks aufzunehmen sei. Da eS nun angemessen erscheint, diese Be kanntmachung für das ganze Land zu veröffentlichen, so hat das Ministerium des Innern beschlossen, dieselbe hier besonders abdrucken zu lassen, und verordnet zugleich, daß dieselbe, nach Mäaßgabe von K. 21 des PreßgesetzcS vom 14. März 1851, auch in den daselbst bezeichneten, innerhalb der Kreis« directionSbczirke Dresden, Leipzig und Budisstn erscheinenden Zeitschriften zum Abdruck gebracht werde. Dresden, am 29. October 1855. Ministerium des Innern. Für den Minister: Kohlschütter. Eppendorf. D Bekanntmachung. .Seit einiger Zeit befindet sich unter den Inseraten eines großen Theils der im hiesigen KreiSdi- rectionsbezirke erscheinenden Zeitschriften unter der Überschrift: „Kapital-Offerte" eine Annonce des angeblich in Lüneburg im Königreich Hannover bestehenden „Büreau zur Verbreitung gemeinnützi ger Zwecke," vermittelst deren das letztere Allen, die sich portofrei an dasselbe wenden, briefliche Mit theilung darüber anbietet, wie man an jedem Orte, ohne einen Thaler — Gulden — Kreuzer — Sil bergroschen zu verlieren und ohne Aufopferung irgend erheblichen Capitalbetrags, bei einem auf genü gende Sicherheit begründeten Unternehmen binnen wenigen Monaten sich im Besitz von 40- bis 60,000 Thlr. und darüber setzen könne. Die über die Bewandniß der Sache von der Königlichen Kreisdirection angestellten Erörterungen haben ergeben, daß das angebliche „Büreau zur Verbreitung gemeinnütziger Zwecke" in Lüneburg, an dessen Spitze übrigens eine wegen verbotenen Colligirens zu unerlaubte» Lotterieen schon vielfach be strafte Person steht, obrigkeitlich nicht autoristrt ist, und daß die angebliche Capital-Offerte lediglich da rin besteht, daß das genannte Büreau den bei ihm in Folge jener Annonce Anfragenden gegen vor läufige Einsendung von 3 Thlr. irgend ein beliebiges Staats-Lotterie-Anlehn empfiehlt. Da hiernach jene Annonce offenbar auf eine Täuschung des Publicums und auf die Erzielung unrechtmäßigen Ge winns berechnet ist, so findet Sich die Königliche Kreisdirection veranlaßt, hierauf aufmerksam zu ma chen und vor dem Eingehn auf die von dem genannten Büreau gemachten Anerbieten zu warnen. Zwickau, den 13. September 1855. Königliche Kreis- Direktion. von Friesen. Dogtl, S. ».»Qi'. - - ' - -—— .. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschast zu Meißen, die diesjährige Rekrutirung betreffend. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1835 geboxncn und demnach in diesem Jahre militairpflichtigen Mannschaft, sowie die anderweit« Prüfung des TÜchtigkeitSstandeS der bei der