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sielt, vB r uat » folgt-» TharM DM, Sirbenlthn nnd die Umgegenden. —:r>— Kmlsblnlt geschli^ Dunk-l'sür die Rgl. Amtshauptmannschaft Aleiften, für das Rgl. 2üntsaericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. HorstrentamL zu Tharandt. die hacht v^! - fast ^Erscheint wöchentlich dreimal und War Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. N-. 27 Donnerstag, den 3. März 18W Bekanntmachung ;en Der Stadtgemeinderath. Nur»»!»», Brgmstr. ! Met-l' irdern n EF d und nden O Tagesgeschichte. Die amtliche »Lothringer Ztg.* bestätigt die Nachricht, daß der Besuch de« Kaisers im Mai in Metz zu erwarten ist. Weitere Erkundigungen haben ergeben, daß der Besuch wahr scheinlich erst gegen Pfingsten, also Ende Mai, stattfinden wird und auf ungefähr acht Tage bemessen ist. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, daß die Kaiserin mit den kaiserlichen Kindern auch dann noch länger auf Schloß Urville verweilen wird. Irgend welche umfangreiche Festlichkeiten sollen während des Besuckes nicht stattfinden. Vor einiger Zeit wurde aus die Thatsache aufmerk sam gemacht, daß bis Ende 1896 von den Arbeitgebern für die Unfallversicherung eine Summe von 492 Mill. Mark aufgebracht sei. Im Jahre 1897 sind nach dem neuesten Berichte des Reichsversicherungsamtes für Unfall entschädigungen 64 Mill, gezahlt. Rechnet man die übrigen Kosten, unter denen sich für 1897 übrigens zum ersten Riale Zuschläge für die Reservefonds nicht befinden, nur mit etwa 14 Millionen, womit also die Verwaltungs-, Schieds gerichts, Unfalluntersuchnngs- u. s. w. Ausgaben zu bestreiten gewesen wären, so kommt man zu einer Gesammtausgabe für l897 von etwa 78 Mill. Mark. Die Arbeitgeber würden also bis zum Ende des letztverflossenen Jahres nicht weniger als 570 Mill. Mark für die Unfallversicherung aufgebracht haben. Ueber die Beträge, welche die deutschen Arbeitgeber bisher für die Jnvaliditäis- und Altersver sicherung gezahlt haben, lassen sich ähnliche genaue Zahlen nicht ermitteln, indessen kann man auch sie annähernd Prüfung bestanden, mit dem Namen Schuhmacher, Schneider, Tischler rc. bescheiden und — init Ausnahme derjenigen, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes selbstständig ein Handwerk betrieben und die Befugnis; gehabt haben, Lehrlinge auszubilden — auf den Ehrentitel eines „Meisters" verzichten müssen. Allein man wird doch von einen; in direkten Eingreifen in die Begünstigungswirthschaft der Gewerbefreiheit reden dürfen. Der Titel eines Meisters, den das Gesetz von einer Tüchtigkeitsprobe abhängig macht, wird gewiß seinem Träger gegenüber dem freien Konkur renten, der Richtmeister ist, auch wirthschaftliche Vortheile, erhöhte öffentliche Werthschätzung, größeres geschäftliches Vertrauen bringen. Damit sind wir nahe an die ideale Seite der künftigen Meisterschaft herangetreten. Es kann nicht ansbleiben, daß der alte Glanz, der in längst verklungenen Zeiten den Meisternamen umstrahlte, wiederkehrt aus dem verflüchti genden Nebel der alles nivellirenden Gewerbcfreiheit. Im Meistertitel liegt eine große Zauberkraft. Es liegt darin der gerechte Stolz ehrlicher Arbeit, das erhebende Bewußt sein eines sozialen Werthes, das aneifernde Gefühl einer „guten Gesellschaft" erlesener Männer anzugehören. berechnen. Stach dem schon erwähnten neuesten Berichte des Reichsversicherungsamtes sind vom Jahre 1891, an dessen Beginn das Jnvaliditäis- und Altersversicherungsgesetz in Kraft trat, bis Ende 1897 von den Versicherungsanstalten 625,4 Millionen an Beiträgen vereinnahmt. Von den Beiträgen zahlten die Arbeitgeber mindestens die Hälfte, also mindestens 312 Millionen. Bedenkt man, daß noch von dem nnnmehr anch bereits im Laufe der Jahre einen recht beträchtlichen Posten repräsentirenden Reichszuschuß ein großer Theil aus die Arbeitgeber entfällt, so wird man die Gesammtansgaben der Arbeitgeber für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung mit 350 Mill. Mark nicht zu hoch schätzen. Für beide Arbeiterversichernngszweige hätten dem nach die deutschen Arbeitgeber bis Ende 1897 mehr als 900 Millionen Mark aufgebracht. „Das Flottengesetz ist fertig," schreibt heute Herr Eugen Richter in seiner „Freis. Ztg." Und in der That, er dürfte recht haben. In der Sonnabendsitzung der Budget- kommission ist den Gegnern der Vorlage ein großer Schmerz widerfahren. Herr Dr. Lieber hat erklärt, daß keine auch noch so feine Sophistik nachzuweisen imstande sei, es wäre in der Reichsverfassung die Unmöglichkeit der Bewilligung von Geldern seitens des Reichstages auf längere Zeit als ein Jahr festgelegt. Bekanntlich operirten Freisinn und Sozialdemokratie vornehmlich mit Argumenten gegen die Vorlage, die sich auf das Etatsrecht des Reichstags be ziehen. Nach ihren bisherigen Ausführungen hätten die Regierungen mit dem Flottengesetzentwurf eine Beugung des Etatsrechts des Reichstages beabsichtigt und die ge- sammte Bevölkerung Deutschlands sollte mobil gemacht werden, um gegen die Vergewaltigung des Reichstages Front zu machen. Nun muß sich diese Opposition von einem Abgeordneten der Partei, welche von Freisinn und Sozialdemokratie stets als besonderer Hüter der Reichs tagsrechte bezeichnet wurde, sagen lassen, daß dieses Haupt- argnment gegen die Vorlage Sophistik sei und keine Unter lage in der Verfassung habe. Das ist bitter, aber nur eine gerechte Strafe für die von Freisinn und Sozialde mokratie beobachtete Uebertreibung angeblich staatsrechtlicher Gesichtspunkte. Es wird nunmehr nur darauf ankommen, welchen Theil des Zentrums Herr Dr. Lieber hinter sich hat. Es ist nicht anzunehmen, daß ein führender Abge ordneter seine etats- und staatsrechtliche Stellung zu einer so schwerwiegenden Frage, wie sie die Marine-Vorlage darstellt, genau präzisirt, ohne vorher mit seiner Fraktion Fühlung genommen zu haben. Wenn das aber der Fall gewesen ist, so steht nunmehr fest, daß ein großer Tbeil des Zentrums nicht nur die materielle Begründetheit der Marinevorlage anerkennt, sondern im Prinzip auch auf ihrem formalrechtlichen Standpunkt steht. Ber einer solchen Sachlage kann eine schließliche Verständigung nicht aus- leien^ Gedenktage des Wahres 18Y8. etentMaum 25jährigen Regierungsjubilänm Aöttig Alberts o-n Sachsen. K^ttf 3. März. M1. Kronprinz Albert von Sachsen verabschiedet —ui einem längeren Armeebefehl von der von ihn; von a der zu Sjeg geführten Maasarmee. . d°M 4. März. 0—1846. Der jetzige kommandirende General des 12. Prinz Georg, beginnt beini 2. Jnf.-Reg. M s In Folge Todesfalles ist eine der beiden ii«ikv» I welche der hiesige Bezirk im SivAviikan»« »etkes«!» zu Niederlößnitz seiner Zeit ge- Kündet hat, zur Erledigung gelangt. Gesuche um Verleihung dieser Stelle, über welche der Bezirksausschuß zu entscheide» hat, sind längstens binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung N-nd! "" ^rechnet anher einzureichen. i Unter Hinweis auf die unterm 30. September 1879 in den Amtsblättern erlassene bezügliche Bekanntmachung wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß dieoben- n Freistelle für solche dem einen oder anderen städtischen oder ländlichen Ortsarmenverbande des hiesigen Bezirkes angehörige und daselbstunterstützungswohnsitzberechtigte ° Personen ohne Unterschied des Alters, Geschlechts und der Konfession bestimmt sind, welche an unheilbaren Krankheiten, Gebrechen, sowie andauerndem Siechthum leiden, und ü M insbesondere auch Frauen und Kinder, welche mit Epilepsie behaftet oder blödsinnig sind, ebenso Männer, welche eine Zerstörungsmanie nicht kundgeben, wohl aber am k-, Tief- oder Blödsinn leiden, bei der Verleihung der fraglichen Freistellen Berücksichtigung finden können. , Meißen, am 28. Februar 1898. ? 2tönigllche A m t s h «r u p t m a n n s ch a f t. >ss" jF— von Sokk-oeten. , > Grundstücks - Versteigerung. geschw^ Ne vyEak 8«,kenn«, Folium 491 des Grundbuches für Wilsdruff, Brd.-Kat. Nr. 288, mit 1?«« FI. soll Sonnabend, den 5. März d. Nachmittags ^26 Nhr ü si"" tilgen Bahnhofsrestaurant an den Meistbietenden öffentlich versteigert werden. . ä Die NOiiintsnul-dn werden Es sei jedoch daß das FUlnck«8tx»l»o1 auf Hmng festgesetzt ist, daß der der <Sv»«^i»irr»»rr «4«« unterliegt und daß die Stadtgemeinde sich das IHN «;< n bis zu dem Zeitpunkte voi-ki tliUt. zu welchem das Grundstück zum Ausbau der dasselbe berührenden bauplanmäßigen Straße 0. >enn-r Maucht wird. " woWilsdruff, den 26. Febrnar 1898. Der künftige Meister. ^. .Wir haben neulich vor einer Ileberschätzung des o 2 s- so Men Nutzens des neuen Handwerkergesetzes gewarnt, einge^ wir anerkannten, daß es einen kräftigen Schritt k zu den unverrückbaren Zielen der Handwerker- »oiMa bedeute. Dagegen möchten wir auch ernstlich s duMr Unterschätzung der idealen Vortheile warnen, welche 8,!^ . verschiedene Bestimmungen des Gesetzes dargeboten 3" diesen idealen Vortheilen gehören die Vor- MU über 'Meisterprüfung und Meistertitel. 0 M in „ ^msterprüfung nnd Meistertitel stehen nach dem Gesetz dMachljchem Zusammenhang. Wer nach Inkrafttreten StZ Gesetzes den Meistertitel führen will, der muß oerdev eine Prüfung den Nachweis der Befähigung zur selbst- u't Ijz. "'N Ausführung und Kostenberechnnng der gewöhn- tffl1^lksIM>cheitm des Gewerbes, sowie andere Kenntnisse, —der Buch- und Rechnungsführung erbringen, nnd """ tMr durch die höhere Verwaltungsbehörde nach der Handwerkskammern eingesetzten Prüfnngs- Mu von einem Vorsitzenden und vier Beisitzern. ., M^kskammern beziehen die Prüfungsgebühren, V"er.auch die Kosten der Kommission zu tragen. D Heugmsse über die Meisterprüfung sind abgabenfrei. " beachten sind hier Indessen zwei Einmal: bedingte Berechtigung zur Führung des Meister- , diki.M uur^ für Handwerker; andere Interessen, z. B. gewisse Abtheilnngsvorstcher in Großbetrieben, a. zu nennen, werden in keiner Weise berührt, der Meistertitel für den Handwerker ist nicht blos erreichbar, sondern den Landesregier ung // ' bje ausdrückliche Ermächtigung ertheilt, die Ab- imte^ MnnnMse von gewerblichen Fachschulen oder anderen i- M.u dem Zeugniß über die bestandene Meister- M j M gleichzustellen. liiei ui M Gewerbefreiheil greift das Recht, den Meister- mssMs wi^ ^üen, in keiner Weise ein, wenigstens nicht direkt. ?u kommenden Tagen jeder Beliebige ein betreiben dürfen, nur wird er sich, wenn er keine