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Dresdner Journal : 09.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-09
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186910092
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18691009
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18691009
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-10
- Tag 1869-10-09
-
Monat
1869-10
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 09.10.1869
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W 23S Sonnabend, den 9 October. 18«». ^»smuxm-prelst: 1» loniä. AUlrlick: »rklr. — ^MrUck: 1 ,. 15 „ >1on»tlicl>:— „ 1b „ Li»»«>"«KiUlUU«ro: 1 >, 1» kr»»»—» tritt MdlUsK S rllr. 8t»->p«>x«küllr, «o» erv-!v ä«> S!or66 Luiiö» kott uvä 8t«Mp«l»u»ekI»xllio,u. Lnseratrnpretstr k°ür äs» N»um einer x««pL>tenen Lell«: 1 k^r Vater „Lioxesaaat" 61« Leile: 3 Kxr. Lrschttnrn: lAxllek, mit Xaeaedia« 6er 8oao aa6 k'«iert»ss«> ^deoä» klir 6ea tolxeaäeo Vres-nerIournal. VerantwoMcher Redaeteur: I. G. Hartmann. Lnstraltnannahmt auswärts: Lelxria: 1« L^«v»r«rrr», Lommiisloollr 6e« Oresäoer 6oura»I»; «h«i>6»».: H. Lulil.»«, kva»^ 1'oer; Semdar^-IerUa» V1»a-1<«ip»i^-D»««I-krLLllkurt ». U.: UtLei^sren« 6k Voar-L«, Leriia. Onorive'sclie lUielib., küreaerii»'» Noreaa, Iivvol.ra bloser; Lr«we»: L. 8cor.o?r»; Lreeluii: V. 8rmovii'« ^ollonceo'uureuu, 6r«il>i, LiLL L k'itüvKN! kreollurl «H.: ^Lnüra'edis 8nvl>!>.; Lola /in. IlilvLiün, kari» Il^vLS, I^rrir«, Nvi-l.!«« L Oo., (ö, ?Iue« 6« la Lourae); krax: i». Laal-loa » Luedl».: Visa: Ll.. Orrri.1». Herausgeber: Walx! Lrpeäitloa 6«, vr««6oer >1oara»ii, vroeckea, Llarieaatr»«»» Uv. 7. Amtlicher Theil. Dresden, 27. September. Sc. Majestät der Kö nig haben aüergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Leutnant a. D., Herzoglich Sächsische Bergrath Or. pdil. Gustav Jen »sch zu Siebleben bei Gotha, das ihm von Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Coburg und Gotha verliehene Ritterkreuz II. Classe des Her zoglich Sachsen - Ernestintschen Hausordens annehme und trage. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Freitag, 8. October, Nachmittags 2 Uhr. (W. T. B.) Im Abgeordnetenhaus! legte heute der Finanzminister den Etat für 1870 vor, ferner einen Gesetzentwurf zu einer Anleihe von 13 Millionen zur Einlösung der Schatzanwei- sungen, sowie die Uebersicht der Staatseinnahmen und Ausgaben pro 1868. Der Minister hob da bei hervor, daß für 1870 das Gleichgewicht im Bud aet nicht herzustellen gewesen; obwohl die neuen Ausgaben aufs Aeußcrstc beschränkt wurden, so wären dennoch hierzu noch 1,528,000 Thlr. erfor- derlich. Für die Ausgaben zu Eisenbahnzwecken soll 1 Million durch ein besonderes Anleihegesetz verlangt werden. Das Deficit des Etats beträgt 5,400,000 Thlr. Die Deckung kann auS den Be ständen nicht erfolgen, es erübrigt nur ein Zu schlag von 25 Procent zur Einkommen-, Klassen-, Mahl- und Schlachtsteuer. Ferner überreichte der Finanzminister in der heutigen Sitzung ein Grundsteuerqesetz für die neuen Provinzen, sowie den abgeändcrten Ein kommensteuerentwurf, welcher aus dem Princip der Selbsteinschätzung und der Vermehrung der Steuer stufen basirt. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, legte den Kreisordnungsentwurf vor, wonach Kreis steuern nur zulässig sind als Zuschläge zu den Staatssteuern. Die Polizei der Rittergüter und der Erbscholtiseien wird aufgehoben. Amtsbezirke mit je 4—6000 Einwohnern werden orgamsirt. Die Kreistage, aus 25—50 gewählten Mitgliedern bestehend, und der Äreisausscbuß sind die .Haupt organe der Communal- und Landesverwaltung in Kreisangelcgcnheiten. Die nächste Sitznng deS Abgeordnetenhauses findet künftigen Dienstag statt. Karlsruhe, Freitag, 8. October. (W. T. B.) Bei der gestern Nachmittag erfolgten Entgegen- nähme der Adressen der Ersten und Zweiten Kam mer auf die Thronrede verlieh der Großherzog seiner Freude Ausdruck über die Uebcreinstimmung der Anschauungen des Landtags mit den Inten tionen der Regierung, sowie darüber, sich in der Hoffnung auf ein einmüthiges Zusammenwirken der Regierung mit den Ständen bestärkt zu sehen. Lemberg, Donnerstag, 7. Oktober, Nachmittags. (Ccrr Bür ) In der heutigen Sitzung des Landtags theiltc der Regierungsrommifsar mit, daß das vom Landtage beschlossene Wahlrcformgcsetz die kaiserliche Sanktion erhalten hat. Die Lemberger Landtagswah len finden am 22. d. M. statt. Paris, Donnerstag, 7. October, Abends. (W. T. B.) Der „Constitutwnnel" erklärt die Nach richt, daß die Kaiserin auf ihrer Orientreise auch Palästina besuchen werde, für unbegründet. Venedig, Freitag, 8. October, Vormittags. (W.T. B.) Die Kaiserin der Franzosen hat heute Morgen ihre Reise fortgesetzt und sich zunächst nach Korfu begeben. Madrid, Donnerstag, 7. Oktober, Abends. (W. T.B.) Die Cortes haben einen von der Re gierung cingrbrachtcn Gesetzentwurf genehmigt, wel cher dieselbe ermächtigt, Dcputirte mit amtlicher Mission, aber ohne Besoldung, behufs Mitwirkung bei der Wiederherstellung der Ordnung in den Provinzen zu entsenden. Die republikanischen De- putirten waren heute noch nicht wieder in der Cor tessitzung erschienen. Alle Clubs in der Hauptstadt und in der Pro- vinz find geschloffen worden. Die Eisenbahn und die Telegraphen in Andalusien wurden wieder her- gestellt. Bukarest, Donnerstag, 7. Oktober. (Corr. Bür.) Der Armeeeommandant Mattdonski ist gestorben. Tagesgeschichte. Dresden, 8. October. In der Zweiten Kam mer ist vom Abg. Günther folgender Antrag ein- gebracht worden: „Die Kammer möge beschließen, an die Staatsregierung das Gesuch zu richten: dieselbe wolle soviel als möglich dafür Sorge tragen, resp. bei der Bundesregierung dahm wirken, daß ») den bei Privatgesellschaften g gen Feaersge- fahr Versicherten größere Garantie für Entschädigung bei Brandunglück durch Abänderung der jetzt geltenden Ver- sicherungsbednigungeu verschafft, K) denFeuervcrsicherungsgesetlschaften die Beipflichtung auferlegt werde, Risicos aller Art ge^en angemessene Prämien zar Versicherung anzunehmeu." Als Motive seines Antrags bezeichnet der Antrag steller: sä ») die vielfacher Deutung fähigen, eine Gewißheit der Entschädigung zweifelhaft machendenBersicherungsbedingungen der meisten Gesellschaften, und die auf Grund dieser Be dingungen erfolgte Verweigerung der Entlchädigungszahlung für das abgebrannte Hostheater feiten der Magdeburger Fkuer- versicherungsgesellschaft, »6 l>) die allgemein bekannte, bei den letzten Branden i» Zschopau und Frauenstein anfs Neue constatirte große Schwie rigkeit, beziehentlich Unmöglichkeit, einigermaßen gefährliche Risicos irgendwo zur Versicherung zu bringen. Ferner ist ein Antrag des Abg. Biedermann und Genossen folgenden Inhalts etngebracht worden:j „Die Kammer wolle in Antwort aus die Thronrede eine Adresse beschließen und Sr. Majestät solche durch eine Deputation überreichen lassen." Dieselben bitten, diesen Antrag behufs mündlicher Be gründung möglichst sofort auf die nächste Tagesordnung zu setzen, und schlagen dessen Verweisung an eine außer ordentliche Deputation vor. Diese beantragte mündliche Begründung, sowie die Be- rathung über die Verweisung an eine Deputation, weiden in der morgenden Sitzung der Kammer statt finden. Dresden, 8. October. Ein an die Zweite Kammer gelangtes allerhöchstes Decrct vom 23. Sept. d. I. betrifft cinen mit der kgl. preußischen Staatsregie- rung behuss der Beseitigung der doppelten Bei- zichung zu den persönlichen direkten Steuern der außerhalb ihres Heimathlandcs lebenden beidersei tigen Unterthancn unterm 16. April d. I. abgeschlosi senen Staatsvertrag, sowie einen Gesetzentwurf wegen cinigkr Abänderungen bei der Gewerbe- und Persona ist euer. Seit Errichtung des Norddeutschen Bundes sind vielfach darüber Klagen erhoben worden, daß Bundcsangehörige, welche in einem andern Bun desstaate als in dem, in welchem sie das Staatsbürger- recht besitzen, ihren Aufenthalt genommen haben, so wohl in ihrem Hcimathslande, als in dem Lande ihres Aufenthaltes zu den persönlichen, dirccten Steuern bei gezogen werden. Spccicll Sachsen anlangend, so hat gegenwärtig nach 8 3, 1 des Gewerbe- und Pcrsonal- steucrcrgänzungsgcsctzcs vom 10. März 1868 für die übrigen Angehörigen der norddeutschen Bundesstaaten, also auch für die in Sachsen lebenden Preußen, die volle hierländische Besteucrnng und zwar ohne Unter schied der Quellen, aus welchen das Einkommen fließt, bereits nach einen, vierteljährigen Aufenthalte cin- zutreten. Die sächsische Negierung hat nun nicht ver kannt, daß diese doppelte Besteuerung nickt nur an sich eine große Härte gcgcn die Bethciligtcn enthalte, son dern daß dieselbe auch mit der in Art 3 der Verfas sung des Norddeutschen Bundes garantirtcn Freizügig keit, insbesondere mit der Bestimmung in § 1 des Freizügigkeitsgcsetzeö vom 1. November 1867 schwer zu vereinigen sei. Da Versuchen der sächsischen Re gierung, diese Ucbelstände durch im Bundesrathe zu beschließende Maßregeln zu beseitigen, sich erheb liche Schwierigkeiten emgegenstellten, so ist dieselbe, nm zu einem Ziele zu gelangen, aus den Gegenvor schlag cingcgangln, diese Materie durch einen Sepa ratvertrag zwischen Preußen und Sachsen zu regeln, und den übrigen Bundesstaaten den Beitritt zu dieser Vereinbarung zu gestatten. Dieser auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossene, die Genehmigung der bei derseitigen Landtage noch bedürfende Vertrag soll nun unter vollständiger Reciprorität die zetther stattgefundene Doppelbesteuerung der beiderseitigen Staatsangehörigen beseitigen, und enthält demgemäß die Bestimmung, daß dieselben an sich nur in demjeni gen Staate zu den dirccten StaatSsteucrn heranzuziehen seien, welchem sic als Unterthancn angehörcn. Für den Fall jedoch, daß ein Unterthan des einen Staa tes in dem andern Staate seinen dauernden Wohn sitz und Aufenthalt nimmt, ohne die Staatsange Hörigkeit daselbst zu erwerben, soll nach Ablauf von fünf Jahren seit Begründung des Wohnsitzes die Berechtigung zur Besteuerung in vollem Umfange auf diesen Staat übergehen. Ausgenommen von dieser Besteuerung bleibt jedoch auch dann noch das Ein kommen auS in dem andern Staate gelegenen Grund stücken und aus daselbst befindlichen Gcwerbseta- blisscments, sowie aus Gehalten und Pensionen von Militärpcrsonen und Civilbeamtcn. Letztere sollen lediglich in dem Staate dcr Besteuerung unterliegen, auS dessen Staatskasse sie bezahlt werden, das aus dem Grundbesitz und gewerblichen Etablissements her rührende Einkommen aber nur in dem Staate, in wel chem diese Liegenschaften sich befinden, oder in welchem das betreffende Gewerbe ausgeübt wird. Das Ein kommen der Gewcrbegchilfen, Arbeiter und Dienstbo ten, soweit dasselbe nicht aus Liegenschaften fließt, soll nur an dem Wohnorte des Steuerpflichtigen besteuert werden, während Steuerpflichtge, welche in beiden Län dern staatsangchörig sind, auch in beiden Ländern nach den dortigen Gesetzen besteuert werden sollen. Die Uebercinkunftselbst wird, die Genehmigung beiderLand- tage vorausgesetzt, mitdcm1.Januar187O inKraft zutre- tcnhabcn. In §3des obcnerwähntcnGesetzcntwurfs Werder, nun dementsprechend die dieser Uebercinkunft ent- gegenstchcnden Vorschriften dcr sächsischen Gewerbe- und Personalstcuergesetzc, „insoweit und so lauge die Ueber- einkunft in Kraft besteht", außer Wirksamkeit gesetzt und ausgesprochen, daß die Besteuerung der in Sach sen lebenden preußischen Staatsangehörigen in Zukunft nach derr Bestimmungen des Vertrags zu erfolgen habe. Ihrem übrigen Inhalte nach ist die Gesetzvorlage durch das Erscheinen dcr Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869 veran laßt worden, und zwar durch die Bestimmungen in Tit. 3 über die Gewerbe im Umhcrzichen. Denn nachdem für diese Gewerbe in § 55 der Bundcsgewerbe- ordnung bestimmte Kategorien ausgestellt worden, er scheinen, wie die Motiven bemerken, die dcrmaligcn sächsischen Bedingungen über die Beziehung jener Ge werbe zur Gewerbesteuer (§§ 41 und 42 des Gesetzes vom 24. December 1845) nicht mehr ganz Passend, und cs hat daher zweckmäßig geschienen, nicht nur diese Bcstcucrungsvorschriftcn an diese Kategorien an zuschließen, sondern auch die bisherige Besteuerung nach Verdiensttagcn in Wegfall zu bringen und dafür ebenfalls bestimmte Jahrcssätzc cinzuführen. Es sollen daher nach § 1 der Vorlage an Stelle der Vorschriften in den 88 41 und 42 des angczogcncn Gesetzes wegen Beizichung des Gewerbes im Umher- ziehcn zur Gewerbesteuer dcr 11. Unterabthcilung fol gende Bestimmmungcn in Kraft treten: 24, Personen, welche außerhalb ihres Wohnorts und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung, auch ohne vorherige Bestellung Waaren irgend einer Art feil bieten, entrichten 2 bis 40 Thlr. jährlich; L. Personen, welche außerhalb ihres Wohnorts Waaren irgend einer Art bei andern Personen, als bei Kauf leuten, oder in andern Orten, als in offenen Verkaufs stellen, zum Wiederverkäufe aufkaufen, ingleichen Personen, weiche außerhalb ihres Wohnorts Waareu- bestelluugen aufsuchen, entrichten 2 bis 20 Thaler jährlich; 6. Personen, welche im Umherziehen gewerbliche oder künst lerische Leistungen oder Schaustellungen öffentlich darbieten, entr chten: ») wenn die gewerblichen Leistungen untergeordneter Be schaffenheit sind, wie bei Scherenschleifern, Kessel flickern re., l bis 4 Thlr. jährlich; d) bei andern gewerblichen Leistungen oder bei künstleri schen Leistungen und Schaustellungen 4 bis SO Thaler jährlich. Der zu erhebende Stcuerbetrag ist nach dcr aus den äußern Merkmalen zu beurtheilenden muthmaßlichen Einträglichkeit des betreffenden Gewerbes zu bemessen. In besondern Fällen können jedoch die voraugegebencn Ma ximalsätze dem anzunchmenden Erwerbe entsprechend höher be stimmt werden. Feuilleton. Rcisrerinnerungcn auS dem Norden. II. Wenn auch der archäologische Kongreß in Kopen hagen eine Menge theils haltloser, theils schwer be weisbarer Hypothesen zu Tage förderte; so kamen bei den vielen Diskussionen doch auch für Geographen und Naturforscher höchst interessante Mitthetlungen zu all gemeiner Kenntniß. Unter diesen Mitteilungen inte- resstrtcn namentlich die Beschreibungen der Zustände auf der schwedischen Südküstc. Bekanntlich weiß man schon seit zweihundert Jahren, daß sich die schwedische Ostseeküste senkt, während da? Meer an der südlichen und südwestlichen Ostsccküste fortwährend Land anlegt. Doch konnte man, da die Abreibungen einerseits und die Anschwemmungen anderer seits sehr langsam von Statten gingen, bisher den Beweis für diese Veränderungen nicht augenfällig machen. Zwar hatte man schon früher bei Landskrona ein Moorlager unter dem Mcerniveau entdeckt; jedoch demselben keine große Aufmerksamkeit geschenkt, bis jüngst bei der Hafenräumung bet Madt (dem südlich sten Punkte Schwedens) unter einer zehn Fuß mächtigen Sanddecke ebenfalls ein Moorlager entdeckt wurde, welches untrr Professor Brnzelius' Leitung sorgfältig exploitirt wordrn ist. Man fand zunächst im Sand- lager Reste von Schiffen, deren Formen jetzt nicht mehr im Gebrauch sind; Bruchstücke von messingnen Kasse rolen und Tellern; zwei Eisenbüchsrn, von denen die eine einen vollständig wohlerhaltenen Holzschaft batte; Kanonenkugeln von Stein und von Eisen; zwei eiserne Aexte und andere eiserne Gerätschaften; endlich auch Bruchstücke von einem menschlichen Skelette und eine große Menge Thierknochen, namentlich von Pferden und Ochsen, aber keine Knochen von ausgcstorbenen Thierarten, und ebensowenig Sachen aus dem Stein oder Bronzealtcr, ja nicht einmal aus dem frühem Mittelalter. Die gefundenen Gegenstände scheinen nach Form und Material nicht über 200 bis 300 Jahre alt, also gegcn Ende des Mittelalters entstanden zu sein. Doch weiß Niemand, ob sie sogleich nach ihrer Ent stehung, oder erst nach jahrhundertelangem Gebrauch in jene im Madtcr Hafen angeschwemmte Sanhlage ge kommen sind. Unter der Sandbank kam man auf ein Torfmoor, welches, als es sich bildete, mindestens in gleichem Niveau mit' dem Meere, also zwölf und mehr Fuß höher, als jetzt, gelegen haben muß. In diesem Moore fand man blos etwa hundert Baumwurzeln und eine Anzahl größere und kleinere Steine. Unter dem Moore liegt Sand, KieS und Lehm, und auf letzterm eine sogenannte Muräne, d. h. rin Steinhaufen. In der Oberlage dieses Steinhaufens fand man Alterthümer, welche aus einer sehr frühen Periode hcrstammen, als z. B. rin Messer von grauem Flintstein; ftn Stück von riner Flintaxt: einen sehr hübschen Strindolch; ein Bruchstück von einer Bronze- krule, und endlich die beiden Stücke einer Mcsserschale von Knochen, auf welchen die sehr hübsch auSgeschnitt- nen Drachenköpfe mit Bestimmtheit auf den Anfang, oder die Einführung des Christenthums in jenen Ge genden Hinweisen, zu welcher Zeit wohl diese Messer schalen im Norden entstanden sein mögen. Die ge waltsame Einführung des Christenthums in jenen Ge genden fällt aber in die Zeit von Tausend bis Eilf- hundcrt. Durch alles Dieses wird bewiesen, daß an der schwedischen Küste Erdscnkungen vorkamen und vor kommen, und daß die abgeschwcmmten Partikel sich anderwärts als elastische Haufen anlcgen, wobei ver schiedene Altcrthumsforscher an ein Verhältniß, wie bei einem Wipp- und Kippbrete denken, welches aber nach meinen Erfahrungen nicht anzunehmen ist. Denn die Einscnkung an der schwedischen Küste ist, wenn man die Textur des angeschwemmten Skonens bis hinauf zum Vorgebirge Kulten, r.ad auf der andern Seite der Ostsee die innern Verhältnisse der preußischen Bern steinküste kennt, eine leicht erklärbare: im steinernen Schweden finden keine Einsenkungen und Abschwem mungen statt, und ebensowenig können im steinernen Finnland Anschwemmungen im Großen und Dauerhaften stattfindrn. Vr. Mehwald. Literatur. Im Verlag von Harald Bruhn zu Braunschweig ist kürzlich unter dem Titel: „Kleines mythologisches Wörterbuch zu den deutschen Klassikern" von W. Dietlein (Preis 7H Ngr.) rin Merkchen erschienen, das sich als Supplement zu der jetzt viel verbreiteten Hempel'schrn National-Bibliothek Dic erforderlichen Erläuterungen hierzu enthält 8 2, welcher unter Anderm bestimmt, daß s) der Auf kauf von Erzeugnissen, dcr Landwirth schäft, der Jagd und des Fischfangs, ingleichen dcr Verkauf selbstgcwonnener derartiger Gegenstände, b) das Feil bieten von Semmeln, andern Backwaaren, Obste und gewöhnlichen Lebensmitteln im Umherziehcn und auf Messen und Märkten aller Art, und c) dcr Ver kauf selbgefertigter Waaren, welche zu den Ge genständen des Wochcnmarktverkchrs gehören, und das Ancrbietengewerblicher Leistungen in der Um gegend des Wohnorts des Gcwerbtreibendcn, wofür nach § 58,2 dcr Gewerbeordnung für den Norddeut schen Bund dcr Legitimationsschein von der Unterbchördc des Wohnorts ausgestellt wird, dcr Gewerbesteuer 11. Unterabthcilung nicht unterworfen sein sollen. Dresden, 8. Octobcr. Vom Gesetz- und Ver ordnung sblatte für das Königreich Sachsen ist das 17. Stück vom Jahre 1869 in der Ausgabe begriffen. Dasselbe enthält: Nr. 74) Decrct wegen Bestätigung des Regulativs für die Sparkasse zu Ge- lcnau, vom 20. September 1869; Nr. 75) Bekannt machung vom 23. September 1869, Abänderungen des Reglements zu dem Gesetze über das Postwcscn des Norddeutschen Bundes betreffend; Nr. 76) Verordnung vom 27. September 1869, eine Ernennung für die Erste Kammer dcr Ständevcrsammlung betreffend (ab- gedruckt in Nr. 226 dcS „Drcsdn. Journ."); Nr. 77) Verordnung vom 29. September 1869, den Einfluß dcr Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund auf die Gesetzgebung rc. über dic Thierhcilkunde betreffend; Nr. 78) Verordnung vom 1. October 1869, die Rich tungslinic der Zweigbahn der Chemnitz LeipzigcrStaats- cisenbahn von Wittgensdorf nach Limbach betreffend. * Berlin, 7. Octobcr. Die „N. Pr. Z." bringt heute dic etwas überraschende Nachricht, daß die Mit- theilung, wonach der gestern aus Varzin zurückgckchrtc geh. Lcgationsrath v. Ken dell sich nach Wien be geben habe, um dcr Begleitung Sr. k. Hoheit des Kron Prinzen auf dcr Reise nach dem Oriente sich anzu- schlicßen, „durchaus erfunden sei." Vom Landtage wird Ihnen dcr Telegraph das Wichtigste bereits ge meldet haben. Beide Hauser waren heute Vormittag zusammcngetrctcn. In der Sitzung des Herrenhauses welcher dcr Minister der landwirthschastlichen Angelegen heiten, v. Selchow, und der Minister des Innern, Graf Eulenburg, beiwohnten, theiltc der Präsident Graf Eberhard Slotberg-Wernigerode das Ergebnis; der ge strigen Cchriftsührerwahl mit. Dieselbe ist auf dic fol genden Herren gefallen: Denhard, Graf v. Arnim- Boytzenburg, Beyer, v. d. Marwitz, Freiherr v. Rom berg, v. Gutzmcrow, Graf Fürstenberg, Graf v. Car- mer, Graf Lehndorff, Graf v. Rantzau, Graf v. Götzen, Graf Kwilecki. Zum ehrenden Andenken an dic in der Zwischenzeit seit der letzten Session verstorbenen Mitglieder des Hauses erhob sich dic Versammlung von den Sitzen. Dem Herrn v. Nabe wurden dic Quä- sturgeschäfte übertragen. Darauf nahm dcr Minister des Innern das Wort, um die folgenden Gesetzentwürfe einzu bringen und zu motivircn: 1) betreffend dic Ge nehmigung zu Schenkungen und letztwilligen Zuwen dungen, sowie zur Ucbertragung von unbeweglichen Ge- grnftändcn an Corporationcn und andere juristische Per sonen; 2) betreffend die Verpflichtung der Gemeinden zum Ersatz des bei öffentlichen Aufläufen versuchten Schadens in den Provinzen Hannover, Hessen-Nassau, Schleswig-Holstein und in den hohcnzollernschcn Lan den. Beide Eutwürfe wurden dcr Justizcommission übcrwiescn. Der Minister der landwirthschastlichen An gelegenheiten, v. Selchow, legte den Gesetzentwurf in Betreff dcr Schonzeiten des Wildes vor. Derselbe wurde einer besondern Commission überwiesen, ebenso dcr folgende Antrag des Grafen zur Lippe. „Das Herrenbaus wolle beschließen: daß 1) seiner lieber- zeugnn» nach die in den Gesetzen vom >2. und 2l. Juni >800. betreffend die Errichtung eines obersten Gcrichtshoses für Handelssachen und die Gewährung der Rechtshilfe (Bundesgesetzblatt Seite 201 und »05) liegenden gleichzeitigen Aendcrnngen der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 27. Juli >807 und der preußischen Versasinngsurkunde vom :>>. Januar >850 ohne Zustimmung der preußischen Landes Vertretung nicht hätten getroffen werden dürsen; 2) die köniq liche Staatsregierung zu ersuchen sei, dem entgegen zu wirken, daß in Zukunft Acnderungen der Verfassung des Norddeutschen Bundes, soweit durch dieselben zugleich Aenderungen der preußi empfiehlt. Jcncm Werke an Ausstattung völlig gleich, bietet cs in gedrängter Form und nach alphabetischer Ordnung die wichtigsten Namen nnd Sagen der grie chischen, römischen und germanischen Mythologie; wohl geeignet in einer Zeit, wo durch billige Ausgaben un sere Klassiker dic weiteste und allgemeinste Verbreitung fanden, richtige Auffassung und Vcrständniß derselben zu erleichtern. f Im Verlage von Conrad Weiske in Dresden ist eine sauber in Steindruck ausgeführte Ansicht von Dresden erschienen, die sich als hübsches Souvenir empfehlen dürfte. Die Ansicht ist von Robert Geißler, vom Waldschlößchen aus, treu nach der Natur ausge nommen, und auch dic lithographische Ausführung ist eine zweckentsprechende. * Herr Rudolph Genve, welcher mit der Voll endung eines Werkes über „Shakcspcare's Dramen in Deutschland" beschäftigt ist, und sich deshalb gegenwär tig in Wien befindet, um daselbst auf der kaiserlichen Staatsbibliothek unter den ältcrn Manuscripten einige Nachforschungen anzustellen, wird auch in diesem Win ter wieder seine zahlreichen Freunde in Dresden durch einen neuen Cyklus von Vorträgen erfreuen. Dieselben sollen schon in nächster Woche beginnen und zwar mit einem in hohem Grade fesselnden Gegenstände: mit Shakesprare's „Hamlet". * Karl Gutzkow ist am 7. d., von Bregenz kom mend, in Leipzig cingetrofscn, um sich von dort au» nach seinem künftigen Aufenthaltsorte Berlin, wo sich bereit- seine Familie befindet, zu begeben.
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