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für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf. — Anzeigen werden außer in der Geschäftsstelle Meichenbrand, Nevoigtskaße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter H Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 18 Pf. berechnet. Schluß der Auzeigen-Annuyme Freitags nachmittag 2 Uhr. — Fernsprecher Amt Siegmar 244. Vereinsinserate können nicht durch Fernsprecher aufgegebm werden. M 38 Sonnabend, den 22. September 1MV — Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 19 September 1917. Die Gemeinde- und Schulverwaltungen. Sammlung von Eicheln und Roßkastanien. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich allgemein an der auch in diesem Jahre wieder stattfindenden Sammlung von Eicheln und Roßkastanien zu beteiligen und die gesammelten Früchte freiwillig an die ^verzeichneten Sammelstellen abzuführen. .. Die Besitzer und Pächter von Eichen und Kastanien werden gebeten, im vaterländischen Interesse Sammlung der Eicheln und Kastanien auf ihren Grundstücken durch Kinder oder besonders beauftragte ^wachsen« zuzulassen und bereitwilligst zu unterstützen. Die Sammlung liegt im dringendsten Interesse des Reiches und ist geeignet, der Oel- und Futter- Melgewinnung in hervorragendem Maße zu dienen. Sammelstelle: Die Schulen. Brot- uni» NMlMtemilWbe in MW. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die nächste Versorgungszeit an die Haushaltungen hiesiger mde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotheft« Freitag, den 28. September 1917, im hiesigen Rathause. Die Ausgabe der Karten erfolgt in folgender Weise: im Sparkassenzimmer im Registraturzimmer Brotkart.-Nr. 1— 50 251 — 300 von V»9— Vs9 Ahr, „ „ 51—100 301 — 350 „ Vs9— »/F „, „ „ 101—150 351 — 400 „ V.9- 9 „ , „ „ 151—200 401 — 450 „ 9—V«10 „ , „ „ 201 —250 451 — 513 „s VUO—Vsw „ . . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), ^ erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungasSllen <als solche skkn Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten "u-weises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen.! . Die obengenannten Zeiten sind streng «inzuhalten, außerhalb derselben werden k»ttarten nicht ausgegeben. . Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die ^Kunern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bet etwa stattgefundenen Umzügen besonders " beachten ist. . Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — " die pünktliche Abholung der Brot- rc. Karten zu erinnern. . Neustadt, am 20. September 1917. Der Gemeindevorftand. Hunde Mnen, erschrecken bei Dunkelheit und infolge Fehlens der öffentlichen Beleuchtung durch plötzliches ^Wringen und Anbellen Erwachsene und Kinder und gefährden deren Gesundheit, weshalb dringend ^gefordert wird, die Hunde im Gehöfte zu behalten, oder bei Einkitt der Dunkelheit an der Leine Mhren. Die Besitzer der Hunde sind für Schäden verantwortlich und außerdem strafbar. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 19. September 1917. Außerordentliche Kriegsabgabe. Am 26. d. M. ist das erste Drittel der Kriegssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 5. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 19. September 1917. Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer. Am 30. ds. Mts. ist der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Erganzungssteuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzusühren. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel» und Gewerbetreibenden ein Beitrag für di« Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 bez. 4 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte „3" des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen sällt. Der Gemeindevorftand zu Rabenstein, am 20. September 1917. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Oktober 1917 soll ausnahmsweise bereits Freitag, den 28. September d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—260 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 261—End« im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 20. September 1917. Pflichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag, den 23. September d. J>, vorm. punkt 7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplatz« eine Aebung der Pflichtfeuerwehr statt. Die llebungsmannschaften erhalten besondere Ladung. Alarm-Signal« werden nicht gegeben. Rottluff, am 19. September 1917. Der Gemeindevorstand. Revision der Grundstücksschleusen usw. Nach Abschnitt II Ziffer 5 und 7 des hiesigen Beschleusungs- usw. Ortsgesetzes sind die Grundstücks besitzer verpflichtet, für rechtzeitige Entleerung und bauliche Unterhaltung der Sammelgruben, Echlammfange und Grundstücksschleusen besorgt zu sein, andernfalls die Gemeindeverwaltung die notwendigen Arbeitm und Herstellungen auf Kosten der Säumigen ausführen lassen kann. Indem die Grundstücksbesitzer an diese ihnen obliegende Verpflichtung besonders erinnert werden, wird ihnen bekannt gegeben, daß vom 22. Oktober d. I. ab eine Revision der Grundstücksschleusen usw. vorgenommen wird und Säumige unnachsichtlich Bestrafung zu gewärtigen haben. Rottluff, am 18. September 1917. Der Gemeindevorstand. Schulgeld. Der am 15. September 1917 füllig gewesene diesjährige 3. Termin Schulgeld ist bis zum 30. September 1917 an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige mutz das mit Kosten verbundene Beitreibungsverfahren eingeleitet werden. Rottluff, am 20. September 1917. D«r Gemeind«vorstand. Schützen Sie Ihr Allemveekauf- SaatgUt Mit »i-ogel-ie Aegmsl- klick 8okulre Beste Stmkheize. Fernsprecher 180. Arbeitszeit wenigstens an Sonnabenden und Tagen vor hohen Festen einzuführen. Soll sie zur täglichen Einrichtung werden, so müßte den Arbeitenden vielleicht um Mittag eine kurze Pause zur Einnahme eines zweiten Frühstücks gewährt werden. Die Vorteile der durchgehenden Arbeits zeit liegen klar auf der Hand. Abgesehen von bedeutenden Licht- und Kohlenersparnissen — denn es braucht mittags nicht mehr 2 Stunden zwecklos geheizt zu werden — tritt für größere Städte eine bedeutende Entlastung des Straßen bahnverkehrs ein. Die Arbeitenden brauchen die Fahrt zur und von der Arbeitsstätte nur einmal zurückzulegen. Ferner ist ihnen Gelegenheit gegeben, ihre Einkäufe für den täglichen Bedarf bereits in den Nachmittagsstunden zu bewirken. Dadurch sind die Geschäftsinhaber in der Lage, ihre Läden ebenfalls früher zu schließen und Ersparnisse in angedeuteter Weise zu machen. Von Wichtigkeit bleibt allerdings, daß die durchgehende Arbeitszeit allgemein eingeführt wird, um Ungleichheiten und Vorteile für Einzelne auszuschließen. Sicherem Vernehmen nach werden militärische und Zivil behörden mit gutem Beispiel vorangehen, und man darf erwarten, daß Industrie, Handel und Gewerbe diesem Beispiel einmütig folgen werden. Süststoffabgabe in Sicht. In der Bevölkerung sind vielfach völlig unrichtige Ansichten über die Ursachen der gegenwärtigen Süßstoffknappheit verbreitet. Man wirft u. a. den für die Herstellung von Süßstoff maßgebenden Stellen vor, daß sie aus Rücksicht auf die Zuckerinteressenten die Süßstofferzeugung nicht in dem möglichen Umfange zuließen. Dem gegenüber ist darauf hinzuweisen, daß die zur Her stellung des Süßstoffes erforderlichen Grundstoffe zurzeit dringend für Zwecke der Heeresverwaltung benötigt werden und aus diesem Grunde von der zuständigen militärischen Stelle nicht freigegeben werden konnten. Lediglich deshalb mußte in der Süßstoffherstellung eine vorübergehende Stockung eintreten. Eine dauernde Einstellung der Süßstofferzeugung ist keineswegs beabsichtigt. Vielmehr wird es voraussicht lich schon in der nächsten Zeit möglich sein, den Kommunal verbänden wieder Süßstoff zur Verfügung zu stellen. Die Geschäftsstelle des Vereins Heimatdank Chemnitz- Land, zu dessen Aufgaben es gehört, Kriegerwitwen und Kriegswaisen in Fällen dringender Not zu unterstützen, ihnen Arbeitsgelegenheit zu vermitteln, Hinweise aus Unterstützungs möglichkeiten zu geben und freie ärztliche Behandlung zu gewähren, hat, wie aus dem vom Herrn Sekretär Linz auf den Monat August 1917 gegebenen Berichte zu ersehen ist, in der Abteilung Hinterbliebenenfürsorge seit Bestehen des Vereins 1002 Fälle (im August allein 94) behandelt und in 485 Fällen 14478 Mk. 54 Pf. Unterstützungen zur Aus zahlung gebracht. Rabenstein. Am 16. September bot die „Abend nähschule" vor gefülltem Löweusaale das Märchenspiel „Im Reich der Arbeit" und das Freiheitsstück „Der Trommel junge von Dennewitz". Die jugendlichen Darsteller ernteten vollen Beifall. — Sonntag, den 30. September, wird die Aufführung im Adler wiederholt. Im Interesse des guten Zweckes ist auch dieser Wiederholung ein voller Erfolg zu wünschen. Auf die Kinderaufführung, Sonnabend, den 29. September, sei noch besonders hingewiesen. — Da die Rauhfutterernte infolge der Dürre des Vor sommers äußerst gering ist, darf nichts unversucht bleiben, Futter für die Tiere zu gewinnen. Bei dem guten Stande der Kartoffeln kommt die Verwertung des Kartoffel krautes als Heu, Sauerfutter oder auch frisch in Frage. Kartoffelkrautheu enthält dieselben Nährwerte wie gutes Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. » Am 16. Sonntag n. Trin., den 23. September, Vorm. Vs9 Uhr ^stdankfestgo lies dienst mit Abendmahlsfeter. Beichte 8 Uhr: Pfarrer Vorm. 11 Uhr Kindergottesdienst: Derselbe. Dienstag Abend 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. , Am 16. Sonntag n. Trin., 23. September, Vorm. 9 Uhr Predigt- kesdienst: Hilfsgeistlicher Leidhold. Darnach Beichte und Abend- Msfeier: Pfarrer Kirbach. v Sonntag, den 23. Septeinber, stütz 5^ von Siegmar Abfahrt ev. Jungfrauen- und Jünglingsvereins. - Montag, 24. September, Kirchweihfest: Vorm. 9 Uhr Predigt- ^dicnst: Pfarrer Kirbach. Musik: „Herr, deine Güte reicht so " Zstimmiger Gesang von Grell. Kollekte für das werbende 'chgemeindevermögen. Mittwoch, 26. September, Abends 8 Uhr Versammlung des Jungfrauenvereins. ^Freitag, 28. September, Abends 8 Uhr Kriegsbetstunde: Hilfs- Micher Leidhold. Wochenamt: 24. bis 26. September Pfarrer Kirbach, 27. bis 30. September Hilfsgeistlicher Leidhold. > Die Einführung der durchgehenden Arbeitszeit. A Kohlenknappheit dürfte in den kommenden Wochen und Skaten zu allerhand ungewöhnlichen Maßnahmen führen. ? muß jedermann ohne weiteres verständlich sein, daß mit Mung und Licht die großmöglichsten Ersparnisse anzu- Aen sind. Sie werden vornehmlich erzielt mit der durch- Nenden Arbeitszeit, einer Einrichtung, die man übrigens vW lange vor dem Kriege in vielen Ländern kannte und man sich mit gutem Erfolg bediente. Später kam ^auch bei uns dazu, bei Behörden, Verwaltungen, Banken in den Kontoren vieler Industriebetriebe die durchgehende