Volltext Seite (XML)
an- lochl. -1» -IS« -1,5 -I»b -ld» -II« -lll -ll» -iir 10t 92 llen, >afe, —!v« »3 b « r eseu UN- ?ehr iden i^en sein per- vor- ilL- eig- olge kör- Blich aller aulss der Nr. böse piel- Die lerin ÄeL- Die assen issen ohen erin dem nden und erin, imp- Be rsten i für Sol- Age- ireis ruck- UNd an - ; der rLan- nderS Ver es be- nTi- riegs- soll, nam- Pres- t ge- 1,20 uAbe- daß nzcrtzl die- nmer inner Tiegs- wer- ebes- igen, - iegs- erlag der düng -I«« Verboten Der Gemeindevorstand. mit zu zahlreichem Besuch ungeladen. Churchills 5 ahn 1,45 Mk. 1. 2. 12. 13. 14. 15. 16. 1. Kamm, Keule, Lende, Schnitzel, Pökelfleisch, einschließlich Knochenbeilage 2. Rücken, frisch oder gepökelt 3. Bauch, einschließlich Knochenbeilage 4. Gehacktes Schweinefleisch und Bratwurst 5. Schweinsknochen ff ES 1,85 1,85 2,00 2,40 2,60 1,45 1,40 1,70 0,65 Der Vorstand. Max Katzsch, Vorsitzender. 1,60 2,00 1,60 2,80 2,40 1,80 1,60 1,80 1,80 1,00 6. Schmer 7. Schweinefett, ausgelassen 8. Wurstfett Naumann. Oberlungwitz, am 18. November 1915. 8 10. Vorstehende Verordnung Lcitt mit dem Tage der Bekmntzabe in Kraft. Dresden, den 10. November 1915. Ministerium des Innern. Für jede Fleischsorte ist der Preis besonders zu berechnen; eS darf also kein Einheitspreis für mehrere zusammengelegte Sorten q>fordert werden. Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft. N.'ven dieser Strafe kum angeordnet werden, daß die Verurtiilung auf Kosten des Schuldigen vfseMlich bekannt zu mähen ist, auch kann neben Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Diese Bekanntmachung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Glauchau, den 18. November 1915. Der Beztrksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. Amtshauptmann Graf v. Holtzendorff. Höchstpreise für Schweinefleisch. Auf Grund von ß 5 der BundeLratSvcrordnung zur Regelung der Preise für Schlacht schweine und für Schweinefl sich vom 4. Noven brr 1915 in Verbindung mit der Ausführungs verordnung deS Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern vom 10. November 1915 werden nach Gehör der PreiSprüsungsstelle die folgenden Höchstpreise für Schweinefleisch mit Geltung für den gesamten Bezirk der Amtshauptmannschaft Glauchau einschließlich der revi dierten Städte festgesetzt. 9. Rücken- und Schinkenspeck (geräuchert) 10. Speck, II. Qualität (geräuchert) . . 11. Frischer Speck .Befall? Ter Feldzug von 1915 wurde durch Muniiionsmangel beeinflußt. Der von 1916 wird Deutschland infolge Soldatenmangels zu Falle bringen. Es war für uns zweifellos un angenehm, sehen zu müssen, das; eine Regie rung wie die Bulgariens bei vorurteilsloser Beurteilung der Aussichten der Meinung war, daß die Mittelmächte den Sieg erringen wür- den. Aber einige dieser kleinen Staaten sind durch Deutschlands militärischen Prunk und seine Präzision hypnotisiert. Sie sehen nur eine Episode und sehen oder begreifen nicht, daß das Volk, welches seit altersher die Macht besitzt und gegen das Deutschland Krieg führt, Niederlagen, Enttäuschungen und selbst falsche Führung vertragen kann, aber immer wieder Kräfte sanimeln und mit unüberwindlicher Hartnäckigkeit und unter unermeßlichen Leiden sich fortmühen wird, bis die größte Sache, um die Menschen jemals kämpften, zum guten En de gebracht ist. Die neueste fürchterliche Ankündigung des englischen Bramarbas wird deutsche Gemüter c enlowcnig beschweren wie seine bisherigen Drohungen. Unsere Feldgrauen werden mit größter Gelassenheit dem Augenblick entgegen setzen, in dem „die Reserve" ganz in die Wag- schale geworfen wird. Ein Friedensredner im Unterhaus. In derselben Unterlaussihung erklärte u. a. Trcvelyan: Es wird jetzt bestätigt, daß der Krieg ein E r s chö p f u n g s k r i e g sein wird. Wer einen solchen Krieg unter sechs jähriger Dauer einschätzt, wäre sehr sanguinisch. Ein Erschöpsungskrieg bedeutet für uns ebenso wie für Deutschland den völ ligen, nnwiederbrin gl ich en Ruin. Ich bin scharf getadelt worden, weil ich das Wort Frieden aussprach, aber ich prach nie von einen, Frieden um jeden Preis. Wenn die Deutschen ohne Kampf — , , ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder «ptritus »ach 10 Uhr abends. Schwarzfleisch, roh Schinken, roh, mit Knochen Schinken, roh, ohne Knochen Schinken, roh, ausgeschnitten (Aufschnitt) Schinken, gekocht, ausgeschnitten (Ausschnitt) .... Wrrrstsorten Blutwurst . . . Eardellenleberwurst 3. Leberwurst . . . Butterverkauf. In den untenstehenden Geschäften soll von Freitag, den 19. November 1915, ab Butter zum Preise von 1 Mk. für daS halbe Pfund verkauft werden, und zwar nur an Haus haltungen bis zu 1500 Mk. Einkommen. Der Verkauf erfolgt nur gegen Macken, die vorher im Rathaus — Gemeindekaffe — einzutösen sind, mooei der SbeuerzeUct zur Prüfung deS Einkommens vorzulegen ist- Verkaufsstellen: Konsumverein I, Konsumverein „Haushalt", Heinrich Förster und Ernst Wie schon in voriger Nummer kurz gemel- det, gab Churchill iw englischen Unlerbause eine eingehende Rechtfertigung seiner Arben als Erster Lord der Admiralität. Er erklärte, daß er keine Ursache habe, eine Veröffentlichung der Tatsachen über die Seeschlacht bei Coronel, den Verlust von drei Schiffen in der Nordsee, die Expedition nach Antwerpen und die Flot tenoperationen an den Dardanellen zu fürchten, lieber den letzten Gegenstand erging er sich ausführlicher. Er versprach, darzulcgen, daß der Plan sorgfältig erwogen, von den franzö sischen und englischen Sachverständigen gebil ligt worden sei und daß Admiral Fisher sich nicht dagegen ausgesprochen habe. Churchill schloß seine Rede mit einer Uebcrsicht über den heutigen Stand des Krieges und sagte u. a.: Um den Krieg zu gewinnen, ist es für uns nicht nötig, die Deutschen über das gan ze Gebiet, das sie beseht haben, zurückzudrän gen und ihre Front, solange sie sich noch weit außerhalb Deutschlands erstreckt, z u durch breche n. Deutschland wird im zweiten oder dritten Kriegsjahre wahrscheinlich gründlicher besiegt werden können, als wenn die Truppen der Alliierten bereits im ersten Jabre in Ber lin «ungezogen wären. (N) Unsere wohlbegrün- dete Herrschaft zur See, sowie die rasche und ungeheure Vernichtung von Deutschlands waf fenfähiger männlicher Bevölkerung sind zwei Faktoren, auf die wir vertrauensvoll rechnen können. Während Deutschlands Kraft abnimmt, nimmt unsere regelmäßig sowohl tatsächlich wie im Verhältnis zu. (?) Tas verdanken wir der Aufopferung des französischen und des russi schen Volkes, die bisher die schwersten Verluste erlitten tza en. Wir sind die Reserve der Alliierten. Jetzt ist die Zeit gekommen, die Reserve ganz in die Wagschale zu wersen. Maul- und Klauenseuche. Die unter dem Viehbestände deS Grundstückes Badstraße 6, Octslisten-Nummer 1 8 Ab teilung 8 amtlich festgesteltte Maul- und Klauenseuche — vgl. die Bekanntmachung vom 12. dieses Monats — ist erloschen. Ebenso kaun der Ferkelmarkt von Montag, den 22. dieses Monats an wieder abge halten werden. Stadtrat Hohenstein-Ernstthal, am 18. November 1915. 8 3 Verboten ist der Ausschank und die Abgabe von Branntwein oder Spiritus durch Automaten. Mit Gefängnis bis zu einem J chre i der mit Geldstrafe bi« zu zehntausend Mark wird nach tz 3 derselben Verordnung bestraft, wer den Bestimmungen in Atz 1—5 zuwiderhandelt. Soweit die Bestimmungen über die eingangs bezeichnete BundeSratsverordnung hinaus- gehen, hat der Zuwiderhandelnde nur Haflstrafe bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mk. zu gewärtigen. Verordnung betreffend den Ausschank nnd Berkaus nun Bmntwei« oder Spiritus. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats, bitreffend den Ausschank und Verkauf von Branntwem oder Spiritus, vom 26 März 19l5 (R-ichSgesetzblatt S. 183) und in Ergänzung meser Verordnung wird unter Aufhebung der Verordnung vom 18. August dieses JahreS (Sächs. StaatSzeitung und Leipziger Zeitung vom 18. August dieses Jahres Nr.'190) folgendes bestimmt: 8 1- Verboten ist der Ausschank von Branntwein oder Spiritus an Kinder und an jugendliche Personen bi« zum vollendeten 16. Lebensjahr. Die Abgabe von Branntwein oder Spiritus im Kleinhandel an Kinder und an jugendliche Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur in versiegelten oder verkapselten Flaschen zulässig. 8 2. Verboten ist der Ausschank und die Abgabe im Kleinhandel von Branntwein oder Spiritus an Betrunkene. 8 5. Der Ausschank von Branntwein oder Spiritus darf nur gegen bare Bezahlung erfolgen. 8 6. AIS Kleinhandel im Sinne von ßtz 1, 2, 4 gilt der Verkauf in Mengen unter 33V, Liter. 8 7. Weitergrhende Beschränkungen, welche vm den Militärbehörden angeordnet worden sind oder angeordnet werden, bleiben unberührt. 8 6. Polizeibehörde im Sinuc der eingangs bezeichneten V rordnung des BundeLratS ist in Städten mit revidierter Städteverordnvng dcr Etrdtrat, sonst ti: Amtshauptmannschaft. UMM WklMMe für AtckWitz Iiail 8tiMs. Montag, den 29. November, abends 8 Uhr im Gasthof „zum Hirsch", Oberlungwitz — Ausschuß Sitzung. — Tagesordnung: Punkt 1. Voranschlag aus da- Jrhr 1916. „ 2. Wahl des Nechnungsausschuffes zur Prüfung der Rechnung deS laufenden JahreS. „ 3. Anträge. — Selbige müssen bis zum 26 November beim Vorsitzenden eingereicht werden. „ 4. Verschiedenes. Di: Herren Au-schußmitalieder sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer werden hier- 4. Zervelatwurst, hart 5. Zervelatwurst, weich 6. Mettwurst 7. Preßkopf 8. Geräucherte Bratwurst, auch Knackwurst genannt Die Preise dürfe« bei der Abgabe an die Verbraucher nicht überschritten werden, ist aber gestattet, Bruchteile von Pfennigen nach oben abzurunden. Bei dem Verkaufe der unter Ziffer 1 und 3 genannten Fleischsorten dürfen auf 1 Pfund nicht mehr als SO xr Knochen oder Knochenbeilagen entfallen. Verkäufe von Speckwaren, die von der Zentraleinkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin unmittelbar oder durch die Ein- und Verkaufszentrale für den Bezirk Glauchau bezogen werden, fallen nicht unter diese Preisfestsetzung. DaS Gleiche gilt für Fleischkonserven, das Pfund, Mk. daS Pfund, e, - - ttn-Trnstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei steter Lieferung ins Hau« ML. 1.80, bet Abholung tu de« Geschäft»- ge en Ll«. durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen n-hmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstaltrn und die Landbriesträger entgeh» ,age erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt'. — Anzrigengrbühr für die «gespaltene Korpuszetle oder deren Raum 1L Pfg^ für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die zette 30 Pfg. DK , , , V",?, , " oO Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bet Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewähr«, " " baldiger Zahlung. Die Aufnahme von Anzeigen an vorgrschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen — Für Rückgabe unverlangt ringefandter Manuskripte »acht Hch SDDDDDDGDDDGDDDDDTDDGDDDDDDDDDDDDDDDDDDD die Reduktion nicht verbindlich. DDGDDDGDGVGDDDGGDGNVDDGGGS«««««««»««««»» Rk. 288. S-<uM-ch«r Nr. I» NeitW, Skk IS. RMUbll 1815. »MM-Ü- «ch-str°i° s 42. AhrWis MeWn-CrOWerAnM Tageblatt für Hohenstetn-Tmstthal. Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbmnd, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach Nürdorf, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchurrdorf, Meintdsrf rc.