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A-orker Wochenblatt. Mittheilnngen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Sechzehnter Jahrgang. Pret« für den Jahrgang bei Bestellung von der Post^ t^Thatt^bei Bestellung de« Blatte« durch Botcngrlegenheitr ^VF 12. Mittwoch, 19. März 1851. Der „D. Allg. Ztg." schreibt man über daS ge scheiterte Neuner- oder Elferproject, ganz in Ueberein- stimmung mit unsern Ansichten, Folgendes aus Frank furt a. M.r „Unter allen Versuchen, Deutschland zu rcconstltuiren, welche seit 1815 gemacht worden sind, war wohl keiner so unfabig, keiner so unheilvoll als der eben gescheiterte. Schon die Basis, auf welcher dos ganze Projekt aufgebaut war, bestand in einer unglücklichen Anschauung. Die Theilnahme an der Executive beruhte bei allen, anßer bei den Staaten der I I. Stimme, auf der vollkommenen Bereithaltung einer Executionsarmee, welche für jede Großmacht auf 30,000, für Baiern auf 15,000, für die übrigen Stim men auf je 10,000 Mann festgestellt war. Unter voll kommener Bercilhalrung verstand man aber nicht etwa die Möglichkeit, diese Truppcnzahl in kürzester Frist einzuderufen, denn Dies haben auch die Staaten der 11. Stimme bisher leisten können; sondern das bc- Neffende Corps sollte beständig unter Waffen stehen. Wir wollen nicht erörtern, welche Kosten eine derar- tige Präsenthaltung für Staaten wie Sachsen, Wür. temberg rc. gemacht haben, welche Unzufriedenheit in Ler Bevölkerung, welche immer wiedcrkchrende Con. flicte mit ihren Ständen daraus gefolgt sein würden. Aber die Auffassung, auS welcher diese Bestimmung hervorging, welche die Revolution in Deutschland alS permanent vorausscht und nur und ausschließlich durch die drohende militärische Haltung gegen dieses bestän dig spukende Gespenst Deutschlands Schäden zu hei len hofft, ist bezeichnend für den Geist, in welchem auch die übrigen Einzelheiten des Commissionsprojects verfaßt sind. Es ist die Kunst des schlechten Fechters, der nur nach der Seite parirt, von der er den letzten Stoß erhalten hat; es ist die mechanische Vorstellung enger Geister, daß man nur durch äußcrre Mittel die Revolution bannen könne, ohne den tiefliegenden Be dürfnissen der Nation Rechnung zu tragen." Ebensowenig hatten aber auch die kleinen Staaten und namentlich die Hansestädte, welche gar kein Mi litär stellen, sondern nur Geld geben sollten, Ursache, damit zufrieden zu sein, denn sie mußten erwarten, daß man ihnen dann statt ihres eigeycn Militärs frcmden Schutz aufdringen würde. Das der dritten Commission übergebene Gutach ten der Sachverständigen.Commission be zieht sich — nach den „Hamb. Nachr." — vornehm lich darauf, über welche materielle Angelegenheiten das Plenum deS Bundes die Befugniß zur Beralhung und zur Beschlußnahme haben solle, so zwar, daß sie in sämmtlichen Ländern und Haudelsgruppen zur Gel tung zu bringen seien. Zweitens erstreckt sich das Gut achten auf solche Gegenstände, die zum Vertrag unter den verschiedenen HandelSgruppen sich eignen. Unter der ersten Rubrik sind alle Angelegenheiten der Münz-, Maß- und Gewichtverhaltnisse, der Eisenbahn-, Post-, Chaussee, und Dampfschiffsahrtsvcrbindungen, des Fluß-, Canal- und Seeverkehrs begriffen, die der Bundesge setzgebung ausschließlich anheim gegeben werden sollen. Unter der zweiten Rubrik sind eine nicht zu beträcht liche Anzahl Artikel aufgezählt, die im innern Verkehr der verschiedenen Staaten und HandelSgruppen keiner, lei Beschränkung unterliegen sollen. Et sind dieses fast alle Arten inländischer Verzchrartikel, Häute und thierischc Stoffe, Metalle und andere Grubencrzcug« nisse. Die Specisication ist sehr umfangreich und wir haben deshalb nur einen Theil der Gegenstände na mentlich bezeichnet. Ferner ist in Betreff der Aus- gangSzölle und Durchgangsabgaben ein sehr liberaler Vorschlag gemacht; die letzteren sollen gänzlich aufge- hoben werden, von den ersteren ein großer Theil, in dem solche Producte, die das Inland zur Fabrikation bedarf, noch mit einem mäßigen AusgangSzvll belegt werden sollen. Die Sachvcrstandigcn-Commission hat sich lediglich mit der ökonomischen und materiellen Seite dieser Fragen beschäftigt. Die Aufgabe der dritten Commission ist es, dieselben unter Zugrundele gung jener Gutachten von der staatsrechtlichen nnd staatsfinanziellen zu erörtern. Deshalb die sehr auf fallende aber erklärliche Erscheinung, daß, während in der Sachverständigen.Commission in den meisten Fäl len Einigung erfolgte und nur in wenigen Fragen be sonders verschiedene Gutachten abgegeben wurden, in der dritten Commission dieses weniger der Fall sein dürfte. Schon jetzt hat cs den Anschein, daß dort sehr abweichende Voten, sowohl über Compclenz des Bundes als über etwanige finanzielle Einbußen ein-