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Wochenblatt . für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottluff. . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 30 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 75 Pf. — Anzeigen werben außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Reichenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 55S, Firma Ernst Flick, Reichenbrand. M 5V Sonnabend, den 14. Dezember 1918 Nachstehende Bekanntmachungen werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 12. Dezember 1918. I. Abgabe von Magermilch, Quark und Käse. Vom 1. Dezember 1918 an wird das durch die Landessperrkarte für Magermilch, Quark und Käse gewährte Bezugsrecht auf monatlich höchstens 3 Liter Magermilch oder 300 x Quark oder 180 x Käse herabgesetzt, damit die Landbezirke die zu dem erforderlichen Ausgleich der Versorgung nötigen Quark- lieserungen nach den Großstädten und sonstigen Bedarfsverbänden aufbringen können. Auf die jetzt laufende Landessperrkarte dürfen deshalb vom 1. Dezember 1918 an für jede der ' Monatsmarken abweichend von ihrem Aufdruck nur Liter Magermilch oder 75 § Quark oder > 0 8 käse abgegeben werden. Dresden, den 25. Nopember 1918. Arbeits- und Wirtschaftsministerium. Schwärz. uif - II. Zeitliche Begrenzung -er Hausschlachtungen. infolge der Knappheit an Futtermitteln wird auf Anordnung des Reichsernährungsamts auf < rund von 88 2 und 17 der Reichsfleischordnung in der Fassung der Verordnung vom 19. Oktober 1917 ' WSW. E. 949) hiermit bestimmt, daß sämtliche Hausschlachtungen bis spätestens «um»» 31. Dezember 1918 lKirchgeführt sein müssen. Nach diesem Zeitpunkt sind Genehmigungen für Hausschlachtungen nicht mehr zu erteilen. Die nach dem 1. Januar 1919 noch in den Beständen befindlichen Schweine sind, abgesehen von den Zuchtschweinen, auf deren Erhaltung mit allen Mitteln hinzuwirken ist, und von noch nicht abgenommenen Vertragsschweinen, möglichst ohne Verzug zur Erfüllung der Schlachtviehumlage heranzuziehen. Ausnahmen in besonderen Fällen zu erteilen, bleibt den Kommunalverbänden Vorbehalten. ,. Dresden, am 30. November 1918. Arbeits» und Wirtschaftsministerium. Umsatzsteuer betreffend. Während es unter der Geltung des alten Warenumsatzstempelgesetzes den Steuerpflichtigen freigestellt war, ob sie die Steuer nach den eingegangenen Zahlungen oder nach den bewirkten Lieferungen — ohne Rücksicht auf die Bezahlung derselben — entrichten wollten, schreibt das neue Umsatzsteuergesetz in den 88 16 und 17 ausdrücklich vor, daß die Steuer nach den im Steuerabschnitte vereinnahmten Entgelten zu berechnen ist. Die Oberbehörde — in Sachsen die Generalzolldirektion in Dresden — kann jedoch nach der Bestimmung in § 17 Abs. 7 des Umsatzsteuergesetzes auf Antrag gestatten, daß die geforderte Steuer erklärung nach den vereinbarten Entgelten für die im gleichen Steuerabschnitte ausgeführten Lieferungen und Leistungen ohne Rücksicht auf deren Bezahlung abgegeben und die Steuer hiernach entrichtet wird. Die Erlaubnis hierzu darf nur erteilt werden, wenn der Steuerpflichtige seine Bücher nach kauf männischen Grundsätzen führt und wenn es sich um ein Unternehmen handelt, in dem ausschließlich oder doch überwiegend die Umsätze außerhalb des Kleinhandels erfolgen. Ein Kleinhandelsbetrieb liegt nach den gesetzlichen Bestimmungen nur dann nicht vor, wenn die Gegenstände zur gewerblichen Weiterveräußerung, für eigne oder fremde Rechnung, also nicht unmittelbar an den Ge- oder Verbraucher, abgesetzt werden. Der Antrag auf Genehmigung zur Entrichtung der Umsatzsteuer nach den vereinbarten Ent gelten ist schriftlich unter Darlegung der Gründe für die Abweichung von der Regel des Gesetzes und unter Angabe, ob dies dauernd oder nur für einen bestimmten Zeitraum begehrt wird, bei den unter zeichneten Umsatzsteuerämtern — Gemeindeämter — und falls diese Genehmigung schon für den Steuer zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 1918 begehrt wird, unverzüglich zu stellen. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 12. Dezember 1918. Bekanntmachung. Auf die im Reichsgesetzblatt vom Jahre 1918 unter Nr. 161 abgedruckte Verordnung über die Arbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. November 1918 wird hiermit hin gewiesen. Diese Verordnung kann während der Geschäftszeit im Meldeamte eingesehen werden. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 12. Dezember 1918. Verlängerung -er Ginlösungsfrist -er Kleingel-gutscheine -es Bezirksverban-es Chemnitz-Lan-. Zufolge Beschlusses des Bezirksausschusses können die vom Bezirksverband Lhemnitz-Land unter dem 17. April 1917 ausgegebenen Kleingeldgutscheine über 50 und 10 Pfennige, deren Gültigkeitsdauer am 31. Dezember 1918 abläuft, nach diesem Zeitpunkt noch bis 31. Marz 1919 an der Kasse der Amtshauptmannschaft Chemnitz eingelöst werden. Chemnitz, am 10. Dezember 1918. Die Amtshauptmannschaft. Hvlzverkauf. In hiesiger Gemeinde findet Mittwoch, Sen 18. Dezember 1918 im Rathaushof Brennholz verkauf statt. Bestellungen sind Dienstag, den 17. Dezember 1918 vorm. von 8—1V Uhr in der Gemeinde kasse gegen Bezahlung von 23 Mark für den Meter zu bewirken. Reichenbrand, am 13. Dezember 1918. Der Gemeindevorstand. Die Ausgabe der Reichsfleischkarten erfolgt Freitag, den 20. Dezember 1918, von 5—6 Uhr nachmittags durch die Brotpsleger in den bekannten Ausgabelokalen. Der Gemeindevorstand zu Robenstekn, am 12. Dezember 1918. Die Ausgabe der Bollmilchkarten erfolgt Donnerstag, den 18. Dezember 1918, von 8—12 Uhr vormittags und 1—4 Uhr nach- mittags im Rathause, Zimmer 5, in der üblichen Weise. An Ziegenhalter können keine Vollmilchkarten ausgegeben werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Dezember 1918. Familien-Unterstütznng. Die Auszahlung der Bezirksunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat Dezember 1918 soll Montag, den 16. Dezember d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—269 und nachm. I—5 Uhr für die Markeninhaber 261 — Ende im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Wer seine Unterstützung nicht pünktlich abholt, kann dieselbe erst acht Tage später erhalten. * - Diejenigen Unterstützungsentnehmer, deren Ehemänner entlassen sind, haben dies hier zu melden. Kriegerwitwen, die Bezirkswitwenbeihilfe beziehen, haben sich nachmittags 4 Uhr zur Inempfang nahme der Weihnachtsliebesgaben mit einzufinden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 12. Dezember 1918. Den heirnkehrenden Ariegetn! Die Waffen ruhn! Nun kehrt Ihr uns zurück, Ihr kampferprobten, sturmdurchtodten Helden. Doch schwer Erinnern trübt noch Euren Blick Und Eure Worte schlimm' Erleben melden: Von Sturm und Schlamm, von Feuersnot und Rauch, Von Bombenwurf und Brüllen der Granaten, Von Trümmerstätten, Leichenhügeln auch, Vom Todesschrei zerrissener Kam'raden. Durch Rußlands Weiten trug' Euch Euer Schritt, Euch hielt nicht auf das Eis von Alpenbergen, Frankreichs zerwühlter Boden spürte Euren Tritt, Ihr triebt zu jäher Flucht Englands bezahlte Schergen. So hieltet Ihr in Treue Euren Schwur; Zu schützen uns vor Krieges Ungeheuer, Sein Feuerodem fraß nicht deutsche Flur, Sein Mordstrahl traf nicht, was Euch lieb und teuer. Wir sind so stolz auf Euch! Ihr folgtet Eurer Pflicht. Was Menschen als Unmögliches erscheinet, Habt Ihr getan. Die Welt sah Größres nicht, Was Ihr vollbracht, in Not und Tod vereinet. Ja, wir sind stolz auf Euch! Des Steges Eichenkranz Und lautes Jubeln, Helles Jauchzen, Singen, Der Fahnen Flattern, Heller Lichterglanz, Sie sollten Herzensdankes Zeugnis bringen. Still kehrt Ihr heim. Der Sieg blieb Euch versagt. Ihr tragt mit uns des Dulden Dornenkrone. Wit schmerzdurchwühlter Seele jeder klagt, Daß nur ein Händedruck Euch wird zum Lohne. Ein tiefes Weh schnürt uns die Kehle zu, Die Fahnen hängen schlaff in Nebelschwaden, Der laute Gruß erstirbt in weher Ruh, Der Euch so gern zu frohem Fest geladen. Euch trifft nicht Schuld. Ihr hieltet wacker stand; Die Feinde mußten selbst als Wahrheit melden, Daß bis zuletzt für Euer Vaterland Ihr tapfer Euch gewehret habt als Helden. Drum stiller Dank aus tiefstem Herzensgrund, Er sei Luch mehr als eitle, äußre Ehre, Er geht mit Euch durch jede Lebensstund, Ihn trägt in alle Welt die Well' im Meere. Die Heimat ist nicht die, die Ihr verließt, Als Ihr zum Kampfe froh seid ausgezogen. In uns nicht mehr die alte Freude sprießt, Den Nacken haben Lug und Trug gebogen. Ein Trümmerfeld liegt vor uns ausgestreckt, Auf dem wir schmerzgebeugt Euch nun begrüßen. Manch böse Wunde liegt da aufgedeckt, Für fremde Schuld muß schwer das Vplk nun büßen. Doch nicht verzagt! Der Kräfte letzten Rest Den wollen wir zum Wiederaufbau brauchen. Verlassen ist nur, wer sich selbst verläßt. Laßt neuen Geist in alte Form uns hauchen! Es liegen brach der Kräfte wohl noch viel, Die schönre Zukunft bringen unsrem Volke. Die neue deutsche Freiheit winkt als Ziel, Und neuer Sonne weicht die Wetterwolke. Das Ziel ist klar, ob dunkel auch der Steg. Nicht wollen ängstlich wir als Schwächling zagen. Die Ihr dem Feinde habt versperrt den Weg, Ihr sollt uns mit zu neuem Glücke tragen. Schlag ein die Hand, Du lieber Kamerad! Ein Tor ist zu, noch tausend sind uns offen. Die bange Klage weich der frohen Tat, Zu neuem Schaffen trag uns starkes Hoffen. Und deutsche Volkskraft, Redlichkeit und Treu', Sie sollen wieder schlackenfrei erglänzen, Und deutscher Sinn und Mut soll stets aufs neu' Uns Ehre bringen jenseits unsrer Grenzen. So werden stark und frei den hehren Dom Des neuen Deutschlands rastlos wir erbauen, Und heil'gen Friedens segensreichen Strom, Durch deutsche Lande fließend, doch noch schauen. Lehrer Rau, Rabenstein. Arbeits- und erwerbslose Personen werden vor dem Zustrom nach Groß-Berlin gewarnt, da dort Arbeits beschaffung, Ernährung und Unterbringung auf große Schwierigkeiten stoßen. Es muß deshalb vor dem Zustrom erwerbs- und ob dachloser Personen nach Groß-Berlin eindringlichst gewarnt werden. Anzeigen werden möglichst zeitig, größere spätestens bis Freitags mittags 12 Uhr, alle übrigen bis 2 Uhr erbeten. ^/v/re/k-, PÄ/r/Z/e- SrvAMe MMS? öchrche. /Ao.