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Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Nenstadt. Rabenstein nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand. Nevoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Gmil Winter in Rabenstein !und Albin Thiem in Rottluff entgegen, genommen und pro Ispalttge Petttzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Aunahmc st» der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. verelnslnserate müssen bis Freitags nachmittags H Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. 3« Sonnabend, den 11. September ISIS Freiwillige Ablieferung von Gegenständen aus Kupfer, Messing und Neinnickel. Laut Anordnung sind gebrauchte und ungebrauchte Gegenstände aus Kupfer, Messing und Reinnickel seit 31. Full 1915 beschlagnahmt. Die beschlagnahmten und die von der Beschlagnahme nicht betroffenen Gegenstände können nun. wenn Bestandsmeldung vermieden werden soll, freiwillig bis zum 25. September d. I. an die Ge- meindebehörden gegen Barzahlung nach den festgesetzten Übernahmepreisen abgeliefert werden und ist der Abliefernde alsdann von der Meldepflicht befreit. Sämtliche beschlagnahmten, innerhalb dieser Frist nicht freiwillig abgelieferten Gegenstände müssen zur Vermeidung hoher Strafen gemeldet werden. Die Unterzeichneten Gemeindevorstände bestimmen nun je für ihre Gemeinde, bez. für die Ritter güter, als Abnahmetag — zur Vereinfachung des Verfahrens — die Montage, den 13. und SV. September ISIS, nachmittags 3 — 6 Uhr, je auf dem Rathausplast. Die Einwohnerschaft wird dringend ersucht, an diesen bezeichnten Tagen die beschlagnahmten, als auch die von der Beschlagnahme nicht betroffenen Gegenstände freiwillig gegen Empfangnahme einer Anerkenntnisbescheinigung abzuliefern. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 30. August 1915. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis der Beteiligten gebracht. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 10. September 1915. ^.Eaferausdrusch. ^ ^ alle Besitzer von ungedroschencm Hafer haben sofort mit dem Ausdrusch des Hafers zu beginne» und ihn bis zum 15. November 1915 ^ Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Chemnitz, am 5. September 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Nachstehende Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz wird hiermit den Geflügel züchtern zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 6. September 1915. Die Gemeindevorstande. Vogelbeeren als^Hühnerfutter. Futtermmigels vorgenommen werden. Kartoffeln genügen nicht, um das fehlende Körnerfutter zu ersetzen. Sie können nur zusammen mit solchem gebraucht werden, denn sie sind sehr arm an Eiweiß. Ein geeignetes und wenig bekanntes sowie billiges Hühnerfutter ist u. a. auch die sogenannte Vogelbeere, die Frucht der Eberesche und Verwandter. Diese Vogelbeere oder Ebschbeere ist keine Beere, sondern ein kleiner Apfel. Er hat ein sehr saftiges Fleisch und ein Gehäuse mit Kernen wie jeder Apfel; die Kerne bilden aber einen größeren Anteil der Frucht. Die Kerne der Ebereschenfrucht sind eiweißreich und schmecken etwas nußartig. Sie sind, abgesondert gedacht, ein richtiges Körnerfutter. Das Fleisch des Apfels ersetzt den Hühnern das Grüne, was sie im Winter nicht haben können. Da die Frucht in Massen überall zu ernten ist, ist es unrecht, wenn kein Gebrauch davon gemacht wird. Die Hühner fressen sie ganz gern; schon im Sommer nehmen freilausende Hühner, welche nach Belieben Nahrung und Leckerbissen picken. Vogelbeeren zur Abwechslung auf. Lingesperrte Hühner fressen sie mit Gier und retten ein Büschel Beeren durch eiliges Wegschleppen vor dem Mitbewerb. Die Hühner haben eben auch den Geschmack wie die anderen Vögel, denen die Ebereschenfrucht den Volksnamen verdankt. Im Winter wird diese Frucht ein sehr schätzbares Futter sein. z Da sich die Früchte im Kühlen Raum lange halten und auch trocknen lassen, sollten die Eber eschenbäume zur Zeit der Fruchtreife überall sorgfältig abgeerntet werden. Die Kinder, welche schon immer die roten Beeren zum Vergnügen als Spielzeug pflückten, sollten sie mit Eifer und Sorgfalt in der ganzen vorhandenen Menge sammeln. Das gleiche sollten sie mit den ähnlichen Früchten tun, die vielfach als Vogelbeeren bezeichnet werden, nämlich den Früchten des Weißdorns, den sogenannten Mehlfäßchen, des wilden Schneeballes und anderen. Wenn die zahllosen wildwachsenden Sträucher und Bäume, deren Früchte für die menschliche Nahrung unbenutzbar, aber ein kraftvolles Hühnerfutter sind, in diesem Kriegsherbste richtig benutzt werden, so wird es möglich sein, Mengen von Hühnern durchzubringen, die sonst dem Messer verfallen müßten und die für unsere Kranken und Verwundeten notwendigen Eier zu beschaffen. Die Gemeindebehörden werden deshalb angewiesen, die Geflügelzüchter hierauf besonders und schleunigst aufmerksam zu machen. Dle Königliche «mtohauptmannschaft. Michel. Bekanntmachung. Der unterzeichnet- Semeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß di- Kirchen- Itener-Orvnnn, sür di- hiesige Gemeinde von der Kircheninspektion iür R-ichendrond genehmigt worden ist und 14 Tage lang zur Einsichtnahme «m hiesigen Rathaus- sEemeindebalse) öffentlich ausliegt. Reichenbrand, am 4 September 1SI5. Der Gemeindeoorstand. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Schulsteuer. Ordnung für die hiesige Gemeinde von der Königlichen Bezirksschulinspektion II, Chemnitz, genehmigt worden ist und 14 Tage lang zur Einsichtnahme im hiesigen Rathause lGemeindekasse) öffentlich ausliegt. Relchenbrand, am 4. September 1915. Der Gemelndevorstand. Neustadt. Die Gemeind«verwaltring (einschließlich Standesamt und Sparkasse) bleibt Montag, de» IS. September l»15 geschlossen. Renstadt, am 9. September lglS. Der Gemeindevarstand. Brotkartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 13. September bis mit 10. Oktober 1915 an die Haus. Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Sonntag, den 12. September 1915 in der Zelt von IOV2 —12 Uhr vormittags ln den bekannte« Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln BehlnderungsfSllen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zelten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemelndevorstand zu Rabensteln, am 10 September 1915 Familien-Unterstütznng. Die Auszahlung der Gemeinde- und Bezlrksunterstützungen an bedürftige Familien der zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für den Monat September soll Donnerstag, am 16. September 1915 von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber I—23V und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 231—500 im hiesigen Rathaus erfolgen. Mletzlnsbücher sind mltzubrlngen. Der Gemelndevorstand zu Rabensteln, am 10. September 1915. Kartoffeln in Zeilen. Um den Bedarf an Kartoffeln ln Zellen für die hiesige Einwohnerschaft zu regeln, werden alle diejenigen Einwohner, welche ihren Kartoffelbedarf durch Ausnehmen in Zellen decken wollen, aufgefordert, Mittwoch, den 15. September 1915, vorm. 8—12 und nachm. 2—5 Uhr lm Rathaus, Zimmer 5 Anmeldung und Bedarf zu bewirken und eine Auswelsmarke zu nehmen. Später sich meldende Personen können dann von hier aus keine Berücksichtigung mehr finden. Der Gemelndevorstand zu Rabensteln, am 9. September 1915. Nachstehende in Kraft befindliche Pollzelverordnung wird hiermit zur Nachachtung erneut bekannt gegeben. Rottluff, am 7. September 1915. Der Gemelndevorstand. Polizeiverordnung. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird folgendes angeordnet: 1. Das sichtbare Aushängen und Auslegen von Wasche, Betten und dergleichen auf Zäune, in Gärten nach den Straßen und öffentlichen Wegen an Sonn- und Festtagen ist verboten. 2. Zeder Gastwirt ist verpflichtet, vor seiner Gast- oder Schankwirtschaft eine hellleuchtende Laterne anzubringen und dieselbe von Eintritt der Dunkelheit an solange in brennendem Zustande zu erhalten, als Gäste bei ihm verkehren, andernfalls wenigstens bis abends 10 Ahr. Er ist auch gehalten, zur leichteren Orientierung seiner Gäste, Wegweiser nach den Aborten anzubringen und letztere bei Dunkelheit zu beleuchten. Ebenso hat auch jeder Inhaber eines verkaufsladens dessen Zugang von eintretender Dunkelheit bis zum Ladenschluß genügend zu beleuchten. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden auf Grund von § 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches, soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eine höhere Bestrafung zu erfolgen hat. mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft. 4. Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Rottlnff, am 10. November 1909.Der Gemelndevorstand. Gemüse- re. Verkauf in Rottluff. Mittwoch, den 15. September 1915, nachmittags von 2 bis 4 Uhr erfolgt Elnzelverkauf von Graupen r/2 30 Pfg., Kaffee V2 1 Mk. 75 Pfg., Kakaopulver 100.§-Dose 45 Pfg., . Nudeln r/3 50 Pfg., Reis 1/2 k8 40 Pfg., Zucker r/2 30 Pfg. an die minderbemittelten Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. 1. Für den Verkauf müssen von 11 —V2I Uhr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen Gefäße und abgezahltes Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 7. September 1915.Der Gemelndevorstand. Pünktliche Steuerzahlung. Die Einwohnerschaft wird dringend ersucht, die Staats- und Gemeinde-Steuern pünktlich zu den geordneten Terminen an die Ortssteuereinnahme abzuführen. Es wird von hier wohlverstanden, daß manchem Einwohner infolge der durch den Krieg herbeigeführten Verhältnisse (Lebensmittelverteuerung, Arbeitsverdienstverminderung u. s. w.) die Steuerzahlung schwer fällt, es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, daß unter den bestehenden Verhältnissen für den Staat und für die Gemeinde der pünktliche Eingang der Steuern mehr wie sonst von Wichtigkeit und für die Steuerpflichtigen die pünkt liche Bezahlung der Steuern «ine ernste vaterländische Pflicht ist. Rottluff, am 7. September 1915. Der Gemeindevorstand. Bolksbibliothek Reichenbrand betr. Für die Volksbibliothek zu Reichenbrand sind in diesem Zähre wiederum neue Werke angeschafft worden, die der geehrten Einwohnerschaft zu Reichenbrand angelegentlichst empfohlen werden. Möchten sie dazu beittagen, daß das Interesse, das der Büchersammlung bisher in so reichem Maße entgegen- gebracht wurde, noch gesteigert werde. Die Volksbibliothek ist jeden Sonntag vorm. 11—12 Uhr geöffnet und befindet sich im Schulgebäude. Sie umfaßt durch folgende Neuanschaffungen 1384 Bände. von Rauch, F., Mit Graf Waldersee in China. Rusch, Franz, Wie der Steme Chor um die Sterne sich stellt. Schmid u. Teslng, Natur. 5. Jahrgang. Band 1 u. B. 2, 6. Band 1. v. d. Schulenburg, Gust., Waffentaten, 1870 U. 1871. von Zobeltttz, Hanns, Die Jagd um den Erdball, von Zobeltttz, Fedor, Unter dem roten Adler. Kaube, Lehrer. Dreodner Lehreroereln, Unser Reichsbaumeister. Eckardt, Wllh. R., Praktischer Vogelschutz. ^ >lch, Ernst, Parzival. a«c4, R. H., Spaziergang durch den Hausgarten, elßler, Ma», Valentin Upp, der Legionär. Hartmann, Ernst, Ein deutscher Robinson, van Hebln, Ein Volk in Waffen. Hrntschel, E.» Die Meeressäugetiere. Lauterer, Jos., Japan Lenk, Emll, Die Unabhängigkeit von der Natur. Relchenbrand, den 1. September 1915. Zeichnet die dritte Kriegsanleihe!