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1,8. M zur Er- ichruug a in. lhlr., l L77 Kissen, herung immte, ssreise nstr. eute, Mi en, lvl' ädchen, rntel. ms. -runter ezig. )75. "g ge- Tr. l als )ber- Em- l87L linter en. Rechnen w von Mehl- 'tungs- oncen- il. urg. h auch würde, 08. heraus, age. mtigen aß die »ann- ped. d. Großenhainer 1 Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. L8S4 .N Z r s Dienstag, den 17. November '1 Scheibe, Gemeindevorstand. v,-. Leuthold Mark, Frankreich 22 Mark. — Für Zinsen der Staats Politische Weltschau schuld, für Heer und Flotte kommen in England und Abonnement: Vierteljährlich lO Ngr. Onsertiongßeträge von auswärts sind in Post« marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. 25 Mark, in den vereinigt. Staaten Nordamerikas 16 Mark, in Deutschland nicht ganz 13 Mark. — Mit anderen Worten: die Wahl vorzunehmen. Gröditz, am 17. November 1874. Inseratenannahme: Vis Tags vorher spätesten- " früh S Uhr. Füp den Minister: Körner. - Frankreich verwendet für die Zinsen der Staatsschuld, für Heer und Flotte 80 Procent seiner jährlichen Gesammt- ausgabe, Deutschland ungefähr 50 Procent. — Auf Grund dieser statistischen Nachweise können wir wohl behaupten, daß die Finanzlage des deutschen Reiches im Verhältniß zu anderen Staaten bei Weitem nicht so ungünstig ist, wie Herr Windthorst sie sich ausmalt. Wenn Frankreich nach Abzug der Ausgaben für Wehrkraft und Staatsschulden nur 20 Procent für Verwaltung und Culturzwecke übrig behält, Deutschland aber immer noch gegen 50 Procent, so wird man die Situation, in welcher sich das deutsche Reich be findet, ohne Beängstigung betrachten können. Trotzdem muß unser Streben dahin gerichtet bleiben, dies Verhältniß stets günstiger zu gestalten. lieber die weiteren Arbeiten des Reichstags müssen wir uns kürzer fassen. Der Gesetzentwurf wegen Einführung des Reichsmünzgesetzes in Elsaß-Lothringen wurde in dritter Berathung genehmigt, ebenso in zweiter Berathung die Entwürfe über die Besteuerung des Branntweins in Gebietstheilen, welche in die Zollgrenze eingeschlossen werden, über Abgabe von der Branntweinbereitung in den Hohenzollernschen Landen und über den Marken schutz. Der Entwurf über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden wurde einer Commission von 21 Mitgliedern überwiesen, dagegen der Entwurf über die G es ch äfts spr a ch e der Gerichte und gerichtlicher Beamten in Elsaß-Lothringen in erster und zweiter Lesung angenommen. — Der Abg. Herz motivirte am 12. d. M. folgende Interpellation: „Wird dem Reichstage noch in dieser Session ein Gesetzentwurf über die Beurkundung des Personenstandes und die Ein führung der obligatorischen Civilehe vorgelegt werden?" Präsident Delbrück bedauert, nicht in der Lage zu sein, die Frage präcis beantworten zu können. Die Sachlage habe sich seit der Vertheilung der Uebersicht über die Entschlie ßungen des Bundesratheö auf die Reichstagsbeschlüsse nicht verändert. Ob die Berathungen derart beschleunigt werden könnten, daß sie noch in dieser Session zum Abschluß ge langen, vermöge er nicht anzugeben. Darnach ist wenig Aussicht, in nächster Zeit die obligatorische Civilehe als Gesetz in ganz Deutschland eingeführt zu sehen. Der Bank gesetzentwurf, welcher am 11. d. M. zur Vertheilung an die Abgeordneten gelangte, wird die Arbeiten in dieser Woche eröffnen. Die Ansichten über denselben gehen bei den ver schiedenen Fraktionen so weit auseinander, daß kaum auf eine definitive Erledigung der (L>ache in dieser Session zu hoffen ist. — Das erste Verzeichniß der eiugegangenen Pe titionen weist die stattliche Zahl von 155 auf, darunter einige 30, welche auf eine Abänderung der Gewerbe ordnung gerichtet sind. Siefordern: Einführung strengerer Vorschriften über die Lehrlinge, Einführung der Arbeitsbücher für Gesellen, Gehilfen und Arbeiter, Einführung der ge werblichen Schiedsgerichte und die meisten von ihnen auch die Bestrafung des Contractbruches. Möge der Reichstag die richtige Erleuchtung finden, die aus dem gegenwärtigen Wirrwarr einen Ausweg zeigt, der die Geichheit der Rechte und Pflichten nicht verletzt und dennoch zu Zuständen führt, in denen die Nation ihre Arbeitskraft ruhig und mit Sicher heit verwerthen kann. Große Sensation erregte Ende voriger Woche die zweite Verhaftung des Grafen Arnim, nachdem derselbe gegen eine Caution von 100,000 Thlr. seit mehreren Tagen aus der Haft entlassen war. Da nach gerichtsärztlichen Gut Bekanntmachung, das Erlöschen der Rinderpest in Niederösterreich betreffend. Nachdem zufolge amtlicher Benachrichtigung die im September dieses Jahres in Nieder österreich ausgebrochene Rinderpest wieder erloschen ist, so wird das bezüglich der Einfuhr von Wiederkäuern aus Niederösterreich erlassene Verbot (Verordnung vom 6. vorigen Mo nats und Punkt 7 der Verordnung vom 17. vorigen Monats) hiermit wieder aufgehoben und ist nunmehr auch wegen der Vieheinfuhr aus dem gedachten Kronlande lediglich den Bestimmungen der Verordnung vom 17. vorigen Monats unter 1, 3 und 4 nachzugehen. Dresden, den 7. November 1874. Ministerium des Innern. achten sein Gesundheitszustand den Transport zum Gefäng nisse nickt gestattete, wird er von zwei Polizeibeamten in seiner Wohnung gefangen gehalten und überwacht. Unzweifel- haft muß das Berliner Stadtgericht wichtige Grümr haben, um zu dieser wirklich ganz frappanten Maßregel zu schreiten. Man kennt natürlich diese Gründe nicht, aber in Berlin cursirte sofort ein Gerücht, nach welchem Graf Arnim vor einigen Tagen von den zurückbehaltenen Depeschen einen Theil mit der Erklärung wieder ausgeliefert habe, daß er dieselben erst jetzt aufgefunden. Diese Actenstücke, welche eine absolute Geheimhaltung erforderten, sollen Spuren an sich tragen, daß der Angeklagte mit ihnen in einer Art und Weise verfahren fei, welche in Bezug auf diese Geheim stellung die gewichtigsten Befürchtungen rechtfertigen. Es entzieht sich natürlich jeder Berechnung, wie viel Wahrheit an diesem Gerüchte ist. Aber, wie gesagt, nur sehr gra- virende Momente müssen der nochmaligen Verhaftung zu Grunde liegen. Eine der wichtigsten Reformen, womit sich gegenwärtig das österreichische Abgeordnetenhaus beschäftigt, ist die neu eingeführte Abstufung der Strafarten. Während der alte Codex nur schweren Kerker, Kerker und Arrest kennt und bei Verbrechen höheren Strafsatzes die schwerste Strafe ohne Rücksicht auf die Motive, welchen das Verbrechen entsprungen, zur Anwendung bringt, zieht der neue Entwurf sehr feine Unterschiede, indem er neben dem Zuchthaus auch das «Dtaatsgefängniß als leichtere Strafart festsetzt. So soll künftig für die meisten politischen Verbrechen Staats- gefängniß erkannt werden. Nur bei Attentaten auf den Kaiser ist unbedingt Zuchthaus und bei Verletzung der Persönlichkeit des Monarchen, bei Beraubung feiner per sönlichen Freiheit, tritt die Todesstrafe ein. Sonst wird Hochverrath mit Zuchthaus oder mit Staatsgefängniß bestraft. Die Wahlen in Italien haben der Regierungspartei eine ansehnliche Majorität gebracht und somit ist die Stellung des Ministeriums Minghetti vorläufig als gesichert zu be trachten. Zwar sind noch über 100 Nachwahlen zu voll ziehen, allein dieselben werden das jetzige Parteiverhältniß nicht wesentlich alteriren. Diese große Zahl von Nachwahlen kann nicht auffällig erscheinen, wenn man in Betracht zieht, daß die ersten Wahlen nur dann gültig sind, wenn sich mindestens der dritte Theil der Wahlberechtigten daran be- theiligt hat. Dieses Drittel kommt in vielen Fällen nicht zusammen, und in allen diesen Fällen werden dann Nach wahlen nöthig, bei denen jene gesetzliche Bestimmug wegfällt. Aus Frankreich liegt wenig von Belang vor. Mac Mahon wohnte dieser Tage mit dem blinden Exkönig von Hannover, der seinen Aufenthalt von Hietzing nach Paris verlegt, dem Wettrennen bei Auteuil bei. Als Blinder sich bei solchen Schauspielen zu betheiligen, ist doch ein gar zu eigenthümliches Vergnügen. — Die letzten Ersatzwahlen haben wieder neue Zeugnisse von dem Fortschritt geliefert, welchen der Bonapartismuö im Lande macht. Mac Mahon soll sogar im Begriff stehen, mit demselben seinen definitiven Bund zu schließen. Man vermuthet, daß er mit einem Staatsstreichs-Ministerium Broglie, Fourtou, Decares, Lessen Action allerdings erst nach Neujahr beginnen soll, der Nationalversammlung entgegentreten werde. Ob die Action gelingt, oder nicht — Frankreich steht unzweifelhaft vor der Alternative: Auflösung der Nationalversammlung oder Staatsstreich. In Spanien führten die Regierungstruppen am 11. d. M. endlich einmal einen derben Schlag gegen die Carlisten nnd warfen sie ans allen ihren Positionen, so daß auch Jrun frei geworden ist. Die Carlisten zogen sich mit ihrem Räuberhauptmann ins Gebirge zurück. Besser freilich wäre es gewesen, man hätte sie über die französische Grenze getrieben, wo einige Tage zuvor Don Carlos war, ohne, wie Spanien verlangte und wie es auch in Ordnung Bekanntmachung. Die am 1. November d. Js. fälligen Grundsteuern auf den vierten Termin 1874 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 24. November 1874 an unsere Stadthauptcasse zu bezahlen. Großenhain, den 29. October 1874. Der Nath. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Der unterzeichnete, von der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain ernannte Wahlcommissar macht andurch bekannt, daß die Wahl eines Abgeordneten zur Be zirksversammlung in dem ihm zugewiesenen, aus den Ortschaften: Kleintrebnitz, Gohrisch, Nieska, Schweinsurth, SpanSberg, Nauwalde, Reppis, Dorf Gröditz, Eisenwerk Gröditz, Lichtensee, Heidehauser, Tiefenau, Wülknitz, Koselitz, Pulsen und den Rittergütern Tiefenau und Koselitz bestehenden Wahlbezirke den 28. November 1874 vorgenommen werden soll. Es werden daher die Vorstände obgedachter Gemeinden, sowie die Besitzer der Ritter güter Tiefenau und Koselitz andurch eingeladen, obigen Tages in der Zeit von 1 bis 2 Uhr Nachmittags in dem Richter'schen Gasthofe zu Gröditz zu erscheinen und MmtSvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain N - 2 Unter herzlichem Gelächter begann in voriger Woche Frankreich jährlich auf den Kopf der Bevölkerung 32 bis der Reichstag seine Arbeiten. Ein Brausekopf von 36 Mark, in Oesterreich 17 Mark, in Italien und Holland Schneidergeselle in Frankfurt a. M. hat nämlich das hohe 2^ Haus so beleidigt, daß die dortige Staatsanwaltschaft um Autorisation nachsucht, den Helden von der Nadel in An klagezustand zu versetzen. Der Reichstag verwies den An trag mit schallender Heiterkeit an die Geschäftsordnungs commission , die natürlich gar nicht daran denken wird, dem raisonnirenden Schneiderlein den Mund stopfen zu lassen. Unter dem Eindruck dieses fröhlichen Ereignisses trat der Reichstag in die erste Berathung des Reich s h aus h alt- etats für das Jahr 1875. Herr Delbrück, Präsident des Reichskanzleramtes, leitete die Berathung mit einer längeren Auseinandersetzung ein, aus der hervorging, daß die Reichs finanzen immer noch besser sind, als ihr Ruf, demzufolge ein Defizit seine Schatten vorauswerfe. Dies ist nicht nur nicht der Fall, sondern die drei ersten Quartale des laufen den Jahres haben 10 V2 Millionen Thaler Mehreinnahmen gebracht; und wenn das vierte Quartal, wie Herr Delbrück sagte, nicht einen ähnlichen Ueberschuß liefern sollte, so werde der Gesammtllberschuß doch mindestens 13'/^ Mill. Thaler betragen. Wo derartige Ueberschüsse sind, kann man von einem Defizit nicht sprechen. Und weshalb, wird der Leser fragen, sollen denn da die Matricularbeiträge pro 1875 um 8V2 Millionen Thaler erhöht werden? Deshalb, weil > die Reichsregierung den 13Vz-Millionen-Ueberschuß auf das nächstfolgende Jahr aufsparen will, statt ihn wenigstens theilweise zur Herabminderung der Matricularbeiträge zu verwenden. . Der Reichstag wird es hoffentlich nicht an Anstrengungen fehlen lassen, die Finanzpolitik der Reichs regierung in dieser Hinsicht umzuändern. Aber selbst wenn ihm dies nicht gelänge, so würden die Matricularbeiträge pro 1875 noch nicht die Höhe erreichen, wie zur Zeit des norddeutschen Bundes, denn damals fielen auf den Kopf der Bevölkerung 2H2 Mark, während sie nach dem Vor schlag der Regierung Pro 1875 immerhin nur 2V^ Mark ausmachen würden. — Aus der Debatte über den Reichs haushaltetat, der schließlich der Budgetcommission zugewiesen wurde, wollen wir nur zwei Redner hervorheben. Herr Eugen Richter zerpflückte den Etat nach allen Richtungen hin und meinte, mau müsse erst die Commissionsarbeiten abwarten, ehe man den Ueberschuß beziffere. Dann erst werde sich auch bestimmen lassen, ob die Matricularbeiträge i zu erhöhen oder zu vermindern seien. Der andere Redner! ist der stramme Centrumsmann Windthorst. Folgende I Sätze aus seinem Munde mögen genügen: „Beim Anblick! des Militäretarö wird man ganz schwindlig, welche enorme Besoldungen, während das arme Civil hungert." Ja, wenn ! Herr Windthorst diesen Etat für den Papst bewilligen sollte, würde er ihn viel zu klein finden; und dann hungerte auch das Volk nicht. Ferner: „Es ist viel besser, wenn die Unterthemen ihr Geld in der Tasche behalten." Den Nach satz: „um es dem Papst als PeterSpfennig zu überreichen", verschwieg der schlaue Römling. Weiter: „Ist es nicht schrecklich, daß wegen Steuern allen Leuten die Betten l unter dem Leibe hervorgezogeu werden?" Man sieht, Herr Windthorst is^ in letzter Zeit bei den Socialdemokraten fleißig in die schule gegangen. Um zu sehen, ob eS denn wirklich so schlimm um uns steht, wie Herr Windthorst meint, gestatte uns der Leser ein paar Vergleiche. Für den Militäretat werden zur Zeit ausgegebsn pro Kopf der Bevölkerung im deutschen Reiche 8 bis 8'/^ Mark (in Zu kunft nach dem neuen Etat 9 bis 10 Mark), in Oesterreich und Italien 8 Mark, in Rußland 7,7 Mark, Frankreich 14^2 Mark, England fast 16 Mark. — Für die öffentliche Schuld giebt Deutschland jährlich pro Kopf der Bevölkerung 4'/2 Mark, Oesterreich 9 Mark, England und Italien 17 7^