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Mgemeitw Anzeiger. Der Allqemerne Anzeiger erscheint wöchentlich zwciMat: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel- lährlich ab Schalter 1,05 Mk. bei freier Zusendung durch Boten ins Hans 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post 1,05 Mark ansschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zeiiungsboten gern entgegen. ArrrtsbLatL kür die GrtsöeHörde und den Gemeinderat zu Aretnig. I ns er a t e, di: 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pfg. für Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pfg., im amt lichen Teil 20 Pfg. und im Reklame teil 30 Pfg., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe- ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt. Loksl-Rnrriger Mr Sie SrWMru Strittig, SrsßrSMSsrk, friMenwal uns Umgegenü. Inserate bitten wir für die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags ^11 Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag ^11 Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Ar. tztz Mittwoch, den 16. August 1916 26. Jahrgang 1. 2. 3. 4. Alle noch nicht eingestellten gedienten und ungedienten Landsturmpflichtigen II. Auf gebots. Alle noch nicht eingestellten Militärpflichtigen der Jahrgänge 1896 und ältere. Alle noch nicht eingestellten Landsturmpflichtigen I. Aufgebots (Geburtsjahrgängc 1876 bis 1897), einschl. der bisher als „dauernd untauglich" bezw. „Ausgemustert" Erklärten. Alle noch nicht eingestellten Reservisten, Land- und Seewehr- Leute I. und II. Aufgebots, Ersatzreservisten und die zur Dis position der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften. Ausschließlich der bisher als kriegsver wendungsfähig (ko. Inf., Art. usw.) oder „dauernd untauglich" (d. u.) bezw. „Ausgemustcrt, nicht zu kon- Staats- und Kommunalbeamte teilzunehmen, soweit sie nach der Bekanntmachung vom 11. August 1916 — Kamenzer Tageblatt Nr. 186 vorn 12. August 1916 — Überhaupt melde- und stellungspflichtig sind. Die übrigen Bestimmungen der erwähnten Bekanntmachung gelten also auch für sie. Befreit sind demnach nur die Kriegsrentenempfänger, Eisenbahn-, Post- und Telegraphenbeamten. Um Zweifeln vorzubeugen, wird ferner darauf hingewiesen, daß an der bevorstehenden Musterung außer den in der angezogenen Bekanntmachung Punkt 4 genannten Landsturm pflichtigen II. Aufgebots auch diejenigen gedienten und ungedienten Landsturmpflichtigen II. Auf gebots teilzunehmen haben, die während des Krieges die Entscheidung garnisonverwendungsunfähig oder zeitig arbeitsoerwendungsunfähig erhalten haben. Dagegen sind diejenigen gedienten und ungedienten Landflurmpflichtigen II. Aufgebots, welche die Entscheidung arbeitsverwendungs unfähig erhalten haben, den dauernd Untauglichen gleichzuachten und brauchen sich deshalb zur Stammrolle nicht anzumelden, haben auch an der Musterung nicht teilzunehmen. Der Zivilvorsitzende der Kgl. Sachs. ErsatzkommMon Kamenz, am 14 August 1916 Ausschließlich der bisher als „kriegs verwendungs fähig" (ko. Inf., Art., Kav. usw.) und der „Aus gemustert, nicht zu kontrollieren" befundenen Leute. Brotbereitung. Für den Kommunalverband Kamenz, einschließlich der rev. Städte Kamenz und Pulsnitz, wird folgendes bestimmt: 1) Die Notwendigkeit, Weizenmehl dem Roggenbrot zuzusetzen, ist weggefallen. Bei der Bereitung von Roggenbrot sind daher bis auf weiteres wieder auf 90 Teile Roggenmehl 10 Teile Kartoffelpräparate (bez. die an deren Stelle zugewiesenen !0 Teile Weizenschrot bezw. 30 Teile gequetschte oder geriebene Kartoffeln) zu verwenden. 2) Diese Vorschrift tritt am 14. dieses Monats in Kraft. 3) Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bi« zu 1500 Mark bestraft. Kamenz, am 12. August 1916. Der Kommunalverband der Kgl. Amtshauptmannschaft und der Stadt rat zu Kamenz. Weizenlieferung. Um den dringenden Bedarf des Kommunalverbandes an Weizenmehl decken zu können, wer den die Landwirte des Bezirks hiermit aufgefordert, mit dem Ausdrusch und der Abliefe rung des Weizens zu beginnen, sofern dies die wirtschaftlichen Verhältnisse irgend gestatten. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 12. August 1916. Mehlverteilung Die Mehlverteilung im Kommunaloerbande Kamen; erfolgt vom 16. dieses Monats ab nicht mehr durch die Mühlenvereinigung Kamenz, sondern durch die Mehlverteilungsstelle der Königlichen Amtshauptmännschaft Kamenz (Geschäftsführer Ferdinand Kastner in Kamenz, Kirchstraße 11). Die Anträge auf Ausstellung des Mehldezugsscheins sowie alle die Mchlverteilung betreffenden Zuschriften und dergleichen sind schon von jetzt ab an die ge nannte Mehlvcrteilungsstelle zu richten, auch sind Zahlungen an diese zu leisten. Mit dem Aufdruck „Mehlverteilungsstelle der Königlichen Amishauptmannschaft Kamenz" versehene Briefumschläge gibt die Geschäftsstelle zum Selbstkostenpreise ab. Der Kommunalverband der König!. Amtshauptmannschaft Kamenz, am 12. August 1916. Musterungsgeschäft im Aus hebungsbezirke Kamenz. . Durch das Kgl. stellv. Generalkommando XII (1. Kgl. S.) Armeekorps ist eine Musterung " doch nicht eingestellten Militär- und Wehrpflichtigen angeordnet worden. An der Musterung haben teilzunehmen: trollieren" Befundenen. Die wegen persönlicher oder gesundheitlicher Verhältnisse zurückgestellten Leute der unter 1 4 erwähnten Art haben an der Musterung teilzunehmen. Der Anmeldung und Musterung unterliegen nicht: 1. Die Kriegsrentenempfänger. 2. Sämtliche Reich«-, Staats- und Kommunalbeamte, insbesondere die Eisenbahn- Post- und Telegraphenbeamten. » Alle hiernach in Frage kommenden Militär- und Wehrpflichtigen Wen sich bis spätestens zum 16. August 1916 Octsbehörde (Stadtrat, Bürgermeister, Gemeiudevorstand) ihres Aufenthaltsortes zur Eammrolle anzumelden. Bei der Anmeldung zur Stammrolle sind die Militärpapiere bei der Mehörbe vorzulegen, aber nicht abzugeben. Alle Meldepflichtigen, welche nach Anmeldung zur Stammrolle ihren Aufenthalt oder .Ansitz verlegen, haben sich behufs Berichtigung der Stammrolle sofort beim Abgänge und Ankunft an dem neuen Aufenthaltsorte spätestens innerhalb zweier Tage bei dec Stamm- ^Nbehörde des neuen Wobnortes zu melden. Wer diese vorgeschriebene Meldung unterläßt, wird nach § 33 des Reichsmilitärgesetzes Mai 1874 mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen Kamenz, am 11. August 1916. Der Zivilvorsitzende der Kgl. Ersatzkommission im Aushebungsbezirke Kamenz. Alusterungsgeschäst im Aushebungs bezirk Kamenz. ^Zufolge neuerer höherer Anordnung haben an der Musterung auch sämtliche Reichs-, Surze Nachrichten. Öfchen Mcpval und GMenwnt brach ritt Parker englisch-französischer Angriff unter den schwersten Verlusten für den Angreifer zu sammen. fischen Guillemont und der Somme führten sanier wiederholte französische Angriffe bei Maurepas und östlich von Hem zu schweren Nahkämpfen. Fliegerleutnant Frankl verlieh Kaiser Wil- ^elm den Orden Pour le mente. der Hindenburg-Front scheiterten russische Angriffe bei Smorgon, Lubieszow und Zalocze. westlich von Goerz scheiterten sieben starke ita lienische Angriffe unter schwersten Verlusten, österreichisch-ungarische Flugzeuge zerstörten die ?uftschiffhallen von Campalto bei Venedig «oll- ständig und erzielten auch anderweit große Erfolge. englischer Zerstörer ist westlich des Lcucht- ichisfes „Maas" auf eine Mine gelaufen und ^gesunken. verschiedene irische Gesellschaften in Amerika Planen einen Niesenprotest gegen die Hinrich tung Casements. Der sozialdemokratische Abgeordnete Adolf Hoff mann wurde wegen des Versendens von Flug blättern verhaftet. Vor und südlich Guillemont wurden Massen angriffe des Feindes unter schwerster Ein buße für ihn abgeschlagen, ebenso von Mau- repas bis Hem. Südwestlich der Straße Thiepval—Pozieres wurden die Engländer aus einem größeren Grabenstück, in das sic eingedrungen waren, wieder hinausgeworfen. Französische Angriffe auf das Dorf Fleury und nordwestlich des Werkes Thiaumont wurden glatt abgewiesen. An der Hindenburgfront wurden russische Vor stöße in der Gegend von Skrobowa, bei Zarecze und im Graberka-Abschnitt abge schlagen. Oestlich des Valunetales und im Sugana-Ab- schnitte wurden wiederholte italienische An griffe vollständig abgeschlagen. Eins unserer Unterseeboote hat im englischen Kanal voin 2. bis 10. August zehn feind liche Segelfahrzeuge und fünf feindliche Dampfer versenkt. In Rußland hat sich, wie berichtet wird, ein Ausschuß zur Vorbereitung von Friedens bedingungen gebildet, der aus Gelehrten und Politikern verschiedener Parteirichtungen be steht, die vom äußersten rechten Flügel bis zur Kadettenpartei reichen. Die Lage an der Westfront. In der „Züricher Post" wird von besonderer militärischer Seite darauf hingewiesen, daß die mit Hingebung ständig erneuerten Anläufe der Engländer und der Franzosen an der Somme und der Maas nichts anderes erreicht haben, als die deutschen Kräfte bis jetzt auf dem west lichen Kriegsschauplätze zu binden. Für diesen Zweck, schreibt das Blatt, wurden Opfer gebracht, die eine gleich intensive Fortdauer der jetzigen Anstrengungen in Frage stellen. Die englischen Zeitungen haben seit dem 1. Juli gegen 13000 Offiziere als tot, verwundet oder vermißt ge meldet. Wenn auch bei den britischen Verlusten schon auf je 20 Mann ein Offizier gerechnet werden muß, ergibt sich hiernach doch ein Ge samtabgang von mehr al- 270 000 Offizieren, Unteroffizieren und Mannschaften. Diese alles bisher Dagewesene weit übertreffenden blutigen Zahlen sind wohl auch ein Grund dafür, daß zwar das Geschützfeuer nordwärts bis zur Ancre, südwärts bis in die Gegend am Chaulnes sich verstärkt, die ursprünglich geplante Erweiterung des Jnfantcricangriffsraumes aber immer noch nicht stattgefunden hat. (WTB.) Clemenceau betont im „Homme Enchaine", daß die Sommcschlacht, wenn sie auch augen blicklich eine neue Gestalt angenommen hätte, doch nichts von ihrer Erbitterung verloren habe. Die Deutschen verteidigen sich, heißt es in dem Artikel, mit der größten Kraft, sie geben sich vollkommen Rechenschaft von dem Werte der Stellungen, die sie halten, und von den ernsten Folgen, die ihr Verlust für sie haben könnte. Wenn es den Alliierten glückte, sich der vom Feinde besetzten Höhen bei Peronne und Ba- paume zu bemächtigen, so wäre die Aufgabe, die ihnen zu erfüllen bliebe, noch bedeutend, denn die Deutschen sind Meister in der Bear beitung des Bodens, und man kann sicher sein, daß sie nicht ermangelt haben, sich hinter ihren gegenwärtigen Linien einer ungeheuren Maul wurfsarbeit zu widmen. (W. T. B.) vettlicbes uns ZaSUAez. — Schlachtverbot für junge Rinder. Um aufgetretenen Mißständen entgegenzutreten, untersagt der Viehhandelsverband für das König reich Sachsen unter Genehmigung des Ministe riums des Innern den Ankauf von Rindern im Alter von 3 bis 18 Monaterz zu Schlacht- zwcckeu. — Fahrradbereifungen, die bis zum 15. September 1916 nicht freiwillig zur Ablie ferung kommen, werden an den Reichsmilitär fiskus übereignet.