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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Tmm- mW Fsstrsgen. Tsnahme ass Inserat«» für die nächster- ichrinende KuMMer bis mittags 13 Nhr. Ner AbonnemeuttpreiK beträgt vierreljähr- !ich 1 MS» 2S Pf. Ei-r^lve Nrn. 5 Ps. Hus-r-te vr» Zeile 10 Ps., Ainges. W Pf. Expedition: IZsldeabnrg, Obrrgaffe 101 8. und Waiienburger AMiger. Filialen: in Altstadtwaldenburg bet Herr- Kaufmann Otto Förster; in Kaufungen bei Herrn Fr. Ianaschsk; in Langenchurs dmf bei Herrn H. Stiegler; in Penig, öc? Frau Karlmann Max Härtig, Leipzigerstr. 163; in Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wollenburg bei Herrn Ernst Rösche; in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. Amtsblatt für den Stadtrath zu Maldenvurg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lwuzeuau, AchteuftLM-Eulluderg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Braunsdorf, Tallenberg, Ät. Egidien, Ehrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenchursoocf, Langen- leuba-Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. S., Neichenbach, Nemse, Nochsburg, Nußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Donnerstag, den 25. Februar 1897. .M 46. Witterungsbericht, ausgenommen am 24. Februar, nachm. 4 Uhr. Ksrometerstand 776 WM. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstanv -4 8" 6. (Morgens 8 Uhr s- 64, Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter ThauMltkt -s- 2 Grad. Wm-richtu«g: Nordwcst. > Daher Witternngsausstchte« für den 25. Februar: Halb bis ganz heiter. Nutz- und Brennholz-Auctwn. Im Waldenburger Gtadtwalde sollen Montag, den 1. März 1897, Nachmittags von 2 Uhr ab, an Ort und Stelle folgende daselbst aufbereitete Hölzer, und zwar: 47 Nadelholzstämme von 10 bis 34 om. Mittenstärke, 45 Nadelholz-Derbstangen von 9 bis 15 om. Unterstärke, 35 Nadelholz-Reisstangen von 4 bis 7 ew. Unterstärke, 10 Raummeter Nadelholz-Brennscheite, 18 - - -Brennrollen, 2,8 Wellenhundert Nadelholz-Reisig meistbietend unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Versammlungsort: Partzschefeld'sche Restauration. Waldenburg, den 20. Februar 1897. Der städtische For st-Ausschuß. Ed. Klemm, Stadtrath. Gesetzgebung wahren, das in diesem Falle etwa so sich "Waldenburg, 24. Februar 1897. Der deutsche Reichstag hat in den letzten Tagen der Vorwoche wieder über die gesetzliche Einführung eines Normal-Arbeitstages verhandelt und dabei den social demokratischen Antrag auf Einführung des Arbeitstages von acht Stunden abgelehnt, in der richtigen Erwägung, daß eine solche Verkürzung der Arbeitszeit in einem einzelnen Staate nicht ohne Weiteres zu ermöglichen sei. Die Frage, ob eine längere Arbeitszeit als eine solche von acht Stunden einem rüstigen Manne nicht zugemuthet werden könne, bleibe dabei noch ganz auf sich beruhen. Dafür hat die Mehrheit des Reichstages aber dem Anträge des Centrumsabgeordneten Hitze zu gestimmt, die wöchentliche Arbeitszeit auf 63 Stunden festzusetzen, was also im Durchschnitt pro Tag zehn und eine halbe Stunde ausmachen würde. Daß die ver bündeten Regierungen diesen Beschluß ohne Weiteres zum Gesetze erheben werden, ist nicht anzunehmen, die Erfahrungen, die in den letzten Jahren mit der prak tischen Ausführung von socialpolitischen Gesetzen gemacht worden sind, mahnen zur Vorsicht, eine Mahnung, die schon wiederholt sich handgreiflich geltend gemacht hat und darum auch auf Beherzigung rechnen kann. Drciundsechzig Stunden Arbeitszeit pro Woche! An und für sich läßt sich weder gegen diese Dauer der Arbeitszeit, noch gegen den Gedanken etwas sagen, zu lange ausgedehnte Arbeitszeit für fleißige und thätige Leute zu verhindern. Jeder Gewerbtreibende weiß ja, daß die Leistungsfähigkeit von Angestellten ost zum Er schrecken verschieden ist, was ein sicherer und thätiger Mann in 8—9 Stunden schafft, bringt ein Anderer kaum in 10—12 Stunden fertig. Keinem Arbeitgeber ist aber daran gelegen, daß seine Leute sich auf der Betriebsstätte so lange wie möglich in größter Voll zähligkeit aufhalten, sondern daran, daß in der Zeit der Arbeit auch etwas geschafft wird. Kein Arbeitgeber wird auch einem anerkannt geschickten Manne zumuthen, dieselbe Zeit zum gleichen Lohne wie ein minder ge schickter zu arbeiten, entweder erhält der Bessere eine kürzere Arbeitszeit oder aber ein höheres Einkommen. So regelt die eigene Leistungsfähigkeit Arbeitszeit und Einkommen von selbst, sie regelt auch am befriedigendsten. In den weitaus meisten deutschen Betrieben haben wir heute die zehnstündige Arbeitszeit und darunter, und wenn da, wo wenig günstige wirthschaftliche Verhältnisse herrschen, längere Zeit gearbeitet wird, so thut man dies, weil man sich dem harten Muß beugt. Die gewerblichen und wirthschaftlichen Verhältnisse sind in allen Gebieten des deutschen Vaterlandes ebensowenig gleichartig, wie die Menschen. Auch wenn gegen eine Festsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 63 Stunden an und für sich nichts Be sonderes einzuwenden ist, sobald diese Festsetzung durch freie Vereinbarung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erfolgt, so muh man sich doch gegen das Eingreifen der ausnehmen würde, als wenn man mit einem Schmiede hammer nach einer auf einem Tische sitzenden Fliege schlüge, wobei der ganze Tisch zertrümmert würde. Wo Unzuträglichkeiten in der Dauer der Arbeitszeit bestehen, können dieselben auch so beseitigt werden, die Gesetz gebung mit ihren vielen Paragraphen ist für solche Ein fachheiten des praktischen Lebens zu wuchtig. Die Ge setzesparagraphen schaffen Verwirrung, wo eine solche noch gar nicht bestand, sie rufen Schwierigkeiten und Aerger hervor, welche früher leicht überwunden wurden, heute zur Polizei-Intervention und allen möglichen Weit läufigkeiten führen würden. Wir haben das bei der Sonntagsruhe gesehen, wo doch die Regulirung noch ver- hältnißmäßig leicht war, wir sehen es bei dem Bäcker- Arbeitstag. Welcher Aerger und welcher Verdruß ist da entstanden, wie viele Ausnahmebestimmungen haben erlassen werden müssen, bevor die Schaffung eines leid lichen Verhältnisses ermöglicht wurde? Eine Fixirung des wöchentlichen Arbeitsmaximums würde für das Handwerk geradezu unmöglich sein. Wie oft kann es da nicht vorkommen, daß Gelegenheits arbeiten kommen, die unterbleiben müßten, weil die 63 Stunden Wochenarbeitszeit erreicht sind? In anderen Wochen hätte man wiederum kaum 50 Stunden zu thun und denkt gar nicht daran, die 63 Stunden auszufüllen. Schon bei den Bestimmungen über die Sonntagsruhe und bei der Bäckerei-Verordnung geht es nicht immer so, wie es gehen soll, Uebertretungen lassen sich gar nicht vermeiden, und es würde überall Strafmandate regnen, wenn Alles genau nach dem Punkt über dem i zugehen sollte. Und bei dem Wochenverkehr würde schließlich überhaupt kein Mensch mehr wissen, woran er eigentlich ist. Der Arbeitstermin von 63 Stunden steht auf der gleichen Höhe wie der in der Reichscommission für Arbeitsstatistik angeregte und angenommene Schluß der Ladengeschäfte für acht Uhr abends. Oft genug wird das möglich sein und in vielen Fällen auch aus geführt werden, aber zwangsweise befehlen läßt so etwas sich nicht. Zwischen Dem, was jeder Tag ergiebt, und was ein Gesetz für alle Tage gewaltsam festsetzen will, ist ein ganz bedeutender Unterschied. In den socialpolitischen Angelegenheiten ist in Folge des Verdrusses und der Schwierigkeiten, welche die Aus führung der letzten Gesetze ergab, eine ziemliche Er nüchterung eingetreten, in der Bevölkerung nicht blos, sondern auch im Parlament, und eine Folge davon war der Rücktritt des Freiherrn von Berlepsch, des preu ßischen Ministers für Handel und Gewerbe. Die ver bündeten Negierungen hatten schon früher erhebliche Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Handhabung der socialpolitischen Gesetze erkennen lassen, wie denn bei spielsweise die Vorschriften über die Sonntagsruhe in Preußen ganz anders und weit strenger gehandhabt wurden, als in allen anderen deutschen Bundesstaaten. Und bei der Arbeitswoche von 63 Stunden würde diese Verschiedenartigkeit der Anschauungen so grell in die Erscheinung treten, daß von einem für das ganze Reich einheitlich beschlossenen Gesetze gar keine Rede mehr sein könnte. Ein solches Schauspiel wäre aber wenig er freulich ! Politische Rundschau. Deutsches Reich. Die Heilung des Furunkels bei dem Kaiser nimmt einen durchaus normalen Verlauf. Der Kaiser kann mit dem rechten Beine bereits wieder auftreten. Graf August Bismarck, der Senior der badenschen Linie des gräflichen Geschlechts, ist beim Fürsten Bismarck zum Besuch eingetroffen. In der Budgetcommission des Reichstags wurden am 23. d. Nachweisungen über die Finanzlage ertheilt, die wirklich einen gewissen Optimismus rechtfertigen, zugleich aber auch die Frankensteinsche Klausel als immer unhalt barer und die Finanzreform als immer nothwendiger er scheinen lassen. Nach dem muthmaßlichen Ergebniß für das Etatsjahr 1896/97 würden die Mehrausgaben zwar 3,290,000 Mk., die Minderausgaben jedoch 8,460,000 Mk. betragen, so daß ein Ueberschuß von 5,170,000 Mk. bliebe. Die Mehreinnahmen würden 22,870,000 Mk. betragen, von denen allein auf die Zuckersteuer 11 Millionen, auf Post uud Eisenbahnen fast 6 Millionen entfallen. Dem steht eine Mindereinnahme von nur 14/» Millionen gegenüber, so daß 26,540,000 Mk. im Ganzen zur Verfügung bleiben. Die Einnahmen an Zöllen und Tabaksteuer, Branntweinverbrauchsabgabe und Stempel abgabe für Werthpapiere stellen sich gegen den Etat auf 74,876,000Mk. höher, bei einemEtatssollvon387,472,000 Mk., also auf 462,348,000 Mk. Die Matrikularbei- träge betragen 399,149,710 Mk., dieselben bleiben also hinter den Ueberweisungen zurück um 63,198,290 Mk. Davon wird noch nach der Isx Lieber embehalten die Hälfte mit rund 31,600,000 Mk., so daß von den er wähnten 74 Millionen den Einzelstaaten über den Etat hinaus zu überweisen sind rund 43,276,000 Mk.! Die Centrumsfraction des Reichstags hat einen An trag auf Aufhebung des Jesuitengesetzes wieder eingebracht. «Oer erreich-Nugc»ru. Die Blätter nehmen den am 22. d. vom Staats sekretär Frhr. v. Marschall im deutschen Reichstage aus geführten Standpunkt Deutschlands in der kretischen Frage mit großer Befriedigung auf. Die „Neue Freie Presse" sagt, es sei zweifellos, daß mit der von Mar schall dargelegten Auffassung Oesterreich-Ungarn, Rußland, wie auch die übrigen Mächte mit Deutschland einig sind; der Philhellenismus sei gewiß keine unedle Erscheinung, die Verurtheilung der türkischen Mißwirthschsft se: ge recht, aber Sympathie und Antipathie müssen der Höch-