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1848. 97. Sonnabend, den 2. Deeember Hain, den 29. November 1848. Der Sladtrath daselbst. Hofmann, Brgrmstr. Großenhainer Unterhaltungs- und Anjeigedtatt Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke. Bekanntmachung. In Gemäßheit des provisorischen Gesetzes, die Wahlen der vom 15. November 1848 sollen, wie durch Verordnung vom 21. dieses Monats verfugt Word n ist, unvcrweilt die Wahlen der Abgeordneten zu dem in nächster Zeit einzuberufenden ordentlichen Landtage veranstaltet werden. ,, „ Alle Stimmberechtigte der Stadt Hain, welche an diesen Wahlen Theil nehmen wollen, werden daher aufgefordert, binnen acht Tagen und längstens bis zum 11. December 1848 in den Stunden von Vormittags 10 bis 12 Uhr und Nachmittags 3 bis 5 Uhr an federn Tage mit Ausschluß des Sonntags in der Rathssitzungsstube sich anzumelden und ihre Namen in das betreffende Verzeichniß eintragen zu lassen, auch die Stimmzeddel in Empfang zu nehmen. — Wer binnen gedachter Frist sich nicht anmeldct, kann für dicßmal drc Ausübung fernes Stimmrechts nicht in Anspruch nehmen. . Stimmberechtigt bei der Wabl des Abgeordneten für die zweite Kammer sind, ohne Unterschied der Religion und des Glaubensbekenntnisses, jeder männliche, volljährige Burger, sowie jeder Schutzverwandte, als da sind alle Diejenigen, welche innerhalb des städtischen Gemeinde- Bezirks ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und die der Armee Angehörigen, welche sich hier aufhalten. Bei der Wahl der Abgeordneten für die erste Kammer hat noch hinzuzutreten, daß der Wählende in hiesigen Landen mit Grundbesitz ansässig sein muß. Ausgeschlossen von der Stimmberechtigung sind unter jenen Personen s) diejenigen, welche unter Euratel stehen, b) Almosenempfängcr, c) diejenigen, zu deren Vermögen ein Schuldenwesen entstanden ist, es mag dasselbe zum förmlichen Concurs gediehen oder der Weg der außergericht lichen Erledigung eingeschlagen worden sein, so lange nicht ihre Gläubiger vollständige Befriedigung erhalten zu haben erklären, ä) alle von öffentlichen Aemtern entsetzte und von der juristischen Praxis remvvirte Personen, ingleichen die suspmdirten, so lange die Suspension dauert, e) die jenigen, welche wegen solcher Vergehen, die nach allgemeinen Begriffen für entehrend zu achten, vor Gericht gestanden haben und schuldig befunden worden sind. Versammlung des landwirthschaftlichen Bezirksvereins in der H. Amtshauptmannschaft der Dresdner Kreisdirection den 6. December 1848 Vormittags 1O Uhr im Saale des Gasthauses zur goldnen Sonne in Meißen. Das Direktorium. von Er-mannS-orf auf Schönfeld. Stein, 8. Taaesnachrichten. hat seme Freude Herrn v. Windischgrätz über die . neue Ordnung zu erkennen gegeben, und dafür die Dir Wiener Zustande sind noch mr Ganzen an- gnädige Zusicherung erhalten, daß er seiner Huld verändert. Das Schmeicheln gegen die Machth.ber versichert sein könne, wenn er die Loyalität aufrecht tritt in seiner ganzen Erbärmlichkeit und Gemein- erhalte und zu verbreiten suche Statt der von heit hervor. Windischgrätz und Eonsorten erhellen Volksführern, oder besser Vo'lksaufwieqlcrn ru Adressen über Adressen; selbst der Gemeind rath eigennützigen Zwecken verführten Arbeiter zur Zeit