Volltext Seite (XML)
It am G»»u«be«t, c »,rst»rbe,»v. der Sch «mann, der etaen interessanten itt zahlreichen Licht- darsteüuugen hi» z« !örperungen de» ge- t La« meist anS old« akustisch nicht olgte gespannt der Dr. Obr. «r. »71. Mittwsch, den »v November IVOS. 4. Hayrtzaust ien»tag, den SI.ae., »uncan statt; sie ununterbrochen zu ikrtchemt tiialtch na»», mit Nurnahme der Sonn »a^»a«»»et«, »ierkchührl. 1 Mt L«»P). -di > «kpetta?»-) " ' l< «tz»ck>-Glch Pastansla!renlt.Zt!Uui^rt:..'»i a daf'«o„r.K»>r>lSs«,ms»: ri-.» Nd*. -i. gi-M,ize . L«« Ui'L. ü«söbS«sigrz LsgMsn f. Wsdkdrtt. stecdl«. fkeideit.! 7I Jvseeat« m.rvi-n d,e^«-svzN. udrr dcrei, «aum mit Pf. berechnet, bei Wiederholung bedeuicnder Rabatt. Onchdentker»«, Stedatttaa «ad <a«schättt>ft«Ie, Dreed»«. Ihrem Wunsch «tcht bereits gesetzt war >nd. reSde«. fang >/^ Uhr. Uhr. Ifang >/,8 Uhr. a. G.). «nfaug kell. — «lteS Thomasring: r. Dessert« eranten P6 ,s x. l«. 1».i» Wg."! fischen Rein- Landeshut j varcn. rei über: ms Mt che, Hand- nnte Betl und HauS- ten Firma: m Nr. 8. breit, per d ^ 11,80 4450 ere Kosten, ist! ich en, »de. > pastfret. ,l«il»r- »748 Str^e. rrtoco. WNI »eiten, h alte »re« 3834 DM Koloni.Ie Greuel. Unser parlamentarischer Mitarbeiter schreibt uns: Ein Teil der englischen Presse verfolgt seit Jahren das Ziel, den Kongostaat in der Öffentlichkeit schlecht zu machen; sie hat den Erfolg zu verzeichnen, daß man die schlechte Behandlung der Eingeborenen unter dem Stichwort „Kongosystem" zusammenfaßt. Es will uns aber bald scheinen, als tverde dem Kongostaat zu viel von Scheußlich keiten aufgeladen. Gewiß geht es dort nicht mit Glace- Handschuhen her; aber die Kommission, welche mit der Prü fung der Verhältnisse im Kongostaat betraut war, konnte eigentlich recht wenig Belastendes zusammentragen. Jeden- falls reicht dieses Material bei weitem nicht aus, um die englischen Pläne auf eine Aufteilung des Kongostaates zu verwirklichen. Vollends verkehrt aber ist es, wenn man sich im Deutschen Reiche auf das hohe Pferd zu setzen beliebt und stolz ausrufen: So etwas wäre bei uns nicht möglich! Wir haben doll- Nxrhrlich schon genügend Kolonialskandale gehabt, die in gar nichts hinter dein „Kongosystem" zurückbleiben. Wenn erst einnial eine unparteiische Kommission die Ver hältnisse in unseren Schutzgebieten und die Akten in der Kolonialabteilung durchforschen dürfte, würde der Bericht mindestens ebenso schlimm ausfallen wie der jetzt vorliegende über den Kongostaat. Uns selbst steht eine Unmenge Ma- terial in dieser Beziehung zur Verfügung, und wir wollen heute nur einige dieser Fälle mitteilen. In Togo machte ein inzwischen in Kamerun durch einen Pfeilschuß getöteter „Kolonisator" auch seine Entdeckungs reisen; er kam hierbei in Gegenden, die nie zuvor ein Weißer betreten hatte. Ein Eingeborener flüchtete ob des seltsamen Anblickes des Weißen ans einen Baum; der „Ko lonisator" gebot diesem, hcrunterzusteigen. Der Schwarze jedoch folgte dem Rufe nicht, vielleicht hat er die Aufforde rung des Meißen auch nicht verstanden. Dieser aber legte auf den Schwarzen an und schoß denselben wie eine Wildkatze tot! Der Sohn des Ermordeten wird heute in einer katho lischen Missionsstation erzogen. Der Mörder aber durfte in Kamerun weiter kolonisieren, bis ihn sein Schicksal er eilte! In demselben Schutzgebiet ließ ein höherer Beamter einen Neger derart prügeln und bestrafen, daß er an den Folgen der Mißhandlungen starb! Zeugen hierfür sind in genügender Weise vorhanden, war doch selbst einigen anderen Beamten dieser Vorfall zu stark! Strafe: Der betreffende Beamte verzehrt nun in größter Gemütsruhe seine Pension. In Kamerun sind namentlich im Süden die Einge borenen in barbarischer Weise mißhandelt worden. Diesen Sommer über haben sich die sogenannten Batanga-Firmen und die Südgesellschaft Kamerun die schnxwston Vorwürfe gemacht; es hieß in den gegenseitigen Beschuldigungen, daß die Eingeborenen haufenweise einfach niedergeknallt worden seien. Wie Räuber haben die Karawanen gehaust! Als dis Firmen sich so gegenseitig die Fenster eingeworfen hatten, teilte eine derselben mit, daß sie Klage erheben werde! Was aber hat die Kolonialabteilung getan? In demselben Schutz- gebiete „zeichnete" sich ein Offizier durch seine geradezu bestialische Grausamkeit aus; er hat nach der amtlichen An- zeige eines untergebenen Offiziers gleich mehrere Dutzend Menschenleben auf dem Gewissen, indem er die Träger seiner Expedition ohne Not einfach verhungern ließ und befahl, sie in den Busch zu werfen; dort fand man sie nach einigen Tagen noch lebend, aber bereits von Hyänen angefressen! Welck-e Strafe erhielt er? Im Kolonialdienst n»ar er aller dings unmöglich geworden; nach Verbüßung einer ganz geringen Haststrafe wurde er jedoch in das preußische Heer ausgenommen und lebt heute als Hauptmann a. D., dafür ist er auch der Sohn eines adligen Generals. Ein anderer Offizier hat die denkbar schwersten Verbrechen begangen, wurde auch aus dem Heere ausgestoßen und zu Gefängnis verurteilt! Aber trotz alledem bezieht er Pension, die ihm in völlig ungesetzlicher Weise gewährt worden ist. Wer zur Dienstentlassung verurteilt wurde, kann nicht Pension er halten! Aber der Erlaß des Kolonialdirektors, der diese Pension vom 1. Februar 1901 ab festsctzt, ist in unseren Händen! So könnten wir noch fortfahren mit der Publi kation amtlicher Schriftstücke! Wollten wir erst ans das sittliche Verhalten so mancher „Kulturpioniere" eingeheu, so könnten wir ganze Bände schreiben! Was hier an Ekel und Schmutz sich auftürmt, das ist unglaublich! Mar z. B. der heute flielwnde Kolouial- direktor Dr. Stübel genötigt, ein Uebereiukommen zu unter schreiben. in welchem er dafür sich verbürgt, daß die Beamten in den Kolonien auf ihren Dienstreisen sich nicht sckiarenweise schwarze Weiber zuführen lassen! Dieses Uebereiukommen ist erst im November 1904 geschlossen worden. Und so geht eS weiter! Wir könnten die schmutzige Wäsche unserer kolonialen Mißwirtschaft noch um manches Stück vermehren; es sei vor erst genügend von diesem! Bei den bevorstelienden Verhand lungen im Reichstage wird zweifelsohne noch mehr von ko lonialen Greueltaten enthüllt werden, und daS ist geboten, damit daS deutsche Volk sieht, wofür es die Hunderte von Millionen überhaupt auSgibt. Stundenlang könnte man mit der Aufzählung solcher und ähnlicher Fälle fortfahren, aber unsere Kolonialschwärmer mögen erst diese Paar der- bauenl Wer diese Vorkommnisse kennt, der muß sich sagen: Auf dieser Bahn kann es nicht mehr so weiter gehen! Eine gründliche Umkehr ist geboten! Wer aber tragt die Haupt schuld? Es sind jene, die solche unfähige und unwürdige Beamte angestellt und hinansgesendet haben. Wo so ein Mißgriff auf den anderen folgt, wo ein Personalreferent derartige Fehler begeht, da kann nur dessen Entfernung bessere Zustände ermöglichen! Wenn man dem neuen Kolonialdirektor Erbprinz Hohenlohe nachrühmt, er habe eine feste .Hand, gut, so wird sich zeigen, ob er in der Lage ist, unter den Kolonialbeamten gründlich Auskehr zu Hallen. Die besten Beamten sind für die Kolonien gerade gut genug. Die Dresdner Stadtverordneten- Erstänzungswahl findet für die Wähler der II. Altersklasse, welcher alle diejenigen Bürger zugeteilt worden sind, die bei dem Ab schlüsse der Wahlliste — 15. November d. I. — noch nicht 10 Jahre im ununterbrochenen Besitz des Bürger rechts waren, auf Mittwoch, dru 29. November, und für die Wähler der I. Altersklasse, zu welcher alle Bürger gehören, die zu dem oben angegebenen Zeitpunkte das Bürgerrecht seit länger als 10 Jahren besaßen, auf Donnerstag, den 30. November anberaumt. Bei dieser Wahl bilden die stimmberechtigten Bürger innerhalb der obenbezeichneteu zwei Altersklassen 5 Ab teilungen. und zwar gehören an der Abteilung ^ diejenigen, welche keinerlei Berus ansüben oder keiner der vier anderen Abteilungen zu gehören (Rentner, Pensionäre usw.), der Abteilung II die Arbeiter und die Gewerbsgehilfen, soweit sie der JuvalideuversicherungSPslicht unterliegen, so wie Lohn- und Alkordarbeiter und diesinigeu Personen im öffentlichen und Privatdiensie. aus welche die Bestimmungen in §30 der Revidiert.Städteordnung nicht Anwendung leiden, der Abteilung 0 die im Dienste befindlichen öffeut- lichen und nicht öffentlichen Beamten und Angestellten, die Geistlichen, die Lehrer au öffentlichen oder nicht öffentlichen Lehranstalten, welche zu ihrer Errichtung der Genehmigung der Königlichen Ministerien des Innern oder des Kultus und cffentlichen Unterrichts bedürfen, die Rechtsanwälte, die approbierten Aerzte, die Künstler, der Abteilung D die selbständigen Gewerbetreibenden einschließlich der Selbständigen in Gärtnerei und Landwirt schaft, soweit sie nicht der Abteilung II zngehören, der Abteilung D alle diejenigen stimmberechtigten Bürger, die nach 8 19 in Verbindung mit 8 ? des Ge setzes, die Handels- und Gewerbeknmmern betreffend, vom 4. August 1900, zur Deckung des Bedarfes der Handels kammern beitragspflichtig sind, einschließlich der Persönlich haftenden Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Kommanditgesellschaften ans Aktien. Zn wählen find in Abteilung ^ von den Wahlberechtigten der II. Klasse 1 Ansässiger, 1 Unansässiger, von den Wahlberechtigten der I. Klasse 1 Ansässiger, 1 Unansässiger; in-Abteilung II von den Wahlberechtigten der II. Klasse 1 Ansässiger, t Unansässiger, von den Wahlberechtigten der I. Klasse 1 Ansässiger, 1 Unansässiger; in Abteilung 0 von den Wahlberechtigten der II. Klasse 1 Ansässiger, 1 Unansässiger, von den Wahlberechtigten der I. Klasse 3 Ansässige, 3 Unansässige; in Abteilung I) von den Wahlberechtigten der II. Klasse 1 Ansässiger. 1 Unansässiger. von den Wahlberechtigten der I. Klasse 3 Ansässige, 3 Unansässige; in Abteilung II von den Wahlberechtigten der II. Klasse 1 Ansässiger, 1 Unansässiger, von den Wahlberechtigten der I. Klasse 1 Ansässiger. 1 Unansässiger. Außerdem ist für jede Altersklasse und für jede Ab teilung je ein ansässiger und ein unansässiger Ersatzmann zu wählen. Die Wähler sind bei der Wahl nicht ans die zu ihrer Abteilung und Klasse gehörigen Bürger besch'änkt, können vielmehr ans der Gesamtheit der wählbaren Bürger wählen. Alle stimmberechtigten Bürger fordern wir ans, sich an dem für die Altersklasse, welcher sie nach der Zeitdauer des BürgerrechtSbesitzeö zngehören, festgesetzten Wahltage in der Zeit von vormittags 9 Nhr bis nachmittags 2 Uhr — ein jeder an der Wahlstelle desjenigen Wahlb »zirkes, in welchem seine in der Wahlliste angegebene Wohnung liegt — persönlich einznfinden und lbre Stimmzettel ans- gefüllt mit so viel Namen wählbarer Bürger, als nach dem Vorstehenden von der betreffenden Abteilung Stadtverord nete beziehentlich Ersatzmänner zu wählen sind, vor dem Wahlausschüsse nbzngrben. Außerhalb Dresdens wohnhafte Stimmberechtigte haben vor dem Wahlausschüsse des 1. Wahlbezirk« abzn- stimmen. Es ist für keinen christlich und national gesinnten Mann ein Zweifel, welche Stellung er bei der Kahl ein zunehmen hat. Ein jeder hat seine Pflicht zu erfüllen und den Stimmzettel abzugeben. Dieser darf vor allem keinen Kandidaten der sozialdemokratischen Stimmliste enthalten. Wer sozialdemokratisch wählt, liefe,t die Haupt- und Residenzstadt der Partei des Umsturzes au«, jener Partei, welche in ihrem eigenen Schoße so viel Korruption hat. wie die verläslertsre bürgerliche Partei Besonders darf ei» Katholik nicht sozialdemokratisch wählen! Den christlich und national gesimnen Wählern empfehlen wir zur Wahl ans das Wärmste die Kandidaten des Konservativen Vereins. Es sind dies die Kandidaten; Wahlabteilung I. Klasse Dr. Plettner. Angermann. II. Klasse Dr. Opitz, Kotte. „ II die ans der Liste des Nationalen Bürger- ausschusseS (evang. und kath. Arbeiter- Vereine) verzeichneten Herren. .. 6 die Liste, ans welcher Herr Justizrat Dr. Stöckel verzeichnet ist. ., D die Liste, welche vorn gewerblichen Wahl ausschuß der Abteilung D (JnnungS- auSschuß) ausgestellt ist. „ D I. Klasse Möhrina, Schiffner. II. Klasse Hantke, Reichen. Möge besonders kein Katholik von der Wahlurne zurückbleiben. In der Stunde der Not und Gefahr müssen wir uns einig fühlen mit allen national und christlich denkenden Männern. Da besonders in der Abteilung L der Wähler die Gefahr groß ist, daß die sozialdemokra tische Liste dnrchdringt. so darf kein wal'Iberechtiglcr christ licher Arbeiter und Gewerbsgehilfe sich der Wahlpflicht entziehen. Wählet einmütig die Liste des nationalen Bürgeransschnssed! Politische Niittdswln». Ov.-4den, d-ri ' 8 November — Ter Reichshanshaltsetat für 1906 schließt in Ein nahmen und Ausgaben des ordentlichen und des außer ordentlichen Etats mit 2 406 274 999 Mark ab (191 042 638 Mark mehr als der Etat für 1905). In dem Etat sind be reits die voraussichtlichen finanziellen Wirkungen der Steuerreform berücksichtigt, da es auf andere Weise nicht möglich war, die Einnahmen und Ausgaben balancieren zu lassen. Es handelt sich um 156 Millionen Mark, die sich wie folgt verteilen: Brausteuer 28 700 000, Tabaksteuer 34 300 000 Mark, Zigarettensteuer 5 Millionen Mark, Stempelsteuer 72 Millionen Mark. Erbscl'aftssteuer 16 Millionen Mark. Ans den zu erwartenden Mehreinnahmen sind die erforderlichen Konseguenzen hinsichtlich der Aus gaben durch Aufnahme derjenigen Forderungen gezogen worden, für deren Deckung in erster Linie jene Einnahmen bestimmt sind. Diese Aufwendungen bestehen 1. in der Be seitigung der Unterbilanz im Neichshaushalt niit niindesten- 90 Millionen; 2. Entlastung des Ncichsinvalidenfonds mit 10 928 222 Mark; 3. den Mehrausgaben infolge der Be seitigung des Personalservices für Erhöhung der Gehälter der Offiziere und Militärbeamten, für Gewährung nicht- pensionsfälliger Servisznlagen, sowie für Erhöhung deZ Wolmiinggeldziischusses für Leutnants 1 478 970 Mark; 4. Verbesserung der Pensionsbezüge für Offiziere und Mann- sckxiften mit rückwirkender Kraft vom 1. April 1905 ab 13 589 874 Mark; 5. den Mehrausgaben anläßlich der Er höhung der Vergütung für Natnialverpflegnng mit 1 583 098 Mark; 6. den Mehrausgaben anläßlich der Er- bölmng des Natnralgnartierservis mit 232 072 Mark; 7. den Mehrausgaben anläßlich der Erhöhung des Wohnung?- geldznsckmsses für Unterbeamte mit 6 241 842 Mark; 8. Mehrausgaben anläßlich der Festlegung der zweijährigen Dienstzeit und anläßlich der Heeresverstärkung mit 8 795Y74 Mark und 9. der Verstärkung der Wehrkraft des Reiches zur See mit 18 170 000 Mark. Für das Rechnungsjahr 1906 bleiben die verbündeten Negierungen noch mit soge nannten ungedeckten Malrikularbeiträgen im Betrage von 23 60,9 462 Mark belastet. — Nach dem Etat der Reichs- schuld erfordert die Verzinsung 126 840 060 Mark (14 Mill. Mark mehr als im Vorjahre). Die gesamte Reichsschuld betrug am 1. Oktober d. I. an 31(.> Prozentigen Sckmldver- schreibunaen 1600 Millionen Mark, an 3 prozentigcn Schuldverschreibungen 1 783 500 000 Mark, an 3ptz Prozen- tigen Sckatzannx'isimgen 100 Millionen Mark, zninmmen 3 513 500 600 Mark. — Nach dem Haushaltsetat der Schutz, gebiete bedürfe» letztere einen Reicbsznschnß von 155,8 Mill., wovon 109.9 Millionen ans Südwestafrika entfallen, davon 102 Millionen anläßlich des Eingeborenen-Anfsiandes. Togo erfordert keinen Zuschuß. Ein vorläufiger Rechnung«- abschlnß für 1904 eröffnet die Aussicht ans einen Ueberschuß ans dem Schutzgebiete Togo von 339 000 Mark. — Der deutsch Städtctng ist am Montag im Berliner Ratbanse znsammengetreten. nachdem am Sonntag schon eine Vorstandssitznng daselbst stattgebabt batte. Die Sitzung wurde von Oberbürgermeister Kirschver mit einer Ansprache eröffnet, ans der bervorgeht, daß von 147 Kommunen Deutschlands von 25 >>00 und mebr Einwohnern 144 ihren Beitritt zum Stadst-tag erklärt haben, und daß nur von drei Städten eine Erklärung »och aiisstelit. Eine Ablehnung ist von keiner Kommune erfolgt. Nachdem das Bureau gewählt, ging man sofort zur Beratung über die Flestckstevennig über, wobei Syndikus Dr. Dove das Wort krönst. Er wandte stch gegen die Behauptung der Agrarier, daß die Schuld daran der Zwischenhandel trage. ES sei gegenüber dem Bedarf das Angebot einfach ungenügend, »mt es komme darauf an, dieses Angebot durch Oeffnung der Grenzen zu erweitern. Redner berührte auch die Frage der Senchengefabr und gelangte zu den: Ergebnis, daß eigens-