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WEM-GOW Anzeiger Der.Hohenstein-Ernstthalcr Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit demDa^um des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mir. 1.25, durch die Post bezogen (außer Bestellgeld) Mk. 1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiserl. Postanstalten und die Landbricsträger entgegen. A, etlage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das »Illustrierte Sonntagsblatt". — Anzeigengebühr fiir die 6gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklameteil die Zeile !0 Pfg. Die Lgejpaltene Zeile im amtlichen Teil 50 Pfg. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme non Anzeigen an vorgeschriebenrn Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichttgt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandter Manuskripte macht sich GGGGTGGGGGGGGGGGGGOGGTGGVGGGTGGGDGGGDGGG die Redaktion nicht verbindlich. GTTGGGGDGTGGGDDGDGGDGGGGTGGGGGDGGTcYGGGGS, Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdors, Meinsdorf rc. Hohenstein-Ernstthal, den 28. Septemb^L 1912. Der Stadtrat. Oberlungwitz, am 27. September 1912. Der Gemeindcvorstand. 8 31. 8 32. 33. 8 34. 5. 8. 9. Montag, den 30. September c., mittag; 1 Uhr soll ein Sofatisch meistbietend versteigert werden. Sammelort der Bieter. „Restaurant zur Sängerhalle". land zuruckverlegt wurden, standen vor dem tripolitanifchen Kriege bereits in Mazedonien. Ihre Zurückverlegung beweist nur, das; man n Konstantinopel auf einen baldigen Arie dcnsschluß mit Italien rechnet, sonst nichts. Auf einem Diner auf der türkischen Botschaft, dem der Staatssekretär v. Kiderlcn Wächter beiwobnte, glaubte niemand an den baldigen Ausbruch eines türkisch-bulgarischen Krieges. Es gewinnt dabo: den Anschein, als sollte die unausbleibliche Auseinandersetzung aui das kommende Frühjahr verschoben werden. Die russische Diplomatie sucht in bewertens werter Weise die Schuld an der Zuspitzung der Balkanlage wieder bei der Türkei. Dieser wurde von Petersburg aus nicht nur die Abhaltung der großen Manöver bei Adrianopel untersagt, sondern der Minister des Auswärtigen, Saso now, forderte in London auch den dortigen türkischen Botschafter Tewfik Pascha auf. beini Sultan seinen ganzen Einfluß geltend zu machen, damit endlich in Makedonien Refor men durchgeführt würden, welche die slavischc Bevölkerung jenes Gebietes zu beruhigen ge eignet wären. Zu tztz i, ». Gerichtsverfaffuugsgeseiz vom 27. Januar 1877 richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft ; gerichtliche und polizeiliche Vollst reckungsbeamte; Rcligionsdiener; Dolksschullehrcr; Die Urliste der in der Stadt Hohenstein-Ernstthal wohnhaften Personen, welche zu dem Amte eines Schöffen und Geschworenen berufen werden können, ist neu aufgestellt worden und liegt an Ratsstclle — Zimmer Nr. 1 — vom 1. bis mit S. Oktober 1S12 zu jedermanns Einsicht aus. Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Liste kann innerhalb einer Woche vom 1. Oktober 1912 ab bei uns schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden. In der Anlage werden die einschlageitden Gesetzbestimmungen wicdergegeben. Stadtrat Hohenstein-Grnstjthal, den 27. September 1912. TageSgeschichte Freiherrn von Marschalls Beisetzung -and nach dem Wunsche der Witwe am Frei tag zu Neuershausem bei Freiburg in schi eb ter und einfacher Weise statt. Der Reichskanz ler, der mittags in Freiburg eintraf, begab sich o' ne Aufenthalt nach Neuershansen, wo gleich zeitig der persönliche Vertreter des Kön gs von England, Lord Abton, anlangte. Nach der Der ammlung der Trauergost: im Schloß sang zur Einleitung der feierlichen Handlung der Frauenchor einen Choral, woraus die Leiche vom Stadtp^arrer Schwarz eingesegnet wurde Sodann begaben sich die Teilnehmer durch die Ortsstraße zu oem etwas entfernt liegenden Friedhöfe, wo der Verstorbene zur letzten Ruhe bestattet ward. Während der Beisetzung sang der Männergesangvcrein Neuershausen einen Trauerchoral. Ansprachen wurden, um die Ge sundheit der Witwe zu schonen, nicht gehalten, Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: 1. Personen, welche die Befähigung infolge strafgerichtlicher Verurteilung verloren haben; 2. Personen, gegen welche das Hauprv erfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens eröffnet ist, das die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 3. Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Ver mögen beschränkt sind. Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden; 1. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3. Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren von Aufstellung der Urliste zu- rückgcrcchnet empfangen haben; 4 Personen, welche wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5. Dienstboten. Zu dem Amte eines Schöffen sollen feiner nicht berufen werden; 1. Minister; 2. Mitglieder der Senate der freien Hansestädte; 3. Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; 4. Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhe stand versetzt werden können; Freisten der Waffemeffer. Beim Abiesen der Wassermesser ist es als überaus störend und zeitraubend empfunden worden, daß die Messer oft durch Kohlen, Kisten, i Gerätschaften usw. so zugesetzt worden sind, daß es erst umfangreicher Aufräumungsarbeiten bedarf, um zum Messer zu gelangen und ihn ablesen zu können. Gemäß 8 des Regulativs über die Benutzung der städtischen Wasserleitung vom 20. April 1909 ergeht daher an alle Grundstücksbesitzer hiermit die Ausforderung, die im Grundstücke einge setzten Wassermesser jederzeit so zugänglich zu erhalten, daß ein Ablesen ohne weiteres und ohne Schwierigkeiten möglich ist. Sie Mkankrise. Die Wiener Meldungen von einer bereits erfolgten Kriegserklärung Bulgariens an die > Türkei waren grundlos; auch die türkischen Manöver an der bulgarischen Grenze, in denen ein verdeckter Aufmarsch der Truppen des Sul tans gegen die kriegslüsternen Bulgaren er blickt woroen war, unterblieben auf Verlan gen Rußlands, Englands und Frankreichs. Es werden dafür getrennte Manöver so weit von der bulgarischen Grenze entfernt stattfinden, daß sie den Verdacht kriegerischer Demonstratio nen nicht erregen können. Auf der türkischen Botschaft in Berlin glaubt man so wenig an den Ausbruch von Feindseligkeiten wie auf der bulgarischen. Man gründet seine Zuversicht bezeichnender Weise , vornehmlich aus den bevorstehenden Beginn des Winters, nicht auf die Friedfertigkeit der bei den Nationen oder ihrer Regierungen. Auf der bulgarischen Gesandtschaft wird erklärt, daß weder Meldungen, die zur Beunruhigung An laß bieten könnten, vorliegen, noch sonst An zeichen, die aus einen unmittelbar bevorstehen den Kriegsausbruch hindeuteten, vorhanden wären. Bulgarien entließ seine Reserven, dächte also an keinen Krieg. Auch auf der tür kischen Botschaft befürchtet man keinen Fric- densbruch. Der bulgarische wie der griechische Minister des Auswärtigen seien, wie man er klärt, viel zu verständige Leute, als daß sic ihre Länder in einen Krieg stürzen würden, dessen Folgen nicht abzusehen wären. Beide suchten vielmehr das Draufgängertum in ihren Staaten so lange hinzuhalten, bis der hereim brechende Winter den Krieg unmöglich mache. Da große türkische Manöver regelmäßig im Herbste stattfänden, so hätte auch die Zusam menziehung von 50 000 Mann türkischer Trup pcn ihre ebenso harmlose wie natürliche Er klärung gehabt. Auch wenn sie nicht unterlas sen würde, hätte man sie doch nur als eine Vorsichtsmaßregel der türkischen Regierung auf fassen können, um einen Krieg von vornherein unmöglich zu machen. Die beiden Divisionen, die von Smyrna auf das europäische Fest- 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur non einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 — 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung de» GerichtSverfaffungsgesetze» vom 27. Januar 1877 ete. enthaltend, vom I. März 187V. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht berufen werden; 1. Die Abteilungsvorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien; 2. der Präsident des Landeskonsistoriums; 3. der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4. die Kreis- und Amtshauptleute; 5. die Vorstände der Sicherheuspolizeibehörden der Städte, welche von der Zuständig keit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersoncn. Die Landesgcsetzc können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbcamtc bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. »« klttxol, klsnlno», W ptz8nalLS,^»pmonjum« nul leikt MSI» KM billigt«!! bsi L l. IllUM, kUMr, Lo„iu«rlLt, 5R. kümo- u. 8c-1«ol»ssr «uv ?1»t«. Nr. 227. Fernsprecher Nr. 151. Sonntag, den 29. September 1912. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 39. Jahrgang ksivkskol Vdvwoür iironsmlr. II vdewmlr U-Siro«! o. Ui»r-Niit»itr»llt »w Mut»«. »a«rki»aot St«»: «K küuu I. llttindmmi, Mekiw HUubsU, 5MW. lulm- Vnidiri ui lkuim ulmUllu. 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