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Adorfer Grenzbole Tageblatt für Adorf und das oöere Vogtland. Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen des Stadtrats zu Adorf. Der »Adorier Grenzbotr' erscheint tüglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn- und Feiertagen. Vomuszubezablendrr Bezugspreis monatlich 4 Mari rinichNetziich An. ftelluua in. Lau». Der Raum der ö-gespaltenen Petitzeile wird mit KV Pfg. berechnet, bei auswärtigen Anzeigen mit 7S Psg-, die 3-geIpaItene Pettt-A»2amez»iie issiet 1.50 Mk. Bei Platzvorichriit 25°/,, Zuschlag. Zrittaubender Satz nach erhöhtem Taris Inierateneusgabe durch Femipreck-r tckließt jed^s Re klomaüonr recht sus Anzrtgenonnahm? bis 1V Uhr Küh: größere Inserate lag« vorher erbeten. Fernsprecher Nr. 14 Brramwortlicher Schriftleiter, Drucker und Ber'eyer One Meyer w Adorf. Te!.-A0r, Grenader!, Gemetnde-Giro-Konto Adorf 118 Dienstag, den 10. Mai 1921. P° ich-ck.K-Leipzig 8/s es Iahrg. 86. Bekanntmachung, bet». Umtausch der Eiudommensteuermarden. I Umtausch durch die Postoerwaltuug 1. Unbeschädigte Einkommensteuermarken können gegen Steuermarken anderer Worte umgetauscht werden. Liegen erhebliche Viiligkeitsgründe vor, so kann die Erstattung in dar zugelassen werden. 2. Für verdorbene Einkommensteuermarken kann die Erstattung im Wege des Um tausches erfolgen, wenn der Schaden mindestens eine Mark beträgt und wenn von den Marken noch kein oder kein solcher Gebrauch gemacht worden ist, dem ¬ gegenüber durch die Erstattung das Steuerinteresse gefährdet erscheint. Irrtümlich oder zu Unrecht entwertete Steuermarken fallen nicht unter diese Bestimmung; sie werden nicht umgetaitscht. Dasselbe gilt für entwertete oder nicht entwertete Steuermarken, die von Steuerkarten abgelöst oder aus Vordrucken ausgeschnitten sind. 3. Die Anträge aus Umtausch oder bare Herauszahlung sind an die Bedell- Postanstalt des Antragstellers zu richten. H Ersatz durch die Ftuanzverwaltung. In allen Fällen, wo die Postoerwaltung nach Vorstehendem den Umtausch oder Ersatz von Steuermarken nicht vornimmt, sind die Fi»a»zbehör den zuständig. Adorf i. D., am 6. Mai 1921. Das Finanzamt. I ? Ser 10. Mai. -Am 10. Mai sind cs 50 Zähre, seitdem imoteI »um weißen Schwan" in Frankfurt am Main, seit Jahrhunderten bekannte» und berühmten ^uichofe der ehemaligen Krönungsstadt, von Bis- und dem Bevollmächtigten Jules Favre auS der Frieden von 1871 zwischen dem jungen putschen Reiche und der nicht viel älteren fran. dsi-» Republik unterzeichnet wurde. Ein Amerikaner dazu einen goldenen Federhalter mit gleicher teoer gestiftet. Derselbe gelangte aber nicht zur Ver- Endung, sondern eine ganz gewöhnliche Gänsekielfcder, AE sie Bismarck zu benützen pflegte, die vom Ober- uuer des Hotels beschafft worden war. Jules Favve mlte auch bei dieser Gelegenheit die französische Geste entbehren. Er warf die Feder, die die Abtretung Elsaß-Lothringen an Deutschland hatte bestätigen t-AfeU'nach der Unterschrift zur Erde. Bismarck igno- <nd ^Ese überflüssige Demonstration de« Franzosen ° nahm ruhig das ihm zukommende Dokument an sich. sich zu einer solchen Handlungsweise hin- Aulab lassen, hätte der französische Minister allen Hand r E^dt, dem deutschen Reichskanzler dankbar die Nich, Ä drücken. Denn Frankreich konnte sich wirklich t das deutsche Entgegenkommen beklagen. Belsyland überließ im Friedensvertrag die Festung sm- lvrt Franzosen, setzte die Kriegsentschädigung " ursprünglich verlangten '6 Milliarden auf 5 diel Franks, die für Frankreich tatsächlich nicht während deshalb ein ganz unnötiges, weh- Geschrei entstand, und gab sofort 120 000 dm/?^fuugeuLn Freiheit, die die französische Re- 1871 Unterdrückung des ebenfalls im Frühling drin ausgebrochenen Kommune-Aufstandes in Paris vpjWud bedurfte. Diese Kriegsentschädigung von fünf den» ^u c Wies sich tatsächlich als weni g dr ücke n d, «iS?", letzte Rate wurde bereits am 5. September berli^Lahlt, worauf die deutschen Truppen Frankreich Ü Daß Frankreich durch die Zahlung .dieser, sei "Uiarden nicht im mindesten geschwächt war, zeigten '"lossalen militärischen Rüstungen tvährend der > Jahrzehnte. sh- Irgendwelche politische, militärische oder dd/^l.ch aft l ich e Zwangsmaßnahmen enthielt rin-- ^densvertrag für Frankreich damals nicht. Die Verpflichtung, die man in Paris übernahm, Ku» ? Erfüllung der sogenannten Meistbegünsti- ^uusel, eines Meisterstückes Bismarckscher ^Ulnst, das lediglich dem Frieden dienen sollte und km„°uch erfolgreich gedient hat. Frankreich garantierte !s Deutschland dieselben Zollvergünstigungen, die Staaten gewährte, und Deutschland sicherte ltlai»-den gleichen Vorzug zu. Das schien eine aber allen Handelskonflikten, die zu »vra i ^Even Kriege mit den Waffen führen konnten. Wie haben uns dagegen Frankreich und Entente im Vertrage von Versailles chikaniert? d„ist hinterher die Frage aufgetancht, ob die ^.^.9 a b e von Elsaß-Lot bringen an Deutsch» sei ein Fehler der Bismarckschen Politik gewesen deutsche Reichskanzler folgte damals der r ,üimmnng. Forderungen des Großen oiabes, das heißt den dringenden Forderungen hon» ' knd Moltke hatte wohl recht, nach den da- militärischen und politischen Verhältnissen da- Ujsis.öu bestehen. Wenn 1871 Elsaß-Lothringen fran- öaw? ^blieben wäre, hätten wir vielleicht schon 20 einen Revanchekrieg gehabt. Im Besitz »yimn„sab-Lothringen hätten wir auch den Weltkrieg "'Enn nicht politische und militärische Ber- "He« « emgetreten wären, die außerhalb jeder mensch- Voraussicht lagen. Wm. Der Ruf nach der starken Faust. ^rr^?Em Volksglauben ist die 13 keine Glückszahl. nbach, 13. Leiter "der deutschen "Geschäfte, hat das erlebt, .Sein Rücktritt wird heute gewünscht oder gefordert, wie s. Zt. der von Bethmann Hollweg, Michaelis, Hertling. Er hat kein Glück gehabt. Tie Verhältnisse im Innern haben sich bezüglich der Arbeit etwas gebessert, hinsichtlich der Finanzen verschlechtert. Nach außen sind sie trostlos geworden. Herr Fehrenbach kann von der Rücksichts losigkeit der Entente, der er weder eiserne Ner ven, noch eine stählerne Willenskraft gegen überstellen konnte, ein Lied singen. Wo er bestimmen sollte, ließ er sich führen. Das wird ihm nun als! Fehler angerechnet. Aber niemand kann sich Eigen- I schäften geben, die er nicht hat, und er kann erst recht keinen Widerstand leisten, wenn, ihm die Mittel dazu fehlen. Freilich ist es dann nicht zu verwundern, wenn draußen überhaupt der Respekt vor uns verloren geht. I Fragen wir uns indessen einmal offenherzig, seit wie» j lange Deutschland im Ruhm steht, kein Rückgrat mehr« ! zu haben? Fehrenbach war nicht schlechter, als man- z cher seiner Vorgänger, nur hatte er noch weniger Glückt i Tie letzte Hoffnung fällt, die schärfste Attacke kommw Wird der 14. Kanzler etwas an unserem Schicksal « bessern können? ! Er kann es nur, wenn er durch die ganze bisherige Reichswirtschaft einen Strich! ; macht und der unerbittlichen Entente ein neues System« zeigt: das System der alleräußersten Sparsam keit und Ausnützung der heimischen Kräfte. Die Ueberhäufung mit Beamten muß ebenso ein Ende nehmen, wie das dutzendweise Konsumieren von Ziga retten. Wir müssen uns durch Zusammenhalten jeder Mark von den Blutsaugern befreien, dann mögen wir Wieder anders leben. Ob unsere Parteien einen füh- j renden Mann für solche Politik haben, ist allerdings schwer zu sagen. Aber ohnedem geraten wir immer, tiefer in den Armuts- und Abhängigkeits-Sumpf hin» ein, der uns zu verschlingen droht. Wenn die Pariser «Zeitungen heute schon mit der Besetzung von Ham burg, Bremen, Lübeck, Stettin drohen, so brau chen wir noch gar nicht das für möglich zu halten» aber wir sehen, was sie uns bieten zu können glaubenu Und nun gar erst drese losgelafsenen Polen! Ohne einen harten Kanzler geht es absolut nicht. Das Londoner Wanzditlat. Tie Abtragung der 132 Milliarden Goldmark. Tie beim Auswärtigen Amt eingegangene Nute 'er Reparationskommissivn betreffend den Zahiungs- 'lan lautet: s 1. Deutschland wird den in Uebereinstimmung mit Artikel 231, 232 und 233 des Vertrages von Ver sailles durch die Kommission festgesetzten Gesamtbetrag zrc zahlen haben, nämlich 132 Millierse» Goldmark abzüglich s) des bereits auf das Reparationskonto be zahlten Betrages, b) derjenigen Summen, welche von Zeit zu Zeit Deutsch land hinsichtlich des Staatseigentums in den abgetretenen Gebieten usw. gutgebracht werden können und :) aller der Summen, welche von anderen feindlichen oder früher feindlichen Mächten eingehen und hin sichtlich deren die Kommission entscheiden kann, daß - sie Deutschland gutgebracht werden sollen, zuzüglich der belgischen Schuld an die Alliierten. 2. Deutschland soll als Ersatz für die Schuld verschreibungen (Reparation) die nachstehend be schriebenen Schuldverschreibungen ausstellen und über geben: ») Schuldverschreibungen für einen Betrag von 12 Milliarden Goldmark. Diese Schuldver schreibungen sollen bis spätestens 1. Juli 1921 ausgestellt und übergeben werden. b) Schuldverschreibungen für einen weiteren Be trag von 38 Millarden Goldmark. Diese Schuld verschreibungen sollen spätestens am 1. November 1921 «ausgestellt und übergeben werden. c) .Schuldverschreibungen für 82 Milliarde» Goldmark vorbehaltlich späterer Richtigstellung (des Be trages) durch weiter« Ausstellung oder Einziehung vo« Schuldverschreibungen nach Maßgabe des Z 1. Dies« Schuldverschreibungen sollen spätestens bis zum 1. N o- vember 1921 ausgestellt und der ReParationÄooi« Mission ohne anhängende Koupons übergebe» werdew Sie sollen von der Kommission ausgegeben werden, sobald sie überzeugt ist, daß die von Deutschland iw Verfolg dieser Abmachung übernommenen Zahlung.» ausrcichen, um für die Bezahlung von Zinsen (5 Prvz., und Amortisation (1 Proz.) dieser SchuldrerschreibungrH zu dienen. / Nach dem Artikel 3 sollen die Schuldverschreiq bungen durch! das gesamte Besitztum und diH Einnahmen des deutschen Reiches und de» Staaten gesichert sein. 4. Deutschland soll jedes Iahr bis zu dem Rückt« kauf der Schuldverschreibungen aus den zugehörige«! Amortisationsfonds bezahlen: ») ein: Summe von zwei MilkiardenGold«t mark; * d) eine Summe, welche 25 v. H. de« WerteG seiner Ausfuhr in jedem Zeitraum von 12 Mo naten nach dem 1. Mai 1921, so wie von der Kom mission festgesetzt, entspricht, oder wahlweise einen ent sprechenden Betrag, so wie er in Üebereinstimmunpj mit jedem anderen von Deutschland vorgeschlagenen und! von der Kommission angenommenen Index festgestellt werden würde. v) Eine weitere Summe entsprechend 1 v. H. des Wertes seiner Ausfuhr oder wahlweise eine» entsprechend der Vorschrift in d festgesetzten Betrag, immer unter der Voraussetzung, daß, wenn Deutsch land alle seine Verpflichtungen nach dem Plane mit Ausnahme seiner Verbindlichkeit hinsichtlich der aus stehenden Schuldverschreibungen erledigt hat, der in ledem Jahre nach diesem Paragraphen zu zahlende Betrag sich auf den Betrag vermindern wird, welcher in dem Jahr erforderlich ist, um die Zinsen und dis Amortisation auf die dann ausstehenden Schuldver schreibungen zu zahlen. Tie Zahlungen sollen vierteljährlich vor dem Ende jedes Quartals erfolgen. 5. Deutschland wird innerhalb von 25 Ta gen von dieser Benachrichtigung an eine Milliarde Goldmark in Gold oder anerkannten Devisen oder in deutschen Schatzanweisungen mit drei Monaten Lauf zeit entrichten. 6. Die Kommission wird innerhalb von 25 Tagen die besondere Unterkommission einrichten, welche „Ga- ranttekomitee" genannt werden soll. 7. Das Garantiekomitee soll die Verwendung der von Deutschland als Sicherheit verschriebenen Fonds überwachen. Tie so verschriebenen Fonds sollen sein: a) die Einnahmen aller deutschen See- und Land zölle und Abgaben und insbesondere die Erträg nisse aller Einfuhr-und Ausfuhrabgaben; b) die Erträgnisse der Abgabe von 25 v. H. auf den Wert aller Ausfuhr, auf welche eine Abgabe nicht unter 25 v. H. auf Grund der in Artikel 9 in Bezicg genommenen Gesetzgebung Anwendung findet; e) die Erträgnisse solcher direkter oder in direkter Steuern anderer Fonds. Ter Artikel 7 enthält noch weitere Rechte des Garantie-Komitees. 8. Deutschland soll auf Verlangen vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der Kommission solches Material und solche Arbeit beschaffen, wie sie jede der alliierten Mächte zwecks der Wiederherstellung der zer störten Gebiete oder die Entwicklung ihres industriellen oder wirtschaftlichen Lebens bedarf. 9. Deutschland soll Maßnahmen gesetzgeberischer Art ergreifen, um die Handhabung der in den alliierte» Ländern in Kraft befindlichen Gesetze über die deutsch« Reparation zu erleichtern. Tie durch solche Gesetze bewirkten Zahlungen kollen