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rnblatt für Wilsdruff, Tharandt, Noffen, Sievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das Königs. Gerichlsamt nnd den Stadtrath zn Wilsdrnff. Di^e» Blatt erscheint wöchentlich zwei mal, Dienstags u. Freitags und kostet pro Quartal 1 Mark.— Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittags 12 Uhr. 18. Freitag, den 2. März l877. Verordnung des Ministerium des Juneru, die heurige Schonzeit siir die inncngenannten Fischarten betreffend. Das Ministerium des Innern will auf Ansuchen von verschiedenen Fischerinnungen geschehen lassen, daß die in Punkt 2 der Ver ordnung vom 25. April 1875 — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1875 Seite 245 — für folgende Fischarten als: Aefche, Barbe, Barsch, Rothauge, Sander, Schmerl und Weißfisch während der Monate März, April, Mai und Juni angeordnete Schonzeit im heurigen Jahre ausnahmsweise auf die Monate April, Mai und Juni beschränkt werde, so daß Heuer die genannten Fische auch noch während des bevor stehenden Monats März gefangen, feilqcbvten und verkauft werden dürfen. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, am 24. Februar 1877. Ministerium des Innern. , v. Nostitz - Wallwitz. Gebhardt. General - Verordnung. Verbot den Handels mit Rindvieh sowie Dune,er re. betr. Die Verhältnisse gestatten es nicht, das Verbot des Handels mit Rindvieh und dessen Transport ans Landwegen und Straßen ohne Erlaubnisschein bereits Ende dieses Monats wieder aufzuheben. Dieses Verbot dauert vielmehr, ebensowie dasjenige des Handels und Transports von Dünger, Nauchfutter, Stroh und Streumaterialien ohne Erlaubnißschein, ingleichen die Anordnung wegen der Biehreviforen und Biehregifter, bis auf Weiteres fort. Dresden, den 21. Februar 1877. Königliche Kreishauptmannschaft. von Einsiedel. !. Erledigt hat sich die unterm 2. Juni vorigen Jahres hinter dem Handarbeiter Hermann Kretzschmar aus Wilsdruff erlassene öffentliche Vorladung. Königl. GerichtsamL Wilsdruff, am 26. Februar 1877. Gangloff. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 6. April 1877 das der Johanne Christliebe Ebart gcborne Kürschner in Kleinschönberg zugehörige Zweihufcngut Nr. 18. des Katasters und Nr. 16. des Grund- und Hypothekenbuches für Kleinfchönberg, welches Grundstück am 24. Januar 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf T4,TV4 Mark 5V Ws. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 26. Januar 1877. Das Königliche Gcrichtsamt. - vr. Gangloss. Das 3. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen enthält: No. 11. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 22. August 1876 über die Gymnasien, Realschulen und Seminare: vom 29. Januar 1877. No. 12. Verordnung, die Taxe für Patente betreffend; vom 2. Januar 1877. No. 13. Verordnung, die Behandlung nachgemachter und verfälschter Reichsbanknoten betreffend; vom 13. Januar 1877. No. 14. Bekanntmachung, die dem Erbländischen Ritterschaftlichen Creditvereine, sowie dem landwirthschaftlichen Creditvereine im König reiche Sachsen wegen der Stempelabführung zugestandenen Vergünstigungen betreffend; vom 18. Januar 1877. No. 15. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den revidirten Statuten der privilcgirten Scheibenschützengesellschaft zu Dresden enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 27. Januar 1877. No. 16. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative der Striesener Sparcasse enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 30. Januar 1877. No. 17. Verordnung, die Beaufsichtigung von Dampfkesseln durch Ueberwachungsvereine betreffend; vom 8. Februar 1877. No. 18. Bekanntmachung, eine Anleihe des Vereins für Gasbeleuchtung der Stadt Zwickau betreffend; vvm 9. Februar 1877. No. 19. Bekanntmachung, eine Vereinbarung mit der Großherzoglich Hessischen Regierung wegen gegenseitiger Durchführung der Schulpflicht betreffend; vom 10. Februar 1877. No. 20. Bekanntmachung, die veränderte Benennung der Forstcandidaten betreffend; vom 10. Februar 1877. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt in hiesiger Rathsexpedition zur Einsicht aus. Wilsdruff, am 28. Februar 1877. § Der Stadtgemeinderath. Ficker. Aufhebung de^DMsperre. Die in Folge des Ausbruchs der Rinderpest in einem Gehöfte der hiesigen Stadt unterm 11. Februar dieses Jahres angcordnete relative Ortssperre wird hiermit wieder aufgehoben. Wilsdruff, am 1. März 1877. Der Bürgermeister und Ortscommiffar. Ficker.