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Thmndt. Men, Menlthn lind die UMMden. Imtsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommm. Jnsertionspreis 10 Pf. pro dreigespaltene CorpuSzeile. Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne l Nummern 10 Pf. No. 96. WVSWSWWSW» Dienstag, den 29. November 1892. Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Gutsgehöftes No. 114 von Wilsdruff ist die Maul- und Alauenfeuche ausgebrochen, während dieselbe Viehkrankheit in den Orten Röhrsdorf, Blankenstein und Burkhardtswalde wieder erloschen ist. Meißen, am 23. November 1892. Königliche Amtshauptmannschaft. V. Kir«I»1l»»vI>. Montag, den 5. Dezember dss. Js., 10 Uhr Vormittags, sollen in dem Dorfe Grumbach eine Partie Haus- und Küchengeräthe, 1 Decimalwaage, 18 Stück Milchäsche, 3 Sensen, 1 Tisch, I Sopha u. a. m. gegen Baarzahlung versteigert werden. Bieterversammlung in der Herzog'schen Gastwirthschaft daselbst. Wilsdruff, den 24. November 1892. Rend. BiisvU, Ger.-Vollz. Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderathe die Stadtverordneten Herr Stockfabrikant Carl Gustav Fischer, „ Amtsgerichtsrendant Franz Louis Busch und „ Kaufmann Lmil Theodor Görne auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind ein angesessener Stadtverordneter und zwei unangesessene Stadtverordnete sowie ein angesessener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wahltag ist Dienstag, der 6. Dezember dieses Jahres, bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den 45, 46, 53 und 54 der revidirten Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezugnahme aus die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem gedachten Wahltage in der Zeit von Vormittag 9 his Mittag 1 Uhr auf dein hiesigen Rathhause iin Sitzungszimmer vor deni Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall persönlich ihre Stimmzettel, auf welche Zwei ansässige Bürger und zwei rrnansesfigs Bürger, welche wählbar, so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Hiernächst ist noch zu bemerken, daß bei dem Stadtgemeinderathe die Herren Stadtverordneten Restaurateur Carl Hermann Reiche, Stellmachermeister Carl Jnlius Galle, Stellmachermeister Johann Gottfried Dinndors, Stadtgutsbesitzer Richard Max Äuntze, Redakteur Heinrich Adolf Berger und Schuldirektor Friedrich Ernst Gerhardt»,verbleiben und daher dieselben gleich den Herren Stadträthen und städtischen Beamten nicht gewählt werden können, sowie, daß die im Eingänge dieser Bekanntmachung gedachten, aus dem Stadt gemeinderathe ausscheidenden Herren Stadtverordneten wieder wählbar sind. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, den 19. November 1892. Der Bürgermeister. Ficker. Donnerstag, den 1. Dezember ds. Js., Nachmittags 6 Uhr, öffentLichs StadLgememderathssitzmrg Wilsdruff, am 28. November 1892. Der Stadtgemeinderath. Brgmstr. Bekanntmachung. Die in den W 2 und 3 des Straßenregulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer 1 ., seiner Hauöfront entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2 ., bei eintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden, vom Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie das an dasselbe angrenzende Gassen gerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gaffe hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach § 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit § 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 28. November 1892. Dee Bürgermeister. Ficker. Nutzholzneussenauktisn. Von den Revieren des Forstbezirks Grillenbura sollen in dem Gewerbehaus fder früheren Debus'schen Restauration) zu Freiberg, Sonnabend, den 10. Dezember dss. Js., von Vormittags 11 Uhr ab, circa 17000 Aeßmeter weiche Auhkötzer, zum Theil in bereits aufbereitetcm, zum Theil in noch anstehendem Zustande meist als Stammholz unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres über die zu verkaufenden Holzposten rc. besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Königl. Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden speciellen Auetionöbekanntmachungen, sowie die von den Herren Forstreviervcrwaltern zu beziehenden speciellen Auctionsverzeichnisse. Königliche Oberforstmeisterei Grillenburg, am 23. November 1892. X. Oberforstmeister. TageSgftlhllhlt. , unseres Vaterlandes abhänge. Die verbündeten Regierungen Im deutschen Reichstage ist am Mittwoch die Militär- verkennen nicht die Schwere der Opfer, welche die Vorlage Vorlage eingebracht worden. Der Reichskanzler v. Caprivi fordere, aber sie hätten sich überzeugt, daß der bisherige Zustand sagte in seiner Begründung: Es handle sich um keine Partei-!nicht mehr aufrecht erhalten werden dürfe. Eine Ablehnung lache, sondern um eine Angelegenheit, von welcher die Zukunft würde eine ernste Gefahr Hervorrufen. Die heutigen Umstände seien ungünstig, aber wenn wir in einer wirthschaftlichen De pression leben, so erstrecken sich die Wirkungen noch weit über diese Zeitperiode hinaus. Jedes Jahr, um welches die Neu organisation verschoben werde, sei unwiderbringlich verloren. Er könne nicht mit „Krieg in Sicht" aufwarten, er werde nicht