Volltext Seite (XML)
HihmstciiiEniWler Anzeiger Tageblatt für Lnhenkein-SrnMat, Göerlungwitz, Hersdorf, Lermsdorf, ZSernsdors, Wüjtüibrmd, Urspmng, Mittelbach, Langenberg, Falken, Meinsdorf, Grumbach, Tirschheim rc. n Weitverbreitetes Insertions-Organ für amtliche nnd Privat-Anzeige«. Dieser Blatt erscheint mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich nachmittags. — Zu beziehen durch die Expedition und deren Aus träger, sowie alle Postanstalten. Für Abonnenten wird der Sonntags-Nummer eine illustrierte Sonn tagsbeilage gratis beigegebe.r. Abonnement: Bei Abholung mo tätlich 35 Pfg. die einzelne Nummer 5 „ Frei ins Haus monatlich 42 Pfg. vierteljährlich 1. M. 25 Pfg. Durch die Post bezogen 1.25 Mk. excl. Bestellgeld. Jnsertionsgebühren: die sechsgespaltene Corpuszeile oder deren Raum für den Verbreitungsbezirk 10 Pfg., für auswärts 12 Pfg. Reklamen 25 Pfg. Bei mehrmaliger Aufgabe Rabatt. Annahme der Inserate für die folgende Nummer bis Vorm. 1V Uhr. Größere Anzeigen abends vorher erbeten. Nr. 17. Fernsprecher Nr. 151. Freitag, den 22. Januar 1904. Geschäftsstelle: Bahnst 3. 31. Jahrgang. Dev Feldzug gegen die Herero. Der Reiseplan der „Darmstadt" ist vorläufig wie folgt festgesetzt worden: Das Schiff traf Mitt woch nachmittag von Bremerhaven in Wilhelms haven ein, von wo die Abreise nun doch am heutigen Donnerstag nachmittag stattgefunden hat. Am 10. Februar geht der Dampfer in Swakop- mund vor Anker. Er wird Material mitnehmen zur Pattzerung von zwei Lokomotiven und vier Eisenbahnwagen. Ebenso ist nach dem B. T. die Ausrüstung des Expeditionskorps mit Wafferbeuteln vorgesehen. Mit der „Darmstadt" werden 500 Mann Marineinfanterie, 50 Mann Bedienung für die Maschinenkanonen und 250 Mann Eisenbahn- und Telegraphentruppen, die Proviantkolonne und die Sanitätsabordnung befördert. Auch 25 Pferde werden mit eingeschifft. Zum Oberbefehlshaber des Marineexpeditionskorps wurde der Inspektor der Marineinfanterie Oberst Dürr ernannt, der vorher noch vom Kaiser empfangen wurde. Am 30. Januar sollen etwa 180 Mann mit dem fahrplan mäßigen Dampfer „Adolf Wörmann" ahgehen, am 6. Februar 350 Mann mit dem Extradampfer .Lucie Wörmann". In ganz hervorragendem Maße erfordert der Krieg die Verwendung berittener Truppen, weshalb ein erheblicher Teil den Kavallerie regimentern entnommen werden muß. Der Ein wand, daß Kavalleristen für Jnfanteriegefecht weniger auSgebildet sind, wird dadurch hinfällig, daß sie eS mit einem Gegner zu tun haben, dem gegenüber auch die kavalleristische Ausbildung für das Feuer gefecht genügen wird. Von der Schutztruppe für Südwestasrika be findet sich eine größere Anzahl Mannschaften bei ihren Angehörigen in Deutschland aus Urlaub. Sie sind jetzt zum Teil zurückberufen worden. In Südwestasrika wird ein Feldpostoerkehr eingerichtet, wie seinerzeit bei dem China-Feldzug. Die Ansprache de§ Prinzen Heinrich an die AuSreisenden lautete etwa: „Im Verlauf von wenigen Jahren ist es das viertemal, daß daS Seebataillon berufen ist, auf Befehl des Kaisers Schäden zu decken, die in unseren Kolonien entstanden sind. Ich freue mich dessen mit Euch, ich kann sagen, ich beneide Euch, daß Ihr berufen seid, deutschen Ruf und deutsche Ehre aufs neue herzustellen. Ich weiß, daß Ihr freiwillig hinauszieht, das erfordert der Soldatenstand, das ist alte Ueberlieferung, auf die wir stolz sein dürfen. Wenig wird Euch erspart bleiben: Hunger und Durst; aber denkt an Eure Pflicht, an Euren Eid, daran, daß ihr Söhne Eures Vaterlandes seid. Seid gehorsam, haltet gute Kameradschaft und vergeßt nicht, daß der Weg zum Erfolg bei Euch liegt. Jede Kugel erreiche ihr Ziel. Glückliche Reise und Heimkehr! Gott sei mit Euch!" Der „Kölnischen Zeitung" wird aus Berlin telegraphiert: DaS Eingreifendes Kreuzers „Habicht" hat sich unter dem Befehl des Kapitänleutnants Gudewill sehr rasch vollzogen. Das militärische Kommando, welches bisher durch den Bezirksamt mann Fuchs in Swakopmund ausgeübt wurde, ist auf Kapitänleutnant Gudewill übergegangcn. 60 Mann deS „Habicht" sind mit einem Maschinen gewehr auf der Eisenbahn, deren Benutzung durch Regengüsse sehr erschwert war, bis Karibik vorge gangen, daS jetzt zu einer eventuell nötig werdenden Verteidigung vorbereitet wird. In der Nähe zeigen sich mehr zerstreute Banden non Aufständischen. Die Nachrichten aus dem Innern bestätigen, daß Windhuk, Okahandja und andere Stationen belagert und, wie eS heißt, arg bedrängt sind. Das Detachement Zulow befindet sich auf der Station. Durch Beorderung des in Kamerun stationierten Kriegsschiffes „Wolf" nach Swakopmund wird eine Verstärkung deS Landungsdetachements des .Habicht" ermöglicht werden. Diese Verstärkung wird noch vor dem Ablösungskommando eintreffen. Die Kameruner Schutztruppe wird für die Verwendung in Südwestafrika als ungeeignet betrachtet. Stuttgart, 20. Januar. Dem „Schwäbischen Merkur" zufolge haben sich non dem württem- bergischen Armeekorps mehrere Unteroffiziere und etwa 70 Mann als Freiwillige nach Deutsch-Süd westafrika gemeldet. Deutscher Reichstag. 15. Sitzung vom 20. Januar. 1'/. Uhr. An erster Stelle der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Nachtragsetats für Südwestafrika. Die definitive Verabschiedung er folgt ohne jede Debatte. Es folgt die erste Be ratung der Vorlage über die Kaufmannsgerichte. In Verbindung damit wird zur Beratung gestellt ein denselben Gegenstand betreffender, von den Abgg. Lattmann und Liebermann von Sonnenberg (Wirt schaft!. Vgg.) beantragter Gesetzentwurf. Abg. Lattmann (Antis. und wirtsch. Vgg.): Ein Bedürfnis für die Kaufmannsgerichte braucht nicht mehr nachgewiesen zu werden. Dieser Nachweis ist längst erbracht. Dem deutsch-nationalen Hand- lungsgehilfen-Verband ist das Verdienst zu vindi- zieren, diese Frage endlich in Fluß gebracht zu haben. Die G.werbegerichte haben sich vortrefflich bewährt. Es ist deshalb auch unbedingt geboten, die Kaufmannsgerichte an die Gewerbegerichte an zuschließen, wie das ja auch in der Vorlage ge schieht, und nicht an die Amtsgerichte, wie das in juristischen Kreisen gewünscht wird. Die An gliederung an die Gewerbegerichte ist vor allem im Interesse der Beschleunigung des Verfahrens vorzuziehen; aber auch aus dem sozialen Grunde, weil es sich empfiehlt, daß die Kaufmannsgerichte mit der Zeit auch als Einigungsämter fungieren. Bei der Angliederung an Amtsgerichte würde das erschwert werden. Der Regierungs-Entwurf hat leider die Errichtung von Kausmannsgerichten nicht ganz allgemein, sondern nur für Orte mit min destens 50 000 Seelen obligatorisch gemacht. Diese Entscheidung ist aber eine außerordentlich künstliche. Und überdies hat man schon bei der analogen Bestimmung im Gewerbegerichtsgesetze gesehen, wie schwer es ist, einem Anträge auf Errichtung eines solchen Sondergerichts Beachtung bei den Behörden zu verschaffen. In meinem Heimatsorte Schmalkalden wehren sich die kommunalen Be hörden mit Händen und Füßen gegen die Errich tung des beantragten Gewerbegerichts. Weiter ist nötig, die Kompetenz des Kaufmannsgerichts auch auf die Konkurrenzklausel auszudehnen, was in der Regierungsvorlage nicht geschieht. Auch möge die Kommission eine Bestimmung in das Gesetz auf nehmen, daß Vereinbarungen zwischen Prinzipal und Gehilfe», durch welche die gesetzliche Kompe tenz deS Kaufmannsgerichts eingeschränkt wird, nichtig sein sollen. Redner empfiehlt dann noch, entsprechend seinem eigenen Entwurf, einige weitere Abänderungen der Vorlage. Abg. Trimborn (Zentr.): Die Vorlage entspricht einem Wunsche, der auch in unseren Reihen seil Jahren gehegt worden ist. Der Reichstag hat auch schon längst, ohne auf den deutsch-nationalen Verband zu warten, entsprechende Resolutionen ge faßt. Die Vorlage findet bei uns einen warmen Empfang. Ein großer, ja ich glaube sogar der überwiegende Teil meiner Freunde und ich selbst halten auch die Angliederung an die Gewerbe gerichte für durchaus richtig, denn diese haben sich zweifellos bewährt Und das läßt es nur natür lich erscheinen, wenn wir auf diesem einmal be- tretenen Wege fortschreiten. Ein Teil meiner Freunde hängt allerdings an der Angliederung an die Amtsgerichte. Ich halte das nicht für richtig; denn bei solcher Verbindung mit den Amts gerichten ist die Gefahr besonders groß, daß die Wahl der Beisitzer jährlich erfolgt analog der Wahl der Schöffen. Ein solcher Wahlmodus aber paßt ganz und garnicht für ein soziales Gericht. Meine Freunde haben Bedenken dagegen, daß der Vorsitz in einem Kaufmannsgerichte nicht nur ab hängig gemacht wird von der Befähigung für das richterliche Amt, sondern auch von der für den höheren Verwaltungsdienst. Letzteres ist für den Vorsitz in einem Kaufmannsgericht überflüssig. Man sollte dieses Vorsitzenden-Amt lediglich den zum Richter befähigten, den eigentlichen Juristen, vorbehalten. Allerdings muß der betreffende Richter besonders qualifiziert sein; denn das ist richtig, daß es den Richtern heutzutage vielfach an sozialem Verständnis mangelt. Für berechtigt halte ich den Wunsch, die Errichtung der Kaufmannsgerichte nicht erst bei 50000 Seelen, sondern, wie dies bei den Gewerbegerichten der Fall ist, schon bei 20000 Seelen obligatorisch zu machen; sonst machen wir hier dieselben Erfahrungen, wie bei den Ge werbegerichten: daß sich bei den Magistraten immer gewisse Einflüsse geltend machen. Für unzulässig halte ich es, daß, wie es im tz 11 der Vorlage heißt, durch Statut die Wahl der Gehilfen - Bei sitzer an Gehilfen - Verbände übertragen werden darf. Damit nimmt man denen das Wahlrecht, die aus irgend einem Grunde einem solchen Ver bände nicht angehören wollen. Vielleicht, um ein Beispiel zu wählen, weil der Verband antisemitisch ist, wie dies ja bei dem deutsch-nationalen Hand- lungsgehilfen-Verbande der Fall ist. Viel Neigung besteht bei meinen Freunden, den Frauen wenigstens das aktive Wahlrecht zu geben. Ueber die Frage der Vertretung der Rechtsanwälte vor dem Kauf mannsgericht und über Ausdehnung der Kompetenz auf die Konkurrenzklausel lasse ich mich, da das technische Fragen sind, heute nicht aus. Ich selbst meine freilich, man sollte auch letztere Frage gleich hier regeln. Ich beantrage endlich die Ueberweisung der Vorlage und des Gesetzentwurfs Lattmann an eine Kommission von 21 Mitgliedern. Abg. Singer (Soz.): Die Vorlage ist sehr mangel haft; ich erblicke darin die Spuren der Tätigkeit des Zentralverbandes der Industriellen. Soziale Gesichtspunkte kommen in der Vorlage nur sehr mangelhaft zur Geltung. Das ist besonders hin sichtlich der obligatorischen Einführung nur für Orte mit mindestens 50 000 Seelen, sowie der zu sehr beschränkten Kompetenz und ganz besonders hinsichtlich der Bestimmungen über das Wahlrecht zu den Beisitzerwahlen der Fall. Die Einrichtung muß überhaupt obligatorisch, muß auch für die Konkurrenzklausel zuständig sein, auch darf die ge setzliche Zuständigkeit in keinem Punkte durch Ver trag geschmälert und das Wahlrecht darf keinesfalls mittelbar gestattet und Verbänden übertragen werden. Die Wahlberechtigung muß, ohne Unter schied des Geschlechts, mit vollendetem 21. Lebens jahre beginnen, statt erst mit dem 25. Die Kon kurrenzklausel stellt sich überhaupt nur als ein Ausnahmegesetz gegen die Handlungsgehilfen dar, das ihnen ganz unberechtigter Weise das Fortkommen erschwert. Staatssekretär Graf Posadowsky: In Arbeit geberkreisen herrscht vielfach Abneigung gegen die Vorlage. Man meint, das Bestehende sei das Beste. Demgegenüber handelt es sich aber hier um eine große Bewegung unter den Handlungsgehilfen, und zwar auch unter solchen, wie ich ausdrücklich hervorheben muß, die auf nationalem Boden stehen. Weiter besteht Abneigung und zwar in juristischen Kreisen dagegen, hier wieder Sondergerichte zu etablieren unter Angliederung an die Gewerbe gerichte. Es wird in diesen Kreisen die Angliederung an die Amtsgerichte gewünscht. Dann muß aber zuvor eine Verbilligung und Beschleunigung aller Prozesse vor dem Amtsgericht stattfinden. Wenn ferner gewünscht ist, daß nur Juristen als Vor sitzende sollen fungieren dürfen, so gebe ich zu bedenken, daß doch in der Regel die Vorsitzenden vom Gewerbe- und Kaufmannsgericht dieselben Personen sein würden, und eine ganze Anzahl Gewerbegerichts-Vorsitzender sind doch nicht eigent liche Juristen, sondern Verwaltungsbeamte. Ich bitte Sie ferner, es dabei zu belassen, daß nur für Orte mit 50 000 Seelen die Einrichtung obligatorisch ist. Auch geht es zu weit, wollte man alle Handlungsgehilfen ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Einkommens den Kausmannsgerichten unterstellen. Es gibt doch auch Prokuristen mit einem Gehalt bis zu 50 000 Mark; für solche Leute liegen keine Gründe der Art vor, wie sie überhaupt zur Errichtung von Kaufmannsgerichten Anlaß ge geben haben. Diese Leute können sehr wohl bei den ordentlichen Gerichten Recht nehmen. Man hat ferner die Ausdehnung der Kompetenz für die Konkurrenzklausel verlangt. Aber diese Klausel ist eine so tief eingreifende gesetzliche Maßnahme, enthält im gewissen Grade sogar eine Verkehrs beschränkung, eine Beschränkung der Freizügigkeit der Handlungsgehilfen. Allerdings gibt es Fälle, in denen meiner Meinung nach diese Klausel in geradezu Shylock-artiger Weise ausgenützt worden ist. Aber es handelt sich gerade bei dieser Klausel um so feine subtile juristische Fragen, daß es sehr bedenklich sein würde, in solcher Frage den Jnstanzen- zug zu beschränken und dadurch die Möglichkeit auszuschließen, daß das Reichsgericht hierüber end gültige Grundsätze aufstellt. Was die Rechts- anwaltsfrage anlangt, so liegt diese hier anders als bei den Gewerbegerichten, denn es handelt sich bei den Kausmannsgerichten um größere Summen, bis zu 5000 Mark. Ob diese Kaufmannsgerichte auch zu einem Einigungsamte auszubauen sind, damit wird man sich später beschäftigen können. Man hat auch für die Frauen das Wahlrecht ge wünscht; aber hier bei solchem Sondergericht unsere ganzen bisherigen Einrichtungen zu durchbrechen, das würde doch ein bedenkliches Verfahren sein. Ich glaube nicht, daß die verbündeten Regierungen einer solchen Aenderung der Vorlage zustimmen werden. Abg. Beck-Heidelberg (natl.): In das Prinzip der Kaufmannsgerichte fügten sich seine Freunde; es müsse aber dahin gewirkt werden, daß die Bei sitzer auch das Vertrauen derer genießen, denen sie Recht sprechen wollen. Richtiger wäre daher die Angliederung an die Amtsgerichte. Nötigenfalls würden sich aber seine Freunde auch in diesem Punkte auf den Boden der Vorlage stellen. Jeden falls müsse der Vorsitzende ein juristisch vorgebildeter Mann sein. Seine Freunde stimmten dem zu, daß die Kaufmannsgerichte nur an größeren Orten obligatorisch sein sollen. Wenn aber diese Gerichte nicht in Klassengerichte ausarten sollen, dürfe man den Gehilfenverbänden eine solche Wahlberechtigung, wie die Vorlage sie statutarisch ermögliche, nicht zugestehen. Daraus würde ein Kampf um die Macht entstehen. Andererseits werde man den Frauen das Wahlrecht wohl nicht auf d,e Dauer vorenthalten können. Die Entscheidung bei Streitig keiten über die Konkurrenzllausel könne den Kauf mannsgerichten ruhig übertragen werden. Daß diese Gerichte auch als Einigungsamt etabliert würden, dafür sehe ich kein Bedürfnis; denn Streiks im Handelsstande seien ihm noch nicht bekannt geworden. Jedenfalls würden seine Freunde dem Gesetz zustimmen als einem Fortschritt auf sozialem Gebiete. Abg. Henning (kons.) erklärt, seine Freunde glaubten, daß die Regierung mit der Vorlage im allgemeinen den richtigen Weg betreten habe. Für nicht zweckmäßig hielten sie die fakultative Ueber- tragung des Wahlrechts an Gehilfenverbände. Redner ist ferner für die Ausdehnung der Kom petenz der Kaufmanusgerichte auf die Konkurrenz klausel, aber gegen Erteilung des Wahlrechts an die Frauen. Abg. Blell (freis. Volksp.) verwahrt die frei sinnigen Kon'munalverwaltungen gegen den Vor wurf Lattmanns, daß sie sich der Errichtung von Gewerbegerichten widersetzten, und hält es für das richtigste, die Kaufmannsgerichte überall obligatorisch zu machen. Die Entscheidung über Streitfälle aus der Konkurrenzklausel sollte den Kaufmannsgerichten nicht entzogen werden, denn gerade diese seien in solchen Dingen sachverständiger als der ordentliche Richter. Ganz unrichtig sei die Uebertragung der Wahl von Beisitzern an einen Gehilfenverband. Fast mehr angezeigt wäre es, das obligatorische Proportional-Wahlrecht einzuführen. Abg. Schlüter (Reichsp.): B<ü den Gewerbe gerichten habe man gesagt, hier sollen wir 8 sagen und später werden wir wohl noch 0 sagen sollen. Keinesfalls dürfen die Kaufmannsgerichte auch für Orte unter 50 000 Seelen obligatorisch gemacht werden. Uns ist am sympathischsten an der Vorlage ß 17, der bei Mangel eines Kaus mannsgerichts ein Verfahren vor dem Gemeinde vorsteher zuläßt und regelt. Hoffentlich werde davon recht umfassender Gebrauch gemacht. Hierauf wird die Sitzung vertagt. Schluß 5^ Uhr. Morgen: Fortsetzung, dann Servisvorlage. Das Ende des Kampfes in Crimmitschau. Das plötzliche Ende de» Streik« tn Crimmitschau, der ja besonder« in der letzten Zeit die Presse in tensiv beschäftigte, ruft naturgemäß in fast allen