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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Mmtsölatt für das Königliche GerichLsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag rcsp. Donnerstag Mittag. 2. Dienstag, den 6. Jannar 1874. Bekanntmachung. Die zur Führung der Stammrollen beauftragten Behörden in den Aushebungsbezirken der unterzeichneten Königl. Amtshauptmann- schaft werden hierdurch auf die nach 8 60 der Militär-Ersatz-Jnstruction im Monat Januar zu erlassende Aufforderung zur Anmeldung der in die Stammrollen aufzunehmenden Militärpflichtigen, sowie auf die nach H 57 rechtzeitig zu bewirkende Einreichung der Stammrollen, nebst Geburtslisten und sonstigen Belegen, aufmerksam gemacht. Dresden, den 2. Januar 1874. Königliche Amtshauptmannschaft. —von Vieths Ludwig. Verfügung an sammtliche Gemeindevorstande des Gerichtsamtsbezirk Wilsdruff. Mit Bezugnahme auf die Bestimmung in H 60 der Militairersatzinstruction vom 26. März 1868 werden die sämmtlichen Ge meindevorstände hiesigen Gerichtsamtsbezirks hierdurch mit Anweisung versehen, im Laufe dieses Monats durch öffentlichen Anschlag, durch öffentliche Blätter oder auf andere ortsübliche Weise die nach ß 58 in die Stammrolle aufzunchmendcn Militairpflichtigen, sowie deren Eltern, Vormünder, Lehr- oder Brodherrcn unter Androhung der in Z 176 erwähnten Militaircrsatzinstruction angedrohten Strafen zur Anmeldung und Befolgung der im H 59 enthaltenen Anordnungen unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrollen anfzufvrdern, die Stammrollen sofort mit Ablauf des Anmeldungstcrmins (den 1. Februar) abzuschließen und solche nebst Geburtslisten, Geburtsscheinen und sonstigen Belegen, bis zum 2. Februar 1874 hier cinzurcichcn. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, den 2. Januar 1374. Leonhardi. Verfügung an sammtliche Gemeinde-Vorstände im Amtsbezirke Wilsdruff. Unter Bezugnahme auf das Gesetz vom 18. August 1868 und die dazu gehörige Ausführungsverordnung vom gleichen Tage wer den sammtliche Gemeindevorstände hiesigen Amtsbezirks hierdurch mit Auftrag versehen, alle Hnndebesitzer ihrer Ortschaften zu veranlassen, daß sie bei Vermeidung der auf die Hinterziehung der Hundesteuer angedrohten, in dem dreifachen Betrage der letzteren bestehenden Strafe verpflichtet sind, die Anzahl der Hunde, welche sie am 10. llamasr clissss besitzen, an diesem Tage beim Gemeindevorstande anzuzeigen, die Gemeindevorstände aber haben die darüber auszufertigenden vorschriftmäßigen Verzeichnisse längstens bis zum 13. Januar 1874 hier cinzureichen und können auch von diesem Tage ab die Hundesteuermarken gegen Erlegung der dafür zu zahlenden Gebühren in Em pfang genommen werden. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 5. Januar 1874. Tisonkaräi. Bekanntmachung. Die im Reglement zur Ausführung des Wahlgesetzes für den Reichstag des deutschen Bundes vom 28. Mai 1870 § 26 vorge schriebene Ermittelung des Wahlergebnisses im VI. Wahlkreise wird am 14. Januar 1874 von Vormittag 10 Uhr an im Rathhause zu Tharandt stattfinden, was mit dem Bemerken, daß jedem Wähler der Zutritt zu dem Locale offen steht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Dresden, am 29. December 1873. Der für die Wahlen für den Reichstag des Deutschen Bundes im VI. Landes-Wahl-Kreise bestellte Königliche Commrssar Gerichtsamtmann Hofrath Heink. Wilsdruff, den 5. Januar 1874. Ein guter Hausvater richtet beim Jahreswechsel Blick und Ge danken auf sein Haus und die Seinen, vergegenwärtigt sich, was das abgelaufene Jahr denselben — Gutes oder Schlimmes, Frohes oder Trauriges — gebracht hat und erwägt, was das neue wohl bringen werde. Ein guter Patriot thut das Gleiche in Bezug auf die größere Familie, der er angehört, in Bezug auf seine Nation und sein Vater land. Und so wollen wir heule thun. Besonders hervorragende Ereignisse von unmittelbarem Einfluß auf die Geschicke Deutschlands haben sich im Jahre 1873 nicht Voll zogen. Durch die beschleunigte finanzielle Auseinandersetzung mit Frankreich nahm auch die bis dahin fortdauernde Besetzung französi- sicher Gebietstheile ein schnelleres Ende, als früher angenommen worden und unsere noch in Feindesland stehenden Truppen kehrten, gewiß mit frohem Herzen, in die Heimath zurück. Das deutsche Reich hatte davon den Vorthcil, vor jeder Verstrickung in etwaige neue