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Blatt des Königl. Amtsgerichts und des Stadtrathes Wutsnih Abonnements-PreiS: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor. puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haas-n- stein L Vogler u. „Invalid, n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: l. Illnstr. Sonntags- k>latt lwöchentlich), r. Eine landrvirth- sctzafttstche Weirage (monatlich). (scheiM für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Druck und Vertag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Tr-eiundviMziBer Jahrgang. °° H"-"-» 28. November 1891 Sonnabend. Die Ausloosung der für das Jahr 1892 gewählten Hauptschöffen erfolgt am 2. December 1891, Vormittags 10 Uhr in öffentlicher Sitzung deS unterzeichneten Amtsgerichtes. Pulsnitz, am 21. November 1891. Das Königliche Amtsgericht. , vr. Hempel. Söhnel, G.-S. Dienstag, den 1. December 1891, Nachmittag 3 Uhr, kommt in dem Lunzr'schen Gasthofe in Großnaundorf eine Nutzkuh g^gen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 26. November 1891. Kunath, Gerichtsvollzieher. Hol; - Versteigerung. Röhrßdorfer Revier. — M i t t e l g a st h o f zu Großröhrsdorf. Montag, 30. November 1891, Borm. 11 Uhr. 176 weiche und 7 harte Klötzer von 12 bis 35 om Ober-St., 95 fichtene Stangenklötzer von 5 bis 11 orn Ober-St., 52 rrn weiche und 3 rm harte Brennscheite, 394 „ „ „Zf „ „ Brennknüppel, 202 „ „ „ 4 „ „ Stängel, 6,8 Wellhdt. weiches Brennreisig, in den Abth. 29, 30, 33, 35 und 36. Kgl. Forstrentamt Iresöen und Kgl. Forstrevierverwaltung WöHrsöorf zu KteinröHrsöorf, am 19. November 1891. Garten. Rouanet. Der Feldzug gegen die Börse im Reichstag. Im Reichstage sind verschiedene Anträge eingebracht worden, welche darauf abzielen, die Reichsregierung unter Hinweis auf die bekannten Bankschwindeleien in Berlin und anderswo zu gesetzgeberischen Maßnahmen gegen die Auswüchse aufzufordern, welche sich im Bankwesen, wie an der Börse gezeigt haben. Im Allgemeinen hat die Staatsbehörde nicht das Recht, einen Gewerbebetrieb zu controliren, der von einem Staatsbürger geleitet wird, welcher allen seinen bürgerlichen Pflichten getreulich nach kommt. Das darf auch im vorliegenden Falle nicht ver gessen werden, um so weniger, als den wenigen Schwind lern doch eine sehr große Zahl streng reeller Personen gegenübersteht. Man kann nicht verlangen, daß das Bank wesen unter Polizeiaufsicht gestellt wird, denn dadurch Wird das solide Bankgeschäft, das doch nun einmal unbe dingt nothwendig ist, schwer geschädigt und schikanirl Werden. Es muß zunächst darauf hingearbeitet werden, die Auswüchse zu treffen, damit sich das reelle Geschästs- leben um so besser entwickeln kann. Da die vorgclom- menen Vertrauensbrüche und Schwindeleien einen ganz außerordentlich hohen Grad von Gemeinheit zeigen, so müssen die Strafbestimmungen der Strafthat entsprechen. Zunächst gilt es den Schutz des mühsam ersparten Vermögens, das einem Bankier zur Aufbewahrung anver traut wird, weil der Besitzer das Geld in seiner eigenen Wohnung uicht genügend sicher aufgehoben weiß. Da muß festgesetzt werden: Kein Bankier hat das Recht, ihm anvertraute Werthe zu verkaufen oder zu verpfänden, wo fern ihm nicht eine ganz specielle Erlaubniß dazu ertheilt ist. Ein Bankier, welcher diesem Grundsatz zuwiderhan delt, muß schonungslos mit Zuchthaus bestraft werden, es muß ihm auch das Recht entzogen werden, jemals wieder ein gleiches oder ähnliches Gewerbe zu betreiben. Der Vertrauensbruch muß in diesem Falle besonders schwer bestraft werden, weil er nicht nur den Einzelnen betrifft, sondern auch allgemeines Aergerniß erregt und unter Um ständen selbst wirthschaftliche Stockungen Hervorrufen kann. Zum Zweiten ist zu bestimmen, daß kein Bankier das Recht hat, mit dem ihm anvertrauten Vermögen ohne ge naue Erlaubniß des Besitzers zu speculiren. Es ist ferner festzusetzen, und dies ist die Hauptsache, daß der Bankier, welcher einen Kunden zu sogenannten „Zeitgeschäften" ver leitet, bei welchen es sich nicht um wirklichen Kauf oder Verkauf, sondern nur um die Ausnutzung der wechselnden Course handelt, ein Treiben, welches ganz gewöhnlichem Glücksspiel gleich zu achten ist, für etwaige Verluste keinen Anspruch an seinen Kunden erheben darf. Solche Schulden Müssen gesetzlich jür nichiig erklärt werden. Fordert der Bankier für solche Geschäfte die bedingungslose Auslie ferung eines größeren Capitals, so werden sich die Meisten schon hüten, auf diese Leimruthcn zu gehen Das sind die Haupt-Ersordernisse bezüglich des Ver kehrs zwischen Bankier und Publikum. Was die Börse anbetriffk, so sind vor allen Dingen schärfere Strafbestim mungen für den zu verlangen, weicher künstliche Mitte! anwendet, um den Preis der Papiere oder Waarcn künst lich zu beeinflussen. Papiere oder Waaren sind durchaus gleich hinzustellen; es ist ja bekannt, wie unsinnig in letzter Zeit in Korn, Spiritus, Kaffee, Zucker rc. speculirt worden ist. Wer sich auf den Boden der greifbaren Thatsachen stellt, mag so viel speculiren, wie er will, nur das künst liche Drücken oder Treiben der Preise, bei welchem Viele zu Gunsten Weniger gebrandschatzt werden, ist zu be strafen, und zwar mit voller Strenge. Pantscht eine Milchfrau, oder verringert ein Butterhändler durch Zu- thaten den Werth seiner Waare, so ist das Strafgesetzbuch sofort bei der Hand, und doch sind diese Betrügereien nur Kleinigkeiten im Vergleich zu den Dingen, welche an den Börsen alltäglich passiren. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Auf den nächsten Sonntag statlsiudenden Cvncert- und Theaterabend, gegeben von der hiesigen frei willigen Feuerwehr, machen wir hiermit nochmals m An betracht des guten Zwecks der Sache besonders aufmerksam. Das Hornistencorps der freiwilligen Feuerwehr wird bei diesen Aufführungen auch einige brillante Märsche zu Gehör bringen. Pulsnitz. In der letzten Sitzung des Gewerbe vereins wurde auch u. A. aus der „Gewerbeschau" vom Vorsitzenden des Vereins ein Artikel verlesen, der infolge seiner trefflichen Ausführungen verdient, weiteren Kreisen bekannt zu werden: „Ein Wort an die Gewerbevereine! Ein Mitglied des Landesgewerbevereins im Großherzogthum Hessen richtet im Gewerbeblatte die folgenden Ermahnungen an die Orts gewerbevereine. Es ist eine altbekannte und unbestreitbare That- sache, die in ihrer Natur selbst begründet ist, daß die Thätigkeit in allen Vereinen, der Besuch aller Vereins- und sonstiger Ver sammlungen im Winter weit bedeutender ist, als zur guten Som merszeit. Jene auch für die Ortsgewerbevereine wichtigere ZUt des Jahres rückt näher heran und darum mag wohl das nach,vl- gende Wort zur Beherzigung gerade jetzt am Platze sein. — Wenn wir die unzählig vielen Vereine mustern, die wir haben, so müssen wir doch sagen, daß für den Gewerbtreibenden und Handwerker der Ortsgewerbeverein von ungleich grösserer Wichtigkeit ist, als alle anderen Vereine und Gesellschaften, welche der Geselligkeit, dem Vergnügen, den Leibesübungen u.s.w. geweiht sind. Haben doch die Gewerbevereine zum Zweck: eine Ausbildung der jungen, angehen den Handwerker in den Handwerkerschulen, gegenseitige Belehrung der Handwerker und der Mitglieder selbst über alle in das Ge werbe eingreisende Gegenstände und Fragen, und gemeinsames Eintreten sür ihre gemeinsame Sache. Betrachten wir doch einmal irgend einen anderen Stand, wie dort die Mitglieder zur Wahrung ihrer Interessen zusammenstehen, zusammen rathen und thaten. Ist dies auch bei den Gewerbetreibenden so? Wenn auch einige Ortsgewerbevereine recht rege und thätig sind und eifrige und viele Mitglieder haben, so trifft es sich doch an vielen Orten, daß eine große Zahl gute und tüchtige Handwerker sich von dem Gewerbe- vcrcin sern hält und eine andere Zahl solcher, die selbst Mitglieder sind, sich um die Thätigkeit des Vereins nicht kümmert! Warum und woher diese Lauheit? Ist denn unsere realistisch gewordene Welt aus dem Wege, immer noch realistischer zu werden? Haben die Einzelnen nur noch Interesse für sich uud ihr Geschäft» für ihren materiellen Gewinn und für ihr persönliches Vergnügen, aber kein Interesse für ihren ganzen Stand? Wissen dieselben nicht, daß, wenn sie diesen unterstützen, sie auch für sich und ihre Kinder Gutes und Nützliches wirken? Daß auch sie im Gedankenaustausch niit Anderen noch etwas lernen können? Daß auch sie fort und fort sich weiter ausbilden müssen? Wieviel des Neuen hat eS ge rade in unserer Zeit für den Handwerker in Gesetzgebung, Maschi nen, Werkzeugen, Verwendung der Electricität u.s.w. gegeben! Ist da nicht eine von Zeit zu Zeit stattfindende Besprechung für jeden Einzelnen von Wichtigkeit? Und der Ort für diese Besprechungen ist der Versammlungsabend des Gewerbevereins! Drum herein in diesen Gewerbeverein, die Ihr außerhalb desselben steht! Herbei zur gemeinsamen Thätigkeit Eurer Fortbildung, die Ihr seither lau und gleichgültig gewesen seid, die Ihr Euch an den Ver handlungen und Sitzungen nicht betheiligt habt! Arbeitet zusam men zu Eurem Wohle, zum Wohle Eures Standes! Natürlich will aber auch jedes Mitglied des Vereins von demselben etwas haben, es will etwas von ihm erfahren und wissen. Und da ist es gerade Sache des Vorstandes, besonders aber Sache des Vor sitzenden, einzugreisen. Ein tüchtiger Vorsitzender kann den Verein heben, er kann eifrige Mitglieder haben, er kann Freude an dem Verein erleben und seinen Mitgliedern Freude und Befriedigung an demselben verschaffen, wenn er nur die Sache mit der richtigen Hingabe an dieselbe betreibt, wie aber anderntheils ein nachlässiger Vorsitzender den Verein in kurzer Zeit fast vollständig zu Grunde richten kann. Da heißt es immer: Wozu denn die vielen Ver sammlungen? oder: Was soll man denn mit diesen langweiligen Versammlungen! Ja gewiß, wenn sich eine Versammlung nur auf Vorstandswahl, Rechnungsablage und dergleichen beschränkt, so ist dies, wenn auch nothwendig, so doch für die meisten Mit glieder durchaus nicht kurzweilig; aber es kann dies doch im Jahre nur einmal Vorkommen, und da nur die Hälfte des Versammlungs- abends einnehmen, der übrig« Theil des Abends und die übrigen ll Monatssitzungen sind doch für ander« Ding« vorhanden. Da muß für jede Versammlung ein Thema (besser zwei) mr Verhand lung auf der Tagesordnung stehen das nicht etwa zum Berichter statter einen Herrn von Auswärts hat, der darüber Vortrag hält, sondern ein Mitglied des Ortsgewerbevereius selbst muh darüber berichten. Ein solches findet sich immer und für jede Monats sitzung, nicht allein in größeren Vereinen, nein, auch an kleineren Orten! Oder, um diesen letzteren Fall ins Auge zu fassen, sollte es wirklich beispielsweise einem Baumeister zu schwer sein, Einiges über Anlagen von Kesselfeuerungen, wie sie für landwirthschaftliche Einrichtungen Vorkommen, zu erzählen? Das muß nicht «in Vor trag sein, der Betreffende giebt nur seine Erfahrung an, die übri gen Mitglieder greisen dann unter Leitung des Vorsitzenden (der gerade hier anregen und Interesse erwecken muß) ein und die Er örterung (Diskussion) wird m den meisten Fällen so lebhaft werden, und so viel Sioff yervorbringen, daß das Thema an dem einen Abend noch nicht vollständig erledigt werden kann, sondern die Schlußbesprechung für die nächste Sitzung verschoben werden muß, Oder kam, ein Zimmermeister nicht über rechtzeitig oder nicht recht zeitig gesälltes Holz und seine Verwendung eine Besprechung ein- teiten, an der jedes Mitglied sich bethelligen kann, weil Jeder schon mehr oder weniger Erfahrung darin gemacht hat? Kann ein