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Dies«» Blatt erscheint täglich Avead« und ist durch all« Post, anstatt«« de« 3»- und Aurlande« zu beziehe«. Vrei« für Dresdner Journal, da« Vierteljahr IN Lhlr. Znsertiou«gebtch. reu für deu Stau» einer gespaltet»«» Seil« >, Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redtgirt von Karl Biedermann. Inhalt. Das Ministerium und die Wahlordnung. — Zur polnischen Frage. — Verhandlungen der Stadtverordneten in Dresden. — TageSgrschichte: Dresden: Ordensverleihung. Pirna: Landtagswahl. Von der böhmischen Grenze: Exzesse. Berlin. BreSlau. Rhein preußen. Rendsburg. Frankfurt. Karlsruhe. Mannheim. Freiburg. Marburg. Wien. Brüssel. Lombardei. Palermo. Konstantinopel. — Kunst und Literatur: Hofcheatrr: „Der Geizige" und „Der Verschwiegene wider Willen, oder: Die Fahrt von Berlin nach Potsdam." — Feuilleton. — Eingesendetes. — GeschäftSkalender. — OrtSkalender. — Lngekommene Reisende. — La zeig en. ... ... —* Bekanntmachung, die Vertilgung der Maikäfer betreffend. Unter Bezugnahme auf die unterm 30. Marz 1840 wegen Vertilgung der Maikäfer erlassene Bekanntmachung und auf die beigefügte Belehrung über die Naturgeschichte und die Mittel zur Vertilgung der Maikäfer, sowie in Betracht, daß nach den vorliegenden Erfahrungen in dem jetzigen Frühjahre wiederum eine zahlreichere Wiederkehr der Maikäfer zu erwarten ist, werden die Landgemeinden und Grundeigenthümer aufgefordert, innerhalb der ersten 14 Lage, vom ersten Erscheinen der Maikäfer an gerechnet, allenthalben mit vereinten Kräften für deren thunlichste Vertilgung Sorge zu tragen. Dies ist am geeignetsten dadurch zu bewerkstelligen, daß die Bäume in der Morgenkühle, wmn der Käfer starr und un- thätig fitzt, geschüttelt, die Käfer in Gefäßen, die etwas Wasser enthalten müssen, aufgesammelt und entweder durch Stampfen oder durch Aufgießen von kochendem Wasser getödtet werden. Das Ministerium des Innern darf erwarten, daß die Landgemeinden und Grundbefitzer durch besondere, in ihrem eigenen Interesse liegende und ihnen zum Lobe gereichende Thatigkeit der vorstehenden Aufforderung entsprechen werden. ES versieht sich dasselbe insbesondere auch zu den Gutsherrschaften und den Mitgliedern der landwirthschaftlichen Vereine, daß sie durch gute- Bei. spiel und Amegung Anderer zu Förderung der gedachten Maßregel vorzugsweise beitragen werden. Dresden, den 25. April 1848. Ministerium -es Innern. Oberländer. Demuth. Das Ministerium und die Wahlordnung. Man hat sich sowohl in manchen Organen der Presse, als in einigen Eingaben an das Ministerium gegen den Wahlmodus erklärt, welcher von der sächsischen Regierung in Bezug auf die deutsche Volksvertretung angenommen worden ist. Namentlich haben die Einen das Verlangen gestellt, eS sollten die Volksver treter nicht durch Vermittelung von Wahlmännern, sondern un mittelbar von den Urwählern gewählt werden. Andere sind da gegen, daß in jedem der 24 Wahlbezirke nur ein Abgeordneter gewählt werde, und wollen vielmehr in jedem einzelnen Wahl bezirke alle 24 Abgeordnete gewählt wissen. ES versteht sich von selbst, daß das Ministerium die Pflicht auf sich hat, seinen Mitbürgern die Gründe für seine Anord nungen darzulegen. Wir sind in dm Stand gesetzt, solches in kurzen Worten zu thun. Bor Allem möge man einiges Gewicht darauf legen, daß, wie man hier sehr wohl weiß, die Wahlverordnung vom Minister de- Innern bereits entworfen und vorgelegt war, ehe der betref fende Frankfurter Beschluß hier eintraf. Ferner glaubte der Minister die Sache so sehr als möglich beeilen zu müssen, damit die Wahlen zeitig genug vollendet würden, so daß dir Nazional, Vertreter bis zum 1. Mai in Frankfurt eintreffen könnten. Da her war die Verordnung schon in die Druckerei befördert, als der Leipziger VaterlandSverein sein erstes Wort in der Sache sprach. Augenblicklich wurde jedoch die wegen der Selbstständigkeit zu tz. 4 gegebene Erklärung erweitert, später sogar durch eine be sondere Verordnung im freiesten Sinne erläutert. Da trotzdem noch mancherlei Zweifel austauchen, so hat sich bei de-halb gesche hener Nachfrage das Ministerium stets wieder im Geiste der aus gedehntesten Wahlfreiheit ausgesprochen. Es ist daher um so mehr zu beklagen, daß manche Obrigkeiten sich vor der Freiheit zu fürchten scheinen und die betreffenden Vorschriften gegen ihren Geist, ja gegen ihre ausdrückliche Bestimmung mehr auSschlie- ßend als auSdehnend erklären und anwmden. WaS nun weiter den Hauptvorwurf anlangt, daß man Wahlmänner bestellen läßt, so ist dabei das Ministerium von der Ansicht auSgegangen, daß das Institut von Wahlmännern an und für sich nur dann unbedingt verwerflich sei, wenn dabei zu gleich da- aktive und passive Wahlrecht beschränkt werde; daß da-