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ÄckaMU W Aßchn AMMU Nk. 165. zn Nr. 152 des HsuMatteS. 1924. Beauftragt mit der Herausgabe: RegterungSrat Brauße in Dresden. LandtagsverhaMungen. (Fortsetzung der 1v«. Sitzung von Dienstag, den 1. Juli.) (Fortsetzung der Inhaltsangabe der Vorlage Nr. 139.) Das staatliche Krastwagenunternehmen betreibt zur Zeit 18 Linien und besindet sich nach Überwindung der Inflationszeit und der starten Einschränkung des Be triebes in erfreulicher ansteigender Entwicklung. Nach dem jetzigen Stand der Verhandlungen mit den be teiligten Gemeinden sollen im lausenden Kalenderjahr noch weitere 16 Linien in Betrieb kommen, und es kann damit gerechnet werden, das; im Frühjahr 1925 die Zahl der betriebenen Linien auf 44 ansteigen wird. Damit würde dann angenähert der Zustand wieder erreicht sein, wie er im Jahre 1921 zu verzeichnen war. Der Bedarf an neuen Wagen für den ganzen Linienbetrieb wird auf mindestens 50 Omnibusse geschätzt. Außer den regelmäßig betriebenen Krastwagenlimeu hat auch die Einrichtung der Fahrten mit Aussichtswagen, zunächst in Dresden, Leipzig und Bad Elster, sich als außer ordentlich zweckmäßig und wirtschaftlich erwiesen. Die Fahrten haben zugleich zur Hebung des Fremdenverkehrs in Sachsen viel beigetragen. Da auch in anderen Städten, vor allem in Chemnitz, Annaberg und Plauen, ein leb haftes Bedürfnis für die Veranstaltung von Aussichts- wageufahrten besteht, soll die Zahl der Aussichtswagen um sieben erhöht werden. Schließlich wird auch die Be schaffung von sieben neuen Personeu-Anhäuge- und eines Personen-Kraftwagens für die Betriebsüberwachung des Liniennetzes sowie von Ausrüstungsgegenständen für die Wagenhallen neu eingerichteter Linien notwendig. Der Gesamtaufwand für die bezeichnetenNeuanschassungen wird sich auf angefordcrte 1500000 M. belaufen. Berichterstatter Abg. Schurig (Soz.): Ter Haus- haltausschuß L hat das Kap. 16 eingehend beraten. Es handelt sich um die staatlichen Straßenbahnen und Kraftwagenlinien. Nach der Denkschrift vom 5. Januar 1923 war die Lage unserer staatlichen Kraftverkehrs linien und Straßenbahnen geradezu trostlos. Jetzt liegt die Sache so, daß Anfang April bei den staatlichen Straßenbahnen 50 Proz. der Friedensbeförderung wieder herßestellt sind, daß die stillgelegten Betriebe Cotta- Cossebaude, Bühlau — Weißig und Hellerau — Klotzsche wieder ausgenommen, die Fahrpläne verdichtet und Fahrpreistarifherabsctzungen erfolgen konnten. Trotz- dem ist natürlich die Lage immer noch nicht günstig, denn sämtliche Rücklagen sind aufgebraucht, und die Regierung hat erst wieder beginnen können, einen Rück- lagenfonds anzusammeln. Es ist geplant, das etappen weise zu tun, und wir finden in dem vorliegenden Etat die erste diesbezügliche Einstellung. Was die staat lichen Kraftwagenlinien anlangt, so befinden sich zur Zeit folgende Linien in Betrieb: Bahnhof Bad Elster— Bad Elster Ort, Klingenthal—Markneukirchen—Adorf— Bad Elster, Plauen—Rodewisch, Rothenkirchen—Eiben stock, Eibenstock—Johanngeorgenstadt, Plauen—Treuen— Lengenfeld—Rodewisch—Auerbach—Falkenstein,Zwickau —Marienthal, Annaberg—Bärenstein, Annaberg—Jöh stadt, Chemnitz—Neukirchen—Leukertsdorf, Penig—Hart mannsdorf— Chemnitz, Mittweida— Burgstädt — Lim bach, Olbernhau—Rüdenau, Wolkenstein—Marienberg- Zöblitz — Olbernhau, Kipsdorf — Altenberg — Zinn wald, Pirna — Liebstadt, Gottleuba — Hellendorf — Peterswald und Königstein — Schweizermühlc. Im laufenden Jahre werden voraussichtlich noch fol gende Linien in Betrieb genommen werden bzw. sind schon in den letzten Tagen in Betrieb gesetzt worden: Plauen—Olsnitz, Zwickau—Lichtenstein—Callnberg— Olsnitz, Zwickau—Niederplanitz, Waldenburg—Glauchau, Glauchau —Crimmitschau, Bärenstein—Oberwiesenthal, Chemnitz—Thum—Ehrenfriedersdorf—Annaberg, Ober wiesenthal—Fichtelberg, Limbach—Waldenburg, Frei berg—Brand-Erbisdorf,Hainsberg—Rabenau, Sohland— Steinigtwolmsdorf—Oberneukirch, Meißen—Lommatzsch, Oberlungwitz—Wüstenbrand, Leipzig—Merseburg, Chem nitz—Gclenau—Drebach, Dresden—Possendorf. Der Ausschuß vermißte unter den geplanten Linien die Linien Plauen—Hof (Abg. Günther-sPlauenj: Sehr richtig!) und wünscht einmütig, daß die Regierung auch die Wiedereröffnung dieser Linie Plauen—Hof in An griff nimmt, und ich schließe mich als vogtländischer Abgeordneter diesem einstimmigen Ausschnßvotum mit besonderer Wärme an. Die Neubeschasfung deS Wagenmaterials wird vom Ausschuß gebilligt. Die Kraftverkehrsgesellschaft im Freistaat Sachsen A.-G. beabsichtigt gegen den Herbst hin eine Kapitalerhöhung. Der Staat ist mit 54 Proz. an dieser Gesellschaft beteiligt, und wir müssen uns demnach selbstverständlich auch an dieser Kapitalerhöhung beteiligen. Ich möchte deshalb schon heute dem Hause davon Kenntnis geben, daß uns in Bälde eine ent sprechende Vorlage zugehen wird. Der Ausschuß beantragt, die Vorlage Nr. 139 in Schlußberatung anzunehmcn und die Einstellungen in Kap. 16 des ordentlichen und Tit. 11 des außerordentlichen Etats zu geneh migen. Aba. Ulbrich (Dtsch. Bp.): Wir ersuchen, daß für die staatlichen Kraftwagenlinien Arbeiterfahrkarten auSge- geben werden, zu einem Preise, der sich zum Lohne der Arbeiter in einem tragbaren Verhältnisse befindet. matzsch wieder zu eröffnen. Die Gemeinden haben schon der Begründung der Vorlage darauf, daß bei der Ge längst die erforderliche Garantie übernommen, und ich werbesteuer und bei der Grundsteuer heute noch ein Zu ¬ kann mir nicht denken, welche Hindernisse noch im Wege liegen. Hierauf wird einstimmig antragsgemäß beschlossen. Pun Grundsteuer erhoben werden konnte, war doch nur und aber vollkommen der rario Ie»is des Gesetzes, wenn viele Gemeindeverordnete zur Erholung verreist sind, Dresden-N. werden am I.Juli 1924 zu einer Amts- hauptmannschaft vereinigt. Mit diesem Zeitpunkt er ledigt sich die Zuständigkeit ihrer bisherigen Bezirks tage und Bezirksausschüsse, es muß ein neuer Bezirks tag und ein neuer Bezirksausschuß gewählt werden. Ta der neue Bezirkstag infolge der Friftbestimmungcn, über den Bezirksausschuß bei der Amtshaupt Mannschaft Dresden betr. wenn der rückständige Betrag 10 Goldmark über steigt nsw. Dieses Gesetz tritt'mit Wirkung vom I.Juli ab in Kraft. Abg. Dr. Weigel (Tem.): Wenn man bedenkt, daß als Steuerverzugszuschlag halbmonatlich 5 Proz., monat lich 10 Proz. und im Jahre 120 Proz. als Verzugszinsen erhoben werden sollen, so ist das alles andere, als sittlich und moralisch in; Geschäftsverkehr zu bezeichnen. (Sehr richtig! in der Mitte und rechts) Man verweist - Abg. Schreiber (Dtschnat.) bittet die Negierung dringend, so bald wie möglich die Linie Meißen—Lom matzsch wieder zu eröffnen. Die Gemeinden haben schon schlag von 20 — 30 Proz. pro Monat gesetzlich erhoben werden kann. Ich verstehe nicht, wie man die Erhebung von 20—30 Proz. als mit der ratio leg» in Einklang schlägt die Regierung folgende Zwischenregelung in Vorlage Nr. 140 vor: Ter Bezirksausschuß bei der neu gebildeten Amtshauptmannschaft Dresden wird bis zur Wahl eines Bezirksausschusses durch den neu zu bildenden Bezirkstag aus den am 1. Juli 1924 vorhandenen Mitgliedern der bisherigen Bezirksausschüsse der Amtshauptmannschaft Dresden-A. und Dresden-N. gebildet. Die Mitglieder des neuen Bezirksausschusses sind bis längstens zum 30. September 1924 zu wählen. Die für die Wahl der Bezirkstagsabgeordneten in 8 210 Abs. 5 der Gemeindeordnung gesetzte Frist wird bis 31. August 1924 verlängert. Abg. vr. Tehne (Dem.) bittet, wegen der Sommer- fericn den Wahltag nicht vor Mitte August zu legen. Die Vorlage wird einstimmig in sofortiger Schluß beratung angenommen. Punkt 7: Erste Beratung über die Vorlage Nr. 141, den Entwurf eines Gesetzes über den Verzugs zuschlag und die Stundungszinsen betr. Der Entwurf lautet in seinen Hauptbestimmungcn: inan diese Papiermarkverzinsung noch auf die gegen wärtigen Verhältnisse anwenden will. Wir müssen des halb fordern, daß diese 20—30 Proz als Zuschlag voll kommen beseitigt werden, und wir müssen ferner fordern, daß die Höhe der in der Vorlage geforderten Verzugs zinsen wesentlich herabgesetzt wird. (Sehr richtig! rechts.) Wird eine Zahlung, die auf dem Gebiete der Ge werbesteuer eiuschließlich der Abgabe nach Maßgabe der in, Gewerbebetriebe gezahlten Gehälter und Lohne, der Grundsteuer oder der Aufwertungssteuer gewissen Anreiz für pünktliche Steuerzahler zu erreichen. Nicht anders liegt es auch bei den in § 2 in der Steuerordnung vorgesehenen Stundungszinsen. Die Mehrzahl der Steuerzahler, die nicht in der Lage ist, ihre Steuern pünktlich abzuführcn, tut eS nicht aus bösem Willen, sondern weil sie wegen der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse dazu gegenwärtig nicht in der Lage sind. Wir können deshalb diese Vorlage nicht als eine geeignete Grundlage ansehen und beantragen die Ver weisung der Vorlage an den Rechtsausschuß. (Bravo! bei den Dem.) Abg. Schmidt (Ttsch.Vp.): Ich und meine politischen Freunde begrüßen die Vorlage Nr. 141 deshalb, weil sie den für die Tauer unhaltbaren Zuständen abhelfen will, die gegenwärtig von den zur Gewerbe- und Grund steuer Beitragspflichtigen als hart empfunden werden. Ein Verzugszuschlag von 20 bis 30 Proz, der zur Zeit der Inflation ferne Berechtigung haben mochte, ist gegen wärtig im Zeichen wertbeständiger Währung eine un tragbare Belastung und unvereinbar mit der allgemeinen Wirtschaftslage. Manche Behörden haben leider unter Berufung auf die bestehenden Bestimmungen in letzter Zeit von diesem Verzugszuschläge recht ausgiebig Ge brauch gemacht. Bei Festsetzung solcher Zuschläge sind sie nicht selten ganz willkürlich verfahren und bei der Einhebung vielfach recht rigoros vorgegangen. Das hat nicht mit Unrecht viel böses Blut gemacht. Es sind mir Fälle bekannt, in denen Steuerzahler zum fest gesetzten Stcucrtcrmine wegen zu großen Andranges zur Steuerstelle an die Zahlstelle nicht hcrankommen " bestehend bezeichnen kann, denn dieser 20—30prozentige Punkt 6 der Tagesordnung; Erste Beratung über Verzugszuschlag, der damals mehr als ein gewisser Geld- die Vorlage Nr. 140, den Entwurf eines Gesetzes entwertungszuschlag bei der Gewerbe- und bei der innerhalb der Inflationszeit gerechtfertigt, um die Ent wertung des Geldes auszugleichen. Es widerspricht Tie Amtshauptmannschaften Dresden-A. § 2. Tie bei Stundung der Gewerbesteuer einschließlich der Abgabe nach Maßgabe der im Gewerbebetriebe gezahlten Gehälter und Löhne, der Grundsteuer oder Aufwertungsstcuer zu entrichtenden Zinsen (§ 105 Abs.2 der Reichsabgabenordnung) betragen mindestens fünf und höchstens zwölf vom Hundert jährlich. StundungSzinsen werden nur dann erhoben, wenn der gestundete Betrag 10 Goldmark übersteigt und die Zinsen im Einzelsalle wenigstens 1 Goldmark betragen. Der Zinsbetrag ist auf den nächsten durch fünf teilbaren Goldpfennigbetrag nach unten abzurunden. 8 3- Tas Finanzministerium wird ermächtigt, die Löhe, die Berechnung und die Erhebung des Verzugszuschlags sowie der Stundungszinsen abweichend von den Vor schriften in 8 1 Abs. 1 und 2 und 8 2 zu regeln. 8 4- Tie Vorschriften in 88 1 und 2 gelten sinngemäß für die Steuern und sonstigen Abgaben der Gemeinden und Bezirksverbände. Abg. Lieberasch (Kom.): Es wäre angebracht, die Schilder, die oben im Erzgebirge, in Bad Elster usw. noch an den früheren Haltestellen vorhanden find „Königliche Kraftwagengesellschaft" endlich einmal zu beseitigen. (Zuruf rechts: Ach herrse I Tas Nt die Hauptsache!) Wenn man hier die Mittel dazu bewilligt seitens des Staates, um den Kraftwagenverkchr zu heben, der nicht für die Gesamtheit der Bevölkerung, sondern zum großen Teil nur für die etwas Wolflhaben- deren in Frage kommt, wäre es auch angebracht, bas; in den staatlichen Straßenbahnen eine Verbesserung der Verkehrsmittel in Angriff genommen würde. Ich habe einmal den Versuch gemacht, auf der staatlichen Straßen bahn Dresden-Mickten-Zitzschewig zu fahren, aber aus Gesuudheitsrücksichten bin ich unterwegs abgefliegen. Die Wagen schleudern so infolge des schlechten Unter baues und der schlechten Wagen selbst, daß die Gefahr von Darmverschlingungen nach kurzer Zeit gegeben ist. (Große Heiterkeit.) Hier müßte die Regierung dafür sorgen, daß auch diese Verkehrsmittel den Gesundheits verhältnissen der ausgehungerten Arbeiter Rechnung tragen. Abg. Bauer (Dtschnat.) tritt warm für die Emrich tnng der Linie Plauen—Hof ein. Daß sie nicht so rentabel gewesen ist, liegt vor allen Dingen daran, da;; man ans dieser Linie die Fahrten immer wieder so verändert hat, daß das Publikum nie recht wusste, wann der Omnibus überhaupt fährt. Den dortigen Gemeinden muß aber selbst unter Opfern geholfen werden, damit der Bezirk wirtschaftlich wieder gehoben wird. Tenn mit der Stabilisierung unserer Währung bedeuten 10 Proz. pro Monat doch nichts anderes als einen die m der Ausführungsverordnung zum Wahlgesetz grenwulosen Zinswucher, dessen sich ein Land zu aller- über die Bczirksvcrsammlnngen, Bezirksausschüsse usw. letzt schuldig macken sollte. (Sehr richtig! rechts.) Wir vom 12. Juli 1919 gesetzt sind, nicht vor Mitte August müssen fordern, daß die Sätze sich nur innerhalb des 1924 gewählt werden kann und sogar bis Ende August des all^ verschoben werden mochten, da bis Mitte Augun scbr höheren Betrag als tragbar ansehen kann, um einen oer Grundsteuer oder der Auswertungssteuer konnten. Sic mußten unverrichteter Tinge wieder nach geschuldet wird, nicht rechtzeitig entrichtet, so ist für Hause gehen, und als sie dann am anderen Tage die icden ans den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden ange- Steuern bezahlten, wurden sie für einen vollen Monat sangenen halben Monat ein Zuschlag in Höhe von mit 20 Proz. Verzugszuschlag belastet. Aber so, wie ? vom Hundert des Rückstandes zu zahlen. Als Zah- l „nS die Vorlage vorgelegt ist, können wir sie auch nicht ."'AI- 'M ^m^-^5^?,bstimmung gelten auch die guthcißcn aus den gleichen Gründen wie der Herr Zusch.age gemäß § Abs. 2 der Reichsabgabenord- Vorredner. Wir werden unsere Wünsche im Ausschuß nung, aber mcht Geldstrafen und Kosten. Als halber vorbringen. (Bravo!) Monat gilt ein Zeitraum von 15 Tagen; hat ein! Monat mehr als 30 Tage, so wird der 31. Tag nicht Ainanzminifte» vr. Reinhold: Die beiden Herren gerechnet. Wird die Zahlung innerhalb der auf den Redner haben schon ausgeführt, daß das vorliegende Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden Woche entrichtet, so Gesetz eine wesentliche Ermäßigung der meisten jetzt wird ein Zuschlag nicht erhoben. geltenden Verzugszuschläge in Sachsen bringen soll. Der <BerzugS)zujchlaa wird nur von vollen Gold- Wir haben selbst bedauert, daß wir nicht von unS au» mark des rückständiaen Betraa» und nur dann erhoben,' eine geringere Summe als 5 Prozent pro angefangenen