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Der Maememe Anzeiqer erscheint wöckk-iluch zwerMal: Mittwoch und Sonnabend. Abonnementspreis: viertel nihrlich ab Nchaüer I,05sMk. ei >rewr Zusendung durch Boten ins Haus 1 Mark 25 Pfennige, durch die Post 1,05 Mark ausschl. Bestellgeld. Be stellungen nehmen auch unsere Zcitungsboten gern entgegen. Amtsblatt für dre Grtsöekördl und den Kemeinderat zu ?Lretnig. Inserate, die 4 gespal tene Korpuszeile 12 Pf. sür Inserenten im Rödertale, für alle übrigen 15 Pf., im amt lichen Teile 20 Pf., und im Reklameteil 40 Pf., nehmen außer unserer Geschäftsstelle auch sämtlicheAnnoncen-Expe. ditionen jederzeit entgegen. Bei größeren Aufträgen und Wiederholungen Rabatt Lslksl°-Inreigrr lür äie yttsOalten Mlmq, grstzröbrrLott sssüzivslcle, sfznhenibsl unä Umgegenä. Inserate bitten wir sür die Mittwoch-Nummer bis Dienstag vormittags II Uhr, für die Sonnabend-Nummer bis Freitag vormittag II Uhr einzusenden. Schriftleitung, Druck und Verlag von A. Schurig, Bretnig. Nr. 46. Sonnabend, den 9. Juni 1917. 27. Jahrgang Auszug aus der Verordnung, zur Ausführung der Bekanntmachung des Reichskanzlers über eine Ernte- fiächenerhebung im Jahre 1917 vom 20. Mai 1917 (R. G. Bl. S. 413); vom I. Juni 1917. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 oes Gesetzes über die Ermächtigung des Bundes rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichsgesetzblattt Seite 327) eine Ernteflächenerhebung im Jahre 1917 (Rcichsgesetzblatt Seite 413) angeordnet. Zur Ausführung dieser Verordnung wird u. a. für das Königreich Sachsen folgendes bestimmt: 8 1- In der Zeit vom 15. bis 25. Juni 19! 7 sind durch Befragung der Betreibsinhaber oder ihrer Stellvertreter festzustellen die Ernteflächen beim feldmäßigen Anbau von: I. Weizen a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 2. Spelz-Dinkel, Fesen- sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht), 3. Roggen a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 4. Gerste a) Winterfrucht, b) Sommerfrucht, 5. Hafer, 6. Gemenge aus den Getreideernten I—5, 7. Buchweizen, 8. Hirse, 9. Hülsenfrüchten . a) Erbsen und Peluschken b) Eßbohnen (Stangen-, Buschbohnen) e) Linsen 6) Acker-(Sau-)Bobnen «) Wicken k) Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art untereinander oder mit Getreide oder anderen Körnerfrüchten zur Körner gewinnung g) Lupinen zum Unterpflügen, zur Grünfutter- oder Körnergewinnung, k) aller Arten Hülsenfrüchte, außer Lupinen, zur Grünfuttergcwinnunz, rein im Gemenge, auch mit Getreide, 10. Oelfrüchten a) Raps und Rübsen, b) Mohn, c) übrige Oelsaaten (Leindotter, Senf, Sonnenblumen und andere), II. Gespinstpflanzen Ü) Flachs (Lein), b) Hanf, 12. Kartoffeln a) Frühkartoffeln, b) Spätkartoffeln, 13. Rüben- und Wurzelfrüchtcn a) Zuckerrüben, oder b) Runkelrüben, c) Kohlrüben (Steckrüben, Bodenkohlrabi, Wruken, Dotschen), 6) Mairüben, Wasserrüben, Herbstrüben, Stoppelrübeu (Turnips), e) Möhren (Karotten), 14. Gemüse zur menschlichen Nabrunq a) Weißkohl, d) allen sonstigen Kohlarten, c) allen sonstigen Gemüsearten, 15. Futterpflanzen zur Grünfutter- und Heugewinnung a) Klee aller Art, auch mit Beimischung von Gräsern, b) Luzerne, c) allen sonstigen Futterpflanzen (Serradella als Hauptfruchl, Esparsette, Mais u. a.), auch in Mischung, sowie die Bewässerungs- und anderen Wiesen, die gesamten bestellten und nicht bestellten Acker flächen und die Weidcflächen. Die durch Rundschreiben der Reichskartoffelstelle vom 22. Mai 1917, Gesch.-Nr. k. 17650, den Kommunalverbänden aufgegebene Feststellung dec Ernteflächen der feldmäßig angebauten Frühkartoffeln läuft neben der unter 12 vorgeschriebenen Erhebung der Anbauflächen von Kar toffeln selbständig her. Höchstpreise für Schweinefleisch. Nach Gehör der Preisprü'ungsstelle werden in Abänderung der Verordnung vom 9. Februar 1917 folgende neue Höchstpreise für Schweinefleisch festgesetzt: /V Frisches Fleisch. Schweinefleisch (Rücken, Kamm, Keule usw.) Speck, Schmer, Gewiegtes beste hausschlachtene Blut- und Leberwurst, der- gestellt aus frischem Schweinefleisch Knoblauchwurst Mettwurst 8. Pökelware. Pökelfleisch jeder Art gepökelter Speck L. Räucher wäre, die vor dem 1. Mai 1917 Rauchfleisch einsch. Schinken, hartgeräucherte Mett- und Blutwurst, hartgeräucherter Speck 1,50 das Pfd. 1,60 1,80 2,40 k, V 2,20 2,30 hergestellt worden ist. 2,80 das Pfd. Die unter L und L bezeichneten gepökelten und geräucherten Fleischwaren dürfen nur in der Woche verkauft werben, für die seitens der Königlichen Amtshauptmannschaft der Verkauf aus den Pöketbeständen der Innung genehmigt worden ist. Es wird künftig in der Regel im Monat in einer Woche frisches Schweinefleisch und in drei Wochen Pökelware zum Verkauf kommen. Der für frische Wurst festgesetzte Preis gilt nur für Ware von erst klassiger Beschaffenheit. Für geringwertigere Wurst darf nur ein entsprechend niedrigerer Preis verlangt werden. Die Preise für Räucherware gelten nur für hartgeräucherte, nicht dagegen für leicht angeräucherte Ware. Kamenz, am 4. Ium 1917. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Stadträte zu Kamenz und Pulsnitz. Mre Nacdncblen Die österreichisch-ungarischen Truppen erweiterten durch die Erstürmung einer Höhe bei Jami ano ihren Erfolg und behaupteten alles ge wonnene Gelände. Die Zahl der gefangenen Italiener bei Jamiano ist auf über 10 000 gestiegen. Der bisherige russische Handelsminister Konowalo erklärte, daß durch die Arbeiterschaft die völ lige Auflösung des Reiches verursacht werde. Der verfassunggebenden Versammlung Rußlands wird die Enteignung der Apanagen, der Kloster ländereien und des Privatbesitzes unterbreitet werden. In Rußland wurden vom Senator Engelhardt wieder neue große Unterschieifen entdeckt, die sich auf viele Millionen Rubel belaufen. Die Pariser Ausgabe des „Newyork Herald" fordert, daß Neutrale, die in Frankreich an sässig sind, eine neutrale Legion sür den Front dienst bilden. Die holländische Regierung hat dem Hilfsaus schuß für Belgien und Nordfrankreich 12 000 Tonnen Getreide zur Verfügung gestellt. Amerikanische Mißstimmung über Wilson. Der „Times" wird unter dem 27. Mai aus Washington gedrahtet, daß das amerikanische Volk erstaunt sei über die politische Schwenkung des Präsidenten, der dem amerikanischen Volke bis vor kurzem gesagt hatte, daß der Krieg ihm nichts anginge und daß es sich selbst und der Welt am besten dienen könne, wenn es sich vom Kriege fernhalte. Vor allem könne das ameri kanische Volk nicht einsehen, daß die Führung des deutschen Unterseebootkrieges jetzt tatsächlich schlimmer sei als zu einer Zeit, zu der der Prä sident sie duldete. Die Mystifikation des ame rikanischen Volkes sei erhöht worden durch die Erklärung des Präsidenten in einer kürzlich ge haltenen Rede, wonach die Vereinigten Staaten keinen besonderen Klagegrund gegen Deutschland hätten und sie nichts aus dem Krieg gewinnen könnten. Warum, so frage man sich, kämpfen dann die Vereinigten Staaten? Etwa, um die Kastanien für England aus dein Feuer zu ho len? Solche Fragen höre man selbst in den Wandelgängen des Kapitols. Sie seien niemals erschöpfend beantwortet worden. W.T.B. verMLrz unä ZäLMrr. — Donnerstag, den 14. Juni 1917, vormittags 9 Uhr öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses. Die Tagesoronung hängt im Dienstgebäude der Amtshauptmann- schaft Kamenz aus. Beseitigung der Pfennigrechnung bei Telegrammen. Während des Krieges wird bekanntlich ein Wortzuschlag im Betrage von 2 Pfg., mindestens 10 Pfg. von jedem Telegramm, erhoben. Vom I. Juli ab wird diese Reichsabzabc auf die dem Gesamtbeträge der Abgabe zunächstliegende, Lurch 5 teilbare Zahl nach oben oder unten abgerundet. Die Telegrammgebühren werden also wieder in „runden" Beträgen erhoben. Bautzen. Die Dienstzeit bei der König!. Kreishauptmannschaft findet bis auf weiteres wie folgt statt: Montag bis mit Freitag vorm. 8 bis I, nachmittags 3 bis 5 Uhr, Sonnabends nur vorm. 8 bis I Uhr. Pirna. Russen im Walde. Bei Begehung seines Jagdreviers in der Gegend von Pirna hat ein Bürger der Vorstadt Plauen dieser Tage im Walde drei Russen beim Braten von Kar toffeln angetroffen. Rohe, geschälte Kartoffeln, in Scheiben geschnitten, hielten sie, an dünne Zweige gesteckt, über das Feuer. 25 Pfund ge stohlene Kartoffeln führten sie noch bei sich. Vor sechs Tagen hatten sich die Russen von ihrer Arbeitsstätte in Schlesien entfernt, der sie von ihrem Gefangenenlager zugewiesen waren. Sie wurden der zuständigen OrtSbehördc über geben. Dresden. (Ein Wurstdieb.) Am Mitt woch mittag erregte in der Webergasse die Fest nahme eines gut gekleideten älteren Mannes Aufsehen. Er hatte in einem dortigen Geschäfte Wurst gestohlen, dessen Besitzes er sich aber nicht lange erfreuen konnte. Da er sich ferner Zitie rung nach dem I. Polizerbezirke beftig wider setzte, mußte er mit Gewalt dorthin gebracht werden. Dresden. Ein zehnjähriger „Artist" auf Reisen. In der Nacht zum Mittwoch gegen 12 Uhr wurde auf der Haltestelle Vorstadt Plauen ein Knabe aufgegriffen, der dort soeben mit dem Zuge augelangt war und kein Ziel seines nächt lichen Ausflugs angeben konnte. Dem 28. Wohl fahrtspolizeibezirk in Vorstadt Plauen übergeben, sagte er aus, daß er Paul Krassik heiße und aus Bischofswerda komme. Da er Geld bei sich führte, gab er über dessen Erwerb an, daß er es sich mit Vorführung von „Kunststückchen" verdient habe. Um diese Behauptung zu er härten, ließ er sogleich einige akrobatische „Par terre-Tricks" sehen, worauf er dem Kinderheim „Marienhof" übergeben wurde. Lunzenau. (Zur Warnung.) Nach dem Genuß größerer Mengen des auf den Wiesen massenweise wachsenden sogenannten „Sauer ampfers" starb hier unter entsetzlichen Qualen ein zehnjäriger Knabe. Zwickau. Ein tödlicher Unfall ereignete sich im hiesigen Steinkohlenrevier. Der 39 Jahre alte Förderaufseher Unger aus Niederplanitz stürzte in einem hiesigen Schachte ab und wurde tot aufgefunden.