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Tageblatt Dienstag, den IN. Mai. 113. Erscheint jeden Wochentag früh S Uhr. Inserate wer den bi« Nachmittag» Z Uhr für die nächst erscheinende Nummer angenommen. W57. Preis vierteljährlich is Ngv. Inserate werden die gespaltene Zelle oder deren Raum mit b berechn«, - d. ' ! l, - I/, , Freiberger Anzeiger und Tagesneschichlk. Sachsen. Ueber die bevorstehende Feier des 25jährigen Bestehens der sächsischen Städteordnung enthält das „Dr. I." einen länger» Artikel. Nach einem geschichtlichen Ueberblick (am 31. Mai 1832 erfolgte in Dresden durch den königlichen Commiffar v. Falkenstein die Einführung der neuen städtischen Behörde) sagt der Artikel über das städtische Regi ment in Sachsen, welches in den ältesten Zeiten von landes herrlichen Voigten und Schultheißen geführt worden war: „Es halte sich erst im Anfänge des 15. Jahrhunderts selbstständiger ausgebildet, wo die voigteilichen Rechte, namentlich die Gerichts barkeit, allmälig von den meisten Städten käuflich oder pfand weise erworben wurden. Die Ausführung dieses Regiments war dem Rathscollegium übertragen, dessen Milglieder schon früh Antheil an der Polizeipflege nahmen, auch als Schöppen im Stadtgericht erschienen. Dieser Zustand hatte sich bis kurz vor Einführung der gegenwärtigen Slädteordnung in den mei sten Städten fast unverändert erhalten. Die Stadträthe er gänzten sich selbst durch eigene Wahl und wurden von der Landesregierung bestätigt. Sie übten die Polizekgewalt und verwalteten das städtische Vermögen; nur für Leipzig und Dresden bestanden eigene Polizeibehörden. Die Vertretung der Bürgerschaft war eine sehr unvollständige; sie bestand nur bei den StaLtanlagen und bei Ablegung der städtischen Rechnungen; Lie Viertelsmeister und Ausschußpersonen waren die einzigen wirklichen Repräsentanten der Bürgerschaft. Erst seit 1817 wurde in Leipzig und Dresden die Bürgerschaft nebst den übrigen Ein wohnern für gewisse, durch besonderes Regulativ bestimmte Fälle von den Communrepräsentanten vertreten. Stadtauflagen durf ten nur mit landesherrlicher Genehmigung gemacht werden; die Ablegung der Rechnungen sollte alljährlich entweder bei der Ne gierung oder bei den Bezirksämtern erfolgen. Die Stadlrälhe zu Dresden und Leipzig waren aber durch die Privilegien vom 6. Sept. 1675 und vom 23. Sept. 1701 von der Verpflichtung zur Ablegung Ler jährlichen Rechnung befreit. Uebrigens gab es keine Gesetze über die städtische Verfassung, mit Ausnahme einiger gesetzlichen Bestimmungen über die Erwerbung des Bür gerrechts. Es liegt in der Natur der Sache, daß unter diesen Verhältnissen von einem wirklichen Gemeindeleben, von activer Bctheiligung der Bürgerschaft an dem Gedeihen der städtischen Angelegenheiten keine Rede sein konnte." Der heutige Zustand der städtischen Verfassungen stehe, so fährt der Artikel fort, im leuchtenden Gegensatz zu jenen alten Einrichtungen. Heute er blicke man die Bürgerschaft in einer Stellung, welche ihr an den wichtigsten öffentlichen Rechten einen wesentlichen Antheil gewährleiste, ihrer Thätigkeit einen großen Spielraum einräume und die Verwaltung der städtischen Angelegenheiten in Einklang bringe mit den der Staatöverfassung zn Grunde liegenden Prin- cipieu. Die Antheilnahme des einzelnen Bürgers an den An gelegenheiten der Commun spreche sich zunächst in Ler Wahl der Communrepräsentanten, nämlich Ler StadtverorLneten und des größern Bürgerausschusses, aus. Mittelbar durch diese Ver treter erwähle sodann die Bürgerschaft ihre städtische Obrigkeit. Nicht blos bei Bewilligung neuer Anlagen, sondern auch bei Prüfung der städtischen Rechnungen und deren Juftification sei den gesetzlichen Vertretern der Bürgerschaft die Mitwirkung ge sichert; durch die unter Zustimmung der letzter» jährlich anfzu- stellenden Haushaltplane sei Lie Ordnung im städtische» Finanz wesen garantirt. Die ganze Thätigkeit LeS Stadtraths, soweit derselbe als Verwalter der städtischen Gcmeindeangelegenheitcn auftritt, unterliege der Controle der Gemeindevertretung; für Vorschläge zum Besten des städtischen Gemeindewescns, sowie für darauf sich beziehende Wahrnehmungen und Beschwerden sei in der letzter» ein genügendes Organ geschaffen. Wer -diese Zustände von sonst und heule vergleiche, müsse die Einführung der Städteordnung als einen Fortschritt im besten Sinne des Worts begrüßen. Dresden, 16. Mak. Se. kaiserliche Hoheit der Prinz Na poleon hat gestern nach dem Diner Ihrer Majestät der Königin Marie aus Allcrhöchstderen Villa bei Wachwitz, wo gegenwärti« auch Ihre kaiserlichen Hoheiten die Erzherzogs» Sophie und Erzherzog Ludwig Victor von Oesterreich weilen, einen Besuch abgestattet. Heute Vormittag hat Höchstderselbe nach einem wiederholten Besuche auf der Villa Ihrer Mäjestät der Königin Marie sich nach Pillnitz begeben, um Se. Majestät dem König zu Allerhöchstdessen Namensfeste seine Glückwünsche abzustatten. Nachmittags 2 Uhr wurde Se. kaiserliche Hoheit von der könig lichen Familie zu einem AuSfluge nach Moritzburg im hiesigen königl. Schlosse abgeholt; Abends wird Höchstderselbe im Hof» theater erwartet. Morgen (sonntags findet zu Ehren des Prin zen bei dem kaiserlich französischen Gesandten, Baron v. Forth- Rouen, ein großes Diner statt. Am Morgen gedenkt Se. kaiser liche Hoheit u. A. das Schlachtfeld bei Bautzen zu besichtigen und Dienstag über Leipzig die Rückreise nach Paris anzutreten. Wir bemerken hierbei noch, daß Se. kaiserliche Hoheit gestern aus den Händen Sr. Majestät des Königs den königl. Hausorden der Nautcnkrone empfangen hat. Der Allgemeinen Zeitung schreibt man auS Dresden vom 11 Mai: Es ist jetzt bestimmt, daß im September d. I. die gesammte sächsische Armee zu größern Truppenübungen unweit Dresden, in der Richtung nach Keffelsdorf zu, con- centrirt werden soll. Bei 20 Bataillone Infanterie, 20 Schwadronen Cavallerie und 32 Geschütze werden an dieser Uebung theilnehmen, und in den verschiedenen Garnisonöstädten wird die unumgänglich für den Wachdienst nothwendige Mann schaft zurückbleiben. Nach beendetem Manöver sollen dann auch Lie bei einigen Truppenthetlen beschlossenen Garnisonsver» änLerungen stattfinden. Man erwartet viele hohe Fürstlichkeiten bei Lieser Gelegenheit in Dresden zu sehen, und hofft auch, Laß Lag dem sächsischen Königshaus nahe verwandte und befreundete österreichische Kaiserpaar zu einem Besuch hierher kommen werde. Ein Handarbeiter in Antonstadt-Dresden ist vom königl. Gerichlsamte daselbst wegen Einfangens von Singvögeln mit 16 Tagen Gefängniß bestraft worden; was auch ganz in Ler Ordnung ist. Leipzig, 16. Mak. (D. I.) Heute Vormittag fand hier die erste Generalversammlung der Aktionäre der allgemeine» deut schen Crcditanstalt statt. Sämmtliche Anträge des VerwaltungS- rathes mit Einschluß des Rechnungsabschlusses wurden ohne er- herbliche Discussion genehmigt. Zugegen waren 282 Actionäre mir 21,651 Actien und 613 Stimmen. Eine Dividende von zusammen 5°/g von Begründung der Anstalt bis Ende März d. I. ist bestimmt worden. Dem Frankfurter Journal schreibt man vom Rhein unterm 13. Mai: ,,Wenn man die Nachrichten über die in bei nahe allen größern Staaten Europas erlassenen Amnestien liest, dann sollte man meinen, daß den in den Jahren 1848 und 1840 auf dem politischen Gebiet begangenen minder großen Sünden längst die Absolution ertheilt worden sei. Dem ist aber nicht so, selbst in dem einen oder andern Staate nicht, wo der Lan- desvatcr sogar den Behörden in dieser Beziehung Milde an- cmpfohlen hat. So sind uns Fälle aus der jüngsten Vergangen heit bekannt, wo Behörden wiederholt solchen Personen Con- cessionen versagten, die, ihrer politischen Ansichten wegen, nie mit den Gesetzen in Conflict kamen und sich längst aus der po litischen Arena zurückzogen. Derartige Kundgebungen sind ! durchaus nicht geeignet, versöhnlich auf das Volk einzuwirken, da die Besprechung derselben in öffentlichen Kreisen stets böseS j Blut absetzen muß." Atis Thüringen. Der selige Or. Hufeland hat in sei nem berühmten Werke: „die Kunst, das menschliche Leben zu ! verlängern," gesagt: „In großen Orten stirbt gewöhnlich der 25. bis 30., auf dem Lande der 40. bis 50., der geringste Grad der menschlichen Mortalität ist Einer von 60 LeS Jahres, und dieser zeigt sich nur hier und da im Landleben, auch bei unS findet sich davon ein Beispiel: — Nicht weit von Jena (welches selbst nur die geringe Mortalität von 1 auf 40 hat) liegt in einer hohen, sehr gesunden Gegend der Flecken Remda, wo durchschnittlich nur der 60. Mensch jährlich stirbt." — Die-