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Dresdner i Munal Nr.1 1909 Amtlicher Teil Den einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. als mit Ministerium des Innern o) Nr. 18 der Hofrangordnung ein 6) e) k) den Vermessungsassessor Birke in Dresden zum Ber-> spätesten- zum inspektion), bureau), Bureau), König haben Allergnädigst geruht, beim Finanzministerium abgeord- ge- bei von b) der Stadtgemeinde Leipzig vereinigt. Dresden, den 31. Dezember 1908. Die Papiere unter a bis o sind im Originale eiu zureichen. In den Zulassungsgesuchen ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen (der lateinischen, griechi schen, französischen oder englischen bez. russischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft, und wo er sich einer Prüfung über die Wissenschaft- liche Befähigung für den einjährig.freiwilligen Militär dienst vor einer Prüfungskommission bereit» unter zogen hat. An die zur Prüfung zuzulasfenden Bewerber wir» von hier aus rechtzeitig schriftliche Borladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfange» der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Au- fprüche auf die der Wehrordnung als Anlage 2 zu Z »1 Sr. Hoheit dem Herzoge von Sachsen-Altenburg ihm verliehene Herzog Ernst-Medaille annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Photograph Fiedler in Dresden den ihm mit Höchster Genehmigung Sr. Durch laucht des Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt ver liehenen Titel „Hoflieferant Ihrer Durchlaucht der Prin zessin Thekla von Schwarzburg-Rudolstadt" annehme und führe. Mit Genehmigung des Ministeriums des Innern wird das Rittergut Klein-Aschochcr am 1. Januar 1909 Übertritte in den Ruhestand den Titel und Rang Kommissionsrat zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu nehmigen geruht, daß der Weichenwärter II. Klasse der Staatseisenbahnverwaltung Hesse in Rositz die Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß vom 1. Januar ab ») die Finanz assessoren im Finanzministerium Schieck und vr. Leh mann, der Stempelfiskal Finanzassessor vr. Seume in Dresden, der Juristische Hilfsarbeiter beim Kreissteuer rate zu Leipzig Finanzassessor vr. Knäbel, der Juri stische Hilfsarbeiter beim Kreissteuerrate zu Chemnitz Finanzassessor vr. Kühn, der Juristische Hilfsarbeiter beim Kreissteuerrate zu Dresden Finanzassessor vr. Mohrmann, die Juristischen Hilfsarbeiter bei der Zoll- und Steuerdirektion Finanzassessoren vr. Mey und Schröder, die Juristischen Hilfsarbeiter bei der Staats eisenbahnverwaltung Finanzassessoren Friedrich,Klötzer, vr. Domsch, vr. Frhr. v. Brandenstein in Dresden, vr. Immisch in Leipzig, Ritterstädt, Hoffmann, v. Kirchbach in Dresden, der Juristische Hilfsarbeiter bei dem Bergamte zu Freiberg Finanzassessor vr. Wei gelt die Amtsbezeichnung Finanzamtmann, b) der Bauinspektor und Stellvertreter des Regie rungskommissars für elektrische Bahnen im Finanz ministerium Köpcke, die Bauinspektoren bei der Staats eisenbahnverwaltung Müller in Wilsdruff (Baubureau), Schneider in Lommatzsch (Baubureau), Rothe in Leipzig (Baubureau), Heim in Bühlau (Baubureau), Götze in Döbeln (Baubureau), Rietschier in Zwickau (Baubureau), vr. Ing. Schreiber in Dresden (AUgem. Techn. Bureau), Kothe in Dresden (Allgem. Techn. Bureau), Junghänel in Chemnitz -(Baubureau I), Clauß in Thum (Baubureau), Pfeiffer in Dresden-A. (Baubureau I), Poppe in Meerane (Baubureau), Schauer in Dresden-A. (Baubureau II), Donath in Dresden-Fr. (Bauinspektion), Besser in Leipzig (Tele grapheninspektion), Müller in Zwickau (Maschinen- Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gefpalt. Ankündigungsseite 2b Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 7b Pf PreiSermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mart vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher: Expedition Nr. 129b, Redaktion Nr. 4574. der Vorstand des Talsperren-Baubureaus Klingenberg Bauinspektor Creß, die Bauinspektoren Olzscha bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Leipzig, Benndorf bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Annaberg, Mehner bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Dresden I, Hänsel bei der Straßen- und Wasser-Bau inspektion Grimma, Berndt bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Pirna II, vr. Ing. Speck bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Bautzen, die Land- bauinspcktoren Wolf bei dem Landbauamt Chemnitz, Kayser bei dem Landbauamt Bautzen, Sachse bei der Bauleitung für den Amtsgerichts-Reubau Leipzig, Ancke bei der Bauleitung für den Umbau des Opernhauses Dresden, Berghold bei dem Landbauamt Meißen, Hantzsch bei dem Landbauamt Leipzig, Kramer bei dem Landbauamt Dresden I, Gaitzsch bei dem Landbauamt Leipzig, Schulze bei dem Landbauamt Plauen, Liebe bei dem Landbauamt Dresden I, Puschmann bei dem Landbauamt Zwickau, Ullmann bei dem Landbauamt Dresden II, Wolf bei dem Landbauamt Leipzig, Riedrich bei dem Landbauamt Plauen, Stenz bei dem Land bauamt Chemnitz, Koch bei dem Hochbautechnischen Bureau in Dresden die Amtsbezeichnung Bauamtmann führen Messungsinspektor bei dem Zentralbureau für Steuer vermessung zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Vermessungsassessor beim Domänenvermessungs bureau Jentsch zum Vermessungsinspektor bei diesem Bureau zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem landwirtschaftlichen Spezialkommissar bei der Generalkommission für Ablösungen und Gemeinheits teilungen Georg Friedrich Philipp Jaeppelt bei seinem 2283 Sem. 3» Ein standesamtlicher Geburtsschein. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreter» mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten de» Unterhalt», mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Woh nung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des ge setzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeich neten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters un» des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist obrigkeitlich zu be scheinigen. Übernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeich neten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon kraft Gesetzes zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet ist, der gerichtlichen »ber notariellen vcurkundung. Ein Unbescholtenhcitszeugnis, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Real progymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch ihre vorgefetzte Dienstbehörde oder durch die Polizeiobrigkeit auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebens jahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebens lauf. Eine behördlich beglaubigte Photographie des Prüf- lings. Der Betrag der für die Prüfung in Höhe von 5 M. zu entrichtenden Kosten. Ministerium ves Kultus und öffentlichen Unterrichts. Herrman in Dresden (Werkstätten- Sixtus in Dresden (Elektrotechnisches Heinig in Dresden (Werkstättenbureau), neten Juristischen Hilfsarbeiter bei der Zoll- und Steuer, direktion Assessor vr. jur. Zetzsche zum Finanzamtmann zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, die Regierungsbaumeister bei der Straßen- und Wasse^ Bauverwaltung Otto Richard Woldemar Lehnert in Annaberg, Johannes Rudolf Kluge in Plauen, Karl Georg Eberding in Pirna, Alfred Willibald Arno Sorger in Malter, Karl Friedrich Rohland in Zwickau, Robert Arthur Heinze in Meißen und Max Wilibald Klein in Dresden vom 1. Januar ab zu Bauamtmännern unter Einreihung in Klasse IV Nr. 18 der Hvfrangordnung zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, Das Ministerium des Innern hat der Gewerblichen Kranken- und BegräbniSkasfe zu DreSven-Piefchen und der Arankenunterstützungskasse für in Lauba wohn hafte Arbeitgeber und Arbeitnehmer und von dort wohnhaften Arbeitgebern beschäftigte Ar beitnehmer, eingeschriebenen Hilfskassen, bescheinigt, daß sie auch nach Aufstellung des II. Statuten nachtrags vom 22. Oktober 1908 bez. des V. Statuten nachtrags vom 27. November 1908, vorbehältlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 in Ver bindung mit dem Abänderungsgesetze vom 25. Mai 1903 genügen. 382,38618 Dresden, am 29. Dezember 1908. 32 Ministerium des Innern, I Abteilung 1879b II« 31 und in die Klasse IV gereiht werden. Se. Majestät der den zur Dienstleistung 20. Februar 1909 einzureichen sind. Dresden, den 28. Dezember 1908. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs kommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 9l der Wehrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März 1909 die Krühjahrsprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst abgchalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach 8H 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, wollen ihr schriftliche» Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätesten» den 1. Februar I9ÜS gelangen lassen. Rach diesem Tage eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden ! Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: Die TchulamtS-Kandidaten-Prüfungen an den Lehrerseminaren des Landes und an den Lehrerinnen seminaren zu Dresden und Leipzig finden in Gemäßheit des § 4 der Prüfungsordnung vom 1. November 1877 in den letzten Wochen vor Beendigung des laufenden Schuljahres statt. Es werden daher diejenigen, welche zu diesen Prüfungen zugelassen zu werden wünschen, soweit die selben nicht auf Grund 8 3, Absatz 1 der Prüfungs ordnung von Einreichung besonderer Anmeldung befreit sind, hierdurch aufgefordert, sich spätestens bis zum 16. Januar 1909 bei dem unterzeichneten Ministerium unter Beifügung der in 8 3 der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Zeug nisse pp. anzumelden, eventuell auch die nach 8 3, Ab satz 4 der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Angaben zu machen. Die Wahlfähigreit»-Prüfung am Lehrerinnen seminar O Lallnberg findet nach Ostern 1909 zunächst für frühes^ Zöglinge dieser Anstalt statt. Kandidatinnen, welche sich* dieser Prüfung unterwerfen wollen, haben spätestens bis zum 6. Februar 1909 ihre Gesuche um Zulassung bei dem Bezirksschulinspektor ihre» Wohnortes unter Beifügung der in 8 16 der mehr erwähnten Prüfungs-Ordnung vorgeschriebenen Zeug- nisse einzureichen, worauf sodann von den Bezirksschul inspektoren die Anmeldungen an den Prüfungskommissar Geheimen Schulrat vr. pk. Müller in Dresden bi- r> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat Doenges in Dresden. <r Sonnabend, 2. Januar Ttoniglieh Sächsischer Staatsanzcigcv. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden