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1874. 11EZ sich Donnerstag, den 15. October. IEö.VMsfreuO. fßgN-tz »ttUnMtnhMtMSI' taa«. — Vv« merteyäb» tim 1b Ngr. — Jxser. ttonSachühre« die' ges«al- tme Aelle 10 Pfennige. - Zuseratenaunahme für dt« i»« Abende erscheinend ??ummer bl« Vormittag 11 »r. Erlaß. Auf Befehl Gr. Majestät de« Königs und mit ständischer Genehmigung tritt mit dem heutigen Tage »ach Maaßgabe der Allerhöchste» Verordnung vom IS. vor. MtS. (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 241) und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung vom 21. dS. MtS. (Gesetz, und Verordnungsblatt Seite 324) ;ur Ein- und Durchführung der neuen organischen BerwaltungSgesetze in den Schönburgischen Reeeßhenschasten die unterzeichnete Königliche Ber, Apnitungs-Commisskon, zu deren Vorstand der unterzeichnete RegierungSrath ernannt worden ist, in Wirksamkeit. Am Anschlusse hieran wird Folgendes bemerkt: . , 1) Die Königliche BerwaltungS-Commisfion hat ihren Sitz in Glauchau, KönigSftraße Nro. 3 xnrwrre und wird an jede« Wochentage mit Ausnahme der Feiertage Vormittags von 8—12 Uhr, Nachmittags von 2—6 Uhr expediren und für das Publikum zugänglich sein. Das Anmeldezimmer befindet stch recht» vo« Eingang, 2. Thüre. 2) Der Königlichen Verwaltungs Commission zu Glauchau liegen innerhalb der Schönburgischen Reeeßhenschasten alle diejenigen Geschäft« ob, welche durch die neuen, mit dem heutigen Tage ins Leben tret nden Gesetze der AmtShauptmannschast überwiesen find, mit Ausnahme der Kuchen- und kirchlichen Gtif- tungS-Sachen, welche den GerichtSämter«, vor denen sie zeither gehörten, verbleibe». 3) In sämmilichen, bei den Gerichtsämtern und dm Straßen« und Wasserbau-Commissionen innerhalb der Schönburgischen Reeeßhenschasten anhängige» »der noch anhängig werdenden, von jetzt ab zum Geschäftsbereiche der Königlichen Verwaltungs-Commission in Glauchau gehörigen Verwaltungs- und Admmi- Prativ-Justiz-Sachm, welche am heutigen Tage noch nicht beendigt find, haben die Beteiligten von heute an Dasjenige, was ihnen bet dm GerichtSämter» und dm Straßen- und Wasserbau-Commissionen zu thun abgelegen, bet der unterzeichneten Königlichen BerwaltungS-Commisfion zu verrichte», bei derselbe» auch die von der seither zuständigen Behörde etwa anberaumten Termine abzuwarten, sowie die anaefangenen Verfahren fortzustellen und zu beendigen, und zwar Alls zu Vermeidung derjenige» RechtSnachthetle, welche ihnen t» dm vor dem 15. Octrber d. Js. ergangene» Ladungen oder sonstige» Ei lasse» angedroht worde» find, oder welche unmittelbar kraft dcr Gesetze eintretm. 4) Alle vo» der unterzeichneten Königliche» VerwalumgS-Commisfio» ergehenden Erlasse und Bekanntmachungen werde» für jetzt »ach der Vorschrift i» O 10 Absatz 2 der Verordnung vom 20. August dS. IS. (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 116) in dem i» Glauchau erscheinende» Schönburgischen Anzeiger dem zeühertgm Amtsblatt? für die Gesammt-Eanzlei zu Glauchau und die GerichtSämter in de» Schönburgischen Rcceßherrschasten veröffentlicht werden, mit der Wirkung, daß alle in demselben zum Abdruck gelangende» Anordnunge» u»d Veka»ntmachuvge» mit Ablauf deS dritte» TagS, vo» der Ausgabe des Blattes an gerech»et, für die Betheiligte» gesetzlich bekannt gemacht gelten. Wegen der künftige» Bestimmung eines Amtsblattes nach Maaßgabe 8 10 Absatz 1 der er- Wähntm Verordnung bleibt weitere Bekanntmachung seiner Zeit Vorbehalten. 5) Die unterzeichnete Königliche BerwaltungS-Commisfion wird dafür besorgt sei», daß diejenigen Acten und amtlichen Unterlagen, welche bisher in den Hände» der GerichtSämter fich befanden, t» Folge der neuen Organisation aber vo» jetzt a» bet de» Etadträthe» beziehentlich den Herren Bürgermeister» und Gemeinderotstände» zu führe« fi»d, btzterm ausgeantwortet werde», und habe» dieselben hierüber «och besonderer Notiz mtgegenzusehen. 6) Um den Schwierigkeiten und Unebenheiten, welche unvermeidlich mit jeder neuen Ordnung der Dinge verbunden find, thunlichft zu begegne», beab sichtigt der Unterzeichnete, mit den Herre» Bürgermeistem in denjenigen Städte«, welche die Städteordnung für mittlere und kleine Städte angenommen habe», und den Herren Gemeindevorständen GerichtSamiSbeziikSweise Zusammenkünfte abzuhalten behufs Besprechung und gegenseitige» Meinungsaustausches über die in Folge der VerwaltungS-OrgantsationSgesetze eintretenden neue» Verhältnisse; auch gedenkt er, insbesondere für die vom Sitze der Königliche» Berwaltu»gS«Commis- ston abgelegenen GerichtSamtS bezirke Hartenstein und Stein, nach Maaßgabe 8 9 der Verordnung vom 20. August dS. IS. vo» Zett zu Zeit Amtstage ab- -»halten. Hierüber wird seiner Zeit »och beso»dne Beka»»tmachu«g ergehe». Der Unterzeichnete, welcher, so viel an ihm liegt, jederzeit bereit sein wird, mit Rath und That dazu brizutragm, daß die VerwaltungS-Organtsatio» alsbald festen Fuß fasse in den Gemeinde», versteht sich zu sämmtliche» Behörde», zu jedem einzelne», zur Ein- und Durchführung der neue» Ordnung gesetzlich berufene» Organe, sowie überhaupt zur gesawmten Bewohnerschaft der Schönburgischn Reeeßherrschasten, daß sie sowohl der neue» Behörde im Allgemeine», al» auch seiner Person vertrauensvoll entgegenkomme». Vertrauen erweckt Vertrauen! Glaucha«, den 15 October 1874 Königliche Berwaltungs Commifsion. Grünler, RegierungSrath. Bei der Lösung meines GeschustSverhültniffes mit dem gebirgischen Theile des bisherigen Bezirks -er AmtShauptmannschast Zwickau ist es mir Bedürfniß, Allen, welche mi^ort Beweise von Entgegen kommen, Vertrauen und Geneigtheit gegeben haben, meinen aufrichtigen Dan^md die Bitte auszusprechen, mir diese Gesinnung auch ferner erhalten zu wollen. Mir meiner Setts ist in den verflossenen sechs Jahren meiner dortigen Wirksamkeit das Gebirge zu Werth und lieb geworden, als daß ich ihm nicht von ganzem Herzen ein gutes Andenken bewahren sollte. Zwickau, den 14 October 1874 Amtshauptmann v. Haufen. S Die hiesige Stadtgememde beabsichtigt, die Errichtung der Königlichen AmtShauptmannschast in hiesiger Stadt, durch ein Sonntags, am 18. dieses Monats, Mittag- 2 Uhr, s« hiesigen RathhauSsaale stattfindendes Festmahl zu feiern, wozu alle dietenigen sowohl hiesige als auswärtige Herren, welche an demselben theilzunehmen ge sonnen find, hierzu mit der Bitte ergebenst eingeladen werden, ihre Thetlnahme auf dem bis zum Freitag, am I«. dieses Monates, Mittags, tet dem hiesigen RathSkellerpachter auSltegenden Anmeldebogen, gefälligst zu erklären. Schwarzenberg, am 12. Oclober 1874. (L1S25—26) Dev Stadtrath und die Stadtverordnete«. Weidauer. Stegk. Bekanntmachung. Dieß Jahr hat vorschriftsmäßig aus dem Celler Ktrche»vorsta»d auszuscheide« r Herr OrtSrichter Heinz und Herr Gemeindevorstand Bretschneider r — Weil «u» eine Wählerliste onfzustelle» ist, so werden alle Celler und Clösterleiner Hausväter unsrer evangel. Confessio», die bereit» das 25. Jahr erreichten, Md die »ach dm K. VorstandS-Statuten stimmberechtigt find, aufgefordert: — *) "o» änto ab bis längste»» 27. Oktober (Dienstag Abends) mtweder mündlich oder schriftlich i« SeschäftSlocal deS Herr» Kirchr»rech»ungSführer» Listner sich als Wähler für Celle anzumelden, indem nur «er ,« rechter Zeit sich anmeldet, da» Wahlrecht übm kann. b) darauf am SI. October »ach de« Vor«tttagSgotteSdie»st bis 1 Uhr die ihnen vom Anmeldungstermin ab «och rechtzeitig zugegange«« Siimm- zettel, sobald sie dieselbe» t» entsprechender und geltender Weise auSgesüllt haben, persönlich drm i» der Kirche Kl-sterlet» anwesenden WahlcomitS elnzuhändige».' Roch wtid eri»»ert, um vorgekomme»«» Irrungen vor,»beuge«, da- auf die Stimmzettel nicht mit zu schreiben find Herr Kaufman» Listner und Herr GuiSbes. Joh. Ehr. Günther, indem diese bereis und »och dem Ktrche»v»rsta»de ang-hören; daß aber wohl die 2 obe»gr»a»»ten, Herr Gemeindevorstand Bret* schneide» und Herr OrtSrichter Heinz wieder ausgeschrieben und gewählt werde» dürfe». vfarramt Aue mit Kirchenvorstand von Klösterlei«,