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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erschein- »»chentttch 2 Mal Dientta« und Freitag. Lkonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kästet 10 Pf. Jnseratenannahmr «»nta,< u. DennerStagi »i« Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonnemrnißprcik vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Nr. 33. Dienstag, den 22^ Aprils 1884» Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Februar dss. Jrs. folgendermaßen festgesteüt: 7 M. 28 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 39 - - 50 - Heu, 2 - 88 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschast Meißen, am 12. Apn, 1884. v. Bosse. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht sollen den 30 Ium dieses Jahres die dem Hausbesitzer und Seilermeister Carl Ludwig Weber in Kesselsdorf zugehörigen Grundstücke No. 36 des Katasters, No. 68a. des Flurbuchs für Kesselsdorf, sowie No. 66 desselben Flurbuches, No. 35 und 55 des Grund- und Hypothekenbuchs für Kesselsdorf, welche Grundstücke am 3. April 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 8IV« Mark — gewürdert worden sind, nothwendiger Weife versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 7. April 1884. Königliches Amtsgericht. vr. Gang!oss. Wekanntmachung, die Einkommensteuer betreffend. Nachdem das diesjährige Oitskataster für die Einkommensteuer hier eingegangen ist, fo wird in Gemäßheit ß 46 des Einkommen steuergesetzes Vom 2. Juli 1878 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklasse, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Betrag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittelst einer verschlossenen Zuschrift, in welcher zugleich eine Belehrung über das Recht der Re klamation und dessen Voraussetzungen enthalten ist, in diesen Tagen behändigt werden. Denjenigen BeitragSpssichtigen, welchen die vorerwähnte Zuschrift nicht behändigt werden kann, bleibt überlassen, sich Wege« Mittheilung des EinschätzungSergebniffeS bei der hiessgen Stadtkämmerei zn melden. Als Termin für Abführung der ersten Hallte des Steuersatzes ist festgesetzt worden. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß Reklamationen gegen die Höhe der im gedachten Kataster angesetzten Einkommen steuerbeträge nicht die Wirkung eines Aufschubes der Bezahlung derselben haben können. Eine Hilfstafel zur Berechnung der Einkommensteuersätze hängt in der Hausflur der Kämmerei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 21. April 1884. Der Stadtgemeinderath. Kicker, Brgmstr. Bekanntmachung! - Zu dem nächsten Mittwoch den 23. April vorm. 10 Uhr im Schulsaale als am Geburtstage Sr. Maj. unseres allverehrten Königs «lbert stattfindenden werden die hiesigen Behörden, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde der Schule hierdurch freundlichst eingeladen. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. Programm 5. Gesang: „Nach der Liebe". 6 Deklamationen. 7. Schlutzgesang: „Heut singen wir". 8 Schlutzgebet 1. Gesang: „Vater kröne du". 2 Gebet 3. Gesang: „Den König segne Gott". 4. Fessrede (Herr Lehrer Thomas). geben seien, an der ersten objektivsten Quelle zu inkormiren, und es heißt, Fürst Bismarck habe auch Veranlassung genommen, über die Pläne, die ihn bewogen, die Meinung eines hervorragenden Kenners des Rechts zu erfahren. Durch die Erklärungen der nationalliberalen Partei in Heidelberg nud Neustadt a. d. H. markirt sich das Fortschreiten der öffentlichen Meinung zu Gunsten der Sozialreform, heißt es in einem Artikel der „Berl. Polit. Nachrichten". „Selbst die deutsche freisinnige Partei steht heute schon aus dem Standpunkte, daß sie nicht mehr unbedingt „Nein" zu den von der Regierung gebrachten sozialpolitischen Vorlagen sagt, sondern daß sie daran — freilich in der ihr eigenthümlichen ne gativen — Weise mitarbeiten will. Durch dieses formale Zugeständniß erkennt auch sie an, daß die Popularität der von der Regierung ver tretenen Gedanken täglich mehr zunimmt und daß dieselben einen Druck ausüben, welchem jede Partei Rechnung tragen muß. Ein solches Tagen nach so langer Finsterniß ist mindestens erfreulich. Man könnte darüber beinahe die Mühen, die es gekostet hat, und die Zeit, welche darüber vergangen ist, vergessen und sagen: Alles Große ist schwer beweglich! Aber nicht vergessen kann man den Mangel an Vertrauen, welcher sich so oft in den Reihen der Manchestermänner gezeigt hat, und zwar gerade gegenüber denjenigen Männern, welche durch die That und durch die Erfolge bewiefen haben, daß das Wohl des Staate- nach außen und nach innen in ihren Händen am besten gewahrt ist. Wenn diese Männer anfangs auch kein Verständniß fanden, fo hatten sie doch das Recht, viel mehr Vertrauen zu fordern, als ihnen entge- Taflesgeschichte. Berlin. Von offiziöser Seite wird geschrieben: In der zwei stündigen Unterredung, welche der Reichskanzler am Ostersonnabend mit dem Kronprinzen hatte, ist dem Vernehmen nach eine Verständig ung dahin erzielt worden, daß der Kronprinz sich bereit erklärt hat, den Vorsitz in dem neu zu organisirenden Staatsrathe zu über nehmen. Die eine Zeit lang erwogene Ansicht, dem Kronprinzen den Vorsitz im Staatsministerium zu gewähren, ließ sich nicht aussühren, da die von der Verfassung für die Staatsminister vorgeschriebene Ver antwortlichkeit sich nicht auf ein Mitglied der königlichen Familie über tragen läßt. Nachdem der Kronprinz sich für die Mitwirkung an den Arbeiten des StaatSratheS erklärt hat, sieht man in amtlichen Kreisen den weiteren Schritten der formellen Aufstellung der Pflichten und Befugnisse des Staatsrathes, der Ernennung feiner Mitglieder und der Veröffentlichung der betreffenden allerhöchsten Verordnungen binnen Kurzem entgegen. Ebenso dürfte der formelle Rücktritt des Fürsten Bismarck aus dem preußischen Staatsministerium in nächster Zeit er folgen. Wie verlautet, wird das Staatsministerium in seinem bis herigen Bestände durchaus bestehen bleiben. — Der Präsident des Reichsgerichts, Dr. Simon ist dieser Tage von Sr. Maj. dem Kaiser und dann vom Kronprinzen empfangen worden. Es wird und wohl nicht mit Unrecht angenommen, daß die Unterredungen dem Staats- rathSproiecte gegolten haben. Das Verlangen sei begreiflich, sich über die einschneidenden juristischen Fragen, welche mit der Neuerung ge-