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rrird Auzelger WbeblÄ M Asfügn). SS. Jahr«. »«legnunm.«>reNe: ß!^6Fernsprechstrlle .Tageblatt", Riesa. Nr. 20. der König!. Amtshmiptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. "H Freitag, 2. März 1902, AbeudS. La« Riesa« Tageblatt «scheint jeb« Lag Abends mit Ausnahme d« Sonn- und Festtage. Vierteljährlich« Bezugspreis bei Abholung in d« Expedition in Riesa 1 Mart bv Psg-, durch unser« DG-W stut tu« Hau» 1 Mart « Psg-, bei Abholung am Schalt« der katserl. Postanstaltm 1 Mark SS yfg., durch de« Briefträger frei inS Hau« 2 Mark 7 Psg. Auch MouatSabennemmt« »«dm a»gmi»»»> Auzeigm-Aauahme für die Nummer de» Ausgabetages bi« Vormittag S Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer t Winterlich tn Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanirastrah» SS. — Für di» Redaktion verantwortlich: Herma»« Schmidt t» Riesa. Die Musterung der im Aushebungsbezirke Grostenhaiu im laufenden Jahre ange. meldeten und aufhältlichen Militärpflichtigen findet wie folgt statt: Tag: MusterungS- Ort: Beginn: Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaften: Montag, den 10. März. Riesa, Gasthof „zum Wettiner Hof". Vorm. r/,10 Uhr. die Mannschaften auS Bobersrn, Böhlen- Jahnishausen, Forbrrge, Glaubitz - Sageritz- Langenberg, Gostewitz und Gröba; Dienstag, den 11. März. R R die Mannschaften auS Gcödrl, Gröditz, Hkyda, Kleintrebnitz. Kobeln, Lessa, Leme- witz, Ltchtensee - Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendors, Merzdorf, Moritz, Nauwalde, Nickritz, NkeSka und Nünchritz; Mittwoch, den 12. März. -- R die Mannschaften auS Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, ReppiS, Röderau, Schweinfurth, Spansberg, Streumrn, Tiefe nau, Weida und Wülknitz; Donnerstag, den 13. März. D die Mannschaften auS Zeithain, Zschaiten, sowie die Mannschaften deS Jahrgang» 1882 auS der Stadt Riesa; Freitag, den 14. März. - B» die Mannschaften der Jahrgänge 1881, 1880 und ältere Mannschaften aus der Stadt Riesa; Sonnabend, den 15. März. Radeburg, „Rathskeller". Bk di« Mannschaften auS Bernsdorf, Bär walde, Beiersdorf, Berbisdorf, Boden, Cunnersdorf, CunnertSwalde, Dobra - Zschorna, Ermendorf, FreitelSdorf, Groß dittmannsdorf , Kleinnaundorf, Lauterbach, Lötzschen, Marschau, Marsdorf, Medingen, Naunhof, Neuer Anbau, Nteder-Ebersbach und Niederrödern; Montag, den 17. März. -- D die Mannschaften auS Ober- und Mittel- Ebersbach, Oberrödern, Sacka, Steinbach Stölpchen, Tauscha, Volkersdorf, Welxande und Würscbnitz, sowie die Mannschaften aus der Stadt Radeburg; Dienstag, Le« 18. März. Großenhain, „ Gesellschafts- hauS Vorm. 8 Uhr. die Mannschaften aus Adelsdorf, Altleis, Baselitz, Baßlitz, Bauda, Bieberach, BlatterS- leben, Blochwitz, Böhla b. G., Böhla b. O., Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Dies bar, Döschütz, Folbern-PaulSmühle, Frauen hain-Lautendorf, Gävernitz, GeWtz, Göhra, Görzig, Göltzscha, Großraschütz u. Hohndorf; Mittwoch, den IS. März. R M die Mannschaften auS Kalkreuth, Klein raschütz, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, LampertS- walde, Laubach, Leckwitz Lenz-Döbritzchen, Lieg«, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühl bach, Mülbitz. Naffeböhla, Nauleis, Naun dörfchen, Naundorf b. G., Naundorf b. O, Neuseußlitz und Nirgerod«; Donnerstag, dm 20. März. M M die Mannschaften au» OelSnitz, Prritz. Ponickau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Ouersa, Raden, Reinersdorf, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup, Stauda, Strauch, Strießrn- Kolkw'tz, Thiendorf-Dammhain, Treugrböhla und Uebigau; Freitag, dm 21. März. M ß» die Mannschaft« au» Walda, Wantewitz, Piskowitz-Wüstaude, Weißig a. R., Beißig b. Sk., Weßnitz, Wildenhain, Zabeltitz-Stroga, Zottrwitz, Zschauitz und Zschieschen, sowie dir Mannschaften de» Jahrganges 1881 au» der Stadt Großenhain; Tag: MusterungS- Ort: Beginn: Bezeichnung der gestellungspflichtigen Mannschaft«: Sonnabend, den 22. März. Großenhain, „Gesellschaft». hauS". Vorm. 8 Uhr. die Mannschaft« der Jahrgänge 1882 und 1880, sowie ältere Mannschaften an der Stadt Großenhain; Montag, den 24. März. kk LoosungStrrmin. 1. Die sämmtlichen, hiernach zur Gestellung vtrbundenen Militärpflichtigen, welche fich im AuShebungSbezirke Großenhain aufhalten, werden zum persönlichen und pünktlichen Erscheinen in dem für sie bestimmten MustrrungStermine — in nüchternem und reinem Zustande — unter Hinweis aus die bei etwaiger Nkchtbefolgung nach 8 26,7 der Wehr-Ordnung zu erwartend«, Strafen und Nachtheile hierdurch aufgefordert, während daS persönliche Erscheinen im LoosungS- termine Jedem überlassen ist. 2. Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine ver- hindert sind, haben rechtzeitig ein durch die zuständig« Polizeibehörde beglaubigtes ärztliche- Attest anher einzureichen. (8 62,4 Wehr-Ordnung.) GemüthSkranke, Blödsinnige, Krüppel usw. werden nach vorheriger Vorlegung von in der selben Weise ausgestellten Attesten von der unterzeichneten Stell« von der Gestellung entbunden wcrden. 3. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zrugniß eine- beamteten ArzteS (Bezirksarzt, GrrichtSarzt usw.) beizubringen. Die Abhörung der Zeugen ist thunltchst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. 4. Jeder Militärpflichtige kann sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienstelntrtti« melden, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Trupprntheils erwächst. (8 63,8 der Wehr-Ordnung.) Die zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mann schaften genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekomme» first), außer der Vergünstigung, einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots, in der Regel auch Bkfreiung von den jährlichen Uebungen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei brr Kavallerie verpflichten wollen, haben hierüber «ine ElnwilligungSerklärung deS BaterS bezw. der Mutter oder des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine, beizubringen. 5. In Bezug auf die nach der Wehr-Ordnung zulässigen Anträge aus Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung wird auf nachstehende Bestimmungen ausdrücklich aufmerksam gemacht: Nach 8 63,7 der Wehr-Orduung sind Militärpflichtige, sowie deren Angehörige berech tigt, spätestens im Musterungstermine Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung in Berücksichtigung häuslicher bez. gewerblicher Verhältnisse zu stellen und die selben durch Vorlegung von Urkunden, welche nach § 65,5 der Wehr-Ordnung obrigkeit lich beglaubigt sein müssen, sowie durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstütze». Diejenige« Personen, deren Erwerbs- bez. Aufsichtsunfähigkeit zur BegründtME der Reklamation behauptet wird, haben im MnsterungStermine mit z« erschein«. Ist dies unthunlich, so ist ein von einem beamteten Arzte ausgestelltes Zeugnist rechtzeitig und spätestens bis zum Musterungstermiue eiuzureiche». (8 33,5 Absäch rr, Wehr-Ordnung.) t ''E. » Nur für den Fall, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem MusterungS- geschäfte entsteht, kann der Antrag noch im Aushebungstermine angebracht werden, Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission aus derartige Anträge werden am 3. Tage »ach dem Musterungstermine, Mittags 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen, auch wen« der Reklamant bis dahin zur Anhörung derselben fich nicht eingefunden haben sollte. Rekurse gegen die im vorstehenden Absätze gedachten Entscheidungen müssen bei Verlust der Beachtlichkeit binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, an welchem die Entscheidung der E-satz-Kommisfion für bekannt gemacht anzusehen bez. bekannt gemacht worden ist. und zwar b!S Nachmittags 5 Uhr bei der Ersatz-Kommission unter gehöriger Begründung ange bracht werden. MWMWZ 6. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände werden hiermit veranlaßt die in ihren Orten aufhältlich-!, geftellpflichtigen Mannschaften durch Zusertigung besonderer Ordre» zum pünktlichen Erscheine» im Musterung-lokale einzeln vorzuladen, sowie der Musterung bez. waS die Städte anlangt, durch Beauftragte, brizuwohnen. 2 , Uebrr Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige anher zu erstatt«. Die RekrutirungSstammrollen find zum MustrrungStermine mitzubringen. 7. Die Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz- referve und Marine - Erfatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpflichtige des ll. Aufgebots, welche gemäß 8 123,1 der Wehr-Ordnung aus Zurückstellung für dm Fall einer etwaigm Mobilmachung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse Anspruch machen, haben hierauf gerichtete Gesuche bei dem OrtSvorstandr ihre» Wohnorts und zwar »och vor Beginn der Musterung anzubringm. Der Ortsvorstand hat diese Gesuche zu prüf« «nd darüber eine alsbald anher einzureichende Nachweisung aufzustrllen. Au» dieser Nachweisung müssen nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögrnkverhältnifse der Bittsteller, fände« auch die obwaltend« besonderen Umstände, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann, ersichtlich sein. Neber diese Gesuche wird die Königliche verstärkte Ersatz-Kommission Montag, den 24. März diese- Jahres, Bonnittags 9 Uhr, Entscheidung treff«. Zur Entgegennahme der letzter« bezw. zu etwaige, AnSkunstSertheilung