Volltext Seite (XML)
,'ä i*uV so4 n5n' ^»ss i.^.. 15')'. nÄ'zii für Unterhaltung Mi Geschäftsverkehr. Mitredaetmr: rhendnr Drvbisch» Anzeiae« t. »trs. «i-m, >a« jetzt m 10.00V «z»»Pl. «s«« »«. »SK M»j>tal,, dm 9. M-i 1884. betnt, finden ein» erfolgret»« Verbr»>r«nc». Dresden, dm 9. Mai. — Der älteste Männergesangverein unserer Stadt, der „Dresdner Orpheus" verband vorgestern mit der Feier seines 30. Stiftungsfestes einen Akt des Patriotismus und der Wohl» thätigkeit, indem derselbe zum Besten unfter bedrängten Prü der in Schleswig-Holstein ein Vokal- und Instrumentalconeert veranstaltet hatte, bei dem auch noch das rhetorische Element vklirrt-n war. Die Räume des Lincke'schen Bades hatten sich reichlich mit Zuhörern gefüllt, welche mit Spannung und bei den meisten Nummern auch mit voller Befriedigung den darge botenen Vorträgen lauschten. Als besonders gelungen und mit großem Beifall belohnt ist Folgendes zu nennen: Die Dekla mation der ansprechenden melodramatisch behandelten Dichtung: «.Der erste Ton," untadelhaft ausgeführt von Fräulein Säu berlich; ferner das „Frühlingslied" für Männerchor von Rei niger, das Soloquartett „Blümlein auf der Haide" von Abt; HaS.tz» seinen TextcSworten auf die politische Weltlage treffend anspielende Lied mit Chor au- Prinz Eugen" von G. Schmidt, und Maisch, und Chor „Rückkehr der Krieger" v. C. M. von Webet, worin auch Sopran- und Altstimmen effektvoll mitwirk- ten. Schade war es, daß man gerade in diesem Concerte auf den lebhaft begehrten Vortrag des LiedeS: „Schleswig-Holstein, meerumschlüngen" nicht vorbereitet war. Auch das Wittiug'sche Musikchor bewährte seinen alten guten Ruf und errang sich durch den selbstständigen Vortrag mehrerer Nummern wohlver dienten Beifall. — Bei de« letzten Volkszählung (1861) gab es im König reich Sachsen 184 Personen im Alter von über 90 Jahren; darunter 18 männliche und 106 weibliche. 72 Personen wohn, ten in den Städten, 25 männliche und 47 weibliche, auf dem Lande 53 männliche, 59 weibliche Personen. Von diesen 184 Greisen wohnten 8 in Dresden, und zwar ö männlichen und 3 weiblichen Geschlechts, in Leipzig 10 und zwar 2 Männer und 8 Weiber, in Chemnitz 4 und zwar 3 Weiber und 1 Mann. — Der Dr. Th. Ztg. geht die Nachricht zu, daß der Herr Professor Schnorr von Carolsfeld den Auftrag übernommen habe, den Vorhang im König!. Hoftheater theilweis neu zu Ytchn. — In Betreff deS nunmehr auch in zweiter Instanz wegen Mordes, zum Tode verürtheilten Gärtner Schönfelder geht unS di« Mittheilung zu, daß derselbe sich dermalen wörtlich in einem körperlich so leidenden Zustande befinden soll, daß ihm kein lange» Leben mehr von dm Aerztsn in Aussicht gestellt wird. Er befindet sich noch im Gefängniß deS hiesigen Bezirksgerichts — Viele Leser wird e» interessirm, daß Man sich' im jetzi gen Monat in dem Königlichen Schloßgarten zu Pillnitz ohne Führer, frei und ungenirt bewegen kann. Im Monat Mai, wo alle Bäume und Sträucher voller Blüthen find, ist eS eine wahre Pracht unter den duftenden Blüthen in den vchloßgär, len zu promeniren. Auch kann man diesen Monat noch in Be gleitung de» Schloßverwalters oder SchloßdienerS die Säle und WWW de» Königliches, SchliM. iw.Augmschrin xfhMj war aber später, wenn da» Königliche Hofläger in Pillnitz er- öffnet ist, nicht mehr statt finden darf. — Se. Königl. Hoheit Prinz Georg wird mit seiner Hohm Familie dm 1. Juni da» Grundstück de» verstorbenen Generäl-Direktor von Lüttichau in Hosterwitz beziehen. — -f Ein gewiß nützliches Wort zur rechten Zeit sei hier am rechten Platze. Fast jedes Land in Deutschla d, ja man könnte sagen, in Europa hat sein eigenes Strafgesetzbuch, da für den Juristen, wie für den Laim leicht faßlich und ebenso nützlich ist. Auch Sachsen besitzt ein solche-, von dem, wie in andern Ländern verschiedene Ausgaben im Druck „zur allgemei nen Benutzung" erschienen sind. Ich sage, zur allgemeinen Benutzung", selbst auch für den Laim. Jndeß, wenn wir auf dm großen Nutzen Rücksicht nehmen, den die Benutzung de- Strafgesetzbuches für dm Laim haben könnte, selbst für den ungebildeteren, so wäre er allerdings ein ungeheurer, in moralischer und in Beziehung auf das gesellschaftliche, wie auf das Alltagsleben.. Wer, dem Laim, dän unbemittelten, ist eS in Sachsen k«W möglich, sich ein Exemplar de» Strafgesetz» buche- anzuschaffm, weil es für ihn zu theuer ist, Pber warum, wird der Leser fragen, braucht und wozu braucht der Laie das Büch? Diese Frage wird sofort erörtert, wenn der L-ser sich die von mir ausgestellte Frage beantwortet; „Was ist da- Strafgesktzbuch?" Das Strafgesetzbuch ist ein Katechismus für das Volk, für das ganze Volk, für den Gebildeten, wie für den Ungebildeten, für alle Stände, für pm Lehr-, Wehr- und Nähr« stand, nicht blos für dm Juristen, der ja als Criminalist ohne» hin ohne dasselbe gar nicht existirm könnte. Das Strafgesetz buch jedes Landes ist ein Katechismus, ein Sittenbuch, ein Lehrbuch; den« auf jedem Blatte steht mit goldenen Flammen» zügen die heilige Wahrheit geschrieben: „FHrchte Gott, thue Recht und scheue Niemanden!" Es predigt, auf jedem Blatte d:m Volk- die Moros, das Recht und sein, Pflicht und daß find ja die stete» Begleiter des Menschen von der Wiege bi« um Grabe — sie sollen es wenigstens sein. Das Strafgesetz» >uch ist die heilige Schrift, dis Bibel,, in welche, Gott, der wer« feste Gesetzgeber durch den weltliche« Richter zu seinen Völkern spricht und sowie die Bibel, Gott fti Dank, wyhl jetzt in keinem christlichen Hause fehlt, so sollte auch das Strafgesetzbuch in aller Händen sein. Gewiß und da» ist nicht zu viel gesagt, da» muß mir.der Philosoph, der Jurist selbst zygeben, eS würd« doch Mancher staune«, wen« er in diesem Buche studirm kWW wie leicht er sich einer tzonz Gesetz strafbaren Handlung schuldig machen kann. Jeder ohne'Ausnahme, Jeder; denn wir find alle sterbliche Menschen! Da also da» Strafgesetzbuch einer der trefflichsten SittenprehiM ist, trefflicher al« Kanzel und Kathe der, so H sei» Besitz auch, für den L«en unumgänglich noch- wendig. Aber, ich sagt« schon, sein« Anschaffung ist für da» isw kojkt W ö.ßHa, -ja kr M M WM PAS