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LV5 Frankenlierger Nachrichtsülatt rstand Bezirksanzciger Amtsblatt der König!. AmtShauptmqnnschaft Flöha, des König!. GerichtSamtS und des StadtratHS zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle BmiNmuNuugen und Poll-Expeditionen. Bekanntmachung Nachdem die für den hiesigen Stadtbezirk angeordneten diesjährigen öffentlichen Impfungen zu den festge- Sep Abfahrt 6 Uhr 40 Min. von Abends, von tkarten Chemnitz Ankunft el'schen ankheit t, oder t eines at an landwirthschaftlichen Ausstellung in Döbeln je zwei Personenextrazüge zwischen Chemnitz Ankunft Abfahrt Dank! r n n für >, Dank ischmuä Gedenk- solches Chemnitz: Mittweida Waldheim Döbeln: Döbeln: Waldheim i Mittweida ehrer. armen r seit 9 Krank brachte, usgesetz- ' Leiden Lei dem ns von an die Stadtkasse (Rathhaus 2 Treppen) abzuführen Frankenberg, am 3. September 18?7. ltern zu- systema- nächsten , Abends d Herrn o freund- eldungen Honorar einzelnen H Unter- Personen Nachhilfe) Zweigen ist gern 33, U. Bekanntmachung. Die von den allhier bestehenden geselligen Vereinen nach 8 13« 4 der allgemeinen Armenordnung zur Armenkasse zu entrichtenden Beiträge sind aufs laufende Jahr spätestens bis zum 13. September dieses IS. Bekanntmachung. Auf die diesjährigen Communanlagen ist der IU. Termin bis zum 13. September dS. IS. an die Stadtsteuereinnahme (Rathhaus 2 Treppen) zu berichtigen. Wir machen die Anlagepflichtigen darauf hierdurch noch besonders aufmerksam mit dem Bl Ablauf des Termins mit der Erlassung von Zahlungsauflagen verfahren werden wird. Frankenberg, am 31. August 1877. Der Stadtrat h Kuhn, Brgrmstr. oder welche in diesem Jahre ihr 12. Lebensjahr zurücklegen und bei denen die Impfung bisher unterblieben oder privatim — d. h. nicht in den öffentlichen Impfterminen — erfolgt ist, hiermit nochmals Veranlassung, insoweit es bisher noch nicht geschehen, spätestens bis zum 10. September d. I. an Rachsstelle durch ein ärztliches Zeugniß oder Impfschein nachzuweisen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist. Diejenigen, welche diesen Nachweis zu führen unterlaffen, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark, diejenigen aber, deren Kinder und Pflegebefohlene ohne gesetzlichen Grund und trotz der wiederholt erfolgten amtlichen Aufforderung der Impfung oder der ihr folgenden Ge stellung entzogen geblieben sind, werden mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft werden. Frankenberg, am 3. September 1877. Der Stadtrat h. Kuh«, Brgrmstr. Königlich sächsische Staatseisenbahnen. Bekanntmachung, die Abtastung von Personenextrazugen betreffend. Mit Genehmigung der königlichen Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen in Dresden sollen aus Anlaß der Bekanntmachung, Nach ß 10 der Feuerwehrordnung vom 16. Februar 1876 sind sämmtltche hiesige Pferdebesitzer gleichzeitig, sobald und so lange dle Sturmglocke ertönt, zur Beschaffung der Bespannung für die zum auswärtigen Feuerdienst bestimmte Spritze gegen eine eventuell nach ortsüblichem Satze zu bemessende und vom Brandmeister festmsetzende Entschädigung verpflichtet. Diejenigen, welche sich dieser Verpflichtung entziehen und das etwaige Ausbleiben ihrer Geschirre nicht bis spätestens am zweiten Tage nach jedem Brande bei dem Feuerfourir ausreichend zu entschuldigen vermögen, verfallen nach 8 15 der gedachten Feuerwehrordnung in die da- ^Hierüber wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß außer der erwähnten Fahrentschädigung derjenige Dienstbote -welcher das ezfte Paar Pferde zur Landspritze stellt, eine Prämie von » Mark, derjenige, weicher da» -wette Paar stellt^, 1 M. 30 Pf. und htigt, von nodo stahl von Bekanntmachung, den Bau eines Düngemittelfabrikationsgebaudes betr. ? Herr Kohlenhändler Gustav Ernst Selbmann beabsichtigt in dem zu seinem an der Freibergerstraße allhier gelegenen Hausgrundstück 205» des Brd.-Vers.-Kat. gehörigen Garten ein Fabrikationsgebäude für Düngemittel aufzuführen. Etwaige Einwendungen gegen diese Anlage sind nach 8 17 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1867 binnen 14 Tagen an Rathsstelle anzubringen. Die hierauf bezüglichen Baupläne können bei uns (Rathhaus 2 Treppen) eingesehen werden. Frankenberg, am 4. September 1877. Der Stadtrat h. In Vertretung: Stephan, St.-R. am 8. und S. September v. und Döbeln nach folgenden Fahrplänen expedirt werden. Die Züge halten bei der Rückfahrt an allen Haltestellen der Linie Döbeln-Chemnitz. Chemnitz, am 1. September 1877. Die königliche Betriebs- J.B.-Lasch.