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HoheMmer Tageblatt Erscheint Heden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Austräger pro Quartal Mt. 1.40; durch die Post Mk. 1.50 frei ins Haus. GeschAfts/Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Borm. 10 Uhr- sowie für Auswarrs alle Austräger, deSgl- alle Annoncen-Expeditionen zu OriginaL- Preisen entgegen. Hohenftein-Gruftthal, Oberlungwitz, AbLei-OberLnugwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nutzdorf, Wüstenbrand, Griina, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf. Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim- Mhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. f. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des Stadtrathes zu Hohenstein. WWWWW—n I I -»»»-°—-—ff—, Nr. 280 Sonntag, den 1. December 1889. 39. Jahrgang. Bekanntmachung. Im Interesse des Publikums werden folgende Bestimmungen der Straßenordnung für die Stadt Hohenstein in Erinnerung gebracht: 8 3. Kinder haben auf dem Wege zur Schule und aus der Schule allen Unfug zu unterlassen und dürfen sich nicht in lärmender Weise auf den Straßen umher tummeln. Ebenso ist ihnen das Fahren mit Schlitten innerhalb der Stadt an asten denjenigen Orten untersagt, wo dadurch die Passage in irgend welcher Weife beschränkt oder gefährdet wird. 8 28. Bei cintretendem Schneefalle hat jeder Grundstücksbesitzer die Fußwege, bez. Trot toirs, längs seines Grundstückes vom Schnee, bei eintretendem Thauwetter von dem darauf gefrorenen Schnee und vom Eis zu reinigen und bei stattfindender Glätte mit Sand, Asche oder einem anderen die Glätte abstumpfendcn Material mindestens in der Breite einer Elle zu bestreuen. Das Herausschassen von Schnee und Eis aus den Höien auf die Straße darf nur dann stattfindcn, wenn Beides alsbald und längstens innerhalb 6 Stunden abgefahren wird. 8 34. Wenn Schnee aus den Straßen liegt, ist jedes Fuhrwerk mit Schellenge läute zu versehen. 8 44. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird, wenn dieselbe nicht in ein Criminalverqehen ausartet, nach Maßgabe der verhangenen Berschuldung mit Geldstrafe bis zu 5 Thaler —- -- oder verhältnihmätziger Haftstrafe, welche übrigens im Wiederholungsfälle zu erhöhen ist, geahndet. 8 46. Eltern, Handwerksmeister, Dienstherren, Herrschaften sind für die von ihren Kindern, Lehrlingen, Dienstboten, Arbeitern begangenen Uebertretungen dieser Straßen ordnung überall dann verantwortlich, wenn ihnen ein schuldbarer Mangel an der ihnen obliegenden Anssichtsführung zur Last fällt. 8 47. Uebrigens ist die Polizeibehörde berechtigt und verpflichtet, zur Widerhcrstellung der gestörten Ordnung jede nach ihrem Ermessen diesem Zwecke entsprechende Maßregel aus Kosten des Uebertrcters der in dieser Straßenordnung enthaltenen Bestimmungen zu treffen. Da unsere Stadt in der Umgebung genug Gelegenheit dazu bietet, daß die Kinder sich am Schlittenfahren vergnügen, ist jedes Fahren mit Schlitten auf abschüfstgen Straßen oder Plätzen, besonders auf dem Markte, der Bahnhofstraße, Weinkellerstraße, Schulstraße, Limbacherstraße und der Neustadt streng verboten. Im Uebertretungsfalle wird der Schlitten fortgenommen und nur gegen Erlegung einer Geldstrafe zurückgegeben. Hohenstein, den 27. November 1889. Der Stadtrat h. vr. Ebeling, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Wahl eines Kirchenvorstehers zu Hüttengrund betr. Aus Grund der beider letzten Wahl getroffenen Bestimmungen scheidet der denHüttcn- grund im Kirchcnvorstande zu Hohenstein vertretende Herr Ernst Otto, Gastwirth, jetzt aus demselben aus. Derselbe ist wieder wählbar. Die Neuwahl des Kikthenvorstehers findet am 15. December 1889, Nachmittags 3—4 Uhr in der Schule zu Hüttengrund statt. Die Stimmberechtigten werden aufgeforvert, sich in eine der in Otto's Gastwirthschast und in der Schule in der Zeit vom 2. bis 9. December, abends 6 Uhr ausliegenden Listen durch schriftliche oder mündliche Anmelvung Anträgen zu lassen. Stimmberechtigt sind alle selbstständigen Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sie seien verheirathet oder nicht, mit Ausnahme solcher, die durch Verachtung des Wortes Gottes oder unehrbaren Lebenswandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergerniß gegeben haben oder von der Stimmberechtizung bei Wahlen der politischen Gemeinde ausgeschlossen sind. Wählbar sind alle stimmberechtigten Gcmeindeglieder, die das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler haben ihr Augenmerk auf einen Mann von gutem Rufe, be währtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung zu richten. Hohenstein, 30. November 1889. Der vom Kirchenvorstand zu Hohenstein bestellte Wahlsusfchuß. Diakonus Tröger. Auf Folium 79 des Handelsregisters für die Stadt Hohenstein ist heute das Er löschen der Firma Zeuner L Co. verlautbart worden. Hohenstein-Ernstthal, am 26. November 1889. Königliches Amtsgericht. Lippold. Günther. Freitag, den 6. Dezember d. I., Vormittags 9 Uhr kommen an der Wohnung des Bäckermeisters Herm. Illgen in Ernstthal verschiedene Gegenstände, worunter eine Parthie Mehl, eine Brückenwaage, eine Tafelwaage, ein Ladentisch, ein Brodregal u. A. m. gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Freitag, den 6. Dezember l. I., Vormittags 10 Uhr kommt im hiesigen amtsgerichtlichen Auctionslokale ein Kleiderseeretär gegen Baarzahl- ung zur Versteigerung. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal. Kurth. Tageogeschichte. Hohenstein, 3. November. Deutsches Reich. Berlin, 29. November. Die Budget commission fuhr in der Berathung der einmaligen Ausgaben des Militäretats fort. Trotz Widerspruchs des Abg. Richter wurde die Kaserne für 4 Schwadronen Cavallcrie in Saar brücken angenommen, nachdem die Gründe für eine Verlegung der Schwadronen von Trier nach Saarbrücken entwickelt worden waren. Nach den Anträgen der Subcommission wurde die Forderung sür eine Garnisonarrestanstalt in Saarbrücken (35,000 Mark für Grunderwerb und Bauentwurf) und für Erweiterung der Jnlantcriekaserncn in Blankenburg (8000 M.) gestrichen. ' Bewilligt wurde trotz mehrfachen Widerspruchs ferner die Forderung sür den Entwurf zu einer Kaserne für 2 Com pagnien in Hannover. Dagegen wurde die Forderung für eine Artilleriekaserne (2 Fcldbattcrien) in Hannover zurückgcstellt, bis die Verwaltung Auskumt über die bereits ausgesührten Arbeiten ertheilen könne. Gestrichen wurden 35,000 für eine Artillerickaserne in Osnabrück. Von 844,000 o/F sür eine Cavalleriekaserne Darmstadt wurden 500,000 abgesetzt; ebenso 355,000 Mark von der Forderung für eine Artillerie- kaserneebendort,und127,M0-^ für eine Artilleriekasernc in Mainz. Von den sür eine Cavalleriekaserne in Karlsruhe geforderten 610,000 o/tt wurden 310,OM abgcsctzt; ebenso die Jnfan- teriekaserne und cin Erweiterungsbau der Feldartilleriekaserne in Karlsruhe (512,OM Von der Forderung von 650,5M o/il sür Exercierplätze sollen nach dem Anträge der Subkommission 444,5M vAl abgesetzt werden, sodaß nur die Posten für Allen- steia bewilligt werden. Die Commission beschloß demgemäß. Der Kriegsminister theilte auf eine Anfrage von nationalliberalcr Seite mit, daß die Verwaltung nicht entfernt daran denke, das zweite Bataillon des 118. Regiments aus Warm« zu verlegen; sie werde im nächsten Jahre die jetzt abgclchntc Forderung wieder einbringen. Entsprechend den Anträgen der Sub commission wurden ferner abgesetzt von den Forderungen für Erweiterung der vorhandenen Barackenlager auf den Artillerie- fchießplätzen (722,5M) 500,000 -/il, für den Neubau eines Laza- reths iu Potsdam (3M,OM) 1M,M0<^, sür den Neubau eines Lazareths in Jnowrazlaw (100,000) 50,000 o/l, für Errichtung eines Traindepots in Danzig (800,000) 250,OM zu Neu- und Umbauten auf dem Remontcdepots (215,000) 138,000 zur Erweiterung und Vermehrung der Stall- und Futterräume auf den Remontcdepots (75,MO) 21,000für eine Lehrschmicde in Frankfurt a. M. (108,625) 25,000 Die Forderung von 32,000 zum Umbau des Nordwestflügels des Cadetten- hauscs Oranienstein wurde ganz gestrichen. Zu den Remonte- depots bemerkte Abg. v. Kardorff, das Klagen darüber geführt würden, daß man beim Ankauf der Nemontcn zu sehr schablo- nisirc, indem man die Zahl der anzukaufendcn Pferde auf die Kreise vertheile, ohne Rücksicht auf ihre Leistungsfähigkeit. In einzelnen Kreisen habe sich die Pferdezucht sehr gehoben und seien viel mehr gute Pferde als früher vorhanden, die Zahl der innerhalb derselben angckauften Rcmonten aber sei immer die selbe geblieben. Der Kricgsminister erwiderte, daß sein Be streben dahin gehe, die Pferdezucht ohne Begünstigung einzel ner Provinzen im Allgemeinen zu heben. Die Forderungen sür den Umbau der Kriegsschule in Engers und die Ncuerrrch- tung einer Kriegsschule in Danzig wurden von dem Abgeord neten Richter bemängelt; insbesondere bezweifelte derselbe, daß Danzig der richtige Platz sei. General Vogel v. Falkenstein theilte mit, daß voriges Jahr etwa 1M Fähndriche ihre Aus bildung außerhalb der Kriegsschulen hätten suchen müssen. Man habe Danzig gewählt, weil man dort eine freiwcrdende Kaserne benutzen könne, auch gute Gelegenheit zur Ausbildung am Orte gegeben sei. Die Forderung sür Danzig wurde mit allen gegen vier Stimmen bewilligt. Abg. Richter bemängelte ferner die Forderung von 15,000 v/il zur Projectbearbcitung für die Er bauung von Arbeitcrhäuscrn in Spandau, die Abgg. Kalle und Hammacher befürworten jedoch dieselben dringend aus social politischen Gründen. General Vogel v. Falkenstein theilte mit, daß es sich nur darum handle, gute Wohnungen für den Stamm vcrhcirathetcr Arbeiter zu schaffen. Man wolle zunächst versuchsweise sür 1 bis 2 Familien Häuser mit Gärtchen bauen. Berlin, 29. November. Der Bundcsrath ertherlte in der am 28. d. M. unter dem Vorsitz des Viccpräsidentcn des preußischen Staatsministeriums, Staatssccretürs des Innern Or. v. Bötticher, abgehaltenen Vollsitzung mehreren genossen schaftlichen Verbänden das Recht zur Bestellung der Revisoren für die dem Verbände angchörenden Genossenschaften. Von der vorgeleqten Sammlung von Actenstücken, b.nnffmd deut sche Interessen im Nigergebiet, nahm die Versammlung Kennt- niß und übergab den Antrag Hessens, betreff nd das Ausschei den der bei hessischen Staats-Tiefbautcn beschäftigten Arbeiter aus der Tiefbau - BerussgenossenschMt, den Ausschüssen für Handel und Verkehr und sür Justizwcscn zur Vorberathung. Die obersten Landes-Finanzbchörden zu Bremen und Hamburg wurden ermächtigt, für ihr Verwaliunqsgebiet über die Ver längerung bezw. Aufhebung der fün'jährigen Lagerfrist für Privatlager (8 10 Absatz 2 des Privatlager-Regulativs) nach Maßgabe der Bedürfnisses allgemein Anordnung zu treffen. Dem Anträge der Ausschüsse sür Zoll- und Steüerwesen und für Rechnungswesen, betreffend die Etats der Zollvcrwaltungs- kosten für Bremen und Hamburg wurde die Zustimmung er- thcilt. Das Schreiben des Präsidenten des Reichstages, be treffend den Beschluß des letzteren zu der Petition des Ver bandes deutscher Schlosser-Innungen wegen Abänderung des ß 369 des Strafgesetzbuches, wurde dem Vorsitzenden des Bundcsraths überwiesen. Endlich wurde über Eingaben von Weingroßhändlern in Minden wegen zollamtlicher Behandlung von Schaumweinen Beschluß gefaßt. Berlin, 29. November, lieber die viclerwähnte Vorlage, betreffend einen Rcichszuschuß für eine Dampferlinie von Hamburg nach Ostafrika, erfahre heute aus sicherster Quelle, daß der Entwurf in den nächsten Tagen Gegenstand der Be rathung der zustchcnden Ausschüsse des Bundcsraths sein und in der nächsten Plenarsitzung am künftigen Donnerstag zur