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«s-«KU UM «ih«r Son»- und Fistlo»». v« Pro«» ft» dl« «4 mm dr««« LokmI. kn vm!»dI<M,M «I 30 kg<n»IN«nm,<«,M »nd SI«Ilm<,1»-« BidorMg« 1«), anowlr» 3» »r Klo SV mm drill« L-l-nol. Rodlamozoll, »a, ouowirl« 100. sük dl, « mm bn», amll. Tolmil,«»« 3», mmolkl, »S ««l-rpl'Nnl,. Poftschoa-Kont», v«lxzl- dir. 1323«. »«««l»d«.»lr^«ont»> «uo, Sa-Im, «r. 28. Verlag L. M. SSrlner, Aue, Sachse«. s«ml»m««r «io »4 Iw» »1. r»»ai» Alml «o«) 44^ 0-nm»„« 1» sq>»«r»«n»«r, »4» vmdlanlE DoMfmnnd Vnola-sm. « «nlhallend die amtlich,« Bs»a««kma»««g,« der «mtrhauolmannschafi und des Bezirksoerbonds Schwarzenberg, der Ämirgerichlt in Au, (Lößnitz), Schneeberg. Schwarzenberg und Johanngeorgenstadt, der StadlrSt« in Srllnhain, Löbnitz, Neustädtel und Schneeberg, der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. E» werden auberdem verössenllichlr Bekanntmachungen der Stadtrüt« zu Au« und Schwarzenberg. *»>«I,«».«», ad»« st, dl, am Na-mMa- ,^nm», «MMN« dl, oonnlttag, » Uhr In dm »au»Ia«lch«ft4- ft«L«n. Sin, SmoShr tilr dl, «utnajn, dm An^gm am o-n^-rl^m,n Lag, lawl, an beNIimnIm Sl,I, wird nl-l,^dm. auch nl-l ftlr dl, 7U-Ng>i«N dm durch gmnsorMdm aukm,b«nm «nr^am. — YLkRllckga», un- »«riangl ^nz^andlm Schriftstück, üdmnlmmi di, S-ilft- l^lung d^n« vmaniworiung. — Unimdnchunam de, «m IchüftodMriidm d^ründen deiniiUnIprü-,. Bei gahlung«. oirzug »nd Nmidur, g,lim Rada«, al, nicht vn^nbari. -<m»t-«schtft»ft«n«« in« tiu«, vohnih, Schnmdmg «nd Schwarr<ndm». Nr. 174. Dienstag, den 26. Juli 1932. 85. Jahrg. Amtliche Anzeigen. lieber den Nachlaß des am 18. April 1932 in Aue ver storbenen, daselbst wohnhaft gewesenen Architekten Otto Frei- berg wird heute, am 23. Juli 1932, vormittags MO Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann Max Krause in Aue-Auerhammer wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 12. August 1932 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie Ilber die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintreten denfalls über die im 8 132 der Konkursordnung bezeichneten und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Sonnabend, den 20. August 1932, vormittag» N11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verabfolgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache ab gesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 6. August 1932 anzeigen. Als Hinterlegungsstelle nach 8 129 Abs. 2 Satz 1 der Kon kursordnung wird die Stadtbank in Aue bestimmt. K 23/32 Amtsgericht Aue. Das unterzeichnete Negistergericht beabsichtigt, auf Grund von 8 2 Abs. 1 bis 3 der DO. über die Eintragung der Nich tigkeit und die Löschung von Gesellschaften und Genossen schaften wegen Unterlassung der Umstellung vom 21. Mai 1926 (RGBl. 1926 I S. 248), die auf Blatt 487 des Handels, registers des Amtsgerichts Schneeberg eingetragene Firma Bergwerks- und Radiumbad Oberschlema Aktiengesellschaft in Radiumbad Oberschlema von Amts wegen z« löschen. Jeder, der an der Unterlassung der Löschung ein berech tigtes Interesse hat, kann gegen die Löschung Widerspruch er heben. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geltend zu machen. Schneeberg, den 22. Juli 1932. Da» Amtsgericht. Es sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie tend versteigert werden: Mittwoch, den 27. Juli 1932, vorm. 9 Uhr im gerichtlichen Dersteigerungsraum: 6 Schreibtische, 1 Schreibtischsessel, 1 Tisch (Nußbaum), 1 kl. Tisch, 1 Blumentisch, 2 Schreibmaschinentische, 1 Zeichentisch, 1 Bowlentisch m. Bowle und 10 Gläser, 1 Wasch- kommode, 2 Waschgarnituren mit Zubehör, 1 Chaiselongue, 2 Klaviere, 1 Stubenbüsett, 1 Plüschottomane, 1 Plüschsessel, 1 Bücherschrank, 1 Korbgarnitur, 2 Flurgarderoben, 3 Schreib- Maschinen, 1 Oelgemälde mit schwarzem Rahmen, 1 Schnell- waage, 1 Jagdgewehr, 1 Scheibenbüchse, 1 Feldstecher, 1 Wet terglas, 1 Sprechapparat m. 53 Platten, 1 Schallplattenschrank, 1 Marmorschreibzeug, 1 Exzenterpresse, 2 Trichtersperrhörner «nd 5 Schweifstöcke für Klempner und versch. mehr. Am gleichen Tage vorm. 10 Uhr in Lößnitz: 1 Plüschgar nitur, 1 Tisch, 1 Singernähmaschine. Sammelort der Bieter: Kaffee Georgi. Am gleichen Tage nachm. )43 Uhr in Aue-Alberoda: 1 Klelderschrank, 1 Waschkommode mit Spiegel und Marmor platte. Dieter sammeln sich im Gasthaus Hutzschenreuter. Freitag, den 29. Juli 1932, vorm. 9 Uhr im gerichtlichen Dersteigerungsraum: 1 Standuhr, 1 Warenregal, 1 Posten Materialwaren, 1 Kleiderschrank u. a. m. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Aue. Mittwoch, den 27. Juli 1932, sollen meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: Dorm. 10 Uhr im gerichtl. Versteigerungsraum 1 Schreib tisch. Nachm. 2 Uhr in Neustädtel 1 Sofa, 1 Tisch, 4 Rohrstühle, 1 Vitrine, 1 Marmoruhr, 1 Kommode, 1 Oelgemälde. Sammelort der Bieter: Restaurant Schweizerhaus. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgerichts Schneeberg, Mittwoch, den 27. Juli 1932, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg 1 Schnellwaage, 1 Farbmühle, 1 elektr. Punkt- schweißmaschine, 1 Radioapparat, 1 Geldschrank, 25 echte Hand stickereidecken, 1 Klavier, 1 Plüschsosa, 1 Pfeilerspiegel öffent- lich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Schwarzenberg. Berpachtung. Die Gastwirtschaft des an der äußeren Schwarzenberger Straße in Aue gelegenen „Oberen Bechergutes" ist vom 1. Oktober ds. Is. ab neu zu verpachten. Zur Gastwirtschaft gehören u. a. ein großer Konzertgarten sowie das gesamte Inventar. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Schieß anlage der Schützengilde Aue. Pachtgesuche sind bis zum 5. August 1932 im Stadthause, Zimmer 7, einzureichen, wo auch die näheren Bedingungen zu erfahren sind. Aue, 25. Juli 1932. Der Rat der Stadt, Ei» Herrenfahrrad ist erneut als gefunden abgegeben worden. Aue, 25. Juli 1932. Der Stadtrat. Zufolge Beschlusses der Stadtverordneten wird um der Sicherheit des Verkehrs willen die Ackerstraße für den Durch gangsverkehr gesperrt. Zuwiderhandlungen werden auf Grund von 8 21 des Reichsgesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 bestraft. Schneeberg, den 22. Juli 1932. Der Stadtrat. Neustädtel. Pftichtfeuerwehrübung Freitag, den 29. Juli 1932, abends punkt 7 Uhr. (Näheres siehe Anschläge.) Unterhaltungskonzert im Stadtbad Schwarzenberg. (Günstiges Wetter vorausgesetzt.) Am Mittwoch, dem 27. Juli 1932, in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr wird im Stadtbad durch arbeitslose Musiker ein Unterhaltungskonzert geböten. Auf die bestehenden Eintrittspreise wird ein Zuschlag für Erwachsene von 10 Pfg-, für Kinder von 5 Pfg. erhoben. Schwarzenberg, am 25. Juli 1932. Der Rat der Stadt, Nach dem Spruch des Slaalsgerichlshoss. Aufhebung des Belagernngszuftandes in Berlin und Brandenburg. Um die Mittagsstunde des gestrigen Montags hatten sich vor dem Reichsgerichtsgebäude eine große Anzahl Menschen angesammelt, die der Verkündung der Entscheidung des Staatsgerichtshofes beiwohnen wollten. Unter leichtem Druck des großen Polizeiaufgebotes herrschte musterhafte Ordnung. Nach Oeffnung des Tores sog das Gebäude die Menschen menge bald auf. Der große Sitzungssaal, die Tribünen und Gänge waren überfüllt. Demgegenüber fiel es auf, daß von den Parteien nur ein Vertreter anwesend war, der Ge nosse Dr. Badt, der wohl als Horchposten die vereinigte Pha lanx Preußens, der SPD. und des Zentrums vertrat. * Das Interesse des Publikums, so groß es war, hatte doch nicht den Charakter einer eigentlichen Spannung. Jener ein fache Mann in blauer Rupfensacke mochte der allgemeinen Stimmung Ausdruck geben, der mir anvertraute: „Solche Köpfe, wie sie im Staatsgerichtshof sitzen, werden schon das Richtige treffen." Seine weiteren Ausführungen hinterließen keinen Zweifel, was der Mann für das Nichtige hielt. „Drei zehn Jahre haben „sie" uns an der Nase herumgeführt und jetzt wollen sie sich mit Hilfe des Reichsgerichts an der Macht halten . . Die sich hieran anschließenden freundlichen Be merkungen über die „sie" sollen als nicht salonfähig über gangen werden. Die Verkündung des Spruches und seine Begründung durch den Reichsgerichtspräsidenten wurden in lautloser Stille ausgenommen. Zu Debatten des Publikums kam es auch außerhalb des Netchsgerichtsgebäudes nicht, da ein starkes Schupyaufgebot alle Ansammlungen zerstreute und jedes Stehenbleiben von Einzelpersonen verhinderte. So ging die ganze Sache, wohl gegen den Willen einzelner ihrer Urheber, in völliger Ruhe vor sich. Es war auch nicht die geringste Ge- legenheit, die Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur Wahl propaganda auszunUtzen. Das holen die Zeitungen des Zentrums und der bürger- lichen und roten Linken heute nach. Sie machen dem Gericht mehr oder weniger durch die Blume den Vorwurf der Rechts beugung und benutzen nochmals die Gelegenheit, den Zorn über die vorbeigelungene Aktion auf die böse Reichsregierung abzuladen, „die Preußen durch die unerhörte und nie dage wesene Plötzlichkeit überrumpelt und den Staatsgerichtshof vor eine vollendete Tatsache gestellt habe". Eine Stütze für diese unverantwortlichen journalistischen Meuterer ist nach wie vor der bayrische Ministerpräsident Held. Dieser Herr hat sich am Sonnabend, über das ganze Gesicht feixend, Arm in Arm mit dem Leiter der Reichspolitik photographieren lassen. Am Tag darauf hat er in einer Wahlversammlung den Dolch gegen ihn erhoben und überdies die Unparteilichkeit des Staatsgerichts hofs mit folgenden Worten in Zweifel zu ziehen versucht: „Was in Preußen passiert ist, kann morgen auch in einem anderen Land« passieren. Deshalb war es unser« Pflicht, den Staatsgerichtshof anzurufen. Ich will hoffen, daß das oberste Gericht nur noch rechtlichen Gesichtspunkten verfährt. Heute, unter dem Druck bestimmter Bewegungen, besteht die Gefahr, daß auch bei einem Gericht nicht mehr ausschließlich der rechtliche Standpunkt zur Entscheidung der einzelnen Fragen eine Rolle spielt, sondern unbewußt auch politische Neigungen und Abneigungen mitwirken. Ein sehr bedenkliches Zeichen für unsere ganze kulturelle Entwicklung." Es wird wirklich Zeit, daß der Rebellion und Aufhetzung von oben, die sich nach der Stuttgarter Tagung fortzu setzen scheint, von Reichs wegen ein Ende gemacht wird. Auch mit Rücksicht hierauf scheint die Aufhebung des Belagerungs zustandes in den Marken verfrüht zu sein. Sie kann leicht als Schwäche der Neichsregierung ausgelegt werden und gewisse Länderregierungen dazu verleiten, sich weiterhin gegen die Reichsgewalt aufzulehnen. G» Aus -er Begründung -er EnNchei-ung. Leipzig, 25. Juli. Zur Begründung der Entschei dung des Staatsgerichtshofes in der Klage der abgesetzten preußischen Minister gegen das Reich führte, der Vorsitzende u. a. aus: Der Staatsaerichtshof habe in seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß eine von ihm zu erlassende einstweilige Verfügung die endgül- tige Entscheidung nicht vorwegnehmen darf, da sik insbesondere nicht auf der Grundlage ergehen kann, daß der Staatsgerichtshof sich den Nechtsstandpunkt des einen oder des anderen streitenden Teiles zu eigen macht. Das Ziel einer solchen vorübergehenden Regelung sei, ein möglichst verein- sachtes, reibungsloses, die Belange beider Teile schonendes Ver- kältnis ihrer wechselseitigen Beziehungen bis zur Endentschei- oung herbeizuführen. Angesichts dieses Zweckes einer einstwei- ligen Verfügung erscheint es nicht angängig, die von Preußen begehrte Verfügung entsprechend den in der münd lichen Verhandlung neu formulierten Anträge zu erlassen. Bei diesem Antrag können keine Zweifel darüber bestehen, daß er darauf hinausläuft, die Regierunqsgewalt in Preußen solle vorläufig zwischen den Reichskommlssarcn und den bis- berigen Ministern geteilt werde». Die mündliche VerhandllMg habe erst recht keinen Zweksel darüber gelassen, daß eine Tei- Berlin, 26. Juli. Folgende Verordnung ist unterzeichnet und amtlich veröffentlicht worden: Auf Grund des Artikels 48 der Reichsverfaffung ver ordne ich: Die Verordnung betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung für Berlin und die Provinz Brandenburg vom 20. 7. 1932 wird mit Wirkung vom 26. 7.1932 mittags 1 Uhr aufgehoben. Der Reichs- Präsident v. Hindenburg. lung der Regierungsgewalt zwischen dem Reichskommissar und den jetzt klagenden preußischen Ministern der Sinn des An trages sei. Eine Prüfung der Frage, ob die begehrte Rege lung geeignet sei, die von den Antragstellern beklagten Rei bungen und Schwierigkeiten zu verringern, müsse ergeben, daß dieser Erfolg nicht zu erwarten ist, vielmehr eine solche Scheidung der Staatsgewalt im besonderen Maße geeignet sei, Verwirrung im Staatsleben herbeizuführen. Gegenüber den Anträgen des Zentrums und der SPD. habe sich das Gericht vor der recht schwierigen Frage gesehen, ob diese beiden Parteien aktiv-lcgitimicrt sind als Antragsteller aufzutreten. Es habe zu dieser Frage keine Stellung genom men. Es will die Entscheidung hierüber der Entscheidung zur Hauptsache vorbehalten, denn dieser Antrag der Fraktionen läuft darauf hinaus, die Anordnungen der Verordnung vom 20. Juli in ihrem wesentlichen Teil zu lähmen. Der Neichs- kommissar soll sich nach dem Anträge jeder Tätigkeit enthalten. Einen so weitgcfaßten Antrag im Wege der einstweiligen Ver- fügung anzunehmen, würde aber gleichbedeutend sein mit einer Entscheidung in der Hauptsache. Gerade weil der Staats gerichtshof sich außerstande gesehen hat, dem Verlangen einer vorläufigen Regelung zu entsprechen, legt er besonderes Ge wicht darauf, daß das Perfahren in der "Hauptsache mit mög- lichster Beschleunigung durchgeführt wird und vertraut darauf, daß das nötige Material ihm mit der Beschleunigung zuge leitet wird, die der Sachlage entspricht. Berlin, 26. Juli. Die Deutsche Ztg. bezeichnet die Ablehnung des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Ver fügung nicht nur als einen juristischen, sondern vor allem einen ungeheuren moralischen Erfolg der Reichsregierung, der die Atmosphäre reinigen und so die Voraussetzung für eine gedeihliche Fortsetzung des begonnenen Säuberungswerkes in Preußen schaffen werde. Die Entscheidung des Stäatsgerichts- Hofes zur Hauptsache werde nicht so baid zu erwarten sein. Die Zwischenzeit werde benutzt werden müssen, um Preußen auf dem jetzt beschrittenen Weae der Säuberung und Ord- nung ein gutes Stück voranzubringen. — Die Deutsche Tagesztg. führt aus, möge das Urteil ausfallen wie es wolle, das Line müsse jedenfalls festgestellt werden: Die