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Frankellbnger RlchrichtsMtt Bezirksanzeiger l ver- ung, und unzurechnungsfähigen E die Gesetzvorlage aufgestellt, 1867 -zahlt allhier anzumelden und geltend zu machen haben. Frankenberg, den 19. Kebruar 187V. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Erpeditionen. über die Etsenbahnvorlage und beharrte rückstcht- lich unsler Linie gegen 11 Stimmen bet ihrem UNS günstigen schon früher mitgeiheilten Be schlusse. Das darauf nöthig gewordene Verei- niguUgSversahren zwischen beiden Kammern hat für dies« Linie keinen Erfolg gehabt trotz des gütlichen Ausgleichs über die drei andern in Frag« befindlichen Strecken (s. Landtagswoche) und ist darnach Vie zweite Kammer in ihrer ge strigen Sitzung gegen nur 2 Stimmen bei ih re» mehrgenannten Beschlüssen stehen geblieben. lbstmördern, wie ihre »utde nicht deibtht»- und Versammlungsrecht betreffenden Regierungs vorlage, da die Abgeordneten vorzoge», die Regia- rung für den nächsten Landtag um ein vollstäw» digrS Gesetz statt deS diesmal gebotenen AuöhülfV* mittels zu ersuchen. - Lebhafte Verhandlung rief das kSnigl. Dekret über die Steuerrrgeluu, hervor. Stadt und Land hatten darauf geharrt^ eine besondere Kommission hatte Monat« hindurch berathen. Darüber nun zog die Kammer doch noch vor, auf den Bericht ihrer Deputation (Rest- rent Abg. Oehmichen) keinen bestimmten Beschlust zu fassen, sondern aus Antrag des Abg. Rentzsch die Regierung z» ersuchen, dem nächsten Landtag« ein Gesetz über die Einführung einer allgemein« und direkten Einkommensteuer vorzulegen. In drk Sitzung vom 15. beschäftigte sich die Kanmrer mit dem Gesetze über die Selbstmörder und deren Br-- erdtgung. Ler Unterschied zwischen zurechuungS- Landtagswoche. ^7 E- ist noch nicht das letzte Mal, daß wir über unsern Landtag zu berichten haben, denn der Schluß desselben ist nunmehr erst auf den 22. fest gesetzt. ES gab aber auch noch gar zu viel zu verhandeln. Da kam e» in der zweiten Kammer am 14. zunächst zur Ablehnung der da» Vrretn»- O e t t l i ch e Frankenberg, 21. Frbruar. DaS gestern Abend in der 11. Emndt von unserm Thürmer gtmelvete Schadenfeuer hat in Siegmar bei Chemnitz ein Wohnhaus nebst Seitengebäude in Asche gelegt. — Zur selben Stunde des gleichen Abends hat dw seit längerer Zeit erwerbslose hiesig« verheiraihete Drucker Franz Mat ein un- freiwilliges Ende dadurch gefunden, daß er von dem in der Näh« des Pichschuppenö über jden Mühlbach führenden kleinen Steg in den letzte» tvk gestürzt ist und dadurch «in Schlaganfall herbeige führt wurde. Einige Schüle« unseres Technikum waren die Ersten, die dem Benin- glückten durch HrrüuSziehen aus dem kalten Grave Hülfe, wen» auch erfolglos«, leisteten. - KrttNtenberg, 22. Febr. Unsre Eisenbahn» stagS Hab wiedtrum den Landtag beschäftigt. Am VSiinMNd betieth di«- zweit« Kammer nochmals Die Vorbereitungen zur Gründung einer Kleinkinderbewahranstalt für unsere Stadt sind nunmehr so weit vorgeschritten, daß zur Bor» leguNg eines StaiutenentwurfS wie zur VorftandSwahl eine Versammlung in weiterem Kreise abgehalten werden kann.' Alle, Männer und Frauen, Welche für diese, wie zu hoffen steht, segensreiche Anstalt Beiträge gezeichnet haben und sich für dieselbe interessiren, werden hiermit freundlichD ersucht, nächsten Donnerstag, als den 24. b. M., Abends H8 Uhr, im kleinen Saale deS Gasthofs zum schwarzen Roß allhier sich einzufindea» Frankenberg, den 21. Kebruar 1870. Im Auftrage: Ur. Körner, 8up. LskLuutmseduox. Der Gutsbesitzer Christian Friedrich Gelbricht in Reudörfchen, von dessen auf Folium I des dasigen Grund, und Hypotheken» buchS eingetragenem Gute Grund und Boden zu Anlegung der Wiesaer. Hainichener GlaatSeisrnbahn abgetreten worden ist, hat dafür in Folg» des stattgefundenen ErpropnationSverfahrenS nachträglich noch eine Entschädigungssumme von 71 s 1 I zu erwarten. Auf Grund.von § 9 des Gesetzes vom 3. Juli 1835 und beziehentlich 8 1 der Verordnung vom 29. April 1861 sowie mit Rücksicht- auf 8 419 deS bürgerlichen Gesetzbuchs wird solches mit dem Bemerken anvurch öffentlich bekannt gemacht, daß rS den entfernteren Interessent«» im Sinne deS Ablösungsgesetzes vom 17. März I8S2 8 167, mithin allen etwaigen bei dem abgetretenen Grundstücke betheiligten Rralgiäubigenr^ LehnS» oder Fideicommißintereffenten, Erbverpächtern, ErbzinSherren, ZinSherren oder WiederkaufSderechtigten zwar stristeht, sich wegen ihre» Rechte an die oberwähnten Entschädigungsgelder zu halten, daß st« jedoch die ersteren bei deren Verlust binnen einer peremtorlschen Frist von A Wochen 3 Tagen und längstens bis - zum 13. April 1870 DiebstahWekamitmachlmg. - Anher erstatteter Anzeige zufolge ist aus der Küche einer hiesigen Schankwirthschaft am 14. bfs. in der späteren Abendstunde eine sib^ btrN« vergoldete CyliNderuhr, mit einem CompaS unter der Hinteren Kapsel versehen, nebst langer silberner Kette mit goldenem Schieber, spurloA entwendet worden, waS andurch mit der Bitte veröffentlicht wird, etwaige aufschlußgebende Wahrnehmungen ungesäumt anher mitzuiheilrn. Fränkenberg, am 22. Februar 1870. Das Königliche GertchtSamt daselbst. Wiegaud. Müller. General-Verordnung an sämmtliche dem FinanzminiAerium untergebene Cassen- und RechnungMrer. Die Einziehung abgenutzter inländischer Silber- und Kupferscheidemünze betreffend. Zn Folge der Wahrnehmung, daß ein Theil der für hiesige Lande auSgep ägten Silber- und Kupier-Schetdemünz« bereits einen sot» che» Grad der Abnutzung erlitten, daß deren Nennwerth nicht deutlich mehr zu erkennen ist, werden sämmtliche fiskalische Eaffen- und Rechnung-» sührer hierdurch ermächtigt und angewiesen, derartig« abgenutzte Münzstücke — insoweit sie als wirkliche inländische Gepräge sich charakterisiert» — nicht nur in unbeschränkten Beträgen in Zahlung anzunehmen, sondern auch auf Verlangen gegen andere unbeschädigte Courant- oder Scheid»» münzsorten umzutauschen, die auf solche Weise eingewechselten Münzstücke aber schlechterdings nicht wieder auSzugeben, sondern Behufs gänzlich« Einziehung derselben zu den an die Finanzhauptcaffe einzusendenden Urberschußgelbern mit zu verwenden. Dresden, am l6. Februar 1870. Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friese«. v. Brückl